Urlaub in Coronazeiten » Reisewarnungen und Reisehinweise bestimmen das Urlaubsziel 🌮

+++ Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der erneuten EinschrĂ€nkungen im Land, empfehlen wir euch, fĂŒr die nĂ€chste Zeit auf Reisen zu verzichten. Zwar gibt es kein offizielles Reiseverbot und auch die Grenzen sind weiterhin geöffnet, doch die Zahl der Risikogebiete steigt immer mehr. Außerdem wurde auch in vielen anderen LĂ€ndern das Leben wieder stark runtergefahren, so dass vielerorts kein uneingeschrĂ€nktes Reisen möglich ist. +++

Die weltweite pauschale Reisewarnung wurde zum 01. Oktober aufgehoben. Seitdem gelten differenzierte Reisehinweise fĂŒr alle LĂ€nder. Der Urlaub 2020 steht ganz im Zeichen der Pandemie: Urlauber mĂŒssen weiterhin mit (teilweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen in ihrer Zielregion rechnen. Strenge Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und der Mund-Nasen-Schutz bleiben treue Begleiter auf Reisen. In unserem Ratgeber wollen wir euch darĂŒber informieren, wohin die Reise gehen kann, welche Reisehinweise es zu beachten gibt und welche LĂ€nder lieber noch zu meiden sind. Außerdem widmen wir uns den wichtigsten Fragen rund um die Themen Reisen in Risikogebiete, Auslandsreiseversicherung, Stornierung, QuarantĂ€ne und mehr.


Reisen mit Corona ⇓ | Gut informiert in den Urlaub ⇓ | Reisen innerhalb Deutschlands ⇓ | Reisen innerhalb Europas ⇓ | Reisen außerhalb Europas ⇓ | QuarantĂ€ne, Versicherung, Stornierung – FAQ ⇓


Reisen und Corona » Das Wichtigste in KĂŒrze

  • Weltweite pauschale Reisewarnung aufgehoben
  • Seit 01. Oktober gelten differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr alle LĂ€nder
  • Verpflichtender COVID-19-Test fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten
  • LĂ€nder-Konferenz am 14. Oktober – Bundesweite Maßnahmen beschlossen
  • Neue QuarantĂ€neverordnung ab 09. November: mindestens 5 Tage Selbstisolation, auch bei negativem Testergebnis

Reisen in Zeiten der Pandemie

Das AuswĂ€rtige Amt hat die weltweite pauschale Reisewarnung zum 01. Oktober 2020 aufgehoben und durch differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr jedes Land ersetzt. Dennoch gilt: „Eine Reisewarnung fĂŒr nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsĂ€tzlich weiterhin fĂŒr alle LĂ€nder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.“ Außerdem rĂ€t das das AuswĂ€rtige Amt von Reisen in jene LĂ€nder ab, „fĂŒr die eine Einreise nur eingeschrĂ€nkt möglich ist, eine QuarantĂ€ne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschrĂ€nkten Reiseverkehr zulassen“. Angesichts der dramatischen Entwicklung gilt es besonders jetzt, sich vor Abreise genauestens ĂŒber die Situation vor Ort zu informieren.

Infektionszahlen entscheiden

Ob eine Reiswarnung fĂŒr ein Land wieder erteilt wird, hĂ€ngt in erster Linie von den Infektionszahlen ab. Gibt es demnach mehr als 50 Covid-19-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) das Land als Risikogebiet ein, was eine erneute Reisewarnung zur Folge haben kann. Da mit dem Einzug der kĂ€lteren Jahreszeit nun in vielen LĂ€ndern jener Grenzwert ĂŒberschritten wurde, stehen mittlerweile wieder mehr europĂ€ische LĂ€nder auf der Liste der Risikogebiete, so zum Beispiel Polen, Frankreich, Spanien (ausgenommen Kanaren) oder Österreich (ausgenommen KĂ€rnten).


Gut informiert in den Urlaub

Bundesminister Heiko Maas appellierte bereits im Sommer an die BĂŒrger und betonte, dass es „auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen“ ankomme. „Jeder kann dazu beitragen, mit unserer wiedergewonnen Freiheit verantwortungsvoll umzugehen“, so Maas. Und genau das sollte jeder Reisende bei seiner Urlaubsplanung beherzigen. Denn trotz geöffneter Grenzen und einer wiedergewonnenen Reisefreiheit, gelten in vielen LĂ€ndern weiterhin besondere Regeln und EinschrĂ€nkungen. Wer seinen Urlaub zum Beispiel in Spanien oder Griechenland verbringen möchte, muss vor der Einreise ein elektronisches Anmeldeformular ausfĂŒllen und erhĂ€lt einen persönlichen QR-Code. Bei der Ankunft kann es dann zu einem Corona-Test kommen, der ĂŒber den weiteren Urlaubsverlauf entscheidet.

