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Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ – Jetzt für Teilnahme anmelden und 70€ sichern!
Irina
Irina
26. Nov. 2023, 14:00

Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ – Jetzt für Teilnahme anmelden und 70€ sichern!

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Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“

Die Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ erfolgt von Januar 2024 bis Dezember 2027. Die erste Auswahl der angemeldeten Haushalte erfolgt im Dezember 2023, dann im März 2024 usw. Teilnahmebereite Haushalte können bis zu viermal zwischen 2024 und 2027 teilnehmen (maximal einmal pro Kalenderjahr).

So funktioniert's

  • Jetzt auf der Aktionsseite über das Anmeldeformular anmelden.
  • Nach Auswahl eures Haushalts könnt ihr per App oder in Papierform teilnehmen.
  • Ausgewählte Haushalte werden in der Regel für 2025, 2026 und 2027 berücksichtigt.
  • Bei Nichtteilnahme im Folgejahr wird der Haushalt durch einen ähnlichen Haushalt ersetzt.
  • Wurde euer Haushalt nicht sofort gezogen, habt ihr die Möglichkeit, im Laufe des Erhebungsjahres 2024 oder in einem der Folgejahre bis 2027 „nachzurücken“.

Das ist zu beachten:

Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paar­haushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleiner­ziehenden, wie viele Einpersonen­haushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt“" z. B. wenn ein anderer „ähnlicher“ Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt.

Besonderheit für Haushalte von Selbstständigen: Nach den gesetzlichen Vorgaben werden in die LWR keine Haushalte einbezogen, deren Haupteinkommens­person selbstständig tätig ist (Gewerbe­treibende und selbstständige Landwirte und Land­wirtinnen sowie freiberuflich Tätige).


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