Leider müssen wir die Insolvenz eines Shops verkünden – es handelt sich um Getmobile.
Wir hatten immer mal wieder Angebote von Getmobile auf dem Blog, zuletzt war das im März 2015 der Fall. Daher sollten alle Auszahlungen aus diesem Deal bei euch angekommen sein.
Wenn ihr in letzter Zeit selbstständig dort ein Angebot gebucht habt und ihr noch auf Geräte oder Auszahlungen wartet, solltet ihr euch direkt mit Getmobile in Verbindung setzen. Eine Insolvenz heißt nämlich nicht, dass der Geschäftsbetrieb gänzlich eingestellt wird. Vorläufig wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der dann beurteilt, ob und in welcher Form der Betrieb weitergeführt wird. Die ausstehenden Leistungen solltet ihr in jedem Fall schriftlich einfordern.
Solltet ihr erst in den letzten 14 Tagen einen Vertrag gemacht haben, steht euch natürlich das Widerrufsrecht zur Verfügung – das würde ich auch nutzen, wenn ihr schon länger auf eure Geräte wartet oder ihr schon mehrfach nachgefragt habt, wo denn das Geld bleibt. Solltet ihr aber alle Geräte/Auszahlungen erhalten haben, gibt es auch keinen Grund zur Sorge. Denn Getmobile tritt nur als Vermittler auf, eure Verträge liegen immer beim Netzbetreiber oder einem großen Provider wie Mobilcom Debitel.
Solange der Shop betrieben wird, ist er auch für die Wahrung eurer Gewährleistungsansprüche zuständig. Trotzdem würde ich mich in diesem Fall eher an den Hersteller wenden – egal ob Garantie oder Gewährleistung. Denn so ist ein schnellerer Ablauf garantiert.
Etwaige Guthaben oder Gutscheine würde ich trotzdem versuchen, zeitnah einzulösen und kein Risiko eingehen.
Hier die offizielle Bekanntmachung:
„Az.: 23 IN 137/15 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der getmobile GmbH, Niederkircher Straße 23, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 41134), vertr. d.: Andreas Schmidt, als GF der Firma getmobile GmbH, Auf Langreis 7, 54318 Mertesdorf, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2015 um 09.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des wirksam. Zum ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: schmidt@thomasbschmidt.de bestellt worden.“
Kommentare (0)
Schreiben Kommentar schreibenDas der Laden bald über die Wupper geht hat sich sowas von angedeutet ;-) Die konnten seit längeren mit den anderen wie sparhandy & Konsorten preislich kaum mehr mithalten.
Das erinnert mich an die "Flatrate"-Internetverträge, die nach einem gewissen Datenvolumen auf Zwei-Blechdosen-mit-ner-Schnur-dazwischen-Niveau heruntergebremst werden. Das ist doch genauso eine Mogelpackung, als wenn sie einem im "All you can eat"-Restaurant nach zwei Tellern das Besteck wegnehmen...
.... schon geil hier die ganzen hobby bwl'er ... falls ihr aufgepasst habt ist die homepage noch online und könnt da noch bestellen ;) ... so etwas nennt sich bilanz abhübschung durch neue kunden mit krass günstigen angeboten.... naja bla bla...
Hat er nicht geschrieben, das hast du nur so verstanden.
War ja kein Vorwurf sondern nur die Erklärung für XVZ, der ja schrieb dass man an Umsatz nicht pleite gehen kann.
Und möglicherweise Verluste bringen. In diesem Sinne, selber schuld.
Mag sein, aber wer solche Angebote strickt, muss damit leben, dass sie in Anspruch genommen werden...
Umsatz ist nicht gleich Gewinn!!!! Wenn man zu viel Umsatz mit negativen Gewinn=Verlust macht passiert sowas. Hoch subventionierte Verträge lohnen sich für den Vermittler/Provider nur, wenn genug Schlafmützen nicht rechtzeitig kündigen!!! Kündigen alle zahlt der Provider oder Vermittler oder BEIDE saftig drauf.
Das macht sowas von keinen Sinn. Sie haben doch durch Seiten wie diese hier mehr Umsätze gemacht und nicht weniger.
Glückwunsch, weiteres Opfer von Seiten wie diesen hier ;)
Nein. So einfach geht das nicht bei einer GmbH, wenn der Mob da plötzlich vor dem GF seine Haustüre steht und auf Terror oder kriminelle Aktivitäten macht. Man muss sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Sogar mit der Privatanschrift des Geschäftsführers... Zur Not kann man also hin und ihn persönlich belangen :D