- Coronavirus und Reise? – Das Wichtigste in Kürze
- Urlaub und Coronavirus – Angst vorm Reisen?
- Reiserücktritt und Coronavirus – Kein pauschales Recht auf Stornierung?
- Urlaub buchen trotz Coronavirus – Reiseveranstalter bieten kostenfrei Stornierungen von Pauschalreisen
- Reisestorno und Coronavirus – Individualreisende müssen auf Kulanz setzen
- Die Deutsche Bahn und das Corona-Virus – Thank you for (not) traveling with Deutsche Bahn
- Keine Reisen mit FlixBus
- Kreuzfahrt und Coronavirus – Stornierung vom Traumschiff?
- Urlaub und Coronavirus – Für welche Länder gibt es eine Reisewarnung?
- Urlaub und Coronavirus – Deutschland schließt teilweise Grenzen
- Coronavirus und Reisen – Zahlreiche Länder verhängen Einreisebeschränkungen
- Urlaub und Coronavirus – Soll ich lieber zu Hause bleiben?
- Coronavirus – Was machen mit gebuchtem Urlaub?
Coronavirus und Reisen? Die Ausbreitung des neuen Lungenvirus stellt momentan alles auf den Kopf. Die Anzahl neu erkrankter Menschen steigt täglich. Großveranstaltungen wie die ITB Berlin wurden abgesagt, zu groß sei die Gefahr einer möglichen Ausbreitung des Virus. Auch immer mehr Reisende sorgen sich um ihre Gesundheit und wollen ihren geplanten Urlaub in betroffene Regionen absagen. Doch wie sieht es rechtlich mit der Stornierung aus? Können Verbraucher von ihrer Reise kostenfrei zurücktreten? Sollte man überhaupt noch in den Urlaub fahren? Und wenn ja, wohin? Wir haben uns für euch schlau gemacht und euch die wichtigsten Fakten hier zusammengefasst.
Coronavirus: Übersicht ⇓ | Reisestorno wegen Covid-19 möglich? ⇓ | Coronavirus: Bahnreisen & Kreuzfahrten ⇓ | Coronavirus: Welche Länder sind betroffen? ⇓ | Urlaub machen trotz Covid-19? ⇓
Coronavirus und Reise? – Das Wichtigste in Kürze
- mehr als 150 Länder melden Infektionsfälle
- WHO erkärt Ausbruch offiziell zur Pandemie
- weltweite Warnung für touristische Reisen
- Italien mit weitreichenden Beschränkungen, Einreiseverbot in Tschechien , USA stoppt Einreise aus Europa, Frankreich verhängt Ausgangssperre, Schließungen in Deutschland
- Schleswig-Holstein für Touristen gesperrt
- FlixBus setzt Verkehr bis auf weiteres aus
- Gefahren durch Coronavirus geben kein pauschales Recht, Reisen zu stornieren
- doch: Veranstalter wie Tui Deutschland, FTI und Alltours kommen Urlaubern entgegen
- gute Chancen für Pauschalreisende, Urlaub kostenfrei zu stornieren
- Merkblatt zum Coronavirus
Urlaub und Coronavirus – Angst vorm Reisen?
Derzeit gibt es kaum ein anderes Thema, was die Menschheit so sehr in Atem hält, wie das neuartige Coronavirus und die Lungenkrankheit Covid-19, die durch dieses ausgelöst wird. Täglich wird in den Nachrichten von neuen Infektionsfällen berichtet, auch in Deutschland ist das Virus in der Mehrzahl der Bundesländer angekommen. Viele Urlauber sorgen sich nun um ihre Gesundheit und wollen ihre geplante Reise am liebsten stornieren. Doch geht das so einfach? Andere fragen sich, ob sie lieber mit der Buchung ihres Urlaubs warten oder gar ganz darauf verzichten sollten.
Das Virus hat längst Auswirkungen auf die Reisebranche. Noch zu Beginn des Jahres war die Angst vor einer möglichen Ansteckung so fern wie China selbst, wo alles begann. Die ersten Reisen wurden sorgenfrei gebucht. Doch seit Sars-CoV-2 beziehungsweise Covid-19 nun auch Europa erreicht hat, verzeichnen Reisveranstalter einen deutlichen Rückgang bei den Buchungen. Urlaub ist eben etwas, das sich gut anfühlen soll. Das Virus bringt aber nur noch Angst und Sorge vor einer weiteren Ausbreitung und einer damit einhergehenden Ansteckungsgefahr.
Kann ich noch Urlaub machen?
