Am 11. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für umfassende Online-Überwachung vorgelegt. Aufhänger ist dabei das Aufdecken und Verhindern von sexuellem Kindesmissbrauch. Gegenwind zum Entwurf der "Chatkontrolle" gab es bereits von mehreren Seiten. So laufen Kampagnen von Bürger:innen und Vereinen und selbst der Deutsche Kinderverein äußerte sich kritisch. Ein geleaktes Rechtsgutachten macht offenbar, dass auch juristische Expert:innen große Probleme mit dem Grundrecht auf Privatsphäre sehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Entwurf der EU-Kommission sieht umfassende Online-Überwachung vor ("Chatkontrolle")
- Grund für geplante Chatkontrolle: Vorgehen gegen sexuellen Kindesmissbrauch
- Geleaktes Rechtsgutachten sieht große Probleme: keine Vereinbarkeit mit EU-Recht
In einem geleakten Gutachten äußert der Juristische Dienst des EU-Ministerrats Zweifel an der Umsetzbarkeit der Chatkontrolle. Vor allem die im Entwurf der EU-Kommission vorgesehene, verdachtsunabhängige Chatkontrolle stößt auf Kritik. Hierbei sollen auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Threema auf kinderpornographische Darstellungen gescannt werden. Das ließe sich kaum mit dem Grundrecht auf Privatsphäre vereinen und dürfte spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern, so das Gutachten.
Von der EU-Kommission kommen jedoch keine selbstkritischen Signale. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bestätigte stattdessen Ende April 2023 in einer Stellungnahme, dass der Entwurf nicht zurückgezogen oder geändert würde. Einige EU-Mitgliedsstaaten unterstützen den Entwurf der EU-Kommission. Die deutsche Bundesregierung und auch Österreich positionieren sich zumindest gegen das direkte Durchsuchen privater Kommunikation auf Endgeräten mittels Client-Side-Scanning (CSS). Innerhalb der EU werden die Positionen der jeweiligen Institutionen derzeit ausgehandelt. Danach geht es in die finalen Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament, die das Gesetz damit ausarbeiten.
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