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Preisfehler! Samsung Galaxy S6 Edge für 224€ - 5,1" Smartphone mit Octacore, 3GB RAM und 16 MP Kamera *UPDATE3*
Schnäppchenfuchs
23. Apr. 2016, 20:45

Preisfehler! Samsung Galaxy S6 Edge für 224€ - 5,1" Smartphone mit Octacore, 3GB RAM und 16 MP Kamera *UPDATE3*

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224,18€ 479€

Bei Amazon.fr bekommt ihr das Galaxy S6 Edge für schlappe 220€. Das ist sicherlich ein Preisfehler! Daher nicht ärgern, wenn es einen Storno gibt:

Redcoon legt nach und bietet das Samsung Galaxy S6 64GB für 399€ an. Das Smartphone kommt mit Telekombranding, ist aber frei von Simlock.

galaxy-s6-edge

Einschätzung

Zum Smartphone: Bei knapp 500 Bewertungen auf Amazon.de reicht es im Durchschnitt nur für 3,8 Sterne. Testberichte.de listet sage und schreibe 50 Ergebnisse mit einer 1,5 als Endnote. Alles in allem lassen sich die Stärken und Schwächen des Samsung Galaxy S6 etwa so darstellen:

Pro & Kontra

  • gute Verarbeitung
  • schnelle Performance
  • großes und überzeugendes Display
  • starke Kamera
  • keine Speichererweiterung möglich (Speicherkarten-Slot)
  • fest verbauter Akku
  • Laufzeiten könnten besser sein
  • Gehäuse nicht staub- und wasserdicht

Wer noch mehr Lesestoff benötigt, bekommt diesen unter anderem bei Computer Bild (Note 2,06) oder Chip (96%). Außerdem werdet ihr auch bei cNet (4,5 Sterne) oder Techradar (4,5 Sterne) fündig.

Technische Daten

Format: Barren • Netze: GSM-Quadband (850/900/1800/1900), UMTS-Quadband (850/900/1900/2100), FDD-LTE-Nonaband (700/800/850/900/1700/1800/1900/2100/2600) • Netzstandards: GPRS, EDGE, HSDPA, HSUPA, HSPA+, LTE-A • Bandbreite (Download/Upload): 300Mbps/50Mbps (LTE), 42Mbps/5.76Mbps (UMTS) • Navigation: A-GPS, GLONASS, BeiDou • OS: Android 5.0 • CPU: 4x 2.10GHz Cortex-A57 + 4x 1.50GHz Cortex-A53 (Samsung Exynos 7 Octa 7420, 64bit) • GPU: Mali-T760 MP8 • RAM: 3GB • Display: 5.1″, 2560×1440 Pixel, 16 Mio. Farben, AMOLED, kapazitiver Touchscreen, Gorilla-Glas 4 • Kamera: 16.0MP, Phasenvergleich-AF, OIS, LED-Blitz, Videos @2160p/30fps (hinten); 5.0MP, Videos @1080p/30fps (vorne) • Schnittstellen: Micro-USB 2.0, 3.5mm-Klinke, WLAN 802.11a/b/g/n/ac (Miracast), Bluetooth 4.1, NFC, Infrarot-Port, ANT+ • Sensoren: Bewegungssensor, Lichtsensor, Annäherungssensor, Kompass, Barometer, Fingerabdrucksensor, Pulsmesser • Speicher: 64GB • Akku: 2550mAh, fest verbaut, kabelloses Laden (Qi) • Abmessungen: 143.4×70.5×6.8mm • Gewicht: 138g • SAR-Wert: 0.382W/kg (Kopf), 0.499W/kg (Körper) • SIM-Formfaktor: Nano-SIM

Hinweis: Wenn ihr über einen unserer Links etwas kauft, erhalten wir dafür eventuell eine Provision. Das hat weder Auswirkungen auf den Preis, den ihr bezahlt, noch auf die Produkte, die ihr bei uns findet. Zu unseren Partnerprogrammen gehört u. a. das Amazon PartnerNet. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. Zudem ist der Schnäppchenfuchs Teil des eBay Partner Netzwerks, für Käufe über unsere eBay-Links erhalten wir eine Provision.
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Kommentare (57)

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Anonym
28.04.2016, 01:25
Anonym

Nein. Egal was da steht. Es ist ein "inviatio offerendum", d.h. der Kunde wird gebeten seine Willenerklärung abzugeben. Erst dann bestätigt der Händler mit seiner Willenserklärung. 2 WE = Vertrag.

Hier liegt nur eine WE vor, nämlich eure. Der Händler verweigert /= 2 WE's --> kein Vertrag / keine Rechte / keine Verpflichtung.

Übrigens: Bei den Bestellbestätigungen von Amazon das Kleingedruckte unten lesen.

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Antworten
Anonym
26.04.2016, 20:55
Anonym

...nicht ganz korrekt, denn es ist ein Kaufvertrag mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zu einem Preis von EUR 228 zustande gekommen. Denn auf der Auftragsbestätigung steht nicht nur, dass der Auftrag bestätigt wurde, sondern auch, dass der Kaufvertrag bestätigt wird. Wichtig: Hier "sticht" die Individualabrede die AGBs !!