Aus rein medizinischer Sicht, spricht nichts gegen das Reisen. Auch bei der Ausbreitung des Virus wird schnell klar, dass selbst in der Heimat die Gefahr vor einer Ansteckung nicht gebannt ist. Bisher wurden weltweit in über 60 Ländern Fälle von Infektionen gemeldet, das bedeutet, dass es noch ausreichend Ecken gibt, in denen das Virus noch nicht angekommen ist. Doch wer kann schon sagen, wie das ganze in zwei Wochen aussieht? Sich also für eine Urlaubsregion zu entscheiden, die noch nicht betroffen ist, birgt ebenso ein Risiko. Es ist ein Abwägen von Wahrscheinlichkeiten und am Ende sollte sich jeder bewusst sein, dass ein möglicher Coronafall vor Ort im Urlaub, ob im Hotel oder auf dem Kreuzfahrtschiff, zu einer unerwünschten Quarantäne führen kann, wie der aktuelle Fall in Teneriffa zeigt. Da hilft auch kein Desinfektionsmittel mehr.
[17.03.2020]: Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung nun eine weltweite Warnung für touristische Reisen ausgesprochen. Außerdem verschärfen Staaten ihre Einreisebedingungen, auch für Deutsche. Innerhalb der Republik gelten ebenfalls Einreiseverbote, auch für Touren im Inland wurden strenge Regeln erlassen. Die EU will ihre Grenzen schließen. Das Corona-Virus zwingt uns nun, unser Leben drastisch herunterzufahren und uns in Entschleunigung und Geduld zu üben. An Urlaub sollte und kann in dieser Zeit niemand denken.
Reiserücktritt und Coronavirus – Kein pauschales Recht auf Stornierung?
Grundsätzlich gilt, dass die Gefahren durch das Coronavirus kein Stornierungsgrund sind, egal ob bei Pauschal-, Flug- und Bahnreisen oder Hotelbuchungen. Entscheidend ist die Situation in der Urlaubs- und Zielregion, so die Verbraucherzentrale:
„Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis (so genannte „höhere Gewalt“) – wie auch Erdbeben, Hurrikan oder Feuer. Ein solches Ereignis muss die Pauschalreise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, dann können Sie kostenfrei zurücktreten.“
„Stärkstes Indiz für außergewöhnliche Umstände sind die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und daraus folgende Reisewarnungen und -hinweise, an denen sich regelmäßig die Gerichte orientieren.“
Eine offizielle Reisewarnung besteht jedoch seitens des Auswärtigen Amtes nach wie vor nur für China und die Provinz Hubei. Vor Reisen in Regionen Norditaliens wird abgeraten. Wer also aus reiner Sorge vorbeugen und von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen will, muss in der Regel mit Stornogebühren rechnen. Diese steigen meist, je näher der geplante Reisetermin rückt.
[17.03.2020]: Das Auswärtige Amt rät nun grundsätzlich von allen nicht notwendigen Auslandsreisen ab. Es läuft ein Rückholprogramm für alle deutschen Reisenden im Ausland, vor allem in stark betroffenen Regionen. Zudem ändern sich die Einreisebestimmungen in zahlreichen anderen Ländern kontinuierlich.
Urlaub buchen trotz Coronavirus – Reiseveranstalter bieten kostenfrei Stornierungen von Pauschalreisen
Ganz gleich aller üblichen Richtlinien haben viele Veranstalter bereits auf die Situation reagiert und kommen den Kunden mit besonderen Stornierungs- und Umbuchungsangeboten entgegen. Diese gelten für Neubuchungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und für alle Reiseziele. Urlauber sollen sich sicher fühlen, wenn sie ihren Urlaub planen. „Die Reiseentscheidung können wir unseren Urlaubern nicht abnehmen. Wir können ihnen jedoch die Gewissheit eines hochprofessionellen Krisenmanagements und ab sofort auch die Sicherheit beim Buchen geben“, sagte Marek Andryszak, Vorsitzender der Geschäftsführung Tui Deutschland.
[17.03.2020]: Aufgrund der aktuellen Lage und des einleitenden Stillstands des Weltgeschehens reagieren einige Reisveranstalter und sagen geplante Reisen nun mit sofortiger Wirkung ab, da immer mehr Flugverbindungen gekappt und Grenzen geschlossen werden und das Auswärtige Amt von allen touristischen Auslandreisen abrät.
„Da Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen für uns höchste Priorität haben, sagen wir mit all unseren Veranstaltern wie FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra und LAL Sprachreisen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus alle Buchungen mit Abreisen ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 ab. Darüber hinaus nehmen wir keine kurzfristigen Buchungen für Abreisen je nach Destination bis mindestens 31. März 2020 an.“
„Das Auswärtige Amt teilte mit, dass von nicht notwendigen Reisen in das Ausland derzeit abgeraten wird, daher wird die DER Touristik ihr weltweites Reiseprogramm bis einschließlich 29. März aussetzen. Alle Vorgänge unserer Veranstaltermarken werden bis Reisedatum 29.03.2020 von uns aktiv abgesagt und kostenfrei storniert.“
„Nachdem das Auswärtige Amt jetzt von allen nicht notwendigen Auslandsreisen abrät, hat TUI Deutschland entschieden, das weltweite Reiseprogramm bis einschließlich 27. März auszusetzen. Urlauber, deren TUI-Reise in den nächsten Tagen beginnen sollte, werden aktiv informiert. TUI bittet ihre Gäste um Verständnis, dass die Vielzahl der Reisebuchungen chronologisch nach Abreisedatum bearbeitet werden und die Benachrichtigung daher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.“
„Aufgrund der aktuellen Situation sagt alltours alle Flugpauschalreisen und Reisen aus dem Individualprogramm mit Abreise bis einschließlich 30. April 2020 ab. Die Reisen werden von alltours kostenlos storniert; die Kunden erhalten eine Bestätigung.“
Für alle Reisen danach gelten weiterhin die gelockerten Stornobedingungen innerhalb der in der Tabelle aufgeführten Fristen.
