KONZ Online-Steuererklärung für 1€ (Update)
Update am 04.12.11: So langsam muss man sich wohl leider für die Steuererklärung aufraffen Wenn man einmal den Kram zusammengesucht hat, geht es aber einigermaßen schnell. – Ende des Updates –
Artikel vom 22. November 2011:
Bei den Steuersotwares gibt es neben den klassischen Programmen für 10-25 inzwischen auch mehrere reine Interneterklärungen. Da man so die Kosten für CD und Verpackung spart und die Software eigentlich nur einmal entwickeln muss, ist es günstiger und die Hersteller haben mehr Spielraum für Rabatte. KONZ will sich gerade am Markt etablieren und hat mich gefragt, ob wir über Schnäppchenfuchs ein paar Gutscheincodes hier verteilen können. Da der Preis gut ist, kein Problem:
- KONZ Online-Steuererklärung für 0,99 mit Gutscheincode (Vergleichspreis: vor einiger Zeit für 5 bei Dailydeal)
- gezahlt wird erst bei Abgabe – Screenshot
- läuft komplett über den Webbrowser und kann online abgegeben werden
- gültig bis 31.12.2011
Da man die 2010er-Erklärung bis spätestens 31.12.2011 abgeben muss, ist es auch langsam an der Zeit. Bei Finanztest kam die KONZ-Erklärung mit Note 4,5 eher schlecht weg, der besser platzierte Steuerfuchs (Note 3,4) ist mit 15 aber auch wesentlich teurer. Nach dem Test hat Konz erklärt, dass die Software noch nicht fertig war und die Testkennzeichnung wohl zu undeutlich war. Im Nachhinein sollen die Fehler behoben worden sein, ich als Laie kann das aber echt nicht beurteilen. Ich würde sagen, es kommt darauf an, um wieviel es geht. Wer wirklich tausende Euros an Steuern offen hat, sollte wohl besser noch 20 in die Premiumsoftware investieren, aber für den normalen Gebrauch kann man es ja gut testen.
Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?
Als Arbeitnehmer, von dessen Lohn automatisch die Lohnsteuer abgezogen wird, muss man nicht unbedingt eine Steuererklärung einreichen, wenn man nicht zu einem der hier beschriebenen Sonderfälle gehört. Selbst wenn man nicht muss, macht es aber häufig Sinn. Kurz ein Beispiel:
- Philipp arbeitet im Sommer 3 Monate in der Surfschule und bekommt dafür monatlich 1.500 brutto. Davon werden automatisch 118,75 Lohnsteuer abgeführt.
- In den restlichen 9 Monaten des Jahres arbeitet er nicht, sondern geht Studieren und erzielt keine Einkünfte.
- Wenn er eine Steuererklärung einreicht, bekommt er die gezahlte Lohnsteuer (356,25) vom Finanzamt zurück, weil er unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 8004 liegt. Hätte er keine Steuererklärung eingereicht, wäre dieses Geld verloren.
Grundsätzlich verpflichtet ist man zu einer Steuererklärung, wenn man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Arbeit bezieht. Auch als Arbeitnehmer ist es fast immer sinnvoll, wenn man z.B. Werbungskosten über dem Pauschbetrag (920 in 2010) hatte oder Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten aus dem Vorjahr anrechnen will. Eine ganze Liste von Fällen gibt es beim Steuerfuchs (Wettbewerber von Konz).
Was ist der Vorteil einer Steuersoftware?
Die Frage beantwortet sich mit einem Blick auf das grüne Finanzamtsformular Mit einem Programm wird man quasi durchgelotst. Die zig Sparmöglichkeiten zu überblicken, ist für einen normalen Laien eigentlich gar nicht möglich, aber wenn alles abgefragt wird, kommt man durch. Außerdem kann man die Erklärung automatisch per Elster zum Finanzamt schicken, wobei die Elster-Software an sich kostenlos ist, aber eben keine Sparmöglichkeiten abgefragt.
Kommentare (30)
Schreiben Kommentar schreibenIch verwende Quicksteuer (2009 und 2010). Das Programm ist ganz gut. Gibt es manchmal als Beigabe bei PEARL.
was kostet denn die WISO-software?
Zitat ?:
aha, schön für dichaha, und warum soll man nicht einfach elster nehmen? und was heist, langsam wirds zeit? das ist nächstes jahr soweit. 2011 ist ja noch nichtmal zum download bereit.
Abgabefristen Regelfall ist der 31.Mai des Folgejahres nach der Veranlagaung Also Steuer 2010 muss bis zum 31. Mai 2011 abgebenen werden Aber es lässt sich problemlos VERLÄNGERN! Formloses Schreiben an das Finanzamt. Oder für die di etwas krasses drauf sind (wie ich). Einfach warten. Wenn der Staat (also eine Behörde) etwas will dann werden die schon kommen. Aber immer schön freundlich sein
Ohne Pflichtveranlagung hat man 4 Jahre Zeit, z.B. mache ich gerade für 2007 noch die Steuererklärung (Frist: 31.12.2011)!
ich würde nicht meine ganzen daten ins netz schicken...
Warum guckt ihr nicht einfach mal zwischen Weihnachten und Neujahr beim Aldi, da gibts dann Steuersoftware 2011, das ist 50 Euro Lexware Software für 5 Euro in nen andern Karton verpackt....
Nein, Da dies einem eigenen schätzen der Steuer gleich kommen würde was i.R. Nicht zulässig ist. Bezüglich der abgabefrist entweder ihr seit Pflichtveranlager (z.B selbständig), dann ist dies gesetzlich der 31.5 des Folgejahres ( mit Steuerberater der 31.12) also für 2010 war's der 31.05.11,Mann habt hr jetzt ein Zwangsgeld oder eine Fristverlängerung,wenn ihr diese beantragt habt, oder ihr seit der " only Angestellte" auch genannt ANV-Fall (Arbeitnehmerveranlagungs-Fall), dann habt ihr bis 31.12 Zeit Lohnsteuer für 2007 abzugreifen. WISO ist gut, gibt noch lexware und andere Programme und wie gesagt Steuerberater. Ach ja und das absetzen der steuerberatersoftware ist eigentlich nur anteilig zulässig, wird aber in der Regel (bei geringen Kosten und ANV-Fällen) auf der Anlage N toleriert.
danke admin für diene schnelle antwort. aber wenn es jetzt schon feststeht, dass ich im laufenden kaldenderjahr keine einkünfte mehr erzielen werde, kann ich dann nicht jetzt schon die steuererklärung für 2011 machen?
Zitat andi ?:
Die 2011er Erklärung würde ich erst abgeben, wenn das Jahr vorbei ist ^^ Wenn Du die 2010er Erklärung hast, kommt es wohl darauf an, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder nicht. Falls ja, bist du zu spät dran, falls nein, hast du noch bis 31.12.11 Zeit.sorry, blöde frage jetzt vllt (kenn mich mit dem ganzen steuerkram eh nicht gut aus), aber kann ich die stuererklärung für 2011 noch in diesem jahr abgeben?