Es war eine der Schocknachrichten der vergangenen Tage: Unister-Geschäftsführer Thomas Wagner und Gesellschafter Oliver Schilling sind bei einem Flugzeugabsturz in Slowenien ums Leben gekommen. Nach dem dramatischen Tod der Unternehmer gibt es heute die nächste Hiobsbotschaft. Die Unister Holding hat Insolvenz angemeldet. Was dieser Schritt für euch und die einzelnen Unternehmensbereiche bedeutet, haben wir hier zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick
- Am 18. Juli hat die Unister Holding GmbH offiziell Insolvenz angemeldet
- Das operative Geschäft soll ohne Einschränkungen weiterlaufen
- Die einzelnen Portale der Unister Holding sind bisher nicht von der Insolvenz betroffen
In einer Pressemitteilung hat die Unister Holding heute ihre Insolvenz bekanntgegeben. Statt mit „Pleite“-Überschriften zu titeln, formuliert man dort aber selbstverständlich vorsichtiger. „Unister Holding sichert Handlungsfähigkeit“, heißt es dort in der Stellungnahme. Nähere Erklärungen über die Gründe für die Insolvenz gibt es natürlich nicht, allerdings weist der vom Amtsgericht Leipzig eingesetzte Insolvenzverwalter in der Pressemitteilung noch einmal auf die Todesfälle am 14. Juli hin:
„Der tragische Unfalltod des Gesellschafters bedeutet nicht nur persönlich, sondern natürlich auch gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich einen Einschnitt für das Unternehmen. Das vorläufige Insolvenzverfahren ermöglicht es der Unister Holding, in dieser schwierigen Phase voll handlungsfähig zu bleiben und langfristig ihre Einheit als Unternehmen zu sichern.“
Welche Portale gehören zur Unister Holding?

Spätestens seit der Nachricht über den tragischen Flugzeugabsturz in Slowenien verbinden die meisten Menschen mit der Unister Holding GmbH wohl das bekannte Reiseportal ab-in-den-urlaub.de. Aber neben diesem Flagschiff gehört noch eine Vielzahl weiterer Anbieter zu der Unternehmensgruppe. Auch fluege.de, kredit.de, auto.de, news.de oder partnersuche.de sind Teil der Unister Holding.
Prinzipiell stehen all diese Portale unter der Schirmherrschaft der Unister Holding GmbH, bilden aber eigenständige Geschäftsbereiche und sind daher nicht automatisch von der Insolvenz betroffen. Welche Konsequenzen sich trotzdem aus der Unister-Insolvenz ergeben, seht ihr weiter unten.
Wie geht es für die Unister Holding weiter?
Laut Pressemitteilung der Unister Holding ist die vorläufige Insolvenz erst einmal halb so wild wie sie klingt. Der komplette Geschäftsbetrieb soll ohne Einschränkungen weiterlaufen und auch die Mitarbeiter müssen sich keine Sorgen machen, da ihre Löhne durch das Insolvenzgeld abgesichert seien. Auch mit Lieferanten, Kunden und Geldgebern sei die aktuelle Situation bereits geklärt, heißt es in der offiziellen Stellungnahme. Also kein Grund zur Panik, alles wie gehabt?
Wohl kaum, denn die Nachricht einer Insolvenz zieht dennoch Konsequenzen nach sich. Zwar will sich die Unister Holding nach Abschluss des Verfahrens wieder in alter Stärke aufstellen, allerdings gibt es dafür keinerlei Garantie. Und genau hier findet sich einer der Knackpunkte: Die Zweifel der Investoren und Kunden. Rentiert sich die Investition? Kann ich meinen bereits gezahlten Urlaub wirklich antreten? Bei einem insolventen Unternehmen sind wohl nur wenige Menschen bereit, in Vorkasse zu treten. Zumal es gerade im Reisesektor eine riesige Konkurrenz an Anbietern gibt, die mehr Sicherheiten bieten.
Noch sind die einzelnen Portale also nicht von der Insolvenz betroffen, aber in vergleichbaren Fällen kann man davon ausgehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Erfahrungsgemäß werden die Buchungen nach dieser Meldung zurückgehen, was die Insolvenz eher beschleunigt.
Was bedeutet die Insolvenz für mich?

Aktuell hat die Insolvenz noch keine merklichen Folgen für euch als Verbraucher. Ihr könnt wie gehabt Pauschalreisen bei ab-in-den-urlaub.de oder Flüge bei fluege.de buchen – habt ihr bereits eine Buchung abgeschlossen, besteht keine Gefahr, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt: Die eigentlichen Verträge laufen über die Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, die Unister-Portale fungieren lediglich als Vermittler. Außerdem ist EU-weit garantiert, dass im Falle der Unternehmens-Pleite die Versicherung einspringt. Auf der sicheren Seite seid ihr in der Regel immer dann, wenn ihr eine Buchungsbestätigung und den passenden Sicherungsschein bekommen habt. Das gilt allerdings nur für Pauschalreisen, einzelne Bausteine wie Flüge oder Hotels werden nicht immer von dieser Garantie abgedeckt.