Reiseveranstalter | Buchungszeitraum / Reisezeitraum | Stornierung / Umbuchung | gültig | nicht gültig | Sonstiges | |
|
für Neubuchungen ab 28.02.2020 bis 31.03.2020
Abreise bis zum 31.10.2020 |
kostenlos bis 15.04.2020
bzw. bis spätestens 14 Tage vor Abreise |
Pauschalreisen und Nur-Hotel Buchungen mit Abreise bis zum 31.10.2020 | Gilt nicht für schauinsland-reisen dynamisch Buchungen (SLRD) und Buchungen mit Linienflügen. | ausschließlich per Email über storno@schauinsland-reisen.de | Infos |
für Neubuchungen ab 01.03.2020 bis 18.04.2020
Reisezeitraum: 01.03.2020 bis 31.10.2020 |
kostenlos bis 30.04.2020
bzw. bis spätestens 14 Tage vor Abreise |
Gültig für Veranstaltermarken: FTI, 5vorFlug & BigXtra
Gültig für Quellmärkte: Deutschland & Österreich |
Datamixx-Reisen (XFTI & XBIG), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Hotel-Buchungen über Bettenbanken | Infos | ||
für Neubuchungen ab 02.03.2020 bis 30.04.2020
Reisezeitraum: 02.03.2020 bis 31.10.2020 |
kostenlos bis 30.04.2020
bzw. bis spätestens 14 Tage vor Abreise |
Gültig für Neubuchungen der DER Touristik Veranstaltermarken: DERTOUR, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, ITS Reisen, Jahn Reisen | Nicht gültig für X- und PAUS-Buchungen, Travelix und Bettenbanken-Hotels | zusätzlich zu kostenlosen Stornierungen und Umbuchungen für China-Reisen mit Abreisetermin bis 31. März, Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht für weitere asiatische Länder (Dieses gilt mit einer Frist von 15 Werktagen vor Abreise für alle zwischen dem 1. Februar und 31. März 2020 gebuchten Reisen nach Indonesien, Japan, Malaysia, Myanmar, Thailand und Vietnam)
|
Infos | |
für Neubuchungen ab 29.02.2020 bis 18.04.2020
Reisezeitraum bis 31. Oktober |
kostenlos bis 30.04.2020
bzw. bis spätestens 14 Tage vor Abreise |
Gültig für Neubuchungen der Veranstalter TUI Deutschland und airtours | Nicht gültig für Buchungen mit XTUI sowie Buchungen mit Linienflügen | Stornobedingungen für Asien-Reisen: Reisen, die zwischen dem 5.02.2020 und dem 31.03.2020 gebucht werden und bis 31.10.2020 stattfinden, bis 30 Tage vor Abreise kostenlos stornieren. Diese Stornofrist endet am 30.08.2020.
Gilt für Reisen nach: Thailand, Indonesien, Malaysia, Singapur, China, Korea, Japan, Laos, Kambodscha, Myanmar, Vietnam, Sri Lanka, Indien, Taiwan und Nepal.
|
Infos | |
Neubuchungen ab 29. Februar
für den Reisezeitraum 15.03. – 31.10.2020 |
kostenlos 30.04.2020
bzw. bis spätestens 14 Tage vor Abreise |
Gültig nur für alltours Flugreisen | Nicht gültig für Buchungen der Marken alltours-X und byebye sowie Buchungen mit Linienflügen
|
Infos |
Reisestorno und Coronavirus – Individualreisende müssen auf Kulanz setzen
Wer Pauschalreisen bucht, ist in der Regel immer besser dran, als diejenigen, die eine Reise selbst organisieren. Individualreisende sind auf freiwillige Angebote der Fluggesellschaften oder Hotels angewiesen. Auch hier gilt grundsätzlich, dass die Angst vor Erkrankung kein Recht zur kostenfreien Stornierung bietet. Einige Fluggesellschaften bieten ihren Fluggästen aber bereits die Möglichkeit, Flüge in betroffene Regionen zu stornieren oder umzubuchen. Airlines wie Lufthansa und British Airways haben Flüge nach und von China bereits bis zum 28. März beziehungsweise bis zum 17. April 2020 gestrichen. Auch mit der Ausbreitung des Virus in Europa kommt es vermehrt zu Ausfällen, zum Beispiel in Regionen Italiens.
