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Händler muss bei Widerruf die Versandkosten erstatten - Urteil des EuGH vom 15.04.2010
Schnäppchenfuchs
15. Apr. 2010, 21:42

Händler muss bei Widerruf die Versandkosten erstatten - Urteil des EuGH vom 15.04.2010

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Zur Abwechslung mal ein bisschen Rechtskunde hier beim Schnäppchenfuchs. Heute hat der Europäische Gerichtshof ein für uns Internetshopper sehr interessantes (und positives) Urteil gefällt.

Es geht um den Widerruf. Ab sofort müssen die Händler grundsätzlich die „Hinsendekosten“ erstatten, also die ursprünglich berechneten Versandkosten. Bei den Rücksendekosten bleibt es bei der bisherigen 40€-Grenze. Ab 40 € Warenwert trägt der Händler die Kosten, darunter der Kunde (habe ich ja schon häufiger erwähnt).

Hier ein Beispiel:

  • Man kauft für 45 € + 4,95 € Versandkosten im Internet ein (also über 40€ Warenwert!)
  • das Teil gefällt mir nicht, ich will es zurückschicken (Porto bei der Post: 4,10 €)
  • Erstattung vom Händler: 45 € + 4,95 € + 4,10 € = 54,05 €

Der Kunde bekommt also wirklich alle Kosten erstattet. Natürlich klingt das etwas absurd, was daran liegt, dass wir in Deutschland mit der 40€-Regel etwas verwöhnt sind. Diese Regel gibt es in anderen Ländern nicht – dort wird es häufig so gehandhabt, dass der Kunde die Rücksendekosten bezahlt und der Händler die Versandkosten erstattet – also 50:50. Gut möglich, dass das deutsche Recht in Kürze geändert wird.

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Kommentare (16)

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Anonym
09.03.2012, 17:04

Manchmal sind gerade die Versandkosten aber auch schwer zu kalkulieren und der Wettbewerb ist hart. Gerne versuchen wir als Händler dem Kunden einen fairen Versandpreis weiterzugeben. Allerdings ist das bei einigen Kunden sehr schwer. Ich hatte letztens einen Kunden der hat per Express und Samstagszustellung bestellt. War dann aber nicht Zuhause. Nun nimmt er das Paket am Montag an und bemerkt das er es jetzt nicht mehr benötigt. Also sendet er es mir unfrei wieder zurück. Hier sind jetzt mal eben an Versandkosten über 50€ entstanden, die ich tragen muss?!? Leider kommt sowas auch vor. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit. Also muss ich jetzt wieder auf jedes Paket diesen Verlust aufschlagen. Interessant finde ich aber eh die 40€- Regel. Ob mir der Kunde nun etwas für 10€ oder für 700€ zurückschickt. Aufwand und Kosten bleiben für mich doch völlig gleich. Warum also? Hier sollte mal eine für beide Seiten vernünftige Lösung her. Evtl. auch mal kurz an die Betreiber denken..die müssen diese Kosten ja auch wirklich bezahlen!!

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Anonym
05.01.2011, 17:57

Also die meisten Kommentare hier verstehe ich nicht so ganz... Das Gesetz ist wichtig und gut für die Verbraucher! Wenn die Shops das nicht auf sich nehmen wollen, na dann können sie von mir aus auch aufhören. Aber oho, scheinbar lohnt es sich doch noch (die armen armen shops), sonst gäbe es ja wohl nicht so viele davon. Und dass die Shops dann die Kosten dem Kunden weitergeben finde ich völlig legitim. Wer beratung will, geht in einen Laden mit Personal - die kosten trägt dann der Kunde über den Produktpreis. Wer im internet bestellen will muss umtauschen können - die kosten trägt dann ebenso der Kunde. Der stationäre Handel leidet also eben nicht darunter. Leute, tauscht fröhlich um! Wenn sich die Shops dann verkalkulieren und ihre Ware zu günstig anbieten war es vielleicht eh keine gute Idee sich selbständig zu machen...

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Anonym
21.07.2010, 14:03

Und der stationäre Handel leidet mal wieder darunter. Warum noch ein Ladengeschäft aufsuchen? Benzinkosten, Busfahrkarte, investierte Zeit (Zeit ist auch Geld). Dann doch lieber bestellen zum Null-Tarif. Sachen zum Ansehen, ausprobieren, probeweise benutzen und dann halt wieder zurückgeben. Besonders schön im Bekleidungssektor: bestellen, tragen, verschwitzt und verfleckt zurückgeben. Das kann sich jetzt jeder leisten. Wissen die Verantwortlichen, die Gesetzgebung überhaupt noch, was sie tun?