Auch Gutscheine könnt ihr auf den Plattformen weiterhin einlösen. Aktuell besteht aber das Risiko, dass auch die Tochterfirmen der Unister Holding Konkurs anmelden müssen. Ihr solltet euch also genau überlegen, wie viel ihr bei künftigen Buchungen riskieren wollt. Meldet eines der Unister-Portale ebenfalls Insolvenz an, wird es schwierig, den Gutscheinwert einzufordern. Wie oben erwähnt, sind bestätigte Reisen kein Problem, Neubuchungen sind in dieser für das Unternehmen ungeklärten Phase aber nicht unbedingt zu empfehlen. Schließlich kann man jetzt noch nicht abschätzen, ob euer Geld bei Vorauszahlung wirklich beim Reiseveranstalter ankommt – hier ist also Vorsicht geboten.
Kommentare (16)
Schreiben Kommentar schreibenWas ist mit Gutscheinen, die Unister den Kunden bei Buchungen via ab-in-den-urlaub versprochen, aber noch nicht eingelöst hat? Werden diese ausgezahlt oder muss ich diese einklagen?
...die sind Geschichte. Bitter, ist aber so. :-(
auf jeden Fall die Schock Nachricht der vergangenen Tage. Da spielt die Türkei und nizza absolut keine Rolle mehr.
Was soll daran bitte eine Schocknachricht sein. Als Lemmy Ende letzen Jahres von uns gegangen ist war das eine Schocknachricht, aber doch nocht bei so Einem!
Die Presse berichtet konkreter zu diesem Schnäppchen, immer nur noch die Holding betroffen, Fuchs?
So lange hält sich kein Schnäpchen auf der ersten Seite......
Was ist mit Gutscheinen, die Unister den Kunden bei Buchungen via ab-in-den-urlaub versprochen, aber noch nicht eingelöst hat? Werden diese ausgezahlt oder muss ich diese einklagen?
https://www.flightradar24.com/data/aircraft/n710cc/#a55605c
Man mag die Geschäftspraktiken von Unister & Konsorten nicht gutheissen. Allerdings ist das alles bisher gerichtlich nicht beanstandet und untersagt worden. Man könnte auch sagen, die Graubereiche des Machbaren wurden ausgelotet.
Es bleibt also bei jedem Selber sich ein Bild zu machen und den gesunden Menschenverstand einzuschalten.
Im Kapitalismus gibt es nichts geschenkt!!!!!!!
Es wird immer einen geben der die Zeche bezahlen muss.
Auch wenn Unister nun Insolvenz angemeldet hat wird der nächste kommen und mit der selben Masche den Leuten das Geld
aus der Tasche ziehen, nur weil die ihre Naivität noch nicht abgelegt haben.
Gutscheine hat man noch nie einlösen können. Das war schon immer eine Verarsche.
Gutscheine konnte man ohne Probleme zu den Konditionen einlösen. Drei Urlaube über den Laden gebucht, zwei mit Gutschein. Die haben halt eine relativ große Datenbank, wenn man flexibel ist, hat man nette Angebote finden können.
Gutscheine hat man noch nie einlösen können. Das war schon immer eine Verarsche.
Ich hatte Glück, für den Urlaub im November 15 im Juni 16 endlich nen V-Scheck" bekommen, eingelöst, passt. Aber nochmal hätte ich das Theater nicht mitgemacht, zu viel Theater. Tragisch ist es trotzdem für die Mitarbeiter und natürlich für die Opfer Wer mit Opfer gemeint ist kann jeder selbst bestimmen ;-)
Wie mitfühlend...
Auch wenn sich eure Anteilnahme bei zwei toten Menschen in Grenzen hält gibt es noch soetwaswie Respekt.
Zudem ist eine Insolvenz für alle Beschäftigten eine Qual.
Die Mitarbeiter müssen jeden Tag bangen, dass das Unternehmen nicht zerschlagen wird und man selbst evtl. zukünftig keinen Job mehr hat.
Aber hey... Im Internet auf einer Schnäppchen Plattform muss man erst einmal nachtreten und einen inzinierten Tot dazu dichten...
Unister sollte man endlich mal schließen..
...wenn die mal wirklich abgestürzt sind? Seit Jahren wird von Zahlungsproblemen berichtet.
Vermute ja, dass die mit ihrem Geld abgetaucht sind und der Absturz fingiert ist.