

Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ – Jetzt für Teilnahme anmelden und 70€ sichern!
Unterstützt das Statistische Bundesamt, indem ihr euren Haushalt einen Monat lang dokumentiert und bekommt 70€! Ihr liefert aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland und bekommt als Dankeschön für eure vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme eine Prämie von 70€.
- DeSTATIS Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR): Für Teilnahme anmelden und 70€ sichern!
- Umfragen laufen von Januar 2024 bis Dezember 2027 (Pro Jahr eine Teilnahme möglich)
- bundesweit werden jährlich rund 12. 000 Haushalte befragt
Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“
Die Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ erfolgt von Januar 2024 bis Dezember 2027. Die erste Auswahl der angemeldeten Haushalte erfolgt im Dezember 2023, dann im März 2024 usw. Teilnahmebereite Haushalte können bis zu viermal zwischen 2024 und 2027 teilnehmen (maximal einmal pro Kalenderjahr).
So funktioniert's
- Jetzt auf der Aktionsseite über das Anmeldeformular anmelden.
- Nach Auswahl eures Haushalts könnt ihr per App oder in Papierform teilnehmen.
- Ausgewählte Haushalte werden in der Regel für 2025, 2026 und 2027 berücksichtigt.
- Bei Nichtteilnahme im Folgejahr wird der Haushalt durch einen ähnlichen Haushalt ersetzt.
- Wurde euer Haushalt nicht sofort gezogen, habt ihr die Möglichkeit, im Laufe des Erhebungsjahres 2024 oder in einem der Folgejahre bis 2027 „nachzurücken“.
Das ist zu beachten:
Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Einpersonenhaushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt“" z. B. wenn ein anderer „ähnlicher“ Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt.
Besonderheit für Haushalte von Selbstständigen: Nach den gesetzlichen Vorgaben werden in die LWR keine Haushalte einbezogen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige).
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