Rollei CarDVR-200 WiFi Autokamera für 65€ - Rechtliche Absicherung bei Unfällen
Vom Preisvergleich her ist dieses eBay WOW-Angebot von heute auf jeden Fall der Hammer. Wenn ihr sowieso schon überlegt habt, euch eine so genannte Dashcam-Kamera zuzulegen, also eine Kamera, die aus der Sicht des Fahrers die Verkehrssituation filmt, dann ist hier ein sehr gutes Angebot für euch:
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Bei solch einem Produkt fragt man sich als Erstes: Wofür soll das gut sein? Die Frage ist natürlich berechtigt und die Antwort darauf könnte lauten, dass sich immer mehr Autofahrer rechtlich absichern wollen, um so zum Beispiel Unfallgeschehen zu euren Gunsten bei der Ermittlung des Hergangs klarstellen zu können.
Diesen Trend konnte man zuletzt vor allem in Russland verfolgen. Auf YouTube findet ihr unzählige Videos, die mit einer Autokamera aufgenommen worden sind, und Unfallhergänge in allen Arten und Facetten zeigen.
Zur Kamera selber gibt es schon 617 Bewertungen bei Amazon. Im Mittel gibt es 4 Sterne. Lob gibt es für die gute Bildqualität sowie das Mikro, was auch auf leise Geräusche sehr genau reagiert und diese trotzdem aufnimmt. Nachts soll die Qualität aber sehr stark einbrechen und das Bild soll sehr verrauscht wirken, was für Kameras dieser Größenordnung aber durchaus normal ist und einfach der Größe des Objektivs geschuldet ist.
Das Besondere an diesem Modell ist auch, dass die Kamera durchaus Actionkamera-Qualitäten besitzt. Während im Dashcammodus alle Aufnahmen automatisch in Segmenten von je fünf Minuten gespeichert werden, findet man im Actioncammodus eine große zusammenhängende Aufnahme. Zudem startet die Kamera die Aufzeichnung im Dashcammodus automatisch. Und sobald die Speicherkarte voll ist, wird die älteste Aufnahme automatisch überschrieben.
Die Dashcam besitzt einen Akku der gute 60 Minuten Strom spendet, wenn WLAN und Display abgeschaltet sind. Realistisch sind aber eher 30 Minuten.
Zum rechtlichen Stand kann aktuell nur gesagt werden, dass die Nutzung solcher Autokameras nicht verboten ist. Es ist aber nach wie vor umstritten und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Mehr Informationen dazu findet ihr auch in diesem Artikel von ADAC.
Anbei noch ein Video, was die Bildqualität von genau diesem Kameramodell darstellt:
Technische Details:
KFZ Kamera / LCD-Monitor: 2 Zoll / Zusatzfunktionen: G-Sensor, Bewegungserkennung, Notfall-Aufnahme / Full HD / Auflösung: 2.304 x 1.296 Pixel / Bildfrequenz: 30 fps / weitere Videoauflösungen: 1.920 x 1.080 / Fotoauflösung: 3 MP / Betriebsspannungen: 5, 12 V / Speichermedien: Micro SD, Micro SDHC, Micro SDXC / Videoformate: MPEG4 / Kompressionsverfahren: H.264 / Kamerablickwinkel: 160 ° / Bildsensor: CMOS 1/3″ / Abmessungen: 63 x 50 x 19 mm / Anschlüsse: Wi-Fi, micro HDMI, micro USB / Lieferumfang: Saugnapfhalter, KFZ Ladekabel, Gebrauchsanleitung, USB-Kabel / Gewicht: 67 g / Ausstattung: integriertes Mikrofon / Sonstiges: wireless Video-Streaming
Kommentare (14)
Schreiben Kommentar schreibenMit meiner Rollei Car dvr-200 WiFi bin ich nicht so recht zufrieden, denn es lässt sich die Uhr am Gerät nicht einstellen. Der verkäufer hat mir geschrieben, das geht mit dem Handy, leider weiss ich aber immernochnicht wie das gehen soll. In der Bedienungsanleitung finde ich auch keine Hilfe.Man sollte solchen Schrott gleich zurückschicken.
