WhatsApp-AGB-Update am 15. Mai: Das Wichtigste in Kürze
- Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen gelten ab 15. Mai
- Nutzende, die nicht zustimmen, können dann keine Nachrichten mehr versenden
- Spätere Zustimmung dennoch möglich
- Hamburger Datenschutzbehörde will AGB-Einführung stoppen
Facebook-Datentransfer für Werbezwecke: Für EU nicht geplant
Irritation und große Empörung in vielen Foren hatte die Meldung verursacht, dass Facebook künftig berechtig sei, Daten von WhatsApp-Usern zu Werbezwecken zu nutzen und so auch die Verknüpfung mit Facebook-Produkten zu begünstigen bzw. voranzutreiben (so etwa Facebook Pay-Zahlungen für WhatsApp-Zahlungen, etc.). Während dies auf US-Nutzende der App wohl zukommt, ist in der EU der werbezweckgebundene Datentransfer allerdings nicht angedacht.
Hamburger Datenschutzbehörde will neue AGB dennoch stoppen
Und dennoch bleibt der Kritik-Pegel oben. Die Hamburger Datenschutzbehörde, eine in Deuschland für WhatsApp zuständige Institution, hat nun dennoch ein Verfahren gegen die WhatsApp-Mutter Facebook in die Wege geleitet, dessen Hauptziel es ist, dass eine Anordnung wirksam wird, die WhatsApp verbietet, Daten von Nutzenden zu erheben für eigene, unternehmerische Zwecke zu verwenden. Die Pressemitteilung zum „Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook“ findet ihr hier.
Der Chef-Datenschützer der Hamburger Institution, Johannes Caspar, äußert vor allem dahingehend Bedenken, dass sich WhatsApp mit den neuen Nutzungsbedingungen auch in der EU neue Möglichkeiten des Austauschs mit Facebook schaffe, durch die User-Daten für Produktverbesserung, Marketingzwecke oder Analyse herangezogen werden könnten. Dies hat Facebook zwar abgestritten, Caspar betont allerdings, dass eine aufsichtsbehördliche Untersuchung nie erfolgt sei. Für diese seien die irischen Behörden zuständig, sich die Zentrale des Social Network in Dublin befände.
Was passiert, wenn ihr den neuen WhatsApp-AGB nicht zustimmt?
- Solltet ihr den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht zustimmen, erhaltet ihr weiterhin Benachrichtigungen.
- Die, mit diesen Push-Benachrichtigungen verheißenen Nachrichten selbst könnt ihr allerdings nicht lesen bzw. beantworten
- Anrufen könnt ihr weitehin annehmen, jedoch nicht eigenständig Anrufe tätigen.
- WhatsApp löscht inaktive Konten für gewöhnlich nach 120 Tagen, in diesem Falle wird dies allerdings wohl nicht geschehen – euer Konto bleibt laut WhatsApp selbst bestehen. Solltet ihr es euch zu einem späteren Zeitpunkt noch anders überlegen, könnt ihr den neuen Nutzungsbedingungen also auch noch nach dem 15. Mai zustimmen.
Alle wichtigen Punkte der neuen WhatsApp-AGB findet ihr auch in den von WhatsApp selbst veröffentlichten FAQ.
Kommentare (5)
Schreiben Kommentar schreibenGib!
Gab!
Heute wieder Deutschlehrer unterwegs....
Gebt!
Gib!
Wie geil! Entweder ihr stimmt zu, oder auf wiedersehen! Wie gut das ich bereits nach dem ersten Versuch mir die Sachen auf zu zwingen meinen Account gelöscht habe und dafür einen anderen Messenger installiert habe und nutze. Funktioniert bisher sehr gut! Und dadurch das wohl einige gewechselt sind, habe ich keinen großen Verlust an der Freundes-/Gesprächspartnerfront.
Gibt Facebook keine Chance!
Gebt!
Wie geil! Entweder ihr stimmt zu, oder auf wiedersehen! Wie gut das ich bereits nach dem ersten Versuch mir die Sachen auf zu zwingen meinen Account gelöscht habe und dafür einen anderen Messenger installiert habe und nutze. Funktioniert bisher sehr gut! Und dadurch das wohl einige gewechselt sind, habe ich keinen großen Verlust an der Freundes-/Gesprächspartnerfront.
Gibt Facebook keine Chance!