Bild: © dpa/picture alliance /AuswÀrtiges Amt

Das AuswĂ€rtige Amt stellt auf seiner Internetseite unter der Kategorie Sicher Reisen regelmĂ€ĂŸig aktualisierte Reisehinweise zu den einzelnen LĂ€ndern bereit und informiert außerdem ĂŒber anhaltende Reisewarnungen und neue Risikogebiete. Diese Informationen werden auch in einer eigens entwickelten App bereitgestellt, fĂŒr die es u.a. auch Push-Mitteilungen fĂŒr die Zielregion gibt. Um bestens ĂŒber die Corona-Schutz-Maßnahmen und Regelungen am Reiseziel informiert zu sein, empfehlen wir zudem die offizielle Seite der EU-Kommission, RE-Open EU, die am 15. Juni in Betrieb genommen wurde und auf der jegliche Informationen auf nationaler Ebene, wie z.B. Einreise- und Durchreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Informationen zum öffentlichen Leben, zusammengefasst zu finden sind. Auf welche Maßnahmen zur BekĂ€mpfung des Corona-Virus Urlauber sich bei Reisen in Deutschland einstellen mĂŒssen, darĂŒber informiert das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Das AuswĂ€rtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen, sich unabhĂ€ngig von der Zielregion und der Aufenthaltsdauer in die Krisenvorsorgeliste Elefand einzutragen.

Wohin kann die Reise nun gehen?

Einfach am Globus drehen und den Zufall entscheiden lassen, wo die nĂ€chste Reise hingeht, wird in diesem Jahr nur bedingt möglich sein. Die gute Nachricht aber vorab: Niemand muss auf Urlaub verzichten. Eine Reisewarnung, wie sie seit 01. Oktober 2020 differenziert fĂŒr verschiedene LĂ€nder besteht, ist per se kein Reiseverbot. Dennoch muss man bedenken, dass Deutschland selbst in vielen LĂ€ndern als Risikogebiet gilt und eine Einreise aus der Republik daher nicht erlaubt ist. Im Folgenden findet ihr nun die wichtigsten Informationen rund um Einreisebestimmungen und EinschrĂ€nkungen fĂŒr Deutschland sowie die beliebtesten Reiseziele innerhalb und außerhalb Europas.


Reisen innerhalb Deutschlands – nicht ohne Maske

Ob Freunde und Familie besuchen oder die schönsten Ecken der Republik erkunden – aufgrund der aktuellen Lage bevorzugen viele Deutsche, ihren Urlaub im eigenen Land zu verbringen, daher steht eines fest: An deutschen Urlaubsorten kann es in diesem Jahr besonders eng werden. In allen BundeslĂ€ndern dĂŒrfen UnterkĂŒnfte und gastronomische Einrichtungen wieder GĂ€ste empfangen, wenn auch nur in beschrĂ€nkter Anzahl. UneingeschrĂ€nktes Reisen ist innerhalb Deutschlands ist zwar möglich, doch bei lokalen AusbrĂŒchen wie beispielsweise im Berchtesgadener Land kann es teilweise wieder zu erheblichen EinschrĂ€nkungen kommen.

Bild: cromaconceptovisual/pixabay

Wichtig beim Reisen innerhalb Deutschlands: Es gelten die Regelungen der einzelnen BundeslĂ€nder. Außerdem sind bundesweit Abstand- und Hygieneregeln einzuhalten. Eine Maskenpflicht besteht bundesweit im Nahverkehr sowie im Einzelhandel und auf belebten PlĂ€tzen, wo das Einhalten des Mindestabstands nicht gewĂ€hrleistet ist. Wer sich nicht daran hĂ€lt, muss, abhĂ€ngig vom Bundesland, mit einer erhöhten Geldstrafe rechnen. Diese kann mindestens 50 Euro betragen und bei wiederholtem Vergehen bis zu 500 Euro. Zudem sollten im gesamten öffentlichen Leben die KontaktbeschrĂ€nkungen möglichst eingehalten werden. Detaillierte Informationen findet ihr im Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.

LĂ€nder-Konferenz am 14. Oktober – Bundesweite Maßnahmen beschlossen

Am 14. Oktober haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschef versammelt und zur BekĂ€mpfung des Corona-Virus einen Beschluss verschĂ€rfter und einheitlicher Maßnahmen gefasst, unabhĂ€ngig der einzelnen LĂ€nderbestimmungen. Die folgenden Eckpunkte wurden dabei festgelegt und treten in Kraft, sobald sich die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 35 bzw. 50 erhöht:

Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen:

  • VerschĂ€rfung der Maskenpflicht an öffentlichen Orten, wo Menschen dichter bzw. lĂ€nger zusammenkommen
  • Private Feiern im in öffentlichen Raum werden auf 25 Teilnehmer und im privaten Raum auf 15 Teilnehmer begrenzt

