Nutzung von Balkonkraftwerken: Bundesregierung plant Lockerung der Regelungen
Silvana
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11. Apr. 2023, 12:09

Nutzung von Balkonkraftwerken: Bundesregierung plant Lockerung der Regelungen

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Derzeit müssen Nutzerinnen und Nutzer für die Einrichtung einer Mini-Solaranlage einen hohen Bürokratieaufwand meistern und sich an strenge Regelungen halten. Diese sollen seitens der Bundesregierung nun gelockert werden. So soll u.a. die Leistungsbeschränkung von 600 Watt für Anlagen, die ohne Fachkraft in Betrieb genommen werden können, auf 800 Watt steigen. Welche Erleichterungen sind noch zu erwarten?


Das Wichtigste in Kürze

  • Lockerungen der Regelungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken
  • Leistungsbegrenzung soll von 600 auf 800 Watt steigen
  • Meldepflichten werden vereinfacht oder gestrichen
  • Schukostecker werden zugelassen
  • Ferraris-Zähler werden vorübergehend geduldet

Wer in Zukunft ein Balkonkraftwerk zu Hause anbringen möchte, kann wahrscheinlich bald mit gelockerten Regelungen zur Anmeldung und Montage rechnen. Die Bundesregierung möchte damit erreichen, dass mehr Menschen Mini-Solaranlagen installieren und so Teil der Energiewende werden. Die geplanten Maßnahmen und Strategien wurden nun offiziell vorgestellt.

Leistungsbegrenzung von 600 Watt soll erhöht werden

Wer ein Balkonkraftwerk zu Hause anbringen möchte, muss sich aktuell noch an eine Leistungsbegrenzung von 600 Watt halten, um von einer vereinfachten Anmeldung zu profitieren. Darüber hinaus ist die Inbetriebnahme der Anlage nur mit einer Fachkraft möglich, die zusätzlich die Anmeldung zur Einreichung beim Netzbetreiber unterschreiben muss. Dieser Schwellwert soll, gemäß der EU-Verordnung „Requirements for Generators“, künftig auf 800 VA Wechselstromleistung erhöht werden.

Vereinfachung der Meldepflichten geplant

Aktuell ist es noch nötig, eine Mini-Solaranlage sowohl im Marktstammdatenregister eintragen zu lassen als auch dem Netzbetreiber zu melden. Von der Bundesregierung ist geplant, diese doppelte Anmeldung zu schmälern, so dass der Bürokratieaufwand sich für Verbraucher:innen verringert.

Schukostecker und Ferraris-Zähler

In einer ausführlichen Diskussion über das Brand- und Stromschlagschlagrisiko wurde das Risiko als gering eingeschätzt, "wenn der Schukostecker mit einem Modulwechselrichter kombiniert ist, der über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt", weshalb Schukostecker als Energievorrichtung ebenfalls zugelassen werden sollen. In Mehrfachsteckdosen haben Steckersolargeräte aber weiterhin nichts zu suchen. 

Eine Anbringung eines Balkonkraftwerkes umfasst derzeit auch noch einen Zählerwechsel vor Inbetriebnahme der Anlage. Die neue Photovoltaik-Strategie der Regierung sieht vor, die alten Ferraris-Zähler vorübergehend zu dulden, bis ein Wechsel seitens des Netzbetreibers stattfindet. So können Verbraucher:innen ihre Anlage direkt installieren und nutzen.

Keine Zustimmung von Vermieter:innen mehr nötig

Ein wohl sehr entscheidender Punkt auf der Agenda wird die geplante Aufnahme von Steckersolaranlagen im Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB sein. Wer heute eine solche Anlage in seiner Eigentums- oder Mietwohnung anbringen möchte, kann noch an der Zustimmung durch Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Vermietenden scheitern. Mit Aufnahme in den Katalog haben Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Anspruch auf Zustimmung.



Bild: @pixabay

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