Auf unserem Blog findet ihr ja immer mal wieder ein paar richtig gute Angebote für Digitalkameras, Kopfhörer oder Smartphones bspw. von Amazon aus Italien, England oder Frankreich. Häufig tauchen dann aber Fragen auf wie: Was passiert, wenn das Gerät einmal kaputt geht? An wen muss ich mich wenden – den Händler oder den Hersteller? Genau an dieser Stelle haben wir mal für euch nachgehakt und uns die bekannten Hersteller und ihre EU-weiten Garantiebestimmungen angesehen.
- 1. Rückgabe- und Austauschmöglichkeiten in der Europäischen Union
- 2. Welche Elektronik-Hersteller bieten eine EU-weite Garantie an und welche nicht?
- 3. Empfehlungen
- 4. Fazit
1. Rückgabe- und Austauschmöglichkeiten in der Europäischen Union
Falls euer Gerät kaputt ist, oder ihr einfach nur unzufrieden seid, dann sind innerhalb der Europäischen Union zwei gesetzliche und eine freiwillige Rückgabe- bzw. Austauschmöglichkeit gegeben – nach zeitlicher Länge geordnet sind das: die 14-tägige Widerrufsfrist, die 24-monatige Gewährleistung durch den Händler, und die Garantie vom Hersteller, die sogar darüber hinausgehen kann (aber nicht muss).
1.1. Widerrufsfrist
Die Widerufsfrist entspricht einer Art „Bedenkzeit“ für den Konsumenten und gilt für Onlinekäufe und außerhalb eines Ladengeschäfts getätigte Käufe innerhalb der EU seit dem 13. Juni 2014. Innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware könnt ihr an den Verkäufer einen Widerruf aus beliebigen Gründen richten. Die Kosten für den Rückversand müsst ihr selbst tragen.
Einige Händler gewähren hier sogar eine noch längere Frist, allerdings sind bestimmte Produkte – wie Tickets, bestimmte Nahrungsmittel, personifizierte Waren oder unversiegelte Datenträger – auch davon ausgenommen.
1.2. Gewährleistung
Bei der Gewährleistung steht der Händler dafür ein, dass die verkaufte Ware 24 Monate lang frei von Mängeln ist (bei Gebrauchtware: 12 Monate), dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate wird zum Vorteil des Kunden davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war.
Nach diesen 6 Monaten folgt nun aber die Beweislastumkehr, d. h. der Kunde muss beweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war, was sich ggf. sehr schwierig gestalten kann. Das vorrangige Recht für den Käufer ist hierbei die Nacherfüllung, d. h. entweder wird der Mangel nach seinem Wunsch per Reparatur beseitigt oder der Artikel wird gegen Neuware eingetauscht.
1.3. Garantie
Die Garantie ist eine zusätzlich zur Gewährleistung freiwillig vom Hersteller versprochene Dienstleistung. Die Dauer dieser gewerblichen Garantie, die als eine Art Funktionsversprechen verstanden werden kann, darf der Hersteller selbst bestimmen – er ist allerdings auch nicht dazu verpflichtet diese überhaupt anzubieten.
Bietet ein Hersteller eine Garantie an, dann kann der Käufer diese über einen vorher definierten Zeitraum in Anspruch nehmen und muss für eine notwendige Reparatur nicht bezahlen, insofern er das Gerät nicht entgegen seines normalen Gebrauchs benutzt hat.
Wenn ihr euch noch ausführlicher mit dem Thema Garantie, Gewährleistung, Umtausch & Co auseinandersetzen wollt, dann schaut am besten beim passenden Ratgeber rein.
2. EU-weite Garantie – welche Hersteller bieten sie an?
Um der Frage nachzugehen, welche Elektronik-Hersteller eine EU-weite Garantie anbieten, habe ich mich für euch durch die Telefon-Hotlines, schriftlichen Garantiebestimmungen und Kontaktformulare der 37 größten Elektronik-Hersteller gearbeitet. Die folgende Tabelle listet auf, wie lange ein Hersteller eine Garantie auf seine Geräte gewährt, ob diese EU-weit gilt und nennt euch noch die kostenlose Service-Rufnummer, an die ihr euch im Problemfall wenden könnt.
