Black Friday Markenrecht trifft Amazon – Klage und was nun?
Ulrich
Ulrich
16. Nov. 2017, 18:00

Black Friday Markenrecht trifft Amazon – Klage und was nun?

  • Home
  • News
  • Black Friday Markenrecht trifft Amazon – Klage und was nun?

Black Friday Markenrecht – Das Wichtigste

  • Amazon wurde wegen Markenrechtsverletzung verklagt
  • Klage zielt auf Unterlassen und Schadenersatz
  • Black Friday als Marke seit 2013 eingetragen
  • bereits zahlreiche Abmahnungen im Jahre 2016
  • Markenlöschung wurde mehrmals beantragt

Schnäppchenjäger sollten sich den 24. November dick im Kalender anstreichen. An diesem Tag findet mit dem Black Friday das wichtigste Shopping-Event des Jahres statt. Unzählige Online-Shops werden mit Sonderangeboten um Kunden werben. Im Jahr 2016 betrug der Umsatz über 1 Milliarde Euro. Doch nicht nur Händler wollen von diesen Umsätzen profitieren. Das ist der Kern des Black Friday Markenstreits.

Black Friday Markenrecht – Worum geht es?

Der Begriff „Black Friday“ ist eine geschützte Marke. Das chinesische Unternehmen Super Union Holdings lies 2013 eine entsprechende Eintragung im deutschen Markenregister vornehmen. Damit hat das Unternehmen das alleinige Recht den Begriff „Black Friday“ zu verwenden. 

Bereits 2016 kollidierten die Markeninteressen des Unternehmens aus Hongkong mit den Marketingaktivitäten verschiedener Händler. Der Rechteinhaber hatte bereits vor dem Black Friday mehrfach Abmahnungen versendet. Als Folge änderten viele Unternehmen die Bezeichnung. Mit Begriffen wie, Black Week oder Red Friday gingen viele Händler den vorsichtigen Weg, lehnten sich jedoch weiterhin deutlich an dem weitläufig gängigen Begriff an. Die Aufregung im November 2016 war groß. Ausführlich berichtet t3n über die Black-Friday-Thematik.

Black Friday Markenrecht – Klage gegen Amazon

Kurz vor dem anstehenden Black Friday 2017 bekommt die Angelegenheit eine neue Qualität. Am 2. November hat die Super Union Holdings vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen Amazon eingelegt. Eine Pressemitteilung ließen die Chinesen von der Beratungs-Agentur Greenberg Advisory veröffentlichen.

Laut Klageschrift soll Amazon zur Unterlassung der Markenrechtsverletzung, also zum Verzicht der Bezeichnung „Black Friday“ verurteilt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wie die FAZ nach einem Interview mit Rechtsanwalt Alexander Hogertz, dessen Rechtsanwaltskanzlei den Markeninhaber vertritt, berichtete.

„Die Klage unserer Mandantin ist auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichtet.“  – Super Union Holdings Rechtsanwalt Alexander Hogertz

Weiter enthält die Klage einen Schadensersatz für die Nutzung in den letzten Jahren. Hier ändert der Markeninhaber sein Vorgehen. Es werden nicht weiter einfache Abmahnungen versendet, erstmals liegt nun auch die Forderung nach Schadensersatz vor. Angesichts der hohen und in den letzten Jahren steigenden Umsätzen bekommt der Streit damit eine neue, größere Dimension.

„Diesseits bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe Einkünfte mit der ungenehmigten Nutzung der Marke Black Friday erzielt wurden.“ – Super Union Holdings Rechtsanwalt Alexander Hogertz

Black Friday Markenrecht – Was passiert jetzt?

Nach wie vor ist die Rechtslage unübersichtlich. Als Folge der Abmahnungen im letzten Jahr wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt zahlreiche Löschungseinträge eingereicht. Begründung: Der Begriff „Black Friday“ sei eine allgemeingebräuchliche Formulierung und könne damit nicht geschützt werden. Beim ähnlichen Cyber Monday wurde eine Markeneintragung von der Markenbehörde gleich von vornherein abgelehnt. Das dürfte durchaus von Bedeutung sein. Amazon hat den Cyber Monday wie auch den Black Friday 2015 in Deutschland eingeführt. Eine Entscheidung steht weiterhin aus.

Die Vorsicht bei vielen Händlern ist weiter groß. IKEA startete vor wenigen Tagen die Black Freudays, weitere große Unternehmen kündigten bereits Aktionen mit eigenen Bezeichnungen an. Sicher ist der Schutz einer eingetragenen Marke nicht nur im Interesse des Markeninhabers. Auch die Lizenznehmer wollen geschützt werden, wie Super Union Holdings argumentiert. Allerdings legen verschiedene Medienberichte nahe, dass der Markeninhaber und die Black Friday GmbH doch enger verbunden sind. Grundsätzlich ändert das nichts an dem bestehenden Markenschutz, allerdings bleibt ein Nachgeschmack. Mit Amazon legt man sich nun mit einem der größten Gegner der Branche an. Eine Streichung des Markenschutzes würde Klage und Abmahnungen die Grundlage entziehen. Bis dahin bleibt das Ende offen.

Hinweis: Wenn ihr über einen unserer Links etwas kauft, erhalten wir dafür eventuell eine Provision. Das hat weder Auswirkungen auf den Preis, den ihr bezahlt, noch auf die Produkte, die ihr bei uns findet. Zu unseren Partnerprogrammen gehört u. a. das Amazon PartnerNet. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. Zudem ist der Schnäppchenfuchs Teil des eBay Partner Netzwerks, für Käufe über unsere eBay-Links erhalten wir eine Provision.
Willkommen in unserer Kommentar-Sektion! 📣 Hier sind ein paar Spielregeln:
🚫 Kein Platz für Hass! Rassistische, sexistische, beleidigende Kommentare werden gelöscht.
❌ Kommentare, die gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen, können zur Sperrung des Accounts führen.
🛒 Wir sind eine Deal-Plattform – Kommentare zu Angeboten und Produkten sind erwünscht. Fragen zum Deal? Immer her damit!
🗣️ Politik? Hier nicht. Wir sind keine Bühne für politische Diskussionen.
🌈 Unsere bunte Community ist uns wichtig, wir setzen auf bewusstes Gendern für ein inklusives Miteinander.
💖 Last but not least: Seid lieb zueinander und viel Spaß beim Schnäppchenfuchs!

Kommentare (3)

Schreiben Kommentar schreiben
Anonym
19.11.2017, 11:16

Copyright ist doch bei dennen schlitzis nicht bekannt warum sie ja so und so alles kopieren. und trotz allem nicht jeder da vorgeht.

Antworten
Anonym
19.11.2017, 11:14

typisch chinesen die hurensöhne.

Antworten
Anonym
17.11.2017, 13:26

was ein unfassbar schlechter scherz sich sowas wie black friday als sale event schützen lassen zu können... Schließlich geht es da um ein stück geschichte welches fast 90 jahre her ist... die konsumgesellschaft benutzt diesen begriff nun auch schon mehr als 50 Jahre... so etwas dummes habe ich selten gehört

Antworten