
100€ Startguthaben bei der 1822direkt mit 3 Geldeingängen - für Studenten mit kostenloser Kontoführung *UPDATE*
Nachdem die Postbank Aktion – dort gab es auch 100 Euro Prämie – nun endgültig vorbei ist, bleibt als Alternative noch die 1822direkt. Hier könnt ihr ebenfalls satte 100 Euro kassieren, das kann jedoch bei Studenten auch das Bafög oder Stipendiengeld sein.
Im Privatkundengeschäft sind fast alle Banken auf Kundenfang, denn wenn die Märkte zusammenstürzen bleibt einem das immer als stabile Säule. Und so steigern sich die Prämien immer weiter. Bei der Postbank gibt es noch immer 100 Prämie, aber nun steigt auch die 1822direkt ein:
- 1822direkt Girokonto mit 100 Startguthaben bei 3 Geldeingängen ab 500
- die Geldeingänge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kontoeröffnung stattfinden
- Kontoführung: 3,90 monatlich – mit Geldeingang (auch Eigenüberweisungen möglich) kostenfrei
Für die Kontoführung ist es egal woher der Geldeingang auf dem Girokonto kommt, aber um die 100 Startguthaben mitzunehmen, dürfen es keine Eigenüberweisungen sein. Ansonsten ist aber fast alles erlaubt:
- Lohn, Gehalt, Rente – für Kunden unter 27 Jahren zusätzlich: Bafög, Stipendiengelder
Ob man seinen Lohn z.B. auch von einem Kumpel bekommen kann, konnte ich leider noch nicht herausfinden, denn die Hotline ist gerade besetzt.
Angebot für Junge Leute von 18-26 Jahren
Für junge Leute gibt es dasselbe Angebot, aber über eine andere Landingpage. Der einzige Unterschied ist hier, dass die Kontoführung immer kostenlos ist, egal ob man einen Geldeingang vorweisen kann oder nicht.
- 1822direkt Girokonto mit 100 Startguthaben bei 3 Geldeingängen ab 500
- die Geldeingänge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kontoeröffnung stattfinden
- bedingungslos kostenlose Kontoführung
Die Prämie kommt dann jedoch erst am 12. August 2013. Bis dahin müsst ihr euch also gedulden.
Konditionen
Die 1822direkt ist eine Tochter der Frankfurter Sparkasse und als Direktbank hat sie auch etwas bessere Konditionen als eine normale Sparkasse. Zum Einen die fette Prämie, und zum Anderen gibt es diese Leistungen:
- Kostenfreie Bargeldversorgung im Inland an allen 25.000 Geldautomaten der Sparkassen und im europäischen Ausland mit optionaler Kreditkarte (in Eurowährung)
- Optionale Kreditkarte – kostenfrei ab 2.000 Euro Jahresumsatz – sonst 25 Euro pro Jahr (1,5% Auslandseinsatzentgelt)
- Dispositionskredit von 7,74 % p.a.
- Kostenfreie SparkassenCard
Auf Wunsch kann man noch ein Tagesgeldkonto hinzunehmen:
- 1,85% Zinsen für Beträge bis 250.000 bis 01.06.2012 – danach 0,9%
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, das Konto ist jederzeit kündbar.
Vor- und Nachteile
Gegenüber Direktbanken wie der DKB oder ING-DiBa ist der größte Nachteil die Kreditkarte. Bei DKB und ING-DiBa kann man damit an jedem Geldautomat kostenlos abheben. Bei der 1822direkt geht das bei den Sparkassen.
Ein Vorteil ist die ziemlich ausgefeilte Banking App für Überweisungen von unterwegs.
Gut ist natürlich auch das Startguthaben in Höhe von 100.
Insgesamt würde ich aber sagen, dass DKB und ING-DiBa noch etwas bessere Konditionen bieten. Ich würde aktuell zur ING-DiBa gehen, denn die DKB hat zwar die minimal bessere Kreditkarte (weltweit kostenlos abheben und nicht nur in -Ländern), unterstützt dafür aber kein mobileTAN. Da ich ständig meine TAN-Listen verlege, bin ich für die mobileTANs per SMS sehr dankbar.
Preisverzeichnis – Hotline: 069/5050930

Kommentare (19)
Schreiben Kommentar schreibenMein Vater unterstützt mich im Studium mit einer regelmäßigen monatlichen Zahlung, analog Bafög. Auch das wird als "Eigenüberweisung" ausgelegt, obwohl ich mir ja selbst nichts überweise ;-) Höchstens wäre das eine "Familienüberweisung", was die aber nicht ausgeschlossen haben. Was soll's. Mich sehen die im Leben nicht mehr wieder. Kostenlose Konten gibt es auch woanders :-)
Offenbar versucht sich die Bank 1822 um die Zahlung der Startprämie mit unsportlichen Mitteln zu drücken. Man teilte mir mit, dass der Auszahlung der Kontoeröffnungsprämie nicht entsprochen werden kann, da es sich bei meinen Geldeingängen "nicht um einen Gehaltseingang, sondern um Privatüberweisungen handelt".
Also die 1822 drückt sich um die Startprämie wenn die Überweisung nicht mit BUCHUNGSSCHLÜSSEL 53 ausgeführt wird, obwohl das nirgendwo in deren Bedingungen steht. Da ist ja immer nur vom TEXT "Lohn, Gehalt" usw. die Rede. Sie wollen dann 3 Gehaltsnachweise haben - steht aber auch nirgendwo im Angebot. Die Leute im Kundencenter sind arrogant, genervt und beratungsresistent :-( Es wurde mir sogar gesagt, ich würde das Konto nicht ernsthaft nutzen, da ich das überwiesene Geld auch wieder verwendet habe (wo anders hin überwiesen habe). Soll ich es etwa als Sparkonto nutzen? Mit einer Bank, die so ist, gibt es bestimmt auch an anderer Stelle Probleme. Also Konto aufgelöst! Die sehen mich für den Rest meines Lebens nicht mehr, auch nicht mein Depot :-)
wattt??? sry aber der zweite satz im update 2 macht für mich so keinen sinn!
"Gegenüber Direktbanken wie der DKB oder ING-DiBa ist der größte Nachteil die Kreditkarte." Aber im Gegensatz zur ING-DiBa hat die 1822 eine richtige Kreditkarte und keine Debit-Karte wie es bei der ING eine ist.
@admin "Ansonsten ist aber fast alles erlaubt: Lohn, Gehalt, Rente ..." Auszug aus den Bedingungen auf der aktuellen Aktionsseite: "mind. 3 Gehaltseingänge von mind. 500 Euro (Lohn, Gehalt, BAföG)". RENTE ist bei der verlängerten Aktion nicht mehr explizit genannt!
Hier könnt ihr ebenfalls satte 100 Euro kassieren, das kann jedoch bei Studenten auch das Bafög oder Stipendiengeld sein.
Was meint ihr damit?
Eine Überweisung von einem Freund kann doch sehr wohl Lohn sein... Niemand kann nachweisen das es kein Lohn ist. Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet ein Firmenkonto zu besitzen!
Nein, Lohnüberweisung von Freunden Familienmitglieder ist nicht erlaubt. Die 1822 schaut da wohl sehr genau auf den entsprechenden Schlüsselcode
Antwort der 1822direkt: "Der Eingang von Arbeitslosen- oder Krankengeld kann für die Auszahlung der Prämie nicht berücksichtigt werden."
Kann man seinen Lohn nun von einem Freund bekommen?
Sind Zahlungen von der Arbeitsagentur auch prämienberechtigt?