Dennoch gilt: Wird ein Flug in ein betroffenes Gebiet, das gefährdet ist, durchgeführt, ist ein kostenfreier Rücktritt nicht möglich. Nur bei Flugausfällen greifen die üblichen Fluggastrechte. Doch wer seinen Flug nicht antreten oder umbuchen möchte, der sollte sich mit der jeweiligen Airline in Verbindung setzen und sich informieren, inwiefern eine Umbuchung oder Stornierung kostenfrei möglich ist. Einige Fluggesellschaften haben bereits reagiert und ermöglichen Kunden für einen ausgewählten Zeitraum kostenfreie Umbuchungen.
[17.03.2020]: In vielen Ländern wurden drastische Einreisebeschränkungen eingeführt und das Auswärtige Amt warnt mittlerweile vor unnötigen touristischen Reisen ins Ausland. Aufgrund dieser aktuellen Lage wurden und werden von vielen Airlines Flüge gestrichen. Außerdem erweitern und lockern immer mehr Airlines ihre Storno- und Umbuchungsbedingungen, d.h. dass Stornierungen oder Umbuchungen in einem bestimmten Zeitraum kostenfrei sind. Grundsätzlich gilt, sich immer aktuelle Informationen bei der Airline zu holen, die Lage ist sehr dynamisch und verändert sich fast täglich.
Diese Airlines stellen den Flugbetrieb vorübergehend ein
- Austrian Airlines: 18. März bis 28. März 2020
- Air Baltic: 17. März bis 14. April
- Brussels Airlines: 21. März bis voraussichtlich 19. April
- CSA Czech Airlines: 16. März bis zum 11. April
- Lauda: 17. März bis 8. April
- LOT Polish Airlines: 15. März bis 28. März
- SAS Scandinavian Airlines: 16. März bis 28. März
Diese Airlines lockern ihre Storno- und Umbuchungsbedingen
- Aegean Airlines
- Aer Lingus
- Aeroflot
- Air Baltic
- Air Canada
- Air France
- Air Transat
- Alitalia
- American Airlines
- Austrian
- British Airways
- Brussels Airlines
- Cathay Pacific
- Condor
- Corendon Airlines
- Delta
- Easyjet
- Egyptair
- Emirates
- Etihad Airways
- Ethopian Airlines
- Eurowings
- Finnair
- Iberia
- Icelandair
- KLM
- LATAM
- Lufthansa
- Norwegian
- Oman Air
- Pegasus Airlines
- Qatar Airways
- Ryanair
- SAS
- Scoot
- Singapore Airlines
- Sun Express
- Swiss
- Tap Air Portugal
- Thai Airways
- Turkish Airlines
- United Airlines
Die Deutsche Bahn und das Corona-Virus – Thank you for (not) traveling with Deutsche Bahn
Auch die Deutsche Bahn hat sich mit präventiven Maßnahmen auf die Situation eingestellt und bereitet sich im Falle einer Verbreitung vor. Infoblätter des Robert-Koch-Instituts schmücken die Zugabteile. Auf eine angemessene Hygiene wird noch mehr Wert gelegt als ohnehin schon. In vielen Fällen können Reisende zudem ihr Fahrticket kostenlos zurückgeben und erstatten lassen, insbesondere dann, wenn es sich um Reisen in Corona-Gebiete handelt oder Veranstaltungen wie Messen oder Konzerte aufgrund des Virus ausfallen.
„Reisende mit einer Fahrkarte für den DB Fernverkehr, bei denen der konkrete Reiseanlass aufgrund des Coronavirus entfällt (z.B. offizielle Absage einer Messe/Konzert/Event etc.), können ihre Reise kostenfrei stornieren. Darunter fällt z.B. auch die Situation, dass das gebuchte Hotel am Zielort (ggf. im Ausland) unter Quarantäne steht.“
Ab dem 16. März 2020 erweitert die Deutsche Bahn die bisherige Kulanzregelung. Damit wird die Nutzung bereits bezahlter Tickets einfacher. Dazu wird die Möglichkeit von Stornierungen erweitert und der Umtausch in Reisegutscheine eingeführt.
„Reisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können Ihre bis zum 13.03.2020 gebuchten Ticket bis zum 30.06.2020 flexibel nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Die Cityfunktion bei Sparpreisen ist nicht von der Sonderkulanz erfasst. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof im Abgangs- oder Zielort ist eine neue Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort zu erwerben.“ (Stand: 17.03.2020)
Ticket | Art | gültig für Reisen |
alle Tickets | flexible Nutzung, Zugbindung aufgehoben | bis 30. Juni 2020 |
Super Sparpreis | Umtausch in Reisegutschein im gleichen Wert | bis 30. April 2020 |
Sparpreis | Umtausch in Reisegutschein im gleichen Wert | bis 30. April 2020 |
Flexpreis | kostenlose Stornierung | |
Flexpreis Business | kostenlose Stornierung |
Keine Reisen mit FlixBus
[18.03.2020]: Der Reiseverkehr kommt aufgrund der aktuellen Pandemie nahezu komplett zum Erliegen. Auch mit dem Bus von A nach B zu fahren, wird nun in den nächsten Tagen kaum noch möglich sein. Der Marktführer hat bereits drastische Maßnahmen eingeführt: „FlixBus wird alle nationalen sowie grenzüberschreitende Verbindungen von und nach Deutschland ab 17. März 2020, 24 Uhr bis auf weiteres aussetzen. Betroffene Fahrgäste werden selbstverständlich informiert und erhalten einen Gutschein über den gesamten Ticketpreis ohne Stornierungsgebühr an die bei der Buchung angegebene Email Adresse.“
Kreuzfahrt und Coronavirus – Stornierung vom Traumschiff?
Bei Reisen mit dem Kreuzfahrtschiff verhält es sich ähnlich wie bei Individualreisen. Wer seinen Urlaub schon geplant hat, diesen nun aber aus Angst um die eigene Gesundheit absagen oder umbuchen will, der muss die Stornogebühren dafür selbst tragen. Doch auch hier gilt es, sich immer auf dem Laufenden zu halten. So informieren beispielsweise TUI Cruises und Aida ihre Passagiere über aktuelle Entwicklungen der Einreisebestimmungen an internationalen Häfen. Sollte es zu kurzfristigen Fahrplanänderungen kommen, werden Gäste natürlich umgehend informiert. Laut Ansicht des Krisenstabs der Bundesregierung besteht auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko. Entsprechend werden die Reisehinweise des Auswärtigen Amts angepasst.
Die ungewisse Entwicklung der kommenden Tage bezüglich Ein- und Ausreisebestimmungen oder Quarantänemaßnahmen stellt auch für die Kreuzfahrt-Veranstalter unvorhergesehene Herausforderungen dar. Tui Cruises hat daher kommende Kreuzfahrten vorzeitig abgesagt. Eine genaue Übersicht aller abgesagten Reisen findet ihr hier.
„Daher beenden die Mein Schiff 1 und Mein Schiff 2 vorzeitig Ihre Karibik- und Mittelamerika-Saison. Die Rückreise der Gäste, die aktuell an Bord sind, wird derzeit organisiert. Alle nachfolgenden Kreuzfahrten in der Karibik und Mittelamerika, sowie die Überfahrten Richtung Europa fallen aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Mittelmeer-Raum, insbesondere in Spanien fallen außerdem die Reisen mit den Kanarischen Inseln und die Überfahrt von Dubai bis Kreta aus“. (Stand: 15.03.2020)
Bis zum 30.04. bietet Tui Cruises nun allen Gästen eine Umbuchung mit 10% Rabatt inkl. An- und Abreisepaket an. Dieses Angebot gilt für alle Reisen aus dem aktuellen Katalog. Für alle Gäste, die ihre Reise nicht umbuchen möchten, gilt eine automatische und kostenfreie Stornierung nach dem 30.04.
Auch Aida unterbricht mit sofortiger Wirkung und bis einschließlich Mitte April die laufende Reisaison. Alle aktuellen Fahrplanänderungen findet ihr hier.
So einfach ist eine Umbuchung bei Aida:
„Buchen Sie einfach Ihre neue Reise und teilen uns per E-Mail unter gaesteinfo@aida.de Ihre alte und neue Buchungsnummer mit. AIDA kümmert sich um die geleisteten Zahlungen und verrechnet diese mit der neuen Buchung. Im Anschluss erhalten Sie eine aktualisierte Buchungsbestätigung. Sollten Sie bereits Bordleistungen oder Ausflüge in Ihrem MyAIDA Reiseportal reserviert haben, werden diese durch uns storniert. Der entsprechende Betrag wird auf das bei der Zahlung angegebene Konto bzw. die Kreditkarte erstattet. Desweiteren können ab Montag, den 16.03.2020 gebuchte Reisen mit Abfahrt im Zeitraum 03.04.2020 bis einschließlich 31.05.2020 bis 3 Tage vor Abreise gebührenfrei umgebucht werden“. (Stand: 15.03.2020)
Urlaub und Coronavirus – Für welche Länder gibt es eine Reisewarnung?
Das Auswärtige Amt rät stark von nicht notwendigen Reisen nach China ab und warnt vor Reisen in die Provinz Hubei. Doch auch für andere Regionen wurden bereits Teilwarnungen ausgesprochen. Wer nach China einreist muss mit strengen Kontrollen rechnen. Hierdurch kann es zu lange Wartezeiten kommen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet, dazu gehören auch Reisende aus Italien. Wer auch Deutschland nach China einreist wird laut Auswärtigem Amt „oftmals ebenfalls einer 14-tägigen Quarantäne unterworfen, insbesondere bei Einreise nach Peking und Shanghai.“ Generell wird von nicht notwendigen Reisen nach China abgeraten.
