Adé Ungleichbehandlung: Bundesnetzagentur erklärt Stream On und Vodafone Pass für unzulässig
Schon 2021 war seitens des Europäischen Gerichtshofs befunden worden, dass die Telekom- und Vodafone-Angebote "StreamOn" und "Vodafone Pass" mit dem in Deutschland geltenden Grundsatz der Datenverkehrs-Gleichbehandlung nicht in Einklang stehen. Der Grund: Bei beiden Services erhalten bestimmte Apps vor anderen den Vorzug – darunter die Nutzeroberflächen von Streaming-, aber auch Social Media-Diensten. Wer "StreamOn" oder "Vodafone Pass" gebucht hatte, konnte bisher die entsprechenden Apps nutzen, ohne dass das laut Vertrag verfügbare Datenvolumen dafür angetastet wurde.
Auch Bestandskundinnen und -kunden betroffen
Laut der Anordnung der Netzagentur sollen die Netzanbieter die entsprechenden Tarifpakete ab Juli 2022 von den Kundinnen und Kunden ab diesem Zeitpunkt auf keinem Wege mehr gebucht werden können. Auch Bestandskundinnen und -kunden sind von dem Verbot der Optionen betroffen, dürfen die Services aber noch bis März 2023 in Anspruch nehmen. Bis dahin sollen Telekom und Vodafone den Übergang der besagten Optionen in vergleichbare andere Tarife abgeschlossen haben.
Beitragsbild: Olaf Kosinsky via Wikimedia Commons | CC BY SA 3.0
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