Hersteller | EU-weite Garantie? | Zeitraum (EU oder D) | Service-Nummer |
---|---|---|---|
ja | 1 – 2 Jahre¹ | 04102 7069 111 | |
nein² | 2 Jahre | 07248 7111 32 | |
ja | 1 Jahr | 0800 6645 451 | |
abhängig davon, ob dem Geräte eine lokale oder globale Garantiekarte beiliegt (meistens lokal) |
1 – 2 Jahre¹ | 02102 5789 557 | |
nein² | 2 Jahre | 089 69339 339 | |
ja | 1 Jahr | 069 2999 3680 | |
ja (bei Übertragung der Service-Identifikationsnummer) |
2 Jahre | 069 9792 7350 | |
nein² | 2 Jahre | 06102 5999 500 | |
nein² | 2 Jahre | 02157 12080 | |
ja | 1 Jahr | 0800 3854 3854 | |
ja (weltweit) |
2 Jahre | 069 9999 15760 | |
ja | 2 Jahre | 05245 9231 20 | |
nein² | 2 Jahre | 0800 7788 6633 | |
ja (Garantieleistungen aus dem EU-Ausland werden nach Deutschland übernommen) |
bis zu 25 Monate | 0911 25250 | |
nein² | 2 Jahre | 0610 2599 9500 | |
ja (wenn das Produkt auch in Deutschland vertrieben wird) |
2 Jahre | 0212 3874 00 | |
ja | 2 Jahre | 069 6315 5163 | |
ja | 1 Jahr | 02366 88911 | |
nein² | 2 – 3 Jahre¹ | 0210 2700 80 | |
ja | 2 – 5 Jahre¹ | 069 5170 9427 | |
ja | 2 Jahre | 0571 8619 00 | |
ja | 1 – 2 Jahre¹ | 089 31760 | |
nein² | 2 Jahre | 0800 5030 011 | |
ja | 1 Jahr | 0211 9414 600 | |
ja | 1 Jahr | 06026 2004 000 | |
ja | 2 Jahre | 069 6680 0990 | |
ja | 2 Jahre | 0800 6710 8300 | |
ja | 2 Jahre | 040 5555 8855 | |
ja (über die Möglichkeit eines Kulanzantrages beim Reparaturservice durch Kaufbeleg und Garantiekarte) |
1 Jahr | 040 5320 1333 3 | |
ja (weltweit) |
1 Jahr | 069 6680 1010 | |
ja | 2 Jahre | 0800 7267 864 | |
ja (weltweit) |
2 Jahre | 039203 7278 7 | |
ja | 2 Jahre | 0211 9933 4202 0 | |
ja | 1 – 2 Jahre¹ | 02131 5240 400 | |
ja | 1 – 30 Jahre¹ | 040 5389 070 | |
ja | 2 Jahre | 0800 2754 9338 | |
ja | 2 Jahre | 0800 9262 4222 | |
ja | 2 Jahre | 089 2109 3355 |
¹ = je nach Produktkategorie
² = die Garantie gilt nur in dem Land, in dem das Produkt erworben wurde
3. Empfehlungen
Wenn ihr im Ausland ein Smartphone, Fernseher oder Audiogerät kaufen wollt, dann solltet ihr generell sicherstellen, dass ihr das Produkt auch wirklich haben wollt. Ihr habt zwar 14 Tage nach Erhalt der Ware Anspruch auf die gesetzliche Widerrufsfrist, allerdings kann es mit dem Rückversand ziemlich teuer werden.
Bei Problemen würde ich immer als erstes versuchen, die deutschen Service-Hotlines zu kontaktieren, deren kostenlose Telefonnummern ich euch ebenfalls rausgesucht habe, so dass ihr in keine Kostenfalle tappt. Darüber hinaus solltet ihr bei im Ausland gekauften Artikeln immer den Garantieanspruch-Zettel, sowie die Rechnung bzw. den Kaufnachweis aufheben.
4. Fazit
Falls euer geliebtes Gerät dann doch mal einen Mangel aufweist, dann steht auf jeden Fall nicht gleich im Regen. Euch bleibt gegenüber dem Händler, wie bspw. Amazon.fr oder Amazon.it, die gesetzlich geregelte Gewährleistung über 24 Monate in der gesamten Europäischen Union.
Da ihr aber sicherlich an einer möglichst zeitnahen Lösung eures Problems mit dem Elektonik-Gerät interessiert seid, könnt ihr auch die Garantieleistungen der vielen Hersteller bemühen, die diese EU-weit anbieten. Viele große Firmen wie Sony, Samsung, Apple oder Philips ermöglichen euch nämlich die kostenlose Reparatur in Deutschland für im Ausland gekaufte Geräte.
Teilweise könnt ihr sogar von kostenlosen Abhol- und Bringdiensten profitieren, die es auf jeden Fall bequemer machen, als das Gerät wieder ins Ausland zum Händler zu schicken.
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Kommentare (13)
Schreiben Kommentar schreibenIhr interessiere mich für ein Smartphone des Herstellers LG. Auf einem Onlineportal habe ich ein verhältnismäßig günstiges Angebot gefunden. Dort steht, dass der Verkäufer seinen Sitz in China hat, aber das Gerät soll sich in Frankfurt, Deutschland befinden. Jetzt ist es ja so, dass bei LG nur die Garantie gilt, in dem Land in dem das Produkt erworben wurde.
Kann ich jetzt das Gerät bestellen, obwohl der Verkäufer seinen Sitz in China hat und bekomme dann immernoch meine Garantie von 2 Jahren?
Kennt sich da jemand aus?
Da würde ich nicht so schnell nachgeben. Samsung schreibt selber: "Garantieleistungen können jedoch auch von Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes."
Die Infos haben wir auch alle so von den Herstellern erhalten. Daher muss Samsung entweder etwas geändert haben oder du bist an den falschen Mitarbeiter geraten.