[17.03.2020]: Die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus zwingt Länder und Staaten zu drastischen Maßnahmen und Einschränkungen in allen Lebensbereichen, deshalb rät das Auswärtige Amt nun dringend von ALLEN touristischen Auslandsreisen ab.
Das Robert-Koch-Institut hat derweil die Liste aller internationalen Risikogebiete erweitert und zuletzt am 15.03.2020 aktualisiert. In Deutschland zählt vor allem der Landkreis Heinsberg (NRW) zu den besonders betroffenen Gebieten.
Coronaviras – Italien schränkt Bewegungsfreiheit im ganzen Land ein
In Europa ist Italien am stärksten vom Ausbruch des neuen Coronavirus betroffen. Zunächst wurden Reisebeschränkungen in den Infektionsgebiete im Norden des Landes eingerichtet. Am 8. März 2020 erklärte die italienische Regierung die Lombardei und weitere norditalienische Provinzen zu Sperrgebieten. Am 10. März wurden die Beschränkungen auf ganz Italien ausgeweitet.
Als Folge ist die Bewegungsfreiheit im gesamten Land eingeschränkt. Ausnahmen bestehen nur für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Kontrollen durch Sicherheits- und Ordnungskräfte sind zu erwarten. Mittlerweile kommt das öffentliche Leben im Land fast zum erliegen. Restaurants, Cafés, Friseure, Buchhandlungen, Büros, kurz alle nicht notwendigen Geschäftsaktivitäten werden mit der jüngsten Anordnung der italienischen Regierung ebenfalls geschlossen.
Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Diese bleiben für die Versorgung der Bevölkerung weiterhin geöffnet. Auch der öffentliche Personennahverkehr besteht weiter. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt muss ausgefüllt und mitgeführt werden. Das gilt zunächst bis zum 3. April 2020
Das Auswärtige Amt rät daher aktuell von nicht erforderlichen Reisen nach Italien derzeit ab.
In Italien steht das Leben still. Schulen, Kitas, Universitäten sind geschlossen, Veranstaltungen wurden abgesagt. Sogar der Karneval in Venedig wurde vorzeitig beendet. Wer eine Reise nach Italien gebucht hat, sollte sich beim Reiseveranstalter beziehungsweise. bei der Fluggesellschaft informieren, ob diese weiterhin durchgeführt werden kann.
Einreiseverbot in die USA für Reisen aus Europa
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in den USA zu verhindern, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten aus dem europäischen Schengen-Raum untersagt. Die Regelung gilt ab Freitag 13. März 2020 um 23.59 Uhr (lokale Zeit Washington D.C.). Betroffen von der Regelung sind Personen, die
- nicht US- Staatsbürger sind,
- nicht ständigen legalen Aufenthalt in den USA haben oder
- nicht Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren eines US-Staatsbürgers oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA sind, oder
- nicht privilegierten Aufenthaltsstatus als Diplomat oder Mitarbeiter Internationaler Organisationen haben oder
- nicht einen anderen Ausnahmetatbestand unter dem Präsidialdekret erfüllen
Die Einreise-Beschränkung für die USA gilt zunächst für 30 Tage.
Neben den Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes solltet ihr euch auch immer die Regelungen des jeweiligen Reiselands im Blick haben. Hier können unter Umständen Beschränkungen bestehen falls ihr zuvor in einem Risikogebiet wart.
Urlaub und Coronavirus – Deutschland schließt teilweise Grenzen
Der Coronavirus hat mittlerweile auch Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit in Deutschland. Seit dem 16. März 2020 sind die Grenzen zu Frankreich, der Schweiz, Österreich, Luxemburg und Dänemark geschlossen. Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, Kontrollen durchzuführen. Die Einreise ist dann nur mit einem „triftigen Reisegrund“ möglich. Sollten Reisende Krankheitssymptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, werden „entsprechende Maßnahmen“ eingeleitet. Pendler sowie der Güterverkehr seien weiter gewährleistet, so das Innenministerium.
Zusätzliche Einschränkungen gibt es seit dem 16. März 202 auch in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung in Kiel verhängt ein Reiseverbot für die Inseln in Nord- und Ostsee. Urlauber dürfen somit nicht mehr nach Amrum, Föhr, Sylt, Helgoland, Fehmarn sowie zu den Halligen reisen. Die begrenzte medizinische Versorgung vor Ort solle für die Bewohner erhalten werden. Urlauber wurden aufgefordert, die Heimreise anzutreten. Die Güterversorgung sei gesichert. Personen mit Erstwohnsitz auf einer der Inseln können weiterhin zurückkehren.
[18.03.2020]: Schleswig Holstein ist seit heute für Touristen gesperrt, „Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein werden ab [heute] untersagt. Das kann kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden“, so Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP).
