Der Elektrofahrrad-Hersteller VanMoof hat finanzielle Schwierigkeiten und ist insolvent. Trotz der Situation stellte das Unternehmen im Mai das hochgelobte E-Bike-Modell S4 und X4 für 2.198 Euro vor. Jetzt steht der Konzern aber kurz vor dem Aus und auch Reparaturen und Leasing-Verträge sind nicht mehr gesichert.
Das Wichtigste in Kürze:
- Niederländischer E-Bike-Hersteller VanMoof ist insolvent.
- Niederlassungen geschlossen und Reparaturen nicht ausgeführt.
- Reparaturmöglichkeit muss jetzt von Leasinggeber gewährleistet werden.
Bereits vor der offiziellen Bankrotterklärung begann VanMoof damit, seine Niederlassungen zu schließen. Dies geschah offiziell, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen in den Geschäften zu gewährleisten, wie das IT-Fachmagazin "heise" berichtete. Nachdem die Schwierigkeiten bekannt wurden, versuchten verärgerte Kund:innen, Fahrräder, die sich zur Reparatur in den Werkstätten befanden, vorzeitig abzuholen.
Reparatur nicht gewährleistet
Kund:innen von VanMoof spüren bereits jetzt die Auswirkungen der Zahlungsunfähigkeit: Bestellungen, die bereits getätigt und bezahlt wurden, werden nicht mehr ausgeliefert, und Reparaturen sind nicht mehr möglich. Da die E-Bikes von VanMoof einen recht hohen Preis haben, wurden sie auch oft im Rahmen von Leasing-Verträgen erworben. VanMoof verwendet spezielle Teile aus eigener Herstellung für seine E-Bikes, wodurch Reparaturen nur vom Hersteller selbst durchgeführt werden können. Zudem sind die E-Fahrräder laut Bewertungen und Youtube-Kommentaren recht wartungsintensiv.
Leasing-Verträge in Gefahr
Bei Leasing-Vertrag kann es bei defekten Rädern dazu kommen, dass das E-Bike aufgrund eines Defekts nicht nutzbar ist und eine Reparatur von VanMoof nicht durchgeführt werden kann. JobRad beispielsweise betont, dass eine "ständige Nutzbarkeit" nicht "zu jederzeit garantiert werden" kann. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt bei Notebookcheck, dass, wenn der Hersteller das Fahrrad weder reparieren noch den Kaufpreis erstatten kann, der Leasinggeber einspringen muss.
In einem solchen Fall ist es die Verantwortung des Leasinggebers, eine angemessene Reparaturmöglichkeit zu finden. Wenn der Leasinggeber keine angemessene Reparaturmöglichkeitanbietet, haben Kund:innen das Recht, vom Leasingvertrag zurückzutreten. In diesem Fall müssen sie das Fahrrad zurückgeben und erhalten alle bereits gezahlten Leasingraten zurück, abzüglich einer Entschädigung für die Nutzung. Darüber hinaus können laut Rechtsanwalt Christian Solmecke auch Schadensersatzansprüche bestehen, die Kund:innen geltend machen kann.
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