Neues Telekommunikationsgesetz » Diese Vorteile haben Verbraucher ab 1. Dezember
Sebastian
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14. Okt. 2021, 12:44

Neues Telekommunikationsgesetz » Diese Vorteile haben Verbraucher ab 1. Dezember

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Neues Telekommunikationsgesetz ab 1. Dezember 2021: Das Wichtigste in Kürze

  • Neues Telekommunikationsgesetz ab 1. Dezember 2021
  • Änderungen für Mobilfunk- sowie Festnetz und Internet-Kundinnen und Kunden
  • Einfachere Kündigungen, kürzere Vertragsfristen, keine automatische Verlängerung
  • Telekom, Vodafone & o2 müssen einmonatige Kündigungsfrist einführen

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz: Weniger Bindung, leichtere Kündigungen

Was ab dem 1. Dezember im Rahmen des sogenannten „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“, also der Neufassung des Telekommunikationsgesetztes, in Kraft tritt, bietet für die zahlreichenden Nutzerinnen und Nutzer von Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetverträgen durchaus einen Anlass zur Freude. Diese Gesetzesanpassungen fallen dabei besonders ins Auge:

Keine automatische Vertragsverlängerung mehr

Künftig dürfen sich Handy-, Festznetz- oder Internetverträge nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern – auch dann nicht, wenn man den Vertrag nicht kündigt, wie die Verbraucherzentrale unterstreicht. Stattdessen gilt hier ab dem 1. Dezember: Wurde die bei Vertragsschließung vereinbarte Laufzeit überschritten und auch eine automatische Vertragsverlängerung nach Fristablauf wurde festgelegt, dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen. Bisher verlängerten sich klassische o2-, Vodafone- oder Telekomverträge nach einer Anfangslaufzeit von 24 bei ausbleibender Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr, bei einer Kündigungsfrist von abermals drei Monaten. Gemäß dem aktualisierten Gesetz verwandeln sich Mobilfunkverträge nach Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit in jederzeit kündbare Verträge, die Frist beträgt dann vier Wochen.

Fristloses Kündigungsrecht

Bisher konnten Änderungen an den Vertragskonditionen einseitig vonseiten des Anbieters umgesetzt werden, was sich nachteilig für Kundinnen und Kunden auswirken konnte. Zur Abschwächung dieser Benachteiligung wird ein fristloses Kündigungsrecht eingeführt, gemäß dem ein Mobilfunkvertrag jederzeit gekündigt werden kann, wenn er einseitig vom Anbietenden angepasst wurde. Über Anpassungen von Mobilfunkverträgen müssen die Anbieter auf dem Schriftweg informieren.

Aufklärung über geeignetere Alternativ-Tarife

Zudem müssen Kundinnen und Kunden mit einem aktuellen Vertrag bei einem Handytarif-, Internet- oder Festnetzanbieter haben, ab dem 1. Dezember wenigstens einmal jährlich über bessere Alternativ-Tarife aufgeklärt werden. Diese Anpassung soll dagegen vorbeugen, dass Bestandskunden für Alt-Tarife mit „aus der Zeit gefallenen“ Konditionen zu viel bezahlen.

Gültigkeit mündlicher Vertragsabsprachen am Telefon entfällt

Künftig sind Verträge, die am Telefon vereinbart wurden, nur noch dann gültig, wenn zudem eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Diese schriftliche Bestätigung muss die relevantesten Bestandteile des Vertrages enthalten, darunter die Kontaktdaten des Anbieters, besprochene Konditionen sowie Kosten und Vertragslaufzeit oder Verlängerungs- bzw. Kündigungsbedingungen.

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Kommentare (19)

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Anonym
29.11.2021, 21:21
Anonym

gilt diese änderung auch für bestandsverträge?

du bist an die 2 jahre erstmal gebunden. aber wenn die 2 jahre z.b. im januar um sind, kannst du erneut kündigen ab 01.12 dann greifen die 30 tage. also zu ende dezember/ ende januar. 

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Kund:IN
20.10.2021, 09:19
Anonym

Bisher war es immer so, dass die Knebelverträge günstiger waren als die monatlich kündbaren ohne Handy. Da ich immer letztere hatte, wäre mir das ziemlich egal.

