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Preisfehler - Crucial M4 128GB SSD für 47,48€
Schnäppchenfuchs
30. Jan. 2013, 01:39

Preisfehler - Crucial M4 128GB SSD für 47,48€

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47,48€

Ausverkauft!

Cancom sorgt mit einem Preisfehler für eine beliebte SSD heute Nacht mal für etwas Abwechslung

Die SSD bekommt mit 4,5 Sternen bei Amazon hervorragende Noten und landet bei CHIP auch auf einem sehr guten dritten Platz. Für 47,48 auf jeden Fall ein No-Brainer, doch ein Storno ist recht wahrscheinlich. Bestellt am besten nur, wenn euch das nicht all zu sehr ärgert.

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Kommentare (59)

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Anonym
31.01.2013, 12:20

Jaaaa...lasst es uns denen zeigen!!!! Die Verkaufsbande nehmen wir uns vor!!! :) —> Wir sollten alle bei denen Ware bestellen und dann zurückschicken!!! Dann bekommen die wenigstens etwas zu tun!!! Hab es soeben gemacht! Aber am besten große Artikel…

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Anonym
31.01.2013, 11:23

Wenn ich mich bei Ebay bei der Gebotseingabe vertippe (statt 11,00€ 111,00€), kann ich danach auch nicht davon zurücktreten. Einzig mit der Zustimmung des Verkäufers ist die Zurücknahme möglich. Einen Fehler zu machen ist die eine Sache, sicher möchte hier keiner, dass dieses Unternehmen daran pleite geht. Wenn man dann aber hier auf so eine unprofessionelle, unfreundliche, freche Art und Weise im Namen des Unternehmens kommentiert ist das einfach nur lächerlich..

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Anonym
31.01.2013, 00:58

Warum treffen wir uns nicht alle zur Lagerräumung am Wochenende? fb parties hat es doch vorher schon gegeben :O . Raffgierige Bande? Dein Chef ist wohl nen Sparfuchs? LOL

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Anonym
31.01.2013, 00:10

Raffgierige Bande... Möchte einen von euch Egomanen erleben der ein Produkt für 100€ weniger verkauft weil er nen schreibfehler gemacht hat. Einem kleinen Unternehmen kann das bei vielen Bestellungen wirklich Probleme bereiten und ihr habt nichts besseres zu tun als noch mutwillig zusätzliche probleme zu verursachen? Schämt euch ihr raffgieriges Pack. Schon in der ARTIKELÜBERSCHRIFT war von preisFEHLER die Rede. Die rechtsfigur der iao findet hier in der Tat anwendung das lernt man im ersten Semester und sie ist genau für solche fälle gedacht. Lebt mit der storno - allein schon peinlich wieviele leute versuchen solche fehler zu ihren gunsten auszunutzen - und lasst dieses unternehmen in ruhe... Wie gesagt. Raffgierige Bande!

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Anonym
30.01.2013, 19:25

Um diesem, so gut es geht, vorzubeugen, habe ich diesen Vordruck, den ich an dieser Stelle gerne teile :) Ich habe zudem den Eindruck, mit meinen Daten in ihren Systemen mit einer eMail-Adresse (XXX@XXX.XX) erfasst zu sein. Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG). Sollten Sie Daten meinerseits nach dieser Aufforderung nicht löschen mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG. Eine weitere Zusendung von unerwünschter Werbung an meine Person, sei es per Post, Email etc., untersage ich hiermit. Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung. Für die Erledigung setze ich Frist auf den XX.XX.XXXX Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

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Anonym
30.01.2013, 18:47

Das mit dem Vertragsabschluss stimmt... die bekommen Recht. ---> Wir sollten alle bei denen Ware bestellen und dann zurückschicken!!! Dann bekommen die wenigstens etwas zu tun!!! Hab es soeben gemacht! :) Aber am besten große Artikel... ;)

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Anonym
30.01.2013, 18:21

Großhandel für Gewerbetreibende wollen se sein... deswegen wohl das fratzenbuch-profil, aha...

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Anonym
30.01.2013, 18:01

leider ist ein storno rechtens. die art und weise sehr kundenunfreundlich, aber damit muss man leider leben. ein versuch wars wert... ich kann nur jedem raten der bisher kein kunde dort war und auch nicht bleiben möchte, auf die storno email mit löschen der kundendaten zu antworten und sich dies unter androhung rechtlicher schritte schriftlich bestätigen zu lassen. so hat unser lieber freund steve immerhin noch ein wenig zu tun auf der arbeit und trinkt nicht den ganzen tag kaffee und surft bei schnaeppchenfuchs :D

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Anonym
30.01.2013, 17:43

Bei so viel unqualifiziertem und niveaulosen Geschwätz, welches auch noch öffentlich preisgegeben wird bleibt nur zu hoffen, dass es zukünftig gar keine Zielgruppe mehr für diesen Laden gibt. Schäm Dich für das Gefasel!

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Anonym
30.01.2013, 17:00

jaja der Weltuntergang...

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Anonym
30.01.2013, 16:54

Reine Kaltaquise. So lasset das fröhliche Spamming beginnen...

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Anonym
30.01.2013, 16:48

Storno erhalten. Kann das aber vollkommen nachvollziehen. Pacta sunt servanda stimmt nur, wenn tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Im Versandhandelsgeschäft gilt aber nach wie vor: invitatio ad offerendum. Mit der Aufgabe einer Bestellung gebt Ihr eine Willenserklärung ab, die vom Verkäufer angenommen oder abgelehnt wird. Hier wird sie abgelehnt. Selbst wenn sie angenommen wäre, könnte der Verkäufer sie wegen Irrtums anfechten (was er hier vorsorglich ja macht). Wirft dennoch kein gutes Licht auf die Firma Chanson

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