
Kleinanzeigen einstellen und Amazon Gutscheine erhalten - Facebook benötigt
Diese Aktion kommt für mich wie gerufen, vielleicht seid auch ihr gerade am Entrümpeln und könnt noch was dabei rausschlagen.
Fernab vom Giganten eBay-Kleinanzeigen gibt es immer wieder kleine Onlineportale die eine ganz ähnliche Schiene wie Kleinanzeigen fahren und auf ihren großen Wurf hoffen. Die Website Lokal.com möchte jedenfalls nichts dem Zufall überlassen und schenkt euch bei der Einstellung einer Kleinanzeige, in einer von 20 Städten, einen Gutschein für Amazon.de.
Natürlich wollen die Kollegen nicht arm werden und verschenken Gutscheine im Wert von 0,50, 1, 2, 10 oder 100 pro freigeschalteten Eintrag. Dieser Wert wird wohl per Zufallsgenerator ermittelt. Solltet ihr also eh gerade etwas in Netz stellen wollen, dann wählt doch heute vielleicht als Alternative mal Lokal.com oder fahrt zweigleisig.
Solltet ihr die ersten Gutscheine erhalten, könnt ihr das gerne in die Kommentare posten. Würde mich mal interessieren, wie „hoch“ der Durchschnitt ausfällt und bei welchen Artikeln die jeweilige Summe gutgeschrieben wird.
Hinweis von Lokal.com
„Wir überprüfen deine Kleinanzeige und schicken Dir einen Amazon Gutschein für deine Teilnahme. Bitte beachte, dass die Teilnahme derzeit auf 5 mal pro Person beschränkt ist und wir nach 2000 Einlösungen erst einmal eine Pause einlegen.“
Kommentare (17)
Schreiben Kommentar schreibenSchade, hab noch keinen Gutschein bekommen...
geht es auch ohne Fatzebock?
selbst wenn es eine "vor-GmbH" gibt ... ich glaub nicht dass jemals ein Gutschein versendet wird.
Hmmm... "Dr. wik."... das muß ich mir patentieren lassen, nur zur Sicherheit...
Ui, im wievielten Semester studierst du Wikipedia? Den Link hat doch ArminGips schon gepostet.
Auch als „GmbH in Gründung“ bezeichnet, besteht die Vorgesellschaft vom Zeitpunkt des Abschlusses des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages bis zur konstitutiven Eintragung der GmbH ins Handelsregister.
Das stimmt nicht ganz. Es gibt mehrere Schritte bei der Gründung einer Gesellschaft, auch die sog. Vorgesellschaft, die wirksame Willenserklärungen abgeben kann, sprich Rechsgeschäfte zu tätigen.
Aber die Idee ist gut!
Schon jemand einen gutschein erhalten?
Ach ja. Sagt der Hempel mit den dünnen Oberarmen
Ach ja, hier noch was für den Hobbyjuristen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vor-GmbH
Und bedenkt vor Allem, daß man dadurch natürlich eine extrem schlechte Schufa-Bewertung bekommt, eine GmbH i.Gr. nicht biologisch abbaubar UND noch dazu auf besetztem Gebiet ansässig ist! So, hab ich jetzt irgendeinen der hiesigen Vollidioten vergessen?