Recht auf schnelles Internet muss wohl warten
Eigentlich sollen die Vorgaben für den Rechtsanspruch auf schnelles Internet ab 1. Juni 2022 gelten, doch bisher steht noch die Zustimmung von Bundestagsausschuss und Bundesrat aus. Doch den Entscheidungsgremien stehen offenbar zu wenige Sitzungstermine zur Verfügung, was den zeitlichen Spielraum, um Sachverständige zum dem Thema zu hören, beschneidet. Auch benötigen die Entscheidungsträger unter den Politikerinnen und Politikern Beratungszeit.
Für die CDU ist die Vertagung der finalen Verabschiedung bereits gesetzt, die Fraktionsvorsitzende Nadine Schön spricht bereits davon, dass die Ampelkoalition ihr erstes Digitalprojekt "verbummelt" habe. Doch aus weniger politisch wertenden Branchenkreisen heißt es bereits, es werde "knapp".
Mindestens 10 Megabit für jede(n)
Die Ende 2021 erfolgte Anpassung des Telekommunikationsgesetzes gewährleistet den Bundesbürgerinnen und -bürgern zum ersten Mal einen rechtlich verankerten Anspruch auf Breitband-Internet. Wo die Untergrenze liegt, ist in einer Verordnung festgehalten, welche die Bundesnetzagentur im März vorgelegt hat – dieser sieht vor, dass überall in der Bundesrepublik ein Mindest-Download-Tempo von 10 Megabit pro Sekunde gesichert sein soll.
Beitragsbild: Thomas Jensen via Unsplash | Unsplash-Lizenz
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