Uber-Urteil » Gilt Taxirecht für den Fahrdienst?
Ulrich
Ulrich
20. Dez. 2017, 14:57

Uber-Urteil » Gilt Taxirecht für den Fahrdienst?

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Uber-Urteil: Das Wichtigste in Kürze

  • Europäischer Gerichtshof wertet Uber als Verkehrsdienstleister
  • Uber unterliegt Regelungen für Verkehrsdienstleistungen
  • Vermittlung nur von Berufsfahrern mit Lizenz möglich

Worum geht es beim Uber-Urteil?

Seit mehreren Jahren steht Uber in der Kritik. Das Unternehmen bietet vor allem innerstädtische Fahrten an. Mit günstigen Preisen wurden zuerst die etablierten Taxiunternehmen in den USA, später dann auch in Europa unter Druck gesetzt. Anders als gewerbliche Transportunternehmen beschäftigt Uber die Fahrer aber nicht selbst. Angeboten wird eine Plattform, bei der sich Privatleute als Taxifahrer anbieten können. Uber Pop nennt sich dieses Angebot, das in den USA sehr beliebt ist. Uber verspricht dadurch einen besseren Service und niedrigere Preise für die Kunden sowie einen einfachen Nebenerwerb für die Fahrer.

Uber-Service Angebot
Uber Pop Privatpersonen mit eigenem Auto
UberX Mietwagen mit Fahrer
Uber Black Fahrten für gehobene Ansprüche
Uber Taxi reguläre Taxis
Uber Pool Fahrgemeinschaften

Die Taxibranche wehrt sich seit Längerem gegen diese Praxis, unterliegen Berufsfahrer strengen Regeln. Als Uber-Fahrer braucht man jedoch keine besondere Lizenz. In Europa, anders als in den USA, wurde Uber Pop in vielen Ländern deutlich eingeschränkt oder völlig untersagt. Mit dem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof eine Klage des Taxifahrerverbands Barcelona aus dem Jahr 2014 entschieden. Die Taxifahrer wollten Antwort auf die Frage, ob Uber gegen spanische Wettbewerbsvorschriften verstoße. Auch hier standen Lizenzen und Genehmigungen im Fokus.


Was bedeutet das Uber-Urteil?

Während für Taxis strenge Regelungen gelten, betrachtet sich Uber als reiner Vermittler. Genehmigungen und Lizenzen müsse das Unternehmen daher nicht vorweisen. Das sieht der Europäische Gerichtshof anders. „Der von Uber erbrachte Dienst ist nicht nur ein Vermittlungsdienst“, so die Richter. Der Vermittlungsdienst sei „integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht.“

Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen. – Europäischer Gerichtshof

Für Uber gelten demnach dieselben Regelungen wie für gewöhnliche Taxiunternehmen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist für die Klage nicht bindend. Vielmehr beruht es auf einer Anfrage des zuständigen spanischen Gerichts. Eine ähnliche Anfrage hat der Bundesgerichtshof gestellt. Da es bei der streitigen Frage jedoch um die Auslegung europäischen Rechts geht, ist anzunehmen, dass die örtlichen Richter der Einschätzung folgen.


Uber-Urteil: Fazit

Für Uber hat das Urteil weitreichende Folgen. Zwar betrifft die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine Streitfrage aus Spanien und muss endgültig von den spanischen Richtern entschieden werden, doch die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs wird Folgen für die gesamte EU haben. Demnach ist das amerikanische Unternehmen ein Verkehrsdienstleister. Uber kann sich daher nicht weiter auf die Argumentation als Technologieanbieter berufen. Der rechtliche Rahmen für die Vermittlung von Fahrdiensten ist deutlich enger. Die Regulierung ist größer. Uber muss sich nun Eu-weit denselben Regeln unterwerfen, die für die lokalen Taxiunternehmen gelten. Die Vermittlung von Privatpersonen mit eigenen Fahrzeugen als Fahrer st damit in der EU nicht mehr möglich.

Das ursprüngliche Geschäftsmodell von Uber hat sich in der EU erledigt. Das Taxigewerbe kommt mit einem blauen Auge davon. In Deutschland wird sich zunächst nichts ändern. Hierzulande ist die Vermittlung von Fahrern ohne Personenbeförderungsschein bereits seit 2015 untersagt. Daher kooperiert Uber mit Taxiunternehmen und Mietwagenbetreibern mit entsprechenden Lizenzen. So wird es auch in Zukunft weiter gehen.