Außerdem ordnet Deutschland mit sofortiger Wirkung ein Einreisestopp aus Nicht-EU-Staaten an. Dieses gilt zunächst für 30 Tage und betrifft alle Flüge und Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben.
Bundesland | Maßnahme | Ausnahme |
Baden-Württemberg | Grenze zu Frankreich geschlossen
Grenze zur Schweiz geschlossen |
Pendler
Güterverkehr |
Bayern | Grenze zur Schweiz geschlossen
Grenze zu Österreich geschlossen |
Pendler
Güterverkehr |
Rheinland-Pfalz | Grenze zu Frankreich geschlossen
Grenze zu Luxemburg geschlossen |
Pendler
Güterverkehr |
Saarland | Grenze zu Frankreich geschlossen
Grenze zu Luxemburg geschlossen |
Pendler
Güterverkehr |
Schleswig-Holstein | Grenze zu Dänemark geschlossen
Reiseverbot für Nordseeinseln Amrum, Föhr, Sylt, Helgoland sowie den Halligen Reiseverbot für Ostseeinsel Fehmarn
|
Pendler
Güterverkehr für Inseln: Personen mit 1. Wohnsitz |
Coronavirus und Reisen – Zahlreiche Länder verhängen Einreisebeschränkungen
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken, haben mehrere Staaten Einreisebeschränkungen verhängt. Diese verpflichten Einreisende zur Selbstisolation beziehungsweise Quarantäne. Teilweise besteht ein Einreisestopp. Dabei werden teilweise Abstufungen vorgenommen. Diese reichen von einem Einreisestopp außerhalb von notwendigen Fahrten bis hin zu einem generellen Einreiseverbot.
Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Land und Staatsbürger sind davon in der Regel ausgenommen. Allerdings kann es auch hier zu Quarantäne- oder Isolationsanordnungen kommen. Genauere Infos finden sich bei Auswärtigen Amt oder bei den Regierungsbehörden des jeweiligen Staats.
Land | Beschränkung | Dauer |
Bosnien und Herzegowina | 14-tägige Selbstisolation | |
Dänemark | Einreisestopp | zunächst bis zum 13. April 2020 |
Kroatien | 14-tägige Selbstisolation | |
Malta | 14-tägige Selbstisolation | |
Marokko | Fährverkehr eingestellt
keine Flugverbindungen nach Deutschland |
vorerst bis 31.03.2020 |
Montenegro | 14-tägige Selbstisolation | |
Nordzypern | Einreisestopp | mindestens bis 1. April 2020 |
Norwegen | Einreisestopp/ 14-tägige Quarantäne | |
Polen | Einreisestopp | |
Portugal | keine Flüge aus Deutschland nach Madeira | |
USA | Einreisestopp | mindestens bis Mitte April |
Rumänien | 14-tägige Selbstisolation | |
Russland | 14-tägige Selbstisolation bei Einreisex nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg und in den Oblast Kaliningrad
Flüge nur nach Berlin |
|
Serbien | Einreisestopp
28 Tage für Einreisende aus besonders betroffenen Corona-Infektionsgebieten und 14 Tage für Einreisende aus allen anderen Ländern |
|
Slowakei | Einreisestopp | |
Tschechien | Einreisestopp | |
Tunesien | 14-tägige Selbstisolation | |
Türkei | Einreisestopp | zunächst bis zum 17. April 2020 |
Zypern | 14-tägige Selbstisolation |
Urlaub und Coronavirus – Soll ich lieber zu Hause bleiben?
Aktuell fällt der Gedanke an Urlaub schwer. In Italien ist das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen. Öffentliche Einrichtungen sind geschlossen, ebenso Restaurants und Cafés. Auch in anderen europäischen Ländern werden Maßnahmen ergriffen.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt aktuell, Reisen zu „reduzieren“. Entsprechend der Empfehlungen zur Reduzierung und Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus und den möglicherweise eintretenden massiven Einschränkungen sind kurzfristige Urlaubsreisen kaum zu empfehlen. Die Preise sind aufgrund der aktuellen Lage und der Verunsicherung niedrig, doch die günstige Buchung kann momentan kaum empfohlen werden. Ohnehin machen die gegenwärtigen Einreisebeschränkungen so zahlreiche geschlossene Einrichtungen des öffentlichen Lebens Urlaub momentan fast unmöglich.
Coronavirus – Was machen mit gebuchtem Urlaub?
Prinzipiell gilt, nicht in Panik zu verfallen und sich nicht verrückt zu machen. Das Virus hat zwar schon seinen Weg in die Welt gefunden, doch mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen, die auch bei der jährlichen Grippewelle empfohlen werden, kann man auch weiterhin reisen. Das Risiko sollte weder unter- noch überschätzt werden. Wichtig ist, sich immer auf dem Laufenden zu halten und die Meldungen der gängigen Institutionen zu verfolgen, wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Auswärtige Amt. Für Fragen rund um das Thema Reiseschutz, Stornierung und Umbuchung informiert außerdem die Verbraucherzentrale. Wer einen Urlaub plant, sich aber nicht sicher ist, welche Auswirkungen das Virus vielleicht künftig auf das Reiseziel hat, der kann sich die Sicher Reisen-App (App-Store, Google-Play-Store) herunterladen. Hier werden vom Auswärtigen Amt zu jedem Land ausführliche und fortlaufend aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise bereitgestellt.
