EuGH prüft Urheberrechtsverletzung durch illegales Streaming
Hintergrund des Urteils ist eine offenes Verfahren in den Niederlanden gegen den Anbieter einer Fernsehbox, mit der sich auch Filme, Serien oder Sportveranstaltungen illegal streamen lassen. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens haben die niederländischen Richter den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser hatte die hier fraglichen EU-Richtlinie zum Urheberrechtsgesetzes auszulegen. In der am 26. April veröffentlichten Entscheidung sehen die EU-Richter im Anbieten eines Geräts, das illegales Streaming ermöglicht, einen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Illegales Streaming nicht länger eine Grauzone
Diese Einschätzung allein ist für Zuschauer illegaler Streams noch verhältnismäßig unbedeutend. Relevant wird hier ein Teil der Urteilsbegründung. Die EU-Richter sehen nun nicht mehr allein im Besitz von illegal erworbenen Medien eine Urheberrechtsverletzung, auch der Konsum und damit das Streaming sei illegal. Wer sich wissentlich unberechtigten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verschaffe, verstoße ebenso gegen das Recht am geistigen Eigentum, wie derjenige, der eine Kopie anfertige. Der Konsum wird damit dem Besitz gleichgesetzt. Abgestellt wird dabei auf das Wissen des Konsumenten. Bei älteren Filmen mag der Einwand des Nichtwissens noch erfolgreich sein, bei neuen Filmen, die es möglicherweise noch gar nicht als Blu-ray oder online zu kaufen gibt, wird diese Ausrede nicht greifen.
Abmahnwelle durch illegales Streaming?
Zwar beseitigt das Urteil der EuGH-Richter die rechtliche Grauzone, in der sich das illegale Streaming befand, doch konkrete Rechtsfolgen für die Nutzer sind wenig wahrscheinlich. Damit die Urheberrechtsverletzung mit Strafen oder Abmahnungen geahndet werden kann, ist die IP-Adresse der Nutzer erforderlich. Diese ist für die Portalbetreiber von illegal angebotenen Filmen, wie zum Beispiel Kinox.to, einsehbar und wird allerdings normalerweise nicht gespeichert. Erst wenn die Polizei Zugriff auf die Server erhält, hätten Nutzer Folgen zu befürchten. Anders wären die Provider, die unter Umständen zur Auskunft verpflichtet sind, nicht berechtigt, die Daten herauszugeben. In der Vergangenheit ist das nur in wenigen Fällen passiert.
Dazu wären die möglichen Forderungen der Urheberrechtsinhaber überschaubar, wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt. Im Privatbereich ist die Höhe bei Abmahnungen auf rund 150 Euro gedeckelt. Durch das bloße Ansehen von Filmen seien, anders als beim Besitz, nur mit Schadensersatzkosten von bis zu 10 Euro pro Film zu rechnen. Das entspricht dem Preis einer Kinokarte. Nichtsdestotrotz zeigt die Entscheidung des EuGH, dass das Urheberrecht gestärkt wird. Für die weitere Entwicklung könnte die neue Beurteilung des illegalen Streamings daher richtungsweisend sein.
Illegales Streaming: das EuGH-Urteil in Kürze
- EuGH sieht auch den Konsum von illegalen Streams als Urheberrechtsverletzung
- Folgen sind nur in Ausnahmefällen zu erwarten
- Urteil möglicherweise richtungsweisend für weitere Verschärfung
Kommentare (18)
Schreiben Kommentar schreibenMein Fazit: Logs auf den Servern im Dreiinselstaat, hauptsächlich (Königreich) Tonga (= .to-Domain) haben die Serverlogs abgeschaltet (loggen keine IP, da es dort keine Pflicht ist, wie in Deutschland z.B.)- sofern doch eine geloggt werden würde, müsste ersteinmal jemand Zugriff auf die Serve rdort haben um die Log-Txt auszulesen. Bisher ist Streaming eine Grauzone, da eine flüchtige Kopie (im Chache, demnach Arbeitsspeicher) nicht illegal ist, sebst wenn man weiß, dass es sich beim "bloßen Betrachten" =rechtliche Formullierung) um urhebrrechtlich geschütztes Matierial handelt. -Für die Betreiber einer Webseite mit Links zu urhebrrechtlich geschützem Material (welches illegal verlinkt wird), greift hier die Störerhaftung (= bedeutet soviel wie: "vereinfachtes zugänglich-machen von urheberrechtlich-geschütztem-Material ohne Zustimmung des Rechteinhabers mittels Link")
hmm. klingt gar nicht gut. gucke ständig kostenlos auf Russisch.
