Airberlin hat seit Anfang Juli mit dem Autovermieter Hertz einen neuen Partner und hat deshalb gerade zwei neue 10 Gutscheine aufgelegt. Wir haben für euch mal durchgerechnet, ob sich das Angebot wirklich lohnt.
- Gutscheincodes: R8OG-63IR-XFK6 (für 1. Person) und RALZ-ZCQV-ENDK (für 2. Person)
- gültig für bis zu 2 Personen
- Buchung: bis 31.07.2014
- Reisen: 01.10.2014 – 31.03.2015
Kombinierbar mit der Airberlin Jubelpreisaktion?
Ziemlich gute Preise für Hin- und Rückflüge würden sich ergeben, wenn die Gutscheine mit der akutellen Jubelpreis-Aktion kombinierbar wäre – dies ist aber leider nicht der Fall. Einlösen könnt ihr den Gutschein nämlich nur über eine besondere Landingpage, bei der ihr zunächst den Rabattcode eingebt, bevor ihr überhaupt eine Reiseauswahl tätigen könnt.
Vergleich
Berlin – Oslo, 01.10.2014 | Düsseldorf – Madrid, 08.10.2014 | Stuttgart – Florenz, 08.11.2014 | |
---|---|---|---|
Preis bei Airberlin: | 58,44 | 70,64 | 199,66 |
Preis bei Kayak: | 53 mit Airberlin | 73 mit Airberlin | 178 mit KLM |
Fazit
Zu allererst stellt sich natürlich die Frage, ob Airberlin generell auf der gewünschten Flugstrecke den günstigsten Flug anbietet. Dies ist natürlich nicht gegeben und so zeigt sich beim Flug von Stuttgart nach Florenz, dass KLM z.B. günstiger ist. Vergleicht hier also in jedem Fall vorher erstmal.
Aber selbst wenn Airberlin den preislich besten Flieger anbietet, steht auch immer noch nicht fest, ob ihr über die Landingpage an die günstigsten Preise kommt. So kann sich Airberlin teilweise sogar selbst unterbieten – und das ohne Gutschein. Wenn der Preis mit dem Gutschein tatsächlich der beste ist, dann ist die Ersparnis aber auch nicht überragend.
Mein Tipp: Schaut zunächst, ob Airberlin generell den günstigsten Flug anbietet und vergleicht dann noch mal, ob ihr mit dem Gutscheincode noch etwas sparen könnt. Ein paar Euro sind mit Glück drin, so richtig lohnen tut es sich aber nicht. Wenn ihr günstig mit Airberlin reisen wollt, dann schaut doch lieber bei der Jubelpreis-Aktion vorbei.
Kommentare (2)
Schreiben Kommentar schreibenO weier, der Proffesor hat heite schon wieder einen Vodka-Lemon zu viel ;) nJedoch müsste ich meine vollste Zustimmung zu dem Kommentar aussprechen. Jedoch müsste an dieser Stelle kritisch hinterfragt werden, ob durch die Veröffentlichkeit des o. g. Gutscheines nicht ein Verstoß gegen die Richtlinien über den unlauteren Wettbewerb in innergemeinschaftlichem Flugverkehrsrecht vorliegt. Ich würde dann Herrn Professor recht herzlich bitten, einen EuGH würdigen Gutachten zu diesem Thema zu erstellen. Nur dürften die Ausführungen natürlich auf dem aktuellen Recht beruhen und der allg. h. M. entsprechen.
Aus gegebenem Einlass möchte ich hier mein Beitrag zur vom Verfasser gestellten Frage zur Frage des tatsächilchen Nutzens des in dem Beitrag enthaltenen Hinweises auf ein ein Einsparpotenzial durch den Verfasser erwähnten Gutscheines, der angewendet werden könnte im Falle einer erfolgreichen Buchung eines Personenbeförderungstickets bei der Flugliniengesellschaft \"Air Berlin\", einer Tochtergesellschaft der Lufthansa AG. Ohne in weitere Einzelheiten der Bedingungen des Einlösens des oben genannten Gutscheines einzugehen, die bestimmt durch den Verfasser des Beitrages im Artikel erwähnt wurden, könnte tatsächlich ein durch die Anwendung des o. g. Vorteiles, in Form eines sofortigen Abzuges i. H. V. 20€ des Entgeltes, das bei der Buchung der o. g. Leistung bei der Fluggesellschaft zu bezahlen wäre, ein Vorteil für den Besteller (im Flugverkeher üblicherweise genannt - Passagier (lat. Für passieren, spazieren)) ein tatsächlicher Vorteil ersichtlich werden.