WhatsApp AGB: erneute Fristverlängerung – Das Wichtigste in Kürze
- Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen gelten ab 15. Mai
- Nutzende, die nicht zustimmen, können den Messenger weiter nutzen
- Vorerst keine Einschränkung der App-Funktionalität
- Spätere Zustimmung weiterhin möglich
- regelmäßige Erinnerung wird zu permanentem Hinweis
Keine Einschränkungen der Funktionalität zum 15. Mai
Vor knapp zwei Wochen berichteten wir bereits darüber, dass WhatsApp-Nutzende, die den neuen Nutzungsbedingungen des Messengerdienstes nicht zustimmen, massive Einschränkungen erwarteten. So sollte man zwar weiterhin Nachrichten erhalten, diese aber z.B. nicht mehr lesen können. Auch ausgehende Anrufe könnten nicht mehr getätigt werden, eingehende aber weiterhin angenommen. Um wieder den vollen Funktionsumfang der Chatplattform nutzen zu können, würde WhatsApp all denjenigen, die bis kommenden Samstag nicht zustimmen, auch anschließend weiterhin die Chance geben, die neuen AGB zu akzeptieren. So weit, so gut.
Erneute Fristverlängerung zum Zustimmen der AGB
Auf der offiziellen Website von WhatsApp ist nun aber zu lesen, dass es vorerst zu keiner Einschränkung in der Funktionalität des Messengers kommen wird, auch wenn man den neuen Nutzungsbedingungen bis zum 15. Mai noch nicht zugestimmt haben sollte. Damit revidiert der Betreiber sein Vorhaben, auch wenn es sich hierbei lediglich um eine erneute Fristverlängerung handelt.
Es werden aufgrund der Aktualisierung am 15. Mai weder Accounts gelöscht, noch die Funktionalität von WhatsApp eingeschränkt.In den vergangenen paar Wochen hast du in WhatsApp eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen zur Aktualisierung erhalten. Nachdem wir allen ausreichend Zeit gegeben haben, sich in Ruhe mit den Änderungen zu befassen, erinnern wir diejenigen, die es noch nicht getan haben, daran, sie zu lesen und zu akzeptieren. Nach Ablauf einiger Wochen wird diese Erinnerung permanent angezeigt.
Auf kurz oder lang wird es für ABG-Verweiger:innen aber dazu kommen, dass das Kommunizieren mit WhatsApp nicht mehr in dem gewohnten Umfang möglich sein wird. Nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werde es weiterhin Erinnerungen zur Zustimmung geben, die „nach Ablauf einiger Wochen“ als permanenter Hinweis in der App erscheinen. Dieser verhindert dann den vollen Zugriff auf Kontakte und Chats und zwingt Nutzer:innen dann, entweder zuzustimmen, oder alternativ den Messenger zu wechseln. Um wie viele Wochen es sich genau handeln wird, bis jener Hinweis aufploppt, ist jedoch unklar.
Bild: Screenshot WhatsApp Website
Was passiert nun, wenn ich den WhatsApp-AGB nicht bis zum 15. Mai zustimme?
- Es werden keine Accounts gelöscht und es wird keine Einschränkungen geben.
- Wer nicht zustimmt, wird weiterhin regelmäßig erinnert, dies zu tun.
- Die regelmäßige Erinnerung wird nach einigen Wochen zu einem permanenten Hinweis.
- Der permanente Hinweis schränkt den vollen Zugriff auf die App ein.
- Um den Messenger dann wieder im vollen Umfang zu nutzen, muss den AGB zugestimmt werden.
Beitragsbild: Webster2703/Pixabay
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