Es ist wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich vor allem richtig und ausgewogen zu informieren. Gerüchte verbreiten sich schneller als die Wahrheit, es empfiehlt sich also, seriöse Quellen zu nutzen und sich nicht im Social-Media-Wahn zu verlieren. Und wer dennoch gerade Zweifel hegt, den Urlaub zu buchen, der kann ja noch damit warten – denn wie heißt es so schön: aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Beitragsbild von Gerd Altmann auf Pixabay
Kommentare (3)
Schreiben Kommentar schreibenHallo,
meine Freundin und ich haben eine Flug nach Sri-Lanka gebucht. Am 18.03. sollte es losgehen. Nun hat die Regierung in Sri-Lanka ein Einreiseverbot für Deutsche verhängt. Nun meine Frage. Muss ich den Flug stornieren oder passiert das automatisch? Ich habe über Opodo gebucht und es ist nicht möglich, dort jemanden zu erreichen. Bei der Airline (Quatar) das gleiche. Der Flug scheint aktuelle noch nicht gestrichen zu sein, aber wir können ihn ja nicht antreten. Weiß hier jemand weiter?
Viele Dank
Opodo schreibt, dass Kunden bei einer Annullierung des Flugs "E-Mail entweder von der Fluggesellschaft direkt oder von unserem Kundendienstteam kontaktiert" werden. In eurem Fall könnte der Flug dennoch durchgeführt werden. Um den Kundenservice bei Opodo oder Qatar scheinst du kaum herumzukommen. Die Erstattungsseite von Qatar (auf Englisch --> klick) könnte für dich hilfreich sein. Viel Erfolg!
Hallo,
meine Freundin und ich haben eine Flug nach Sri-Lanka gebucht. Am 18.03. sollte es losgehen. Nun hat die Regierung in Sri-Lanka ein Einreiseverbot für Deutsche verhängt. Nun meine Frage. Muss ich den Flug stornieren oder passiert das automatisch? Ich habe über Opodo gebucht und es ist nicht möglich, dort jemanden zu erreichen. Bei der Airline (Quatar) das gleiche. Der Flug scheint aktuelle noch nicht gestrichen zu sein, aber wir können ihn ja nicht antreten. Weiß hier jemand weiter?
Viele Dank
Ergänzung zum Artikel !!!
Grundsätzlich kann man Pauschalreisen jederzeit stornieren.
Diese Möglichkeit ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalter.
Bei einer Stornierung "ohne Grund" muss eine Stornogbühr an den Veranstalter gezahlt werden.
Die Höhe der Sornogebühr ist davon abhängig, wie lange man vor Reisebeginn storniert. Die Höhe ist gestaffelt und aus den AGB der Veranstalter ersichtlich. Je näher man dem Reisebeginn zeitlich kommt, um so höher ist die Stornogebühr.
Die Stornogebühr beträgt für meine Reise, die ich erst am 19. Mai 2020 antreten wollte, 25% des Reisepreises. Dies wurde mir von meinem Buchungsportal auch schon per Email mitgeteilt (Check24, sehr gut!!!!).
Ich werde nun noch ein paar Wochen warten. Sollte der Reiseveranstalter nämlich meine Reise (ab 19. Mai 2020) nicht durchführen können (z. B. wegen Einreisesperre, Flugverbote), erhalte ich den kompletten Reisepreis zurück.
Sollte dies Anfang April jedoch noch nicht feststehen, werde ich meine Reise trotzdem sicherheitshalber stornieren und 25% des Reisepreises als Stornogebühr zahlen (bei Sornierung 30 Tage vor Reisbeginn), da die Stornogebühr sonst sehr schnell sehr stark ansteigen würde und ich noch mehr Geld verlieren würde. Die Reise will ich nach derzeitigem Stand auf keinen Fall antreten. Auf den Stornogebühren werde ich sitzen bleiben, weil meine - wie die meistens - Reiserücktrittsversicherungen bei Pandemie nicht zahlen!!!
Sollte ab 19. Mai 2020 eine Reise wieder gefahrlos (komplettes Hotel in Quarantäne, kein Rückflug, keine Ausreise, Erkrankung im Ausland, im Krankenhaus im Ausland, ...) möglich sein, gehe ich davon aus, dass die Reisepreise so stark gesunken sind, dass ich die gleiche Reise kurzfristig auch sehr günstig wieder buchen kann und somit die gezahlte Stornogebühr wieder einsparen kann.