StreamOn wettbewerbswidrig – Alles Wichtige in Kürze
- Bundesnetzagentur erklärt StreamOn der Telekom für teilweise wettbewerbswidrig
- grundsätzlich ist Nichtberücksichtigung im Datenvolumen zulässig
- allerdings Verstoß bei ungleichmäßiger Berücksichtigung für alle Tarife
- auch Beschränkung auf Nutzung im Inland unzulässig
- innerhalb von zwei Wochen Zeit für Stellungnahme und Korrektur durch Telekom
StreamOn wettbewerbswidrig – Was ist passiert?
Die begrenzten Datenpakete sind seit Langem ein Ärgernis für viele Mobilfunk-Kunden. Streaming im Bus, der Bahn oder wo man eben gerade will, saugt das Datenvolumen schnell leer. Große Surfpakete lassen sich die Mobilfunkanbieter teuer bezahlen. Nachdem o2 die Free-Tarife eingeführt hat, bei denen auch nach dem Ende des Inklusivvolumens noch mit mindestens einem MBit/s gesurft werden kann, zog die Telekom im April mit StreamOn nach.
Audio- und Video-Streaming mit StreamOn
Telekom-Kunden erhalten mit dieser Option die Möglichkeit, Audio und Video zu streamen, ohne dass das dabei entstehende Datenvolumen auf das Inklusivvolumen des Handytarifs angerechnet wird. Surfen ohne Reue. Kosten entstehen dadurch keine. Seit der Einführung im Mai nahm die Zahl der teilnehmenden Partner jeden Monat zu. Allerdings ist es vom gewählten Tarif abhängig, ob Audio, Audio und Video oder Audio und Video in HD zur Verfügung steht. Gerade Videos in HD-Qualität stehen nur Kunden mit MagentaEins-Vorteil, also einem weiteren Telekom-Vertrag, zur Verfügung. Insgesamt stieß StreamOn gerade bei Telekom-Kunden auf mehrheitlich positive Resonanz.
Kritiker bemängelten vor allem die unterschiedliche Behandlung digitaler Inhalte. Der Vorwurf der fehlenden Netzneutralität kam von verschiedenen Seiten, wie dem Chaos Computer Club. Auch kam es aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedienungen für StreamOn zur Ablehnung diverser Partner-Anfragen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte auch die Bundesnetzagentur. Als oberste Regulierungsbehörde unterliegt es der Bonner Einrichtung, die Rechtmäßigkeit von Telekommunikationsangeboten zu prüfen. Nach einer Anhörung hat die Bundesnetzagentur nun festgestellt, dass StreamOn zumindest teilweise gegen Wettbewerbsregeln verstößt.
Was besagt die StreamOn-Entscheidung der Bundesnetzagentur?
SteamOn verstößt nach Meinung der Bundesnetzagentur zumindest teilweise gegen Wettbewerbsrecht. Dabei ist die Bevorzugung bestimmter Internetangebote jedoch problemlos. „Das Zero Rating-Angebot als solches ist hingegen nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig“, teilte uns die Behörde auf Nachfrage mit. Die Telekom kann somit bestimmte Anbieter bevorzugen, indem der Datenverkehr auf das Inklusivvolumen nicht angerechnet wird.
Mängel beim Video-Streaming und beim Roaming
Bemängelt wird allerdings die Gestaltung. Je nach Mobilfunk-Tarif unterscheidet sich der Umfang von StreamOn. Das Streaming von Musik wird bei StreamOn ab den Tarifen MagentaMobil M beziehungsweise MagentaMobil S Young nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Bei Video geht es ab MagentaMobil L oder MagentaMobil M Young los. Die Bildqualität entspricht in diesem Fall aber nur DVD-Qualität. Die maximale Auflösung gibt es nur für MagentaEins-Kunden, die zum Beispiel noch einen Festnetzvertrag zusätzlich besitzen. Gerade die Unterscheidung beim Video-Streaming missfällt den Wettbewerbsschützern.
„Unzulässig ist vor allem die Reduzierung der Datenübertragungsrate bei Videostreaming, die in einem bestimmten Tarif („Tarif L“) angewendet wird. Dies verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs.“ – Bundesnetzagentur
Weiter stört sich die Regulierungsbehörde am Roaming. Seit dem 15. Juni 2017 sind Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft. Bis auf einige Ausnahmen sind Mobilfunk-Kunden im Ausland genauso zu behandeln, als würden sie den Vertrag im Inland nutzen. Das kostenlose Streaming mit StreamOn erlaubt die Telekom jedoch nur innerhalb von Deutschland. Auch hier sieht die Bundesnetzagentur einen Verstoß.
„Entgegen der Roaming-Verordnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit „StreamOn“ nicht wie im Inland nutzen und vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren.“ – Bundesnetzagentur
StreamOn wettbewerbswidrig – Was bedeutet die Entscheidung?
Nach der Entscheidung hat die Telekom nun zwei Wochen Zeit, die Mängel abzustellen. Dazu hat der Konzern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Aussitzen kann das Unternehmen das Thema nicht. Zur Not kann die Behörde Zwangsmaßnahmen verhängen. Zu Details hat sich die Bundesnetzagentur nicht geäußert.