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen:

  • KontaktbeschrĂ€nkungen im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen
  • private Feiern im in öffentlichen Raum werden auf 10 Teilnehmer und im privaten Raum auf 10 Teilnehmer aus max. 2 HausstĂ€nden begrenzt
  • Sperrstunde in der Gastronomie und generelles Ausgabenverbot von Alkohol ab 23 Uhr
  • Begrenzung der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen
BundeslandEinreisebestimmungen KontaktbeschrÀnkungen regionale EinschrÀnkungen
 Baden-WĂŒrttemberg

 

 

 

 

Personen aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist dĂŒrfen nicht beherbergt werden, es sei denn, es liegt ein Ă€rztliches Zeugnis vor, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist.Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei HausstĂ€nde begrenzt.

 

keine
 BayernPersonen aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist dĂŒrfen nicht beherbergt werden, es sei denn, es liegt ein Ă€rztliches Zeugnis vor, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist. Im öffentlichen Raum: Begrenzung auf Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands, oder Gruppen von bis zu 10 Personen.In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz grĂ¶ĂŸer 35:  

Es wird eine Sperrstunde zwischen 6 und 23 Uhr in der Gastronomie eingefĂŒhrt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen PlĂ€tzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.

In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz grĂ¶ĂŸer 50:

Es wird eine Sperrstunde zwischen 6 und 22 Uhr in der Gastronomie eingefĂŒhrt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen PlĂ€tzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.

BerlinEinreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet.Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fĂŒnf weiteren Personen begrenzt.

 

 Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr
 BrandenburgEinreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet. Keine Personenbegrenzung bei Versammlungen. Veranstaltungen jedoch nur bis 1000 Personen.keine
BremenEinreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet. Es dĂŒrfen sich bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen oder mehr Personen aus höchstens 2 verschiedenen Haushaltenkeine
HamburgGrundsĂ€tzlich besteht ein Beherbergungsverbot fĂŒr Einreisende aus dem inlĂ€ndischen Hochinzidenzgebieten (50 oder mehr Neuinfizierte je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen), das nur aufgehoben werden kann, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht Ă€lter als 48 Stunden ist.
QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
 Im öffentlichen Raum dĂŒrfen sich Gruppen bis zu zehn Personen, oder aus einem gemeinsamen Haushalt oder bis zu einem weiteren Haushalt aufhalten.keine
HessenPersonen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich in eine 14-tÀgige QuarantÀne zu begeben.

Beherbergungsbetriebe dĂŒrfen keine GĂ€ste aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko aufnehmen.

 Kontakt im öffentlichen Raum: bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen.keine
Mecklenburg-VorpommernDie Einreise ist untersagt fĂŒr Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben
oder in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts pro 100 000 Einwohner höher als 50 ist.
 Es wird empfohlen, die Zahl der Menschen, mit denen Personen Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

ZusammenkĂŒnfte in der privaten HĂ€uslichkeit sind bis zu 50 Personen zulĂ€ssig.

keine
NiedersachsenKeine EinschrÀnkungen innerhalb Deutschlands.
QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
 Bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen.keine
Nordrhein-Westfalen Keine innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten. Bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen.
Rheinland-Pfalz Keine EinschrÀnkungen innerhalb Deutschlands.
QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben
Es dĂŒrfen sich nach wie vor bis zu 10 Personen oder die Angehörigen zweiter HausstĂ€nde im öffentlichen Raum treffen.

 

keine
SaarlandPersonen, die aus dem Ausland in das Saarland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, mĂŒssen sich in hĂ€uslische QuarantĂ€ne begeben.

 

Maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder den familiÀren Bezugskreis begrenzt.keine
Sachsen QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten.

Personen aus einer Region im Bundesgebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage dĂŒrfen nur dann in einer BeherbergungsstĂ€tte untergebracht werden, wenn sie einen negativen Coronavirus-Test vorweisen, der nicht Ă€lter als 48 Stunden ist. Der Test ist verpflichtend.

Max. 10 Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum.keine
Sachsen-Anhalt Keine EinschrÀnkungen innerhalb Deutschlands.
QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten.
 Max. 10 Personen im öffentlichen Raum aus maximal 2 Haushalten.keine
Schleswig-HolsteinKeine EinschrÀnkungen innerhalb Deutschlands.
QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten.
Private ZusammenkĂŒnfte sind bis zu 10 Personen zulĂ€ssig.

