Gerichte sollen künftig Social Media Accounts sperren lassen können. Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt, um das zu ermöglichen. Ziel seien vor allem Täter, die wiederholt und besonders schwerwiegenden Hass im Netz verbreiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetz gegen digitale Gewalt geplant: Bundesjustizministerium legt Eckpunkte vor
- soll befristete Accountsperren für Wiederholungstäter ermöglichen
- mehr Auskunftsrechte für Betroffene
Ein Gesetz gegen digitale Gewalt ist laut Koalitionsvertrag von 2021 vorgesehen. Damit sollen Betroffene von wiederholten und schwerwiegenden Beleidigungen auf Social Media mehr Auskunftsrechte erhalten und die Accounts der Täter gesperrt werden können. Das Bundesjustizministerium hat dem ARD Hauptstudio nun erste Eckdaten für das Gesetz vorgelegt.
Was sieht das Gesetz genau vor?
In erster Linie liegt es in der Verantwortung der Social Media Plattformen, Hasskommentare zu löschen und die Accounts von Wiederholungstätern sperren. Geschieht das nicht, soll das Gesetz gegen digitale Gewalt das richterlich angeordnete Sperren von Konten ermöglichen. Im Fokus seien hierbei Nutzer:innen, die immer wieder und besonders schwerwiegende Beleidigungen, Drohungen und Hetze posten. Ihre Accounts sollen dann "für einen angemessenen Zeitraum" gesperrt werden, so berichtet die ARD. Auch sollen Konzerne Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgeben müssen. So kann zwar nicht in jedem Fall die Person hinter einem Account ermittelt werden, aber es entstehe ein Abschreckungseffekt.
Was bringt das Gesetz?
Expert:innen für Hass im Netz und Freiheitsrechte begrüßen das Gesetz, äußern aber auch Kritik. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, äußerte der ARD gegenüber, dass auch einmalige, strafbare Beleidigungen im Netz sanktioniert werden müssten. So könne der Abschreckungseffekt größer ausfallen. Ähnliche Kritik hat Josephine Ballon, Leiterin der Rechtsabteilung der Organisation HateAid: Die typischen Fälle von Accounts, die verschiedene Personen oder ganze Gruppen angreifen, würden vom jetzigen Gesetzesplan nicht ausreichend berücksichtigt.
Was können Betroffene tun?
Organisationen wie HateAid bieten jetzt schon Beratung und (finanzielle) Unterstützung für Betroffene von Hass im Netz. Denn ein gerichtliches Vorgehen ist teuer. Zwar will das Bundesjustizministerium auch die Gerichtskosten für die geplanten Auskunftsverfahren streichen. Dennoch bleiben für die Betroffenen meist hohe Anwaltskosten und Streitwerte, so Josephine Ballon von HateAid. Ulf Buermeyer schlägt daher vor, die Social Media Plattformen auch finanziell in die Verantwortung zu nehmen. Sie müssten für die Verfahren gegen Hetze zahlen, forderte er gegenüber der ARD.
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