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Anonym
15.07.2010, 09:55

ich arbeite bei einem online shop und sehe jeden tag wie hart das das überleben sein kann. kunden pfeffern die ware ganz ohne respekt irgendwie in die kartons, verkleben original verpackungen und beschädigen dazu noch das, was zum teil noch nicht einmal ihr eigentum ist. und dann soll der händler noch für alles aufkommen? viele denken wohl garnicht nach wie es auf der anderen seite aussieht.

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Anonym
03.05.2010, 10:47

ich finde diese urteil unter aller sau! gerade jetzt, wo es vielen onlineshops immer schlechter geht (wirtschaftskrise), wird so ein urteil gesprochen... die deutsche wirtschaft steht wirklich vor dem untergang! einerseits schreit man nach leuten, die sich selbstständig machen... die verschulden sich ohne ende... und andererseits sind sie händler (in jeder art und weise) die angearschten! VIELEN DANK DAFÜR!

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Anonym
16.04.2010, 20:16

@Thomas kein Problem leg die Kosten einfach auf die Preise um... keine Sorge machen alle so. Was auch sonst :D

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Anonym
16.04.2010, 17:51

Deine Frage hat nicht direkt mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts zu tun. Bei der Entscheidung ging es um die HINSENDEKOSTEN (=Versandkosten vom Händler zu Dir). Du fragst aber nach den RÜCKSENDEKOSTEN. Diese waren bereits in deutschem Recht geregelt. Da das deutsche Recht aber immer noch gilt, gilt aktuell beides, also EU regelt HINSENDEKOSTEN und D regelt RÜCKSENDEKOSTEN. Kostet ein Artikel mehr wie 40 Euro, kannst Du den Artikel für Dich kostenlos zurückgeben. Wenn Du mehrere 40 Euro Artikel bestellst gilt das natürlich auch. Du meinst wahrscheinlich etwas anderes. Du meinst vermutlich wenn Du mehrere Artikel bestellst und diese zusammen 40 Euro kosten. Hier kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das nicht immer funktioniert. Also wenn Du Kleinkram bestellst, der zusammen zwar 40 Euro kostet, aber der Einzelpreis jedes(!) Artikels unter 40 Euro beträgt, kann Dir der Händler die Rücksendekostenübernahme verweigern. Was auch bei Teilrücksendung wichtig ist ist, dass mind. ein Teil, das Du zurückschickst, mind. 40 Euro kostet. Auch hier zählt wieder der Einzelpreis, nicht der Gesamtwert der zurückzusendenden Ware. Daher bei Bestellung immer auf 2 Dinge achten: - es muss mind. 1 Teil bestellt werden, das einzeln mehr wie 40 Euro kostet. - es muss mind. 1 Teil zurückgegeben werden, das einzeln mehr wie 40 Euro kostet. Wenn ihr also nicht sicher wisst, dass ihr die Bestellung komplett behaltet, dann sucht euch lieber einen entsprechenden 40 Euro Artikel zusätzlich raus, den ihr auf jeden Fall wieder zurückgebt. Dann ist beides erfüllt. Was ihr mit diesem Artikel noch zusammen alles mit zurückschickt, das ist dann wieder egal. Zitat Olli :

Wie stehst eigentlich damit, wenn man mehrere Artikel im Wert von über 40€ kauft und man diese in einem Paket bekommen hat. Zählt dort das Gesamtpaket im Wert von 40€, also kann man kostenlos alle Artikel zurücksenden?
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Anonym
16.04.2010, 10:30

@Olli: es geht um den Preis der zurückzusendenden Sache. Bei deinem Paket müsstest du also Waren im Wert von insgesamt über 40 € zurücksenden. Das ergibt sich aus §357 II BGB. Es lohnt sich, die Vorschrift mal zu lesen. Der Kunde kann die Rücksendekosten danach nämlich auch bei höherem Wert der Sache auferlegt bekommen, wenn er beim Widerruf noch nicht bezahlt hat (zB Kauf auf Rechnung)!

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Anonym
16.04.2010, 00:31

Alle schon, einen nicht - oder?

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Anonym
16.04.2010, 00:03

Ich finde das Gesetz unmöglich aus der Sicht eines Onlineshop Betreiber. Die meisten Leute sind mehr als dreist, packen die Waren aus, beschädigen diese und schicken die dann dreist zurück und fordern alle Kosten inkl. dem Rückversand. Da muss dringend nachgebessert werden!

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Anonym
16.04.2010, 00:00

Wie stehst eigentlich damit, wenn man mehrere Artikel im Wert von über 40€ kauft und man diese in einem Paket bekommen hat. Zählt dort das Gesamtpaket im Wert von 40€, also kann man kostenlos alle Artikel zurücksenden?

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Anonym
15.04.2010, 22:04

hmm evtl wollen wie Leute von der Post ja auch bezahlt werden ;-) aber überteuerte Versandkosten gibts schon öfters mal...

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