ZusammenkĂŒnfte mit unbegrenzter Personenzahl sind fĂŒr im selben Haushalt lebende Personen und Personen, die max. einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören, möglich.

  keine
ThĂŒringen Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich in eine 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne zu begebenkeine keine

Reisen innerhalb Europas – Reisehinweise ersetzen Reisewarnung

Einen Tapetenwechsel, das wĂŒnschen wir uns wahrscheinlich alle. Andere LĂ€nder bereisen, in neue Kulturen eintauchen, kulinarische Highlights erleben. Deutschland hat unzĂ€hlige schöne Ecken, doch der SĂŒdseeflair am tĂŒrkisblauen Meer ist hier nur schwer zu finden. Worauf mĂŒssen sich Urlauber aus Deutschland jetzt einstellen, wenn die Reise ĂŒber die Landesgrenze gehen soll? Zwar wurde zum 15. Juni die weltweite Reisewarnung fĂŒr die Mitgliedstaaten der EU und fĂŒr mehrere europĂ€ische LĂ€nder durch Reisehinweise ersetzt, doch das aktuelle Infektionsgeschehen hat viele dieser LĂ€nder wieder auf die Liste der Risikogebiete gesetzt, so dass erneute Reisewarnungen fĂŒr diese LĂ€nder bestehen. Eine Reisewarnung stellt per se kein Reiseverbot dar, wer sich also trotz aller Empfehlungen in den Urlaub begeben möchte, der sollte die Sicherheits- und Reisehinweise besonders im Auge behalten. damit es vor Ort nicht zu unerwarteten Überraschungen kommt.

Die EU-Kommission hat mit RE-Open EU eine Plattform in Betrieb genommen, die „Echtzeit-Informationen ĂŒber Grenzregelungen, Verkehrsmittel, ReisebeschrĂ€nkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Gesichtsmasken usw.) sowie weitere praktische Tipps fĂŒr Reisende zur VerfĂŒgung [
] stellt“. Damit hat jeder die Möglichkeit, nach seinem Ermessen zu entscheiden, welche EinschrĂ€nken es wert sind, den Urlaub im Wunschland zu verbringen.

Was vorab bei der Urlaubsplanung bedacht werden sollte

  • eingeschrĂ€nkte KapazitĂ€ten in Restaurants, Hotels, Museen, an StrĂ€nden usw. erfordern meist eine vorherige Reservierung
  • verschĂ€rfte Maskenpflicht an Touristen-Hotspots auch im Freien
  • (Stichprobenartige) Temperaturkontrollen bei der Einreise oder in öffentlichen Einrichtungen können bei Überschreitung des Grenzwertes zu einem unerwĂŒnschten Urlaubsverlauf fĂŒhren
  • Einreise stellenweise nur mit vorheriger Online-Registrierung möglich
  • Bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die Hygienemaßnahmen kann es zu erhöhten Bußgeldstrafen kommen
  • RĂŒckholaktionen fĂŒr deutsche Urlauber aus Risikogebieten, wie es sie beim erstmaligen Ausbruch des Virus gab, wird es kein zweites Mal geben
  • Je nach Infektionsverlauf kann es jederzeit zu einer erneuten Reisewarnung kommen
  • RegelmĂ€ĂŸig beim AuswĂ€rtigen AmtÂ ĂŒber die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen fĂŒr das Zielland aktivieren)
  • bis 08. November gilt: Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten (kostenlos und innerhalb von 72 Stunden)

Im Folgenden haben wir die beliebtesten Reiseziele der Deutschen fĂŒr euch aufgelistet und EinschrĂ€nkungen, Maßnahmen sowie Besonderheiten der einzelnen LĂ€nder im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus fĂŒr euch zusammengefasst. Generell ist es ratsam, sich regelmĂ€ĂŸig vor der Abreise zu informieren, denn die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie kann immer wieder zu Neuerungen bei Einreisebestimmungen und regionalen Besonderheiten fĂŒhren. Mehr Informationen erhaltet ihr beim AuswĂ€rtigen Amt sowie auf der Plattform der EU-Kommission.

Land Einreisebestimmungen aus Deutschlandaktuelle Reisewarnungregionale  Besonderheiten  Maskenpflichtweitere Maßnahmen / Besonderheiten
 BelgienQuarantĂ€nepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus einem „rot“ eingestuften Gebiet

Reisende nach Belgien mĂŒssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“

landesweite Reisewarnung

 

regionale Ausgangssperren in Flandern, BrĂŒssel und der Wallonie;

 

ab 12 Jahren; verschÀrft: auf öffentlichen PlÀtzen wie MÀrkten, Einkaufsmeilen und an anderen Orten mit viel Publikumsverkehr sowie in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw.

