EEG 2023 » Höhere Vergütungen für Solaranlagen und Balkonkraftwerke
Irina
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2. Aug. 2022, 11:15

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Nach der Novelle ist vor der Novelle: Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde dieses Wochenende erneut reformiert und ist am 30. Juli 2022 in Teilen in Kraft getreten. Die Änderungen sehen nun neue Bedingungen und höhere Förderungen für neue Photovoltaik-Anlagen vor. Die EEG-Novelle 2023 soll den Ausbau von Solarenergie auf Dächern von Wohngebäuden beschleunigen. Die meisten Regelungen gelten aber erst ab Januar 2023.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Der gesamte Strom in Deutschland soll bis 2050 treibhausgasneutral sein.
  • Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hebt Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom an, dürfen aber erst nach Freigabe durch EU-Kommission ausgezahlt werden.
  • Wer eine private PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält nach der EU-Freigabe eine Nachzahlung.
  • Wer ein Balkonkraftwerk oder eine Solar-Dachanlage installiert, muss dies dem Netzbetreiber mitteilen und die Einspeisevergütung beantragen.
  • Die Neuerungen gelten aber erst ab Januar 2023, einige gelten schon jetzt. 

Höhere Vergütungen für Sorarstrom-Einspeisungen

Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor wurde am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die EEG-Umlage für Stromkund:innen ist schon weggefallen und der Strom wird etwas günstiger. Ab 2023 kann der Erzeugungszähler bei privaten PV-Anlagen und Balkonkraftwerken entfallen. Angemietete Erzeugungszähler vom Netzbetreiber können wahrscheinlich abgebaut werden.

Wie hoch sind die neuen Vergütungsprämien?

Die neue Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das sogenannte EEG 2023, erhöht nun die Einspeisevergütungen für Prosumer:innen. Also Privathaushalte, die Strom verbrauchen und über Solaranlagen auch ins Netz einspeisen. Wer eine neue Photovoltaikanlage mit Eigennutzung zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) auf das eigene Hausdach baut, bekommt für Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh. Größere Anlagen ab 10 kWp bekommen 7,1 Cent pro kWp. Eignet sich das Hausdach nicht, werden ersatzweise auch Photovoltaik-Anlagen auf Garagen, Carports oder im Garten gefördert – also auch Balkonkraftwerke, wenn sie angemeldet werden.

Schlechte Nachrichten gibt es allerdings für alle, die bereits ihre Solaranlage in Betrieb genommen haben: PV-Anlagen und Balkonkraftwerke, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die höheren Vergütungssätze der EEG 2023 gelten nur für neu gebaute Anlagen.

Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerken

Bis 2026 sollen 22 Gigawatt aus neuen Solar-Anlagen ins deutsche Stromnetz eingespeist werden. Ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Netzanfragen und Vergütungen sollen digitalisiert, vereinheitlicht und die Bearbeitung vereinfacht werden.

Wichtige Infos zur Anmeldung findet ihr unter anderem bei dem Onlineportal der Verbraucherzentrale und generelle Infos zu Balkonkraftwerken in unserem Ratgeber: Balkonkraftwerke: Eigener Strom mit Mini-Solaranlage ✓ Installation, Vor- und Nachteile


© Beitragsbild-Collage aus: Roman und Ulrike Leone auf Pixabay, Public Commons License 

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