Nach EuGH-Verbot von Nulltarifen » So reagieren Telekom und Vodafone
Sebastian
Sebastian
3. Sept. 2021, 17:13

Nach EuGH-Verbot von Nulltarifen » So reagieren Telekom und Vodafone

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So reagieren Telekom und Vodafone auf EuGH-Nulltarif-Verbot: Das Wichtigste in Kürze

  • Telekom & Vodafone haben gegen Netzneutralität verstoßen
  • Nulltarif-Optionen laut EuGH nicht damit vereinbar
  • StreamOn von Telekom und Pass-Tarife von Vodafone nun im Fokus

Nulltarif-Optionen laut EuGH nicht mit Netzneutralität vereinbar: Was war passiert?

Nulltarif-Optionen sind Vertragsbestandteile, auf deren Basis die Netzanbieter einen Teil des Datenverkehrs nicht mit in die Berechnung einbeziehen können. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind diese Optionen mit der Netzneutralität nicht vereinbar, wie aus drei, von deutschen Gerichten vorgelegten Verfahren hervorgeht.

Zwei der Verfahren betrafen Vodafone, darunter den Vodafone Pass. Mit diesem können Nutzende eine Reihe von Diensten ohne Anrechnung auf das Inklusiv-Datenvolumen nutzen. Problematisch wurde hier eingestuft, dass die Kostenlosigkeit für das Inland, nicht aber im europäischen Ausland gelten soll. Im zweiten, Vodafone betreffenden Fall wurde die Tethering-Funktion, also die Freigabe der Smartphone-Datenverbindung für weitere Geräte, verhandelt. Vodafone hatte versucht, diese Möglichkeit vertraglich zu exkludieren. Im dritten, von der Bundesnetzagentur beim EuGH vorgetragenen Fall, wurde der Nulltarif-Option StreamOn-Tarif der Telekom untersucht, mithilfe dessen Kundinnen und Kunden Audio- und Videodienste kostenlos nutzen können. Die Telekom hatte, nach eigenem Bekunden als „Kompromiss“ für diese Tarife die Datenübertragungsrate verringert, woraufhin die Bundesnetzagentur ein Veto eingelegt hatte.

Keine Folgen oder Tarif-Anpassung: So reagieren Telekom und Vodafone

Trotz des Urteils ist sich die Telekom aktuell sicher, StreamOn weiterhin anbieten zu können, da nach Bekunden des Netzanbieters die monierte bzw. für unzulässig erklärte Bandbreitenanpassung für Video-Streams bereits nicht mehr Teil des StreamOn-Tarifs ist. Zero-Rating-Verträge, also Nulltarife sind laut der Telekom nicht Teil des Verfahrens und entsprechende Folgen für den entsprechenden Dienst müssten vom Gesetzgeber geklärt werden.

Vodafone hingegen bekundete, die EuGH-Urteile sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls, sofern notwendig, „das aktuelle Angebot den Urteilen entsprechend anzupassen“. Kein Zweifel besteht jedenfalls darüber, dass Vodafone den Vodafone Pass nicht aus der Angebotspalette nehmen will. Auch die Nummer zwei der Netzanbieter in Deutschland verwies darauf, dass auf nationaler Ebene verhandelt werden müsse, wie Angebote künftig auszusehen hätten, um gegen das offene Internet nicht zu verstoßen. Für Kundinnen und Kundinnen sind die Folgen zunächst nicht in Gänze absehbar, denn die Anbieter beharren zwar auf die Fortführung ihrer Tarife. Die Einschätzung und Behandlung von Nulltarifen obliegt jedoch den Gerichten.

 

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Kommentare (3)

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Anonym
05.09.2021, 23:12
Anonym

Sagte er und las das Urteil nicht. 

Ja, die Beanstandeten Fälle. sind bereits behoben und es gibt auch nicht um Nulltarife. 

Dennoch ebnet diese Antwort den Weg weiterer Verfahren gegen speziell Nulltarife. 

Sie sind gegen EU-Recht und werden damit zwangsweise nach weiteren Verhandlungen verschwinden. 

Dann bekommen wir vielleicht doch endlich mal bezahlbares Unlimited z.B. max 10MBit/s, denn StreamOn und VodafonePass waren ja nur, um die Kunden abzuspeisen. 

Das mag sein, ich habe meinen Kommentar vielleicht etwas kurz gefasst. Ich habe aber auch nicht vor, dazu kommerzielle Artikel zu veröffentlichen...

Ändert auch nichts an meiner Kritik zu dem Artikel, denn der geht sowohl  am eigentlichen Urteil (und dessen Begründung) weit vorbei als eben auch an den möglichen Konsequenzen. 

Deshalb bleibe ich dabei, dass solche Artikel, die inhaltlich nichts mit Schnäppchen zu tun haben und für die scheinbar auch jegliche Kompetenz fehlt, hier nichts zu suchen haben.

Ich schreibe auch nicht über Springreiterturniere, nur weil mein Nachbar einen Hund hat.

Antworten
Anonym
04.09.2021, 22:50
Anonym

lasst doch einfach solche Artikel, wenn Ihr sie nicht wirklich versteht.

Hat ja auch nichts mit Schnäppchen  zu tun.

Die Urteile haben überhaupt keine Folgen für die Kunden, die beanstandeten Einschränkungen sind gar nicht mehr aktiv...

Sagte er und las das Urteil nicht. 

Ja, die Beanstandeten Fälle. sind bereits behoben und es gibt auch nicht um Nulltarife. 

Dennoch ebnet diese Antwort den Weg weiterer Verfahren gegen speziell Nulltarife. 

Sie sind gegen EU-Recht und werden damit zwangsweise nach weiteren Verhandlungen verschwinden. 

Dann bekommen wir vielleicht doch endlich mal bezahlbares Unlimited z.B. max 10MBit/s, denn StreamOn und VodafonePass waren ja nur, um die Kunden abzuspeisen. 

Antworten
Anonym
03.09.2021, 18:46

lasst doch einfach solche Artikel, wenn Ihr sie nicht wirklich versteht.

Hat ja auch nichts mit Schnäppchen  zu tun.

Die Urteile haben überhaupt keine Folgen für die Kunden, die beanstandeten Einschränkungen sind gar nicht mehr aktiv...

Antworten