seit 12.08. Maskenpflicht in BrĂŒssel im gesamten öffentlichen Raum

Restaurant, CafĂ©s und Bars sind seit 19. Oktober 2020 fĂŒr einen Monat geschlossen
BulgarienBei Einreise: AusfĂŒllen einen Einreiseformulars mit Kontaktdaten Reisewarnung fĂŒr die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoewgrad, Rasgrad, Sofia Stadt, Sliwen und Targowischte keine in öffentlichen Verkehrsmitteln, GeschĂ€ften, Museen usw.Seit 25. Oktober 2020 bleiben Bars, Discotheken und Klubs bis auf weiteres geschlossen.
 DĂ€nemarkSeit dem 24. Oktober keine Einreise aus Deutschland erlaubt. Reisewarnung fĂŒr die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen)keinean FlughĂ€fen und in öffentlichen Verkehrsmitteln keine
FinnlandSeit dem 12. Oktober keine Einreise aus Deutschland erlaubt.Reisewarnung fĂŒr die Region Österbottenkeinein der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn keine
FrankreichEinreise mit negativem Covid-19-Test lÀnderspezifischlandesweite Reisewarnungkeineab 11 Jahren; in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. landesweite AusgangsbeschrÀnkungen bis 01. Dezember
Griechenland Vor Einreise: Online-AnmeldungÂ ĂŒber Passenger Locator Form –> Generierung eines QR-Codes (kommt am Tag der Einreise automatisiert um 0:10 Uhr), der bei Einreise vorzuweisen istkeine keine in GeschĂ€ften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. keine
ItalienGesundheitskontrollen und Temperaturmessungen bei Einreise Reisewarnung fĂŒr die Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-SĂŒdtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrienkeinein ganz Italien im öffentlichen Raum anstichprobenartige Temperaturmessungen beim Betreten von Einrichtungen (z.B. Museen, GeschĂ€fte)
KroatienBei Einreise: Kontaktdaten werden fĂŒr die Dauer des Aufenthalts registriertResisewarnung fĂŒr die die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, PoĆŸega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, Međimurje und die Stadt Zagreb sowie Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, VaraĆŸdin und Bjelovar-Bilogora BrĂŒcken- und FĂ€hrverbindungen können bei ansteigendem Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln kurzfristig stark eingeschrĂ€nkt werdenin öffentlichen Verkehrsmitteln, GeschĂ€ften und KrankenhĂ€usern keine
 Luxemburg keine

 

landesweite Reisewarnung keine in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. keine
MaltaEinreisende aus LĂ€ndern der „gelben Liste“ benötigen einen negativen Covid-19-Test (Deutschland aktuell noch nicht auf der Liste)

Körpertemperaturmessung bei Ankunft, Grenze: 37,2°C (COVID-19-Test bei Überschreitung der Grenzzahl, QuarantĂ€ne bis Erhalt des Testergebnisses)

landesweite Reisewarnung keine in GeschÀften, in öffentlichen GebÀuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln keine
 Niederlande 10-tĂ€gige QuarantĂ€ne bei Einreise aus folgenden StĂ€dten: Berlin, Frankfurt am Main, Bremen, MĂŒnchen, DĂŒsseldorf, Köln, Aachen, Stuttgart, Essen und Mannheimlandesweite Reisewarnung keineab 13 Jahren; in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen Schipholkeine
NorwegenQuarantĂ€ne-Pflicht fĂŒr Einreisende aus Deutschland keinekeine seit dem 29. September in Oslo im Personennahverkehrkeine
Polen keinelandesweite Reisewarnung keineab 4 Jahren; grundsÀtzliche Maskenpflicht, auch im Freienstark eingeschrÀnktes öffentliches Leben; gelbe und rote Zonen im Land
PortugalEinreisekarten mit persönlichen Angaben zum Zielort, Reisegrund und Erreichbarkeit

Temperaturmessung per Infrarot, Grenze: 38°C (weitere Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzzahl)

 Reisewarnung fĂŒr die Metropolregion Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa (AML) und in die Region Norte keinein GeschĂ€ften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw.14 tĂ€giger nationaler Notstand seit 15. Oktober
 RumĂ€nien Bei Einreise aus einem „gelbe Zone“-Land gelten QuarantĂ€nemaßnahmenlandesweite Reisewarnungkeine in geschlossenen öffentlichen RĂ€umen, GeschĂ€ften und öffentlichen Verkehrsmitteln; in Bukarest bis 03. November auch im Freien In RumĂ€nien gilt bis zum 15.11.2020 der Alarmzustand

 

 SchwedenkeineReisewarnung fĂŒr die Provinzen (lĂ€n) Stockholm, Uppsala, Örebro, JĂ€mtland, Jönköping, Östergötland, Dalarna, Halland, Kronoberg,  SkĂ„ne, VĂ€stmanland und VĂ€stra Götaland keine keine keine
Schweizkeinelandesweite Reisewarnungkeinein öffentlichen Verkehrsmitteln keine
Spanien Vor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal –> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist; Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung bei Einreise möglichlandesweite Reisewarnung (ausgenommen Kanarische Inseln)Ein- und Ausreiseverbot fĂŒr Katalonien und Andalusien ab 6 Jahren; an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener RĂ€ume