Jedoch, und hier kommt es dann im Ergebnis auf dasselbe heraus: Amazon fechtet den Kaufvertrag an, da es zu einem offensichtlichen Preisfehler gekommen ist. Hier wird quasi die Willenserklärung Amazons zurückgenommen. Ob dies rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt und müsste schlimmstenfalls vor Gericht geklärt werden.

Du solltest dich besser informieren was bei Internet-Bestellungen gilt und was nicht, bevor du schreibst ob was vor Gericht geklärt werden muss... Denn bei Kaufverträgen im Online-Handel kommt der Vertrag definitiv nicht bei der Bestellung und selbst nicht bei der automatisch generierten Bestätigungsmail zustande! Keine Chance da irgendwas anzufechten. Ansonsten wäre es möglich ganze Firmen aufgrund von Preisfehlern pleitegehen zu lassen.... das ist nosense.

Antworten
Anonym
26.04.2016, 11:19

...nicht ganz korrekt, denn es ist ein Kaufvertrag mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zu einem Preis von EUR 228 zustande gekommen. Denn auf der Auftragsbestätigung steht nicht nur, dass der Auftrag bestätigt wurde, sondern auch, dass der Kaufvertrag bestätigt wird. Wichtig: Hier "sticht" die Individualabrede die AGBs !!

Jedoch, und hier kommt es dann im Ergebnis auf dasselbe heraus: Amazon fechtet den Kaufvertrag an, da es zu einem offensichtlichen Preisfehler gekommen ist. Hier wird quasi die Willenserklärung Amazons zurückgenommen. Ob dies rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt und müsste schlimmstenfalls vor Gericht geklärt werden.

Antworten
Anonym
25.04.2016, 19:48

Storno für alle 3 Bestellungen erhalten. Schade, aber danke für den Tipp. :D

Antworten
Benjamin
25.04.2016, 18:35

Leider gab es für alle einen Storno. Einen Anspruch auf Lieferung habt ihr aber nicht. Spart euch die Anwaltskosten, denn ein Kaufvertrag kommt erst bei Lieferung zustande. Und selbst dann könnte Amazon diesen anfechten, da es sich um einen offensichtlichen Preisfehler handelt – auch wenn sie das sicherlich nicht tun würden. 

Antworten
Anonym
25.04.2016, 15:10

Hallo,

habe auch eine Stornierung erhalten.

auf/unter meiner Auftragsbestätigung ("Confirmation de commande") steht folgender Satz:

"Cet e-mail est un accusé de réception de votre commande et vaut confirmation du contrat d’achat. Un e-mail confirmant l’expédition de vos articles vous sera envoyé prochainement."

lt. Google translator heißt dies: Diese E-Mail eine Bestätigung Ihrer Bestellung und ist eine Bestätigung des Kaufvertrages . Eine E-Mail Versand Ihrer Artikel bestätigt werden in Kürze verschickt.Für mich ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen.Da kann es sich Amazon nicht so einfach machen.

Antworten
Anonym
25.04.2016, 14:24

Jau, den Text hab ich auch, nur auf Französisch.

Antworten
Anonym
25.04.2016, 14:17

Hello, We inform you that the article 'Samsung Galaxy S6 Edge G925 Smartphone Unlocked 4G (Screen: 5.1 inch - 32 GB - Single Nano-SIM - Android) Black' you have chosen on Amazon.fr was the subject of a price display error. We were forced to withdraw this item from your selection for the sale of the latter to the wrong price would have resulted in a sale at a loss, which is prohibited by law. Know that your bank account has not been debited for this article. Amazon.fr strives to ensure that every customer has a high quality service and the best deals. Please kindly accept our apologies for the inconvenience and thank you for your understanding. Regards, Amazon.fr Customer Service http://www.amazon.fr 

Antworten
Anonym
25.04.2016, 14:17

Nein. Egal was da steht. Es ist ein "inviatio offerendum", d.h. der Kunde wird gebeten seine Willenerklärung abzugeben. Erst dann bestätigt der Händler mit seiner Willenserklärung. 2 WE = Vertrag.

Hier liegt nur eine WE vor, nämlich eure. Der Händler verweigert /= 2 WE's --> kein Vertrag / keine Rechte / keine Verpflichtung.

Übrigens: Bei den Bestellbestätigungen von Amazon das Kleingedruckte unten lesen.

Antworten
Anonym
25.04.2016, 12:20

Hey zusammen, ich habe leider auch eine Storne... gibt es keine Möglichkeiten den Anbieter zu verpflichten? War ja schließlich zu diesen Konditionen angeboten oder? 

Antworten
Anonym
25.04.2016, 12:17

jeps, schade - den Versuch war es aber wert. :)

Antworten
Anonym
25.04.2016, 11:58

Storno ist da

Antworten