Digitales Covid-Zertifikat gilt ab sofort: Das Wichtigste in Kürze
- Digitales Covid-Zertifikat ab 1. Juli 2021 gültig
- Zertifikat ist per QR-Scan überprüfbar
- Abbildungs des Status von Getesteten und Genesenen momentan schwierig
Covid-Zertifikat per QR-Scan überprüfbar
Seit heute gilt also das digitale Covid-Zertifikat und tritt an die Stelle des bisher analog zu belegenden Getestet-, Geimpft- oder Genesen-Status. Durch ein EU-einheitlich gestaltetes Formular sollen Geimpfte, aber auch Getestete oder Genesene, ihren Status dokumentieren können – ein QR-Code soll dazu autorisierten Personen wie Grenzpolizisten:innen die Möglichkeit geben, durch einen Scan überprüfen zu können, ob es sich um ein echtes Zertifikat handelt. Das Formular funktioniert durch die Scanbarkeit also auch als ausgedruckte Variante. Wer das Zertifikat in einer App hinterlegen möchte, kann dafür in Deutschland beispielsweise die Covpass-App nutzen. Ist das in der Realität so einfach, wie es klingt?
Zertifikat bisher nur für Geimpfte unkompliziert erhältlich
In der Verantwortung für die Ausstellung der Zertifikate sind die Gesundheitsbehörden der Länder, welche den Service kostenfrei anbieten. Aktuell ist der Weg zu einem Zertifikat, welches einen anderen Status als den des Genesenen belegen soll, allerdings noch kompliziert. Einige Testzentren haben bereits angegeben, Tests bisher noch nicht in das neue Digital-Zertifikat überführen können, auch wenn dies in naher Zukunft möglich würde. Einige Hausärzte und Hausärztinnen geben aktuell an, die Zertifikate nur für Impfungen ausstellen zu können. Einigen Reisenden dürfte das den nächsten Trip mit lästigen Fragezeichen versehen, da manche Länder die Einreise bisher nur mit Digitalzertifikat restriktionsfrei gewähren. Zehntägige Quarantäne und ein finaler Test zum Ende der Isolierung wären beispielsweise in Italien also trotz Genesen- oder Getestet-Status weiterhin erforderlich.
Die EU verweist hier auf eine Übergangsregelung, gemäß der Reisende aus Mitgliedsstaaten, deren Gesundheitssystem die Zertifikate noch nicht rechtzeitig anbieten können, den Status noch sechs Wochen auch in einem anderen Format belegen können sollen. Liegt die Ursache für das Fehlen des Zertifikats aber nicht mehr beim Gesundheitssystem, sondern etwa bei noch nicht befähigten Hausärzt:innen oder dem Testzentrum, dürfte diese Regelung jedoch wenig hilfreich sein.
Das alte Thema Datenschutz: Wer darf die Zertifikate prüfen?
Vor dem Hintergrund diverser Datenschutzvorbehalte haben Deutschland und Österreich etwa Fluggesellschaften nicht autorisiert, die Geräte zur Verifizierung der Zertifikate zu bedienen, in Irland gibt es das Verifizierungssystem noch gar nicht. In Frankreich hingegen wurden die Geräte an Flughäfen verteilt, in Spanien wiederum kann mittels System der Status eines Flugreisenden sogar vor dessen Fahrt zum Flughafen überprüft werden. Abermals wird hier offenbar, dass das Agieren der EU nicht auf zentralen Entscheidungen, sondern der Summe länderindividueller Regelungen beruht. Ob dieses Entscheidungs-Kuddelmuddel dem angedachten unkomplizierten Reisen eine adäquate Grundlage bietet, wird zu beobachten sein.
Kommentare (1)
Schreiben Kommentar schreibenAußer nach Portugal!