Ha-ha. Wie viele disklikes, Lauter ossis hier, die die russen nicht besonders mögen ;)
...Dann hättest die Klage gegen die User des Pxxrnstreams weiter verfolgen müssen...War alles illegal, wenn die Informationen die zum ermitteln des Users führen so besorgt werden ist da Verfahren hinfällig...Abgesehen davon das die meisten streamserver eh im Ausland sitzen, da brauchen die Behörden Monate für nen legalen Zugang...Bis dahin gibt es da keine Daten mehr, vielleicht sogar keine Server mehr :-)
Dass man bei aktuellen Filmen illegal unterwegs ist, ist ja leicht zu merken. Der Stream kann ja nicht legal sein, wenn der Film gerade erst im Kino oder auf DVV raus gekommen ist. Aber wie sieht es da bei der Erwachsenenunterhaltung aus. wie soll ich da wissen was legal ist.
Dazu musst du up to date sein und dich mal in der Schmuddel Abteilung deiner Videothek umschauen....
Da gibts bestimmt auch ne Top 10 Liste der gerade angesagtesten Erwachsenen Unterhaltung ;)
Wenn du da was von findest was bei p***nhub auftaucht ists bestimmt illegal und du solltest deine rechte oder linke Hand schön still lassen xd
Und wie bekomme ich raus, obbei p*rnhub alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht dass ich eine Abmahnung bekomme und keine Hand frei habe.
Dass man bei aktuellen Filmen illegal unterwegs ist, ist ja leicht zu merken. Der Stream kann ja nicht legal sein, wenn der Film gerade erst im Kino oder auf DVV raus gekommen ist. Aber wie sieht es da bei der Erwachsenenunterhaltung aus. wie soll ich da wissen was legal ist.
Und wie bekomme ich raus, obbei p*rnhub alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht dass ich eine Abmahnung bekomme und keine Hand frei habe.
IP ist latürnich auch dem Internet Service Provider bekannt welcher regelmässig zugreifbar ist.
Diesen Punkt haben wir ergänzt. Danke!
Sorry aber der Fuchs schreibt Blödsinn. Die interpretationen sind vollkommen falsch, ähnlich dem Mist den Golem schreibt. Bitte Bitte Schnäppchenfuchs, bleibt bei eurer Kernkompetenz, sonst muß man auch die Schnäppchen in Frage stellen.
Gegenargumente wären schon schön. Kann natürlich sein, dass ein Anwalt Schlussfolgerungen zieht, die nicht greifen. Die Juristerei ist halt keine Naturwissenschaft. Ob die Qualität der Schnäppchen passt, zeigt sich ja wohl bei den Schnäppchen selbst. Aber keine Sorge: Schnäppchen bleiben im Mittelpunkt. Wir werden kein 2. Fox News 😏
Es wird wahrscheinlich, wie beim Download (also kein Upload) vorgegangen. Das ist zwar auch illegal, aber aufgrund der sehr schwierigen Beweislage wird nicht verfolgt. Sobald ein Film (Musik, ...) frei im Handel zu der "Tatzeit" zu kaufen gab, kann es der Abgemahnte in meisten Fällen vorweisen, dass er im Besitz einer gültigen Lizenz (DVD, CD, ...) ist/war und somit ein Download (Streaming) nicht mehr illegal ist/war. D.h ein mal legal gekaufter Film (Musik, ...) z.B. DVD kann auch aus anderen auch illegalen Quellen mehrmals zusätzlich besorgt werden und das ist nicht mehr illegal!
Gefährlich ist es natürlich bei Filmen (Musik, ...), die noch nicht zu kaufen gibt!
Es gab bereits den Fall, dass beim Streaming (von Pr0n) eine Abmahnwelle eines Anwaltes losgetreten wurde.
Siehe: https://www.heise.de/newsticke...
Der Anwalt hat Werbung auf der entsprechenden Website geschaltet und somit die IP-Adressen der Streamer herausgefunden.
Also, uBlock Origin als Adblocker benutzen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, besorgt sich einen passenden VPN, was preislich ca. bei einem Netflix Account liegt.
Opera hat nen VPN inklusive.
Dämmlicher Kommentar...
Jaaa ist klar! Herr Redakteur!
Sorry aber der Fuchs schreibt Blödsinn. Die interpretationen sind vollkommen falsch, ähnlich dem Mist den Golem schreibt. Bitte Bitte Schnäppchenfuchs, bleibt bei eurer Kernkompetenz, sonst muß man auch die Schnäppchen in Frage stellen.
Dämmlicher Kommentar...