strengere Maskenpflicht in Katalonien

nĂ€chtliche Ausgangssperre fĂŒr alle Autonomen Gemeinschaften von 23 bis 6 Uhr
Spanien – Balearische InselnVor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal –> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen istlandesweite Reisewarnungkeine Totale Maskenpflicht – auch im Freien – auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera (Ausnahme: am Strand, Hotelpool und am Tisch im Restaurant) strenge Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln
Spanien – Kanarische Inseln Vor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal –> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist; ab 14. November Einreise nur mit negativem Testergebnis möglichkeine keine keine keine
 TschechienEinreise derzeit nicht möglichlandesweite Reisewarnung keinelandesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und GeschÀften nÀchtliche Ausgangssperre, GeschÀfte und Restaurants geschlossen
UngarnEinreise derzeit nicht möglichlandesweite Reisewarnungkeinein GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln keine
Zypernkeinelandesweite Reisewarnungkeine in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und KrankenhÀusernTemperaturmessung bei Ankunft; COVID-19-Testung per Zufall
 Österreich keinelandesweite Reisewarnung (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg) keine in GeschĂ€ften, Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. stichprobenartige Kontrollen in GrenznĂ€he

Reisen außerhalb Europas – Reisewarnung ist kein Reiseverbot

Die weltweite pauschale Reisewarnung fĂŒr LĂ€nder außerhalb der EU galt nach einer VerlĂ€ngerung bis zum 30. September. Seit dem 01. Oktober gibt es vom AuswĂ€rtigen Amt nur noch differenzierte Reisehinweise und Reisewarnungen fĂŒr alle LĂ€nder, abhĂ€ngig vom Infektionsgeschehen vor Ort. Eine Reisewarnung ist allerdings kein Reiseverbot und sofern eine Möglichkeit besteht, in eines der LĂ€nder einzureisen, ob per Flugzeug oder mit dem Auto, kann das auch jeder tun. Allerdings sollte man hier mit (stellenweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen rechnen, sowohl bei der Einreise, beim Aufenthalt und vor allem bei der RĂŒckreise.

Wichtig bei der Urlaubsplanung:

  • RegelmĂ€ĂŸig beim AuswĂ€rtigen Amt ĂŒber die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen fĂŒr das Zielland aktivieren)
  • bis 08. November gilt: Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten (kostenlos und innerhalb von 72 Stunden)
LandEinreisebestimmungen aus DeutschlandEinschrĂ€nkungenRĂŒckreise
Ägypten

 

aktuelle Reiswarnung

Einreise nur mit negativem Covid-19-Test, verstĂ€rkte Einreisekontrollen mit Temperaturmessungen & GesundheitsprĂŒfungen; Gesundheitskarte ist bei Ankunft auszufĂŒllen

begrenzte Öffnungszeiten von Bars, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und GeschĂ€ftenPflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis)
Dubaiaktuelle Reisewarnung

Vor Abflug: Nachweis ĂŒber negativen Covid-19-Test (nicht Ă€lter als 96 Std.); bei Einreise: Nachweis ĂŒber Auslandskrankenversicherung

 Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, Bußgeld bei Nicht-EinhaltungPflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis)
Dominikanische Republikaktuelle Reisewarnung

Bei Einreise: stichprobenartige Covid-19-Schnelltests

Maskenpflicht in der Öffentlichkeit; Mo-Fr gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 UhrPflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis)
Maledivenaktuelle Reisewarnung 

BuchungsbestĂ€tigung in einem Resort ĂŒber die gesamte Dauer des Aufenthalt, negativer Covid-19-Test in englischer Sprache bei Einreise nötig

 Gesundheitsnotstand; Reisen auf gebuchtes Resort beschrĂ€nkt, nicht auf andere Inseln möglich; es kann zu vorĂŒbergehenden Abriegelungen einzelner Inseln kommen Pflichttest bei RĂŒckreise, Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis)
TĂŒrkeiaktuelle Reisewarnung (ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir und Muğla)

verstÀrkte Einreisekontrollen mit Temperaturmessungen

 

 

 Maskenpflicht auf MarktplĂ€tzen, in SupermĂ€rkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflichttest bei RĂŒckreise, Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis)

FAQs – Was Urlauber bewegt

Im letzten Teil unseres Ratgebers haben wir uns allen wichtigen Fragen gewidmet, die Reisenden – basierend auf Recherchen und aus eigener Erfahrung – bei der Vorbereitung des Urlaubs in diesem Jahr besonders auf dem Herzen liegen. Denn Fakt ist, dass Reisen in diesem Jahr definitiv eins ist: anders! Wer aber gut informiert in die Planung geht, kann trotzdem eine schöne Urlaubszeit erleben und mit tollen Erinnerungen in der Tasche wieder nach Hause kommen.

Bild: Arek Socha, Pixabay

  • In welche LĂ€nder darf ich als Deutscher reisen?

