- Ausweispflicht für Prepaidkarten: In Kürze
- Ausweispflicht für Prepaid-Karten: Was passiert am 1. Juli?
- Was besagt die Neuregelung bei Prepaid-Karten?
- Welche Daten werden durch die Ausweispflicht für Prepaidkarten erfasst?
- Welche Ausweise werden für eine Prepaidkarte benötigt?
- Ausweispflicht für Prepaid-Karten: Was sind die Folgen?
Ausweispflicht für Prepaidkarten: In Kürze
- Prepaid-Karten nur noch mit Ausweis erhältlich
- möglich ist Personalausweis, Reisepass
- Identität wird beim Kauf oder vor der Aktivierung geprüft
- erfasst werden Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Prüfung vor Ort oder per Video-Ident
Ausweispflicht für Prepaid-Karten: Was passiert am 1. Juli?
Prepaid-Karten galten zu Beginn der Mobilfunktelefonie als einfacher Einstieg in die Handywelt. Einfach Karte kaufen und lostelefonieren. Ganz so leicht wie am Anfang ist der Kauf von Prepaid-Karten auch nach der aktuellen Praxis nicht. Bereits seit 2004 hatten Käufer Angaben zur Person zu machen. Ab dem 1. Juli 2017 werden die Karten jedoch nur noch in Verbindung mit einem Ausweis erhältlich sein. Spätestens ab der Freischaltung hat sich der Käufer einer neuen Prepaid-Karte dann mit gültigen Personendaten auszuweisen. Der Gesetzgeber verschärft damit die bisherige Regelung für die flexible Mobilfunktelefonie. Obwohl das Telefonieren durch Flatrates in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden ist, bevorzugen nach wie vor zahlreiche Kunden die Kostenkontrolle und große Flexibilität der Prepaid-Karten. Während der Kauf einer neuen Telefonkarte im Handyshop wenig Probleme machen dürfte, stehen Lebensmitteldiscounter und Drogerien vor einer größeren Hürde.
Was besagt die Neuregelung bei Prepaid-Karten?
Bislang hatten Käufer einer neuen Prepaid-Karte Angaben zur Person zu machen. Dies erfolgte in der Regel bei der Bestellung online oder bei der Aktivierung. Allerdings wurde die Richtigkeit der Angaben bislang nicht geprüft. Das wird nun mit der Ausweispflicht für Prepaidkarten geändert. Ab Juli müssen die Mobilfunk-Anbieter die Daten von Prepaid-Kartenkäufern erfassen und speichern. Entscheidend mit der Änderung ist, dass diese Personendaten nun geprüft sein müssen. Eine einfache Abfrage, wie bislang, ist daher nicht möglich.
Diese Änderung macht es dann nicht mehr möglich, anonym eine deutsche Prepaidkarte zu kaufen und in Betrieb zu nehmen. Der Gesetzgeber möchte dadurch Straftätern und vor allem Terroristen die anonyme Kommunikation erschweren. Ab Juli können abgefangene Telefonate oder Nachrichten dann einem Nutzer zugeordnet werden. Das gilt zumindest dann, wenn die Prepaid-Karte nach dem 30. Juni aktiviert wurde.
Welche Daten werden durch die Ausweispflicht für Prepaidkarten erfasst?
Welche Daten zu erfassen sind, ist genau geregelt. Grundlagie hierfür ist § 111 des Telekommunikationsgesetzes. Demnach wird der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Prepaidkarten-Käufers erfasst. Interessanterweise ist die Regelung jedoch offenbar wenig konsequent. Zwar wird die Speicherung der Anschrift verlangt, allerdings werden auch Ausweispapiere akzeptiert, die die Adresse des Inhabers nicht beinhalten.
Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. (…)
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns
vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern
Welche Ausweise werden für eine Prepaidkarte benötigt?
Welches Ausweispapiere für den Kauf und die Aktivierung einer Prepaidkarte erforderlich sein werden, ist ebenfalls in § 111 TKG geregelt. Demnach ist die Verifizierung mittels Personalausweis, Reisepass, einem gültigen Ausweispapier oder auch einem Aufenthaltstitel möglich. Unternehmen können einen Registerauszug vorlegen.
Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
1. Vorlage eines Ausweises (…)
2. Vorlage eines Passes (…)
3. Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird (…)
4. Vorlage eines Aufenthaltstitels
5. Vorlage eines Ankunftsnachweises (…)
6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (…)
7. Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, (…)soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.
Ausweispflicht für Prepaid-Karten: Was sind die Folgen?
Kurz gesagt wird der Kauf von Prepaid-Karten durch die Ausweispflicht ab Juli komplizierter werden. Wer die Prepaid-Karte in einem Handyshop oder im Shop eines Mobilfunk-Betreibers kauft, der wird wenig Unterschiede zur bisherigen Regelung merken. Die Daten werden dann einfach von einem Mitarbeiter aufgenommen.
Anders ist es bei einer Online-Bestellung. Spätestens bei der Aktivierung muss ab Juli eine Verifizierung erfolgen. Hier sind verschiedene Varianten möglich. Wahrscheinlich ist, dass ein Video- oder Web-Ident-Verfahren verwendet wird. In diesem Fall lädt man Ausweiskopien hoch, diese werden zusammen mit einem Foto oder per Video dann verifiziert. Diese Verfahren werden schon von verschiedenen Anbietern, zum Beispiel bei der Eröffnung von Bankkonten oder bei Kreditkarten, verwendet. Verschiedene Anbieter haben schon mitgeteilt, dass sie entsprechende Verfahren anbieten werden.
Ähnlich wird es Discountern und Drogerien gehen. Eine Verifizierung an der Kasse ist wenig denkbar. Große Supermärkte könnten die Prüfung an den Infoschalter verlagern. Aldi, Lidl und Co. konnte bislang die Anmeldung per Internet anbieten. Gut möglich, dass man sich auch hier für ein Web- oder Video-Ident-Verfahren entscheiden wird. Das wird jedoch ein höherer Aufwand für die Anbieter sein. Im engen Mobilfunkmarkt dürfte das gerade die Anbieter, die sehr knapp kalkulieren, wenig freuen. Es wäre also gut möglich, dass die Kosten für den zusätzlichen Aufwand an den Kunden weitergegeben werden.
Eines ändert sich jedoch auf jeden Fall für alle Kunden: Anonymer Mobilfunk ist ab Juli mit einer deutschen Prepaid-Karten nicht mehr möglich.
Kommentare (7)
Schreiben Kommentar schreibenMan muss zwischen Sicherheit und Privatsphäre entscheiden. Ich will nicht in den nächsten Terroranschlag Opfer werden.
am besten auch keine Kleidung tragen - man hat ja nichts zu verbergen! - so sieht man Bomben besser...
"Ab Juli können abgefangene Telefonate oder Nachrichten dann einem Nutzer zugeordnet werden. ..."
Was bringt diese Zuordnung, wenn die Kommunikation verschlüsselt stattfindet (ja auch Telefonate)?
Wie viele Straftaten kann man dadurch aufkären? und in welchem Verhätnis steht es zu den millionen Prepaidkarten-Nutzern?
Man muss zwischen Sicherheit und Privatsphäre entscheiden. Ich will nicht in den nächsten Terroranschlag Opfer werden.
Haben Flüchtlinge Ausweise ?
gilt das auch rückwirkend? Was passiert mit den ganzen anonymen Karten?
Nein, es gilt nur für neue Karte ab 1. Juli.
"Ab Juli können abgefangene Telefonate oder Nachrichten dann einem Nutzer zugeordnet werden. ..."
Was bringt diese Zuordnung, wenn die Kommunikation verschlüsselt stattfindet (ja auch Telefonate)?
Wie viele Straftaten kann man dadurch aufkären? und in welchem Verhätnis steht es zu den millionen Prepaidkarten-Nutzern?
Bei Aldi Süd wird es Tablets an den Kassen geben um dort die Authentifizierung durchzuführen.
gilt das auch rückwirkend? Was passiert mit den ganzen anonymen Karten?