Ist automatisierte Bonitätsbewertung durch Schufa datenschutz-konform? » EuGH überprüft Score-System
Sebastian
Sebastian
27. Okt. 2021, 16:43

Ist automatisierte Bonitätsbewertung durch Schufa datenschutz-konform? » EuGH überprüft Score-System

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Schufa-Score vor Gericht: Das Wichtigste in Kürze

  • Europäischer Gerichtshof überprüft Schufa-Bonitätssystem
  • Untersuchung hinsichtlich DSGVO-Kompatibilität
  • Automatisierte Bonitätsermittlung auf dem Prüfstand

EuGH prüft Schufa: Wie DSGVO-konform ist eine automatisierte Bonitätsermittlung?

Wer schon einmal auf der Suche nach einer Mietwohnung oder gar bestrebt war, einen Kredit zu bekommen, hat mindestens Respekt vor diesen sechs Buchstaben: Schufa. Die private Auskunftei errechnet auf Basis eines per Geschäftsgeheimnis geschützten Systems Wahrscheinlichkeitswerte zur Bonität von Personen. Auch beim Online-Shopping kann sie zum Einsatz kommen, etwa, wenn ein Shop-Betreibender sich über die Schufa die personenbezogenen Daten zu bestellenden Personen bestätigen lässt. Doch nun soll der Europäische Gerichtshof untersuchen, ob das automatisierte Vorgehen der Score-Errechnung mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überhaupt kompatibel ist. Wie kommt es zu diesem neuen Blick auf die Auskunftei?

Eine deutsche Klägerin hatte erwirken wollen, dass bestimmte Einträge von der Schufa gelöscht werden, die ihrer Aussage nach nicht korrekt sind – die Klage landete zunächst beim hessischen Beauftragten für Datenschutz und schließlich beim Wiesbadener Verwaltungsgericht. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH), so die Hoffnung, den Fall klären. Im Mittelpunkt steht dabei Artikel 22 der DSGVO, wo es in Absatz 1 heißt:

Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. (Art. 22, 1 DSGVO)

Dieser Artikel bezieht sich jedoch nicht Vertragsabschlüsse zwischen einem Unternehmen und einer Person gilt. Hierfür genügt bislang die „ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person“. Doch das könnte sich in Bälde ändern.

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Kommentare (1)

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Anonym
28.10.2021, 06:19

Wenn ein automatisch errechneter Score die Bonität von jedermann ausgibt, dann sollte dieser nicht in einem Betriebsgeheimnis geregelt sein, sondern gesetzlich vorgegeben und für Jedermann auch nachrechenbar sein!  

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