Die Antwort auf diese Frage ist stets abhĂ€ngig vom Infektionsgeschehen in der Zielregion und den damit verbundenen Einreisebestimmungen. Es empfiehlt sich, keine LĂ€nder zu bereisen, fĂŒr die aktuell noch eine Reiswarnung gilt, auch wenn es theoretisch möglich ist. Doch selbst wenn fĂŒr ein Land keine Reisewarnung besteht, kann es sein, dass deutschen Staatsangehörigen die Einreise verweigert wird, da auch bei uns die Lage kritisch ist. Das AuswĂ€rtige Amt stellt tagesaktuelle Informationen zur Einreise und Situation im jeweiligen Land bereit und bietet somit die beste erste Anlaufstelle zur Reiseplanung. FĂŒr alle anderen LĂ€nder sollten stets die aktuellen Reisehinweise beachtet werden.

  • Was ist der Unterscheid zwischen einer Reiswarnung und einem Reisehinweis?

Das AuswĂ€rtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn davon auszugehen ist, dass fĂŒr Reisende in der Zielregion eine unmittelbare Gefahr, mit anderen Worten „eine konkrete Gefahr fĂŒr Leib und Leben“, besteht. Im Zuge der Pandemie hat das AuswĂ€rtige Amt am 17. MĂ€rz 2020 eine weltweite Reisewarnung fĂŒr alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ausgesprochen. Diese wurde am 15. Juni 2020 fĂŒr insgesamt 31 europĂ€ische LĂ€nder aufgehoben und durch Reisehinweise ersetzt. Außerdem gelten seit dem 10. Oktober differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr alle LĂ€nder Welt. Die Hinweise enthalten jegliche Informationen der einzelnen LĂ€nder, wie z.B. Einreisebestimmungen, EinschrĂ€nkungen vor Ort, medizinische Hinweise, Zollvorschriften und vieles mehr. Reisende können so, besonders wĂ€hrend der Corona-Pandemie, informierte Entscheidungen bezĂŒglich ihrer Urlaubsplanung treffen. Welchen Status ein Land erhĂ€lt, spielt auch bei Stornierungen eine wichtige Rolle. Dazu unten mehr.

  • Wer legt Risikogebiete fest? Und wie hĂ€ngt das mit der Reisewarnung zusammen?

Ob ein Land als Risikogebiet eingestuft wird, entscheidet das Robert Koch Institut (RKI) gemeinsam mit dem Bundesministerium fĂŒr Gesundheit, dem AuswĂ€rtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, fĂŒr Bau und Heimat. Demnach wird ein Land als Risikogebiet eingestuft, wenn die Gefahr, sich vor vor Ort mit dem Corona-Virus zu infizieren, besonders hoch ist (bei mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen), oder wenn die TestkapazitĂ€ten vor Ort niedrig sind bzw. die Maßnahmen zur EindĂ€mmung der Pandemie unzureichend. Auf seiner Internetseite informiert das RKI ĂŒber alle Risikogebiete, eine Aktualisierung findet regelmĂ€ĂŸig statt bzw. sobald es Neuerungen gibt. Wird ein Land als Risikogebiet eingestuft, folgt fĂŒr dieses eine offizielle Reisewarnung vom AuswĂ€rtigen Amt.

  • Darf ich trotz Reisewarnung in das Land reisen? Wenn ja, was muss ich dabei beachten?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Man kann, sofern es Möglichkeiten zur Einreise gibt, trotz Appell des AuswĂ€rtigen Amtes in das Land einreisen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man vor Ort mit (stellenweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen rechnen muss. Besonders in Risikogebieten besteht eine höhere Infektionsgefahr, auch kann es bei jederzeit wieder zu Ein- und Ausreiseverboten kommen, so dass das Land schlimmstenfalls nicht mehr verlassen werden kann. Wird erst nach der Buchung (nach deutschem Recht) eine Reisewarnung fĂŒr das Land ausgesprochen, können Urlauber in der Regel kostenfrei stornieren. FĂŒr LĂ€nder, fĂŒr die lediglich Reisehinweise gelten, fĂ€llt der Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung weg. Außerdem gilt seit dem 08.08. eine offizielle Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten. In diesem Zusammenhang muss man auch mit einer 14-tĂ€gigen QuarantĂ€ne rechnen, sofern das Testergebnis positiv ausfĂ€llt.

  • Testpflicht und QuarantĂ€ne – Was muss ich nach meiner RĂŒckkehr aus einem Risikogebiet beachten?