„Kommt die Telekom innerhalb der gesetzten Frist ihren Verpflichtungen nicht nach, kann die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die zur Einhaltung der Verpflichtung erforderlichen Maßnahmen anordnen.“ – Bundesnetzagentur
Somit ist die Telekom am Zug. Hinsichtlich des Video-Streamings ist denkbar, dass das Unternehmen die Beschränkung der maximalen Qualität aufhebt. Davon würden dann Kunden profitieren, die gerade StreamOn-Video nur mit geringer Auflösung nutzen können. Beim Roaming ist schwer vorstellbar, dass die Telekom das Angebot für die Nutzung innerhalb der EU freischalten wird. Entschließen sich die Bonner doch dazu, wäre das in der Tat ein großer Schritt für die Kunden.
Stream wettbewerbswidrig – Fazit
Die Entscheidung des Bundesnetzagentur bringt zunächst Klarheit in die Frage der Netzneutralität. Diese wird demnach durch StreamOn nicht beeinträchtigt. Die Telekom hat immer wieder betont, dass der Service allen Anbietern offen stehe. Das war wohl auch für die Regulierungsbehörde ausreichend. Ein Beigeschmack bleibt.
Zur Einführung äußerte die Telekom uns gegenüber auf Nachfrage, dass mit StreamOn lediglich ein Mehrwert für die Kunden geschaffen werden soll. Ein weiterer Grund also, um sich für einen Telekom-Vertrag zu entscheiden. Tolle für den Kunden, offen für Partner, ohne zusätzliche Kosten. Positiv für alle Beteiligten also. So ganz wird das Thema den Nachgeschmack einer eingeschränkten Netzneutralität jedoch nicht los. Für die Bundesnetzagentur ist das jedoch kein Thema. Setzt sich die Regulierungsbehörde durch, können StreamOn-Nutzer zumindest teilweise auf mehr Leistung hoffen. Noch einfacher wäre es, wenn die Mobilfunk-Anbieter endlich größere Datenpakete anbieten würden – ohne großen Mehrpreis. Dann gäbe es gar keine Diskussion.

Kommentare (9)
Schreiben Kommentar schreibenWoher hast du die Info?
Es gab mal einen Spotify Tarif, aber in Stream On ist Spotify nicht dabei!
Steht so auf der StreamOn-Seite. Spotify ist seit September dabei.
Spotify ist dabei! Außerdem, wie sieht es bei o2 dann mit der EU- 256-Kbit/s-Drosselung in den Free-Tarifen aus? Bin mal gespannt.
Woher hast du die Info?
Es gab mal einen Spotify Tarif, aber in Stream On ist Spotify nicht dabei!
„roam-like-home“? Eben nicht. Während home nach Verbrauch des Inklusivvolumens eine Drosselung auf 1 Mbit/s erfolgt, sind es im EU-Ausland lediglich die oben erwähnten 256 kbit/s. Wie gesagt, bin mal gespannt.
Habe mich da falsch ausgedrückt. Ja, roam-like-home ist hier in der Tat das Thema. Sehe da allerdings keine Probleme für o2. Die BNetzA hat die Ungleichbehandlung beim Roaming beanstandet. Was ist gemeint? StreamOn kann in Deutschland verwendet werden, aber nicht im Ausland. Klar soweit. Der Knackpunkt ist das Datenvolumen. Wenn du dein Datenvolumen aufgebraucht hast, dann geht StreamOn nicht mehr - weder in Deutschland noch sonst wo. Wenn du jetzt noch Datenvolumen hast, dann geht StreamOn im Inland, aber eben nicht im Ausland. Das stört die BNetzA.
Wenn du o2 Free im Ausland benutzt, dann funktioniert das Inklusivvolumen (innerhalb der aktuellen 1 GB-Grenze) aber halt auch im Ausland wie im Inland. Ist so eine Mischung aus fair use und roam-like-home. Ja, ziemlich undurchsichtig.
https://static2.o9.de/blob/10317104/v=139/Binary/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf -> siehe Punkt 6
„roam-like-home“? Eben nicht. Während home nach Verbrauch des Inklusivvolumens eine Drosselung auf 1 Mbit/s erfolgt, sind es im EU-Ausland lediglich die oben erwähnten 256 kbit/s. Wie gesagt, bin mal gespannt.
Spotify ist dabei! Außerdem, wie sieht es bei o2 dann mit der EU- 256-Kbit/s-Drosselung in den Free-Tarifen aus? Bin mal gespannt.
Die Drosselung beim Free-Tarif nach Verbrauch des Datenvolumens scheint bislang ok zu sein. Ich weiß, auch hier roam-like-home, doch ich konnte da erstmal nichts finden, was o2 da Schwierigkeiten machen könnte.
Meines Wissens ist Spotify zwischenzeitlich sehr wohl dabei. Außerdem, wie sieht es dann bei O2 und deren EU-Drosselung auf 256 Kbit/s in den Free-Tarifen aus? Bin mal gespannt.
Stimmt, sind seit September dabei.
Spotify ist dabei! Außerdem, wie sieht es bei o2 dann mit der EU- 256-Kbit/s-Drosselung in den Free-Tarifen aus? Bin mal gespannt.
Meines Wissens ist Spotify zwischenzeitlich sehr wohl dabei. Außerdem, wie sieht es dann bei O2 und deren EU-Drosselung auf 256 Kbit/s in den Free-Tarifen aus? Bin mal gespannt.