Na ja Knebelverträge, irgendwie muss ja der Anbieter auch noch kalkulieren können. Und da haben wir doch noch Marktwirtschaft, oder ? Und ein Knebelvertrag ist max. mein GEZ-Vertrag vom Staatsfernsehen oder habe ich da auch ein monatliches Kündigungsrecht und kann da wechseln oder ganz darauf verzichten ? 1/4 Zahlungsweise ist Pflicht und Gebührenerhöhung garantiert ohne eine Kündigungsmöglichkeit...   Da kann sich doch mal unser Verbraucherministerium (Regierung) drum kümmern, oder ? Aber okay, wir wollen nicht übertreiben.

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Kund:IN
19.10.2021, 22:27
Anonym

Warum auch? Wenn ich bisher einen Vertrag habe, der sich jedes Jahr um 1 Jahr verlängert, dann hab ich doch wohl Interesse daran, dass der sich in Zukunft nur noch um 1 Monat verlängert, sodass ich zum nächsten Monat rauskomme und jetzt nicht noch 1 Jahr warten muss.

Einfach zum Ablauf kündigen und dann kannste doch eine Vertrag abschliessen, den man dann monatlich kündigen kann, aber das ging doch vorher auch schon . Und warum hast du nicht schon vorher gekündigt zum Ablauf in diesem Jahr ? na egal ........

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Anonym
19.10.2021, 19:11
Anonym

Bin ja mal gespannt wann die ersten meckern das auf einmal die Verträge mit Hightech Telefone eine sehr hohe Grundgebühr haben.......

Bisher war es immer so, dass die Knebelverträge günstiger waren als die monatlich kündbaren ohne Handy. Da ich immer letztere hatte, wäre mir das ziemlich egal.

Antworten
Anonym
19.10.2021, 19:09
Kund:IN

Wahrscheinlich Nein - Warum auch ? Ein Jahr Vertragslaufzeit ist doch nun wirklich schon überschaubar.

Die Verträge bis zum 30.11.2021 wurden alle nach "altem" Recht abgeschlossen und maximal ein Jahr (jährlich kündbar) schaffst Du bis zum nächsten Kündigungstermin oder ? 

https://www.verbraucherzentral...

Warum auch? Wenn ich bisher einen Vertrag habe, der sich jedes Jahr um 1 Jahr verlängert, dann hab ich doch wohl Interesse daran, dass der sich in Zukunft nur noch um 1 Monat verlängert, sodass ich zum nächsten Monat rauskomme und jetzt nicht noch 1 Jahr warten muss.

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Kund:IN
19.10.2021, 17:47
Anonym

Bin ja mal gespannt wann die ersten meckern das auf einmal die Verträge mit Hightech Telefone eine sehr hohe Grundgebühr haben.......

Deswegen gibt es ja noch die 24-Monatsverträge nach dem 1.11.2021, damit auch der Vertragsanbieter noch ein bischen kalkulieren kann und es vielleicht doch noch eine günstige Querfinanzierung für ein teures Handy oder anderes geben kann. 

Antworten
Kund:IN
19.10.2021, 15:40
Anonym

gilt diese änderung auch für bestandsverträge?

Wahrscheinlich Nein - Warum auch ? Ein Jahr Vertragslaufzeit ist doch nun wirklich schon überschaubar.

Die Verträge bis zum 30.11.2021 wurden alle nach "altem" Recht abgeschlossen und maximal ein Jahr (jährlich kündbar) schaffst Du bis zum nächsten Kündigungstermin oder ? 

https://www.verbraucherzentral...

Antworten
Anonym
19.10.2021, 13:41

gilt diese änderung auch für bestandsverträge?

Antworten
Anonym
18.10.2021, 13:11

Bin ja mal gespannt wann die ersten meckern das auf einmal die Verträge mit Hightech Telefone eine sehr hohe Grundgebühr haben.......

Antworten
Anonym
18.10.2021, 13:05
Anonym

Wann kommt entlich Tempolimit auf der Autobahn? Wenn alle nur 130 km/h fahren dürfen maximal, dann gibt es auch weniger Unfälle und Stau mehr!

Wenn man allen zu alten Menschen sowie denen die nach 5 Jahren immer noch fahren wie Anfänger den Schein nimmt und allen Brummies ein Überholverbot mit Androhung von Führerscheinentzug erteilt, braucht man sicher kein Tempolimit und meist nur 2 Fahrspuren......

Antworten
Anonym
16.10.2021, 10:05

Wann kommt entlich Tempolimit auf der Autobahn? Wenn alle nur 130 km/h fahren dürfen maximal, dann gibt es auch weniger Unfälle und Stau mehr!

Antworten
Anonym
16.10.2021, 00:52

Meilenstein !

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