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Kommentare (11)

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Anonym
21.12.2017, 20:52

Die Taxifahrten sind schon teuer, aber auch Luxus. Es gibt daher auch ausreichend Alternativen: Fahrrad, Bus und Bahn...

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Anonym
21.12.2017, 13:30

freier marktwirtschaft mit konkurenz😊

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Anonym
21.12.2017, 11:03
Anonym

Kann das Urteil nur begrüßen. Hätte bei Uber eher Angst, dass irgend ein Vollhonk mich mit einer Schrottkarre und halb betrunken vor den Baum setzt.

Dann lieber ein paar € mehr und von einem lizensierten Taxi fahren lassen.

Schön wäre es wenn man die Wahl hätte. Wenn jemandem ein lizenzierter Fahrer wichtig ist, dann ruft er sich ein Taxi. Wer sich das teuere Taxi nicht leisten kann aber wohin muß geht jetzt eben Trampen. Da wäre Uber wesentlich sicherer gewesen, da der Fahrer zumindest registriert ist.

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Anonym
20.12.2017, 23:01

Hier in ländlichen Gegenden freut man sich über jede Möglichkeit gefahren zu werden. Bei uns gibt es zwei taxiunternehmen und ein Mini car. Die sind ständig belegt und wenn man anruft wird man mit Wartezeiten von 2-3 Stunden abgespeist. Oder man bekommt die Antwort man solle die 9 Kilometer eben laufen heute würde das nichts mehr.  Gerade hier war uber gut da konnten sich Privatleute nebenbei bißchen was verdienen. 

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Anonym
20.12.2017, 17:46

Kann das Urteil nur begrüßen. Hätte bei Uber eher Angst, dass irgend ein Vollhonk mich mit einer Schrottkarre und halb betrunken vor den Baum setzt.

Dann lieber ein paar € mehr und von einem lizensierten Taxi fahren lassen.

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Anonym
20.12.2017, 16:28
Anonym

sehr schade, wer mal in den USA war weiß den Uber Service zu schätzen.

letztens inne Glotze der Uber-Fahrer in USA der mangels Einkommen am Strassenrand in seinem 'Taxi' übernachtet... Ausbeutung pur duch hippe Rauschebart-Entrepreneurs für die vermeintlich keine Regeln gelten sollen...

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Anonym
20.12.2017, 16:19
Anonym

Ich verstehe nicht, warum mit einer solchen Vehemenz dieses Gewerbe geschützt wird. Es ist der Lauf der Dinge, dass diese Abzocke (Taxi-Fahrt) durch den Markt mit einer verbraucherfreundlicheren Alternative ersetzt wird.

Abzocke? Vielleicht solltest du mal beachten, dass man bei einer Taxifahrt nicht nur die Spritkosten begleicht, sondern auch die Arbeitszeit des Fahrers und andere Kosten (bspw. Anschaffung des KFZ). Ich wünsche dir ganz persönlich einen Job unter Mindestlohn bei deiner Denkweise.

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Anonym
20.12.2017, 16:13

Ich verstehe nicht, warum mit einer solchen Vehemenz dieses Gewerbe geschützt wird. Es ist der Lauf der Dinge, dass diese Abzocke (Taxi-Fahrt) durch den Markt mit einer verbraucherfreundlicheren Alternative ersetzt wird.

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Anonym
20.12.2017, 16:12
Anonym

sehr schade, wer mal in den USA war weiß den Uber Service zu schätzen.

In USA / Rest der Welt bleibt doch aber alles beim Alten?! Hier geht's um Europa.

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Anonym
20.12.2017, 15:54

Gut für Taxifahrer, die ihre Familien ernähren müssen. Man kann mal die als Ein-Mann-Subunternehmer tätigen Paketzusteller fragen, ob das bei denen noch der Fall ist und wie sie sich eigentlich davon noch ihr Fahrzeug leisten können.

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Anonym
20.12.2017, 15:42

sehr schade, wer mal in den USA war weiß den Uber Service zu schätzen.

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