Informationen zur Förderung für Renewable-Ready-Heizungen
Alte Gas- und Ölheizungen müssen auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gegen Heizungssysteme ausgetauscht werden, welche effizient auf nachhaltigen Ressourcen laufen. Zu den auszutauschenden Heizungen zählen alle Modelle, welche vor dem Jahr 1992 installiert wurden oder die mindestens 30 Jahre auf dem Buckel haben. Auch betroffen sind alle Anlagen mit einem Konstanttemperaturkessel von einer Nennleistung von bis zu 400 kW. Um den Hausbesitzer:innen den Tausch der Heizungen in effiziente Modelle zu erleichtern, wurden neue Installationen mit bis zu 50% vom Staat gefördert. Grund dieser Subventionen war das Ziel, bis zum Jahr 2025 fast 65% der Heizungen auf erneuerbaren Energien zu betreiben. Doch dieses Ziel wurde nun schon auf 2024 vorverlegt und ab diesem Jahr sollen alte Öl- oder Gasheizungen verboten sein. Es drohen Bußgelder. Das Gesetz wurde so kurzfristig angepasst, weil die Regierung von der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl wegkommen möchte.
Wie erhalte ich die Förderung?
Die Mittel zur Förderung des Kaufs einer neuen Gashybrid-Heizung könnt ihr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Da ihr für die Subventionierung ein paar Voraussetzungen erfüllen und zahlreiche Unterlagen zur Förderung bereitstellen müsst, solltet ihr keine Zeit verlieren und euch in den verbliebenden knapp zwei Wochen beeilen. Nutzt auch die Kontaktangaben für ein ausführliches Gespräch:
Heizen mit erneuerbaren Energien (Stand August 2022)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit
Montags - Freitags: 08:00 - 18:00
Welche Subventionen kann ich außerdem nutzen?
Zwar werden Hauseigentümer:innen auch weiterhin finanziell bei der Anschaffung einer neuen und nachhaltigen Heizungsanlage unterstützt, die Beträge sinken jedoch in Zukunft. Ab Mitte August sind nur noch bis zu maximal 40% Förderung möglich und werden auf Betragsobergrenzen von 24.000€ pro Wohngebäude gedeckelt (zuvor waren es 30.000€). Die Subvention bekommt jedoch einen "kleinen Bruder" in Form eines Heizungs-Tausch-Bonusses. Dieser muss separat beantragt werden, schließt mit seinem 10%-Förderbetrag aber die entstandene Lücke zur herkömmlichen Förderung. Auf diesen Bonus habt ihr ein Anrecht, wenn ihr noch funktionierende und mindestens 20 Jahre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen gegen nachhaltige Varianten austauscht.
Hoher Andrang auf neue Heizungsanlagen
Quelle: Tagesschau
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