"Digitale Revolution" » Update-Pflicht für Smartphones, Tablets und Co.
Silvana
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29. Juni 2021, 15:45

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Update-Pflicht für digitale Geräte – Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Update-Pflicht
  • Gilt für: Smartphones, Tablets, Smartwatches, Apps, Streamingdienste und mehr
  • Neuerungen sollen ab 1. Januar 2022 gelten
  • Persönliche Daten als Währung
  • Zeitraum für die Update-Pflicht noch nicht festgelegt

Update-Pflicht für Smartphones, E-Books und Co.

In der Nacht zum Freitag wurden vergangene Woche im Bundestag mehrere Gesetze verabschiedet, die Verbraucherrechte auch digital stärken sollen. Eines dieser Gesetze sieht eine künftige Update-Pflicht für digitale Endgeräte oder Dienstleistungen vor. Demnach sollen Hersteller Verbraucher:innen regelmäßig aktuelle Betriebssysteme für ihre digitale Hardware aber auch Software zur Verfügung stellen. Die Neuerungen sollen mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Die Produktpalette, die. unter dieses Gesetz fällt ist groß. So soll es nicht nur Updates für Smartphones, Tablets oder Smartwatches geben. Auch internetfähige Fernseher, Spielekonsolen oder vernetzte Haushaltsgeräte im Smart Home sind vom Gesetz betroffen. Ebenso gilt die Update-Pflicht bei Apps und digitalen Dienstleistungen, wie Streamingdienste für Musik und Film.

Gewährleistung der IT-Sicherheit und Funktionalität

Wir geben heutzutage viel Geld für ein Smartphone oder Tablet aus, doch schon nach zwei oder drei Jahren werden seitens des Herstellers die Updates für etwaige Sicherheitslücken eingestellt – für Angriffe von außen besteht damit keinerlei Schutz mehr. Ziel der Update-Pflicht ist es, diese Sicherheitslücken künftig zu schließen. Außerdem soll mit dem Gesetz die Funktionsfähigkeit der Geräte länger gewährleistet werden.

Genauer Zeitraum für Update-Pflicht unklar

Wie lange Verbraucher:innen aber mit neuen Updates versorgt werden sollen, ist bislang noch nicht klar. Die Aussagen dazu sind recht undeutlich formuliert, so gehe man von der Erwartungshaltung der Kundinnen und Kunden aus, die sie „aufgrund der Art und des Zwecks“ des Gerätes haben könnten. Kauft man zum Beispiel ein teures Produkt mit hochwertigen Materialen, könnte man dem Gesetz nach von einer langen Versorgung mit Updates rechnen.

„Damit machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft“

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, betonte, mit den neuen Regelungen schaffe man „Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen“.

Das neue Recht auf Updates erkennt außerdem persönliche Daten als Währung an. Ob Verbraucher:innen nun also mit Daten oder Geld bezahlen, spielt keine Rolle mehr. „Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren“, äußerte sich die Spezialistin für IT-Recht, Kristina Schreiber, zum Thema.

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Kommentare (1)

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Anonym
30.06.2021, 07:54

oh Bald  sind Wahlen. Man will wohl an Bestimmter stelle fischen...

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