Dashcam-Videos vor Gericht zulässig – Das Wichtigste in Kürze
- BGH erlaubt den Einsatz von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht
- Urteil bezieht sich auf Unfallhaftpflichtprozesse
- erlaubt sind kurze, anlassbezogene Aufzeichnung des unmittelbar Unfallgeschehens
- andere und längere Video-Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung weiterhin unzulässig
Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Videos – Was sind die Hintergründe?
Dashcams, Kameras für das Armaturenbrett im Auto, sind in vielen Ländern sehr beleibt. Im Internet finden sich unzählige Videos. Dort werden vor allem skurrile, gefährliche, zum Teil auch tragische Momente im Straßenverkehr gezeigt. In Deutschland sind die Fahrzeug-Kameras weniger verbreitet. Das Datenschutzrecht untersagt die Verbreitung von Aufnahmen ohne die Einwilligung der gezeigten Personen.
Auch vor Gericht waren die Videos oft nutzlos. Vielfach wurden die Aufnahmen nicht in der Beweisaufnahme zugelassen. Andere Gerichte hatten weniger Bedenken und ließen Dashcam-Videos zu. Die Rechtslage war unklar. Mit dem heutigen Urteil des BGH besteht nur mehr Rechtssicherheit. Vor Gericht sind die Aufnahmen zukünftig erlaubt.
Dem Urteil liegt ein Haftpflichtfall zugrunde. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Der Kläger verlangte vom Beklagten dessen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall den restlichen Schadensersatz. Dabei war streitig, wer von den beiden Beteiligten seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hatte. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war. Amts- und Landgericht hatten die Verwendung der Filmaufnahmen abgelehnt. Der BGH ist anderer Auffassung. Doch die Zulässigkeit hat auch Einschränkungen.
Dashcam-Videos vor Gericht zulässig – Was besagt das Urteil
Aus Datenschutzgründen bleibt die Aufzeichnung während der Fahrt weiter unzulässig. Allerdings können vorhandenen Videos vor Gericht verwendet werden, zumindest wenn es die Interessen- und Güterabwägung zulässt. Im Straßenverkehr bewegt man sich im öffentlichen Raum und ist so ohnehin wahrnehmbar. Dazu sind Unfallteilnehmer verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Der Datenschutz ist daher nebenrangig, „Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar“, so die BGH-Richter.
„Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. „- BGH
Allerdings bezieht sich diese Erlaubnis nur auf die unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängenden Aufnahmen. Eine „permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich“, so die BGH-Richter.
Gilt das Dashcam-Urteil für alle Gerichte?
Mit dem Dashcam-Urteil hat der BGH die Zulässigkeit der Video-Aufnahmen für den fraglichen Schadensfall entschieden. Es handelt sich um eine Einzelfall-Entscheidung. Das Urteil des BGH ist nicht zwangsweise für zukünftige Prozesse bindend. Jedes Gericht kann frei entscheiden. Richter sind unabhängig und nur an das Gesetz gebunden. Je nach Sachverhalt kann die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen daher vor Gericht weiterhin abgelehnt werden. In der Regel folgen die Gerichte jedoch der Argumentation des BGHs.
Was bedeutet das Dashcam-Urteil?
Dashcams dürfen begrenzt eingesetzt werden. Sehr wahrscheinlich werden die Verkäufe vorhandener Modelle trotz der Einschränkungen nun zunehmen. Möglich ist aber auch, dass für Deutschland spezielle „Unfall-Cams“ auf den Markt kommen. Die Richter halten es für es für „technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.“
Somit könnten Geräte auf den Markt kommen, die ähnlich wie die Flugschreiber in Flugzeugen nur eine kurze Dauer aufzeichnen. Auf der anderen Seite könnten aber auch nur Ausschnitte der Fahrt vorgelegt werden. Hier ist es jedoch fraglich, ob Gerichte diese Bearbeitung zulassen. Zumindest werden wir in Zukunft mehr Dashcams im Straßenverkehr sehen. Und wer weiß, was sich die KFZ-Versicherungen einfallen lassen.
Kommentare (6)
Schreiben Kommentar schreibenWitzig... Wir sind schon total überwacht. Und gläsern. Nur wenn man mal die selbe Technik für sich (für die Klärung von Schuldfragen bei Unfällen) einsetzen möchte, kommt der Datenschutz.
Solange die Bilder nicht zentral ausgewetet werden und mit Personendatensätzen koordiniert werden, sind es nur private Videos von Leuten in der Öffentlichkeit. Die werden also bei nichts gefilmt, was sie nicht ohnehin öffentlich tun, oder?
die totale Überwachung ahhhhrmes deutschland
so ein dreck kommt mir nicht ins auto....
Wenn ihr schon infos veröffentlicht macht es bitte richtig. Dashcams sind weiterhin verboten und du kannst eine Strafe bekommen, wenn du diese in Betrieb hast. Die Bilder der Dashcam sind nur zulässig, wenn ohne diese Bilder der Kläger auf den kosten sitzen bleiben würde. Auch wenn die Bilder im Gerichtsprozess verwendung finden, kann man dir im nachhinein eine Strafe geben, weil du die Dash hast laufen lassen.
Da nutzen auch keine 5 Minuten Intervalle!
Ach, du meinst solche Infos: "Das Datenschutzrecht untersagt die Verbreitung von Aufnahmen ohne die Einwilligung der gezeigten Personen"? Oder diese: "Aus Datenschutzgründen bleibt die Aufzeichnung während der Fahrt weiter unzulässig"? Was für Strafen sollen das denn sein, wenn die Aufnahmen sonst nicht verwendet werden?
Wenn ihr schon infos veröffentlicht macht es bitte richtig. Dashcams sind weiterhin verboten und du kannst eine Strafe bekommen, wenn du diese in Betrieb hast. Die Bilder der Dashcam sind nur zulässig, wenn ohne diese Bilder der Kläger auf den kosten sitzen bleiben würde. Auch wenn die Bilder im Gerichtsprozess verwendung finden, kann man dir im nachhinein eine Strafe geben, weil du die Dash hast laufen lassen.
Da nutzen auch keine 5 Minuten Intervalle!
Die Dashcams die ich hatte haben alle im 5 Minutenintervall aufgezeichnet und bei Erschütterung gespeichert.