Änderungen beim Widerrufsrecht - was müsst ihr beachten?
Schnäppchenfuchs
16. Apr. 2014, 16:14
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Änderungen beim Widerrufsrecht - was müsst ihr beachten?

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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel ist in seiner jetzigen Form außerordentlich verbraucherfreundlich und stellt uns Käufer deutlich besser als beim Kauf im Geschäft. Hierüber beschweren sich die Versandhändler seit Jahren und monieren extrem hohe Rücksenderaten (70% und mehr) und den oftmals schlechten Zustand der Rücksendungen.

Am 13.06.2014 erfolgen aber einige Änderungen, die ihr auf jeden Fall kennen solltet!

Neuregelung-Widerrufsrecht

Die drei wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Die 40€-Grenze wird abgeschafft

  • Momentan muss der Händler den Rückversand bei einem Warenwert über 40€ tragen
  • diese Regelung entfällt ersatzlos
  • es steht den Händlern ab dem 13.Juni frei, die anfallenden Kosten auf den Kunden abzuwälzen

Möglichkeiten des Widerrufs

  • Der Widerruf nur per Rücksendung der Ware ist gesetzlich nicht mehr abgesichert
  • ihr müsst also zusätzlich per Post, Fax, Mail oder auch per Telefon widerrufen
  • und auch einen Grund für den Widerruf nennen
  • zusätzlich sind die Händler verpflichtet, ein Musterformular für den Widerruf bereit zu stellen

Ausnahmen bei Downloads

  • Theoretisch fallen auch Downloads unter das Widerrufsrecht, könnten also zurückgegeben werden
  • die Händler können (und werden) dies aber ausschließen
  • dies muss extra erwähnt werden und von den Kunden per Checkbox abgehakt werden

Ansonsten ändern sich noch ein paar Details: Eine fehlerhafte Belehrung des Kunden verlängert die Widerrufsfrist auf 12 Monate (vorher unbegrenzt) und ihr müsst nun bereits vor dem Kauf über den Widerruf belehrt werden. Außerdem verpflichten sich die Händler dazu, die Rücküberweisung des Geldes innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (vorher 30 Tage).

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die gibt es. Bestimmte Waren müssen die Händler nicht von Kunden zurücknehmen:

  • Hygieneprodukte (Unterwäsche und Bademoden)
  • Individuell gefertige Waren (Maßanzüge)

Hierbei ist natürlich fraglich, ob dies wirklich so umgesetzt wird, da sonst kaum noch Kunden/innen Unterwäsche und Bademoden im Internet kaufen werden. Außerdem ist der Begriff „Hygieneprodukt“ im Gesetz nicht näher spezifiziert, was eine genaue Kategorisierung erschwert.

Was ändert sich für die Händler?

Für die Händler ist vor allem der Fakt von Interesse, dass das neue Widerrufsrecht ohne Übergangsfrist in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Punkt 0:00 Uhr die Umstellung auf das neue Widerrufsrecht bei den Händlern erfolgt sein muss. Ansonsten drohen Abmahnungen von gewieften Anwälten und Verbraucherschutzzentralen. Wenn bereits vorher umgestellt wird, droht das gleiche Übel. Hier hat die EU mal wieder nicht wirklich mitgedacht und öffnet ein nerviges Hintertürchen. Dadurch kann es durchaus passieren, dass einige Händler für ein paar Stunden ihre Shops vom Netz nehmen und dadurch Abmahnungen umgehen.

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Kommentare (0)

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Anonym
17.04.2014, 08:04

Bei Amazon könnte ich mir auch gut vorstellen, dass sie bei "Prime" die kostenlose Rücksendung einbringen.. und als nicht Prime Kunde ausschliessen.. Wenn man die aktuelle Versand/ Versandvorbereitung ohne Prime so anschaut... Es dauert mittlerweile 2-4 Tage, bis die Ware Amazon verlässt.

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Anonym
16.04.2014, 23:17
Anonym

http://heise.de/-2085631 lesen, verstehn, setzen.

Wo ist der Mehrwert zu diesem Artikel.?

Antworten
Anonym
16.04.2014, 20:55

http://heise.de/-2085631 lesen, verstehn, setzen.

Antworten
Anonym
16.04.2014, 20:54

bei Klamotten oder der gleichen kann ich es noch nachvollziehen bzgl. hoher Rücksendekosten. Allerdings ist es auch egal ob ich dann 1 Teil oder 4 Teile im Paket zurückschicke, dass sollte preislich kein unterschied sein. Assi sind die Leute die sich "mal fürs Wochenende für die Party" bestellen und dann die Woche draud wieder zurück senden. Bei Sachen die man für längere Zeit kauft, habe ich das auch schon gemacht. Bspws. Verstärker, Lautsprecher (probehören), Saubsauger etc,

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Anonym
16.04.2014, 20:49
Anonym

Wie sieht das eigentlich im Moment mit den vierzig Euro Warenwert genau aus? Reicht dabei eine Aufsummierung von mehreren Gütern auf den Betrag aus, oder muss eine Sache allein den Schwellwert erreichen?

Dazu finde ich nur ein einziges Urteil (AG Augsburg, Az.17 C 4362/12): Danach müßte die _einzelne_ Sache den Schwellwert erreichen. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass andere Amtsgerichte genauso urteilen. In der Praxis wählen Onlineshops oft die kundenfreundliche Interpretation und summieren auf.

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Anonym
16.04.2014, 19:20

Du kannst das überschüssige "r" nehmen, und hier in die Beschreibung einfügen: "und daduch Abmahnungen umgehen." ("dadurch").

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Anonym
16.04.2014, 19:12

Naja ganz ehrlich, bei den großen Versendern, die den meisten Traffic ausmachen, wird sich nichts ändern. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass Amazon & Zalando jetzt den Versand auf den Käufer drücken. Dafür haben die zu progressiv damit Werbung gemacht. Und letztlich werden sie sich versuchen durch den kostenlosen Rückversand von anderen Shops noch weiter abzuheben. Sie können es sich leisten und andere Shops sind kurzfristig happy, werden aber im Endeffekt mitziehen müssen um eine Chance zu haben.

Antworten
Anonym
16.04.2014, 18:38

Wie sieht das eigentlich im Moment mit den vierzig Euro Warenwert genau aus? Reicht dabei eine Aufsummierung von mehreren Gütern auf den Betrag aus, oder muss eine Sache allein den Schwellwert erreichen?

Antworten
Anonym
16.04.2014, 17:44

Ach die armen online Versandhäuser. Die haben doch gar keine Miete für ein Laden oder gut bezahltes Personal zu zahlen?!nUnd wieso wird nicht einfach die Widerrufsfrist auf sagen wir mal 10 Tage reduziert? Postwege natürlich rausgerechnet. n

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Benjamin
16.04.2014, 17:43

Ich habe darüber leider nichts gefunden und es wird auch keine Quelle angegeben. Daher wäre ich hier zumindest vorsichtig

Antworten
Anonym
16.04.2014, 17:27

Ich frage mich wie dekadent man sein muss, jedesmal mehrere Artikel zu bestellen und zu wissen, dass man eh bis auf eins zurückschickt? Die Frauen dieser Nation sind am schlimmsten. Europaweit. Verständlich das die Händler nach Rücksendekosten verlangen. Zum Leid unser....

Antworten
Anonym
16.04.2014, 17:25

hier steht aber was anderes: http://www.computerbase.de/2014-04/gesetzliches-widerrufsrecht-fuer-downloads-kommt/

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