Ticketstorno bei der Bahn wegen Coronavirus – Alles Wichtige in Kürze
- erweiterte Stornoregelungen für Bahn-Tickets ab 16. März 2020
- kostenloser Umtausch in Reisegutschein
- Zugbindung entfällt, dadurch Verschiebung der Reise möglich bis 30. Juni 2020
- bislang keine Einschränkungen der Deutschen Bahn im Nah- und Fernverkehr
- Fahrplanänderungen und -reduzierungen im Nahverkehr nicht Entscheidung der Bahn
- einzelne Verkehrsverbünde bereits mit Änderungen
- Coronavirus und Reise » Was ist für Urlaubsbuchung und Reiserücktritt wichtig?
Erweiterte Stornoregelung bei der Bahn aufgrund von Coronavirus
Bereits vor einiger Zeit hat die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung für Reiseausfälle im Rahmen des Coronavirus eingeführt. Diese Regelung wird ab dem 16. März 2020 erweitert.
„Natürlich haben wir Verständnis dafür, wenn unsere Kunden in der aktuellen Situation ihre gebuchte Reise noch einmal überdenken wollen. Aus diesem Grund haben wir uns bei der DB entschieden, eine deutschlandweite Sonderkulanz-Regelung einzurichten.“ – Dr. Richard Lutz, DB-Vorstandsvorsitzende
Generell können alle gebuchten Tickets von nun an kostenfrei gegen einen Reisegutschein umgetauscht werden. Der Wert des Reisegutscheins entspricht dem Ticketwert. Diese Regelung gilt für alle Super-Sparpreise und Sparpreise. Umfasst werden alle Reise bis einschließlich 30. April.
Kunden mit einem Flexpreis- oder Flexpreis Business-Ticket können dieses unabhängig von der neuen Sonderkulanzregel weiter kostenlos stornieren.
Weiterhin ist die Zugbindung aufgehoben. Das betrifft alle Reisenden mit Super-Sparpreis oder Sparpreis-Tickets, die die Reise verschieben möchten. Die gebuchten Tickets bleiben bis zum 30. Juni 2020 gültig.
| Ticket | Art | gültig für Reisen |
| alle Tickets | flexible Nutzung, Zugbindung aufgehoben | bis 30. Juni 2020 |
| Super Sparpreis | Umtausch in Reisegutschein im gleichen Wert | bis 30. April 2020 |
| Sparpreis | Umtausch in Reisegutschein im gleichen Wert | bis 30. April 2020 |
| Flexpreis | kostenlose Stornierung | |
| Flexpreis Business | kostenlose Stornierung |
Stornierungen können bei folgenden Portalen oder Kanälen vorgenommen werden:
- Reisende mit Flexpreis- oder Flexpreis Business-Tickets: Geschäftskundenportal oder Online-/Mobile-Tickets bei Bahn.de
- Reisende mit einem online oder mobil gekauften Sparpreis oder Super Sparpreis:Kulanzformular
- Inhaber einer BahnCard100: Wie gewohnt über Bahncomfort Service
- Reisende mit online gekauften Gruppen-Tickets: Email an gruppenreisen@dbdialog.de
Coronavirus – Einschränkungen der Bahn im Nah- und Fernverkehr?
Ob der Coronavirus Auswirkungen auf fahrplanmäßigen Bahnbetrieb haben wird, steht aktuell noch nicht fest. Am vergangenen Wochenende berichteten verschiedene Medien über Planungen der Bahn, den Regionalverkehr zu reduzieren. Die Bahn dementiert zumindest teilweise solche Schritte. Ohnehin werde der regionale Bahnverkehr in weiten Teile im Auftrag der Länder oder von Verkehrsverbünden durchgeführt. Eine Änderung des Angebots und damit veränderte Fahrpläne sei daher die Entscheidung der Besteller, so die Deutsche Bahn.
„Wir sind von einzelnen Aufgabenträgern angesprochen worden, uns mit möglichen Angebotseinschränkungen auseinander zu setzen. Ziel der Aufgabenträger und der Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr ist es dabei, mit verlässlichen Leistungen eine stabile Versorgung zu gewährleisten und die Mobilität in Deutschland aufrecht zu erhalten. Die Entscheidung über die veränderten Fahrpläne treffen am Ende die Besteller.“ – Deutsche Bahn
Am Montag sei der „Nah- und Fernverkehr regulär und nahezu ohne Einschränkungen angelaufen“ teilte die Deutsche Bahn mit. Auch der Güterverkehr laufe unverändert – auch grenzüberschreitend.
Bei anderen Bahnunternehmen scheint es im Nahverkehr bereits Einschränkungen zu geben. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat in einigen Bereichen bereits auf den Ferienfahrplan gewechselt oder wird das tun.
Zu Meldungen, die Bahn verzichte im Regionalverkehr auf Fahrkartenkontrollen hat sich die Deutsche Bahn bislang nicht geäußert. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass das Zugpersonal auf entsprechende Kontrollen verzichtet.
Generell verweist das Unternehmen auf die Einhaltung von Hygieneregelungen, um die Ausbreitung des Lungenvirus zu reduzieren. Zusätzlich wird ein Merkblatt sowie eine Fahrgast-Information angeboten.
Beitragsbild von Thomas B. auf Pixabay

Kommentare (10)
Schreiben Kommentar schreibenUnd was ist mit Pendlern, die ein Jahresticket haben, aber aufgrund von Home Office, dieses nicht nutzen?
"Reisende mit Streckenzeitkarten im Abo kontaktieren ihr Abo Center. Alle übrigen Inhaber einer Streckenzeitkarte wenden sich an ihre Verkaufsstelle."
Und was ist mit Pendlern, die ein Jahresticket haben, aber aufgrund von Home Office, dieses nicht nutzen?
Auf der Bahnseite heißt es aber nur :"Tickets, die bis 13.03. erworben wurden". Was passiert jetzt mit Buchungen danach, auch Storno möglich?
Wohl nicht.l Aktuelle Lage ist ja bekannt.
Auf der Bahnseite heißt es aber nur :"Tickets, die bis 13.03. erworben wurden". Was passiert jetzt mit Buchungen danach, auch Storno möglich?
Mytrain tickets zählen da wohl nicht dazu und verfallen einfach? Eingelöst wurden dies codes bisher nicht, verfallen aber bald
ich habe diesbezüglich von der Bahn die Aussage erhalten dass auch diese erstattet werden können. Das war die Aussage der Bahn Hotline.
V.A. - ab dienstag im DB-Nahverkehr keine Kontrollen mehr! 4free!
Coole Sache - weniger Züge, mehr Schwarzfahrer... da kannst du ja gleich Sommerferien in der Leprakolonie machen.
Mytrain tickets zählen da wohl nicht dazu und verfallen einfach? Eingelöst wurden dies codes bisher nicht, verfallen aber bald
Die Bahn schreib bzgl. Mytrain auf der Einlösungsseite: "Sie haben bei maxdome oder dem maxdome-Partner MyTrain.de ein DB-Ticket erworben."
So wie ich das verstehe bekommst du bei der Einlösung ein Ticket der Bahn. Dieses solltet dann auch bis 30. Juli flexible einsetzbar sein oder sich gegen einen Gutschein eintauschen lassen. Jetzt bleibt dir eigentlich nur ausprobieren oder bei der Bahn nachfragen.
Mytrain tickets zählen da wohl nicht dazu und verfallen einfach? Eingelöst wurden dies codes bisher nicht, verfallen aber bald
§ 265a Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
V.A. - ab dienstag im DB-Nahverkehr keine Kontrollen mehr! 4free!