Samsung und EU weite Garantie ist FALSCH Aktuell habe ich in Italien eine Klimaanlage von Samsung gekauft und diese in Deutschland installieren lassen. Sie ist von der Modellbezeichnung identisch mit der in Deutschland erhältlichen. Das sie nun nach 3 Monaten Probleme macht, besteht Kontakt mit Samsung und dessen Generalvertretung in Sachen Klimaanlagen, Fa. MTF. MTF sowohl Samsung lehnen jegliche Unterstützung und Garantie ab, da die Anlage nicht in Deutschland gekauft wurde, dies wird aber nirgens erwähnt.
Steht nicht bei Motorola in den Bedingungen, dass Garantie nur in dem Land besteht, in dem es gekauft wurde?
Abgesehen von der formalen Regelung wäre die Inlandspraxis ebenfalls sehr interessant. Meine Erfahrungen bisher: - Dell sehr gut, der deutschsprachige Service sitzt glaube ich aber in Russland - Toshiba mit seiner "doppelten Garantie" versucht sich am Telefon zu drücken, mir rieten sie für ein Business Notebook das ein Defekt hatte, mich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und diese sollten mir das Gerät austauschen, da der Fehler innerhalb von 2 Wochen nach Kauf stattfand - Apple ist relativ gut, meiner Frau haben sie das Iphone innerhalb eines Jahres und einer Woche vier (!) mal ausgetauscht (ob dieser Umstand für Apple spricht oder nicht... naja) - Sony ist ebenfalls gut, als Entschädigung für eine mehrwöchige Wartezeit gab man mir nach Absprache zusätzliche Gimmicks im Wert von ca. 100 EUR Grüße
EIne Garantie als freiwillige Kulanzleistung eines Verkäufers oder Herstellers hat in der Regel wenig mit dem gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Bei Produkte, die man in Britannien kauft, ist genau die gesetzliche Gewährleistung recht interessant, Stichwort "Sale of Goods Act" (in England, Wales und Nordirland -Schottland hat ein anderes Rechtssystem). Vom "Stiftung Warentest"-Großbritanniens, (heißt "Which?" (früher: "Consumers' Association", deren Test-Zeitschrift heißt "Which?"): "If the retailer refuses to repair the goods, and they won't replace them either, you may have the right to arrange for someone else to repair your item, and then claim compensation from the retailer for the cost of doing this. You have six years to take a claim to court for faulty goods in England, Wales and Northern Ireland; in Scotland you have five years." Erstens haftet dort *immer* der Verkäufer, zweitens hat man bis sechs Jahre Zeit, um defekte Produkte bzw. Reparatur oder Austausch geltend zu machen. Es kommt aber darauf an, was man gekauft hat bzw. wie viel man ausgegeben hat. Es wird z.B. erwartet, dass ein Fernseher (eine Waschmaschine, etc.) für 1500 Euro viel langlebiger und defektfrei wäre, als ein Schnäppchengerät für lediglich 200 Euro... Mehr dazu: http://www.which.co.uk/consumer-rights/regulation/sale-of-goods-act
Für in der Schweiz gekaufte Geräte gilt ebenfalls eine Garantie für ein Jahr innerhalb der EU. Siehe hier: http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ Dort steht unter 5) Apple kann gegebenenfalls den Service für iPad und iPhone auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz beschränken.
Danke für den Hinweis. Ich habe es von dieser Seite hier entnommen: http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ Da stellt sich natürlich dann die Frage auf wen man sich im Zweifelsfall beziehen sollte - den Verkäufer oder den Angaben im Internet. Normalerweise will Apple so etwas mit den Care-Paketen regeln.
Ich glaube, dass ein Euch ein Fehler unterlaufen ist...Apple bietet nur 1.Garantie, wenn das Smartphone NICHT direkt bei Apple gekauft wurde. Das bedeutet ein Jahr Apple und das zweite Jahr der Verkäufer (Bspw. Mediamarkt, Saturn, Anbieter...). Ist das Apple Gerät direkt gekauft worden, so kann man sich bei Problemen 2 Jahre an Apple wenden! NUR bei Direktkäufen... So wurde es mir zumindest beim letzten Apple Store - Besuch mitgeteilt. Grund: Ich hatte keinen Termin für die ausgebuchte Genius Bar (oder wie es heißt?) und wollte nicht aus der "1 Jahres Garantie" raus fallen, dann erklärte mir der Angestellte, dass ich mich nicht stressen muss, weil ich das Gerät direkt bei Apple gekauft hatte...und siehe da... 3 Wochen nach Ablauf eines Jahres habe ich problemlos ein Austauschgerät erhalten... So war es zumindest die Aussage des VK... Alles natürlich ohne Gewähr ;)
wie sieht es mit der Schweiz aus? also wenn ich ein iphone in der Schweiz gekauft habe?
Danke. Sehr übersichtlich und informativ:-)
Danke, dass du dir diese Mühe gemacht hast!
Echt krass. Vielen Dank. Sehr übersichtlich.