Du meinst von eben den Behörden, die - Stichwort Entführung - einen Tatverdächtigen gern auch mal so ein klein wenig foltern, um Informationen abzupressen...?
Es wäre interessant, wenn so eine zu privaten Zwecken im Auto eingesetzte Cam im Vorbeifahren einen wirklich schweren kriminellen Tat aufnimmt (Mord, Entführung, ...). Wird so eine Aufzeichnung von Behörden unter dem gleichen Vorwand nicht verwendet?
Wenn du bspw. weist das du dich auch nicht korrekt verhalten hast und unbedingt verhindern möchtest das das rauskommt, kann man doch einfach das Datum und Uhrzeit in der Dashcam so weit zurückstellen, dass man den Unfall einfach nachinszeniert (alleine, mit ganz viel Vorstellungskraft versteht sich) und dieses Logfile mit dem Original Video abgibt, oder hab ich da was übersehen?
Was ist das denn für ne kranke Logik? "Das Gericht wird das Video sowieso nicht als Beweismittel anerkennen, also wozu noch automatisch und für Otto Normalspacko vermutlich fälschungssicher GPS-Koordinaten erfassen, die eine zeitliche und geographische Zuordnung des Videos sicherstellen"...
Und wer braucht das bitteschön? Wenn es dir um die Verwertbarkeit vor Gericht geht, ist es doch schon schwer genug einfach das Videomaterial selbst als Beweismittel geltend zu machen. Wenn du dann noch mit irgendwelchen GPS Logs ankommst... Wenn es um dein eigenes (privates) Interesse geht, wann du wo wie schnell gefahren bist, installiere dir einfach eine der vielen (kostenlosen) GPS-Tracker Apps auf dein Handy ;)
Achtung, diese Kamera hat kein GPS - Somit ist keine sichere Video-Zuordnung zu Ort und Geschwindigkeit möglich...
Man darf Sie rein rechtlich nicht nutzen. Zum einem weil man das Persönlichkeitsrecht nicht anderer wahren kann. Heißt die Kamera nimmt auch Fußgänger auf und Personen im Auto und das ohne deren Zustimmung. Des weiteren aus Manipulationsgründen ist solch ein Videobeweis, wenn nicht von der Polizei ausdrücklich angeordnet nicht zulässig. Und verdeckte Ermittler sind hier wohl nicht vorhanden, da diese das Inventar von der Polizei gestellt bekommen. Von daher kann jeder der eine solche Dashcam hat nix damit anfangen, selbst die Versicherungsunternehmen, können euch daraus einen Fallstrick machen, wegen Unfallvortäuschung/Betrugsversuch (wird aber sicherlich nicht passieren).
schönes Video, Aachen ist ne schöne Stadt
Beweissicherheit bekommt man mit so einer Kamera nach jetzigem Stand nicht. Jedenfalls hat ein Amtsgericht die Aufnahme einer Dashcam nicht als zulässiges Beweismittel anerkannt, weil deren Verwendung Rechte Dritter verletze (so jedenfalls meine Erinnerung, Urteil ist gewiss über Google zu finden).
@Martin: du hast es auf den Punkt getroffen.n Überall werden wir überwacht gefilmt und gespeichert , aber wenn es geht darum dass man selbst Gebrauch von dem Recht macht (angeblich) gilt nicht das gleiche Recht für alle!
Tsss, überall findet Videoüberwachung im öffentlichen Bereich statt, von anderen Formen wie die geplante Vorratsdatenspeicherung etc. ganz zu schweigen... da stört sich niemand dran das er von unzähligen Kameras erfasst wird (weil er ja nix zu verbergen hat, oder ?) Aber sich als Privatmann z.B. gegen Versicherungsbeträger schützen zu wollen ist nicht zulässig weil auf einmal Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ist doch echt gaga. (Wer schonmal mit nem Versicherungsbetrüger zu tun hat weiß wie nervenaufreibend so ein Prozess sein kann weil die Betrüger natürlich versuchen keine Zeugen in der Nähe zu haben und man Aussage gegen Aussage hat)