Am 08. August ist die Verordnung zur Corona-Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten in Kraft getreten. Wer mit dem Flugzeug oder ĂŒber See aus einer solchen Region zurĂŒckkehrt, kann sich umgehend bei der Einreise testen lassen, wer mit dem Auto oder dem Zug unterwegs ist, kann sich unter der Nummer 116 117 informieren, wo in der NĂ€he ein Test durchgefĂŒhrt werden kann. An FlughĂ€fen wurden zentrale Test-Stationen eingerichtet. Der Test ist fĂŒr alle kostenlos, die aus einem Risikogebiet kommen. Jeder Reisende muss sich nach seiner RĂŒckkehr solange in hĂ€usliche QuarantĂ€ne begeben, bis das Testergebnis bekannt ist. FĂ€llt dieses positiv aus, verlĂ€ngert sich die QuarantĂ€ne auf 14 Tage, was auch stichprobenartig vom örtlichen Gesundheitsamt ĂŒberprĂŒft wird. Ausgenommen sind all diejenigen, die bei ihrer RĂŒckkehr ein negatives Testergebnis vorweisen können, dass nicht Ă€lter als 48 Stunden ist. Gut zu wissen: Reisende aus Nicht-Risikogebieten können sich ebenfalls kostenlos nach ihrer RĂŒckkehr testen lassen. Die Bestimmungen zur QuarantĂ€ne Ă€ndern sich ab dem 08. November. ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten mĂŒssen dann fĂŒr zehn Tage i QuarantĂ€ne, ein negatives Testergebnis befreit von dieser nicht, sondern verkĂŒrzt sie auf fĂŒnf Tage.

  • Welche Besonderheiten gelten bei Flugreisen?

Neben den Reisehinweisen und EinreisebeschrĂ€nkungen, ĂŒber die man sich vor Abreise informieren sollte, empfiehlt es sich ebenfalls, sich bei Anreise per Flugzeug rechtzeitig ĂŒber den Flug und ĂŒber die genauen Bestimmungen der jeweiligen Airline zu informieren. Denn auch hier gilt: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bestimmungen fĂŒr die Abfertigung der Passagiere sowie fĂŒr die Reise an Board. So gilt bei Easyjet beispielsweise eine Maskenpflicht fĂŒr alle Passagiere sowie die Besatzung, Condor verpflichtet wiederum nur alle Passagiere ab 6 Jahren zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. An den FlughĂ€fen besteht außerdem eine strikte Maskenpflicht im gesamten FlughafengebĂ€ude, Desinfektionsspender sind ebenfalls ĂŒberall zu finden. FĂŒr alle Flugreisen ist bei den Sicherheitskontrollen und an den FlughĂ€fen derzeit nur ein HandgepĂ€ckstĂŒck pro Person zugelassen, weitere GepĂ€ckstĂŒcke mĂŒssen aufgegeben werden. Außerdem werden bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr – wie sonst ĂŒblich – Handy, GĂŒrtel, Armbanduhr und Co. in die Wanne gelegt, sondern mĂŒssen nun im HandgepĂ€ck oder in der Jacke verstaut werden. GrundsĂ€tzlich gilt bei Flugreisen, rechtzeitig am Flughafen zu sein, die meisten Airlines empfehlen sogar zwei bis drei Stunden vor Abflug. Genauere Informationen zu den Maßnahmen der Airlines findet man auf ihren Internetseiten:

Fakt ist, dass beim Fliegen – schon beim GedrĂ€nge am Flughafen, aber spĂ€testens an Board – kaum ein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, denn die Airlines fliegen auch wĂ€hrend der Corona-Pandemie mit voll besetzten Maschinen. Wer also seinen Weg in den Urlaub mit dem Flugzeug antreten will, der sollte sich darĂŒber im Klaren sein, dass es, ob man will oder nicht, eng werden kann und die Gefahr einer Ansteckung, auch mit Mund-und-Nasenschutz, höher ist als bei der eigenen Anreise mit dem Auto.

  • Kann ich meinen Flug kostenfrei stornieren oder umbuchen?

Viele Airlines haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Richtlinien bezĂŒglich Stornierung, Umbuchung und Erstattung geĂ€ndert. Je nach Kauf- und Abreisedatum des Tickets, ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, außerdem können auf Wunsch auch Gutschriften bzw. Gutscheine ausgestellt werden. Wichtig ist, dass bei einer Umbuchung auf einen spĂ€teren Zeitpunkt die möglichen Tarifunterschiede zum neuen Flug zu beachten sind.

  • Air France & KLM: Keine UmbuchungsgebĂŒhren fĂŒr FlĂŒge, die am oder nach dem 22. April 2020 gebucht wurden
  • British Airways: Buchungen mit Abflug bis 31. Dezember 2020, die zwischen dem 3. MĂ€rz und 31. Juli 2020 vorgenommen wurden, können fĂŒr eine Umbuchung gegen einen Gutschein getauscht werden.
  • Condor: flexible Umbuchung nur mit „Flex Option“ möglich, bei Streichung des Flugs wird ein Gutschein ausgestellt
  • Easyjet: Stornierte FlĂŒge können kostenlos umgebucht oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.
  • Eurowings: Bis zu 14 Tage vor Abflug kann der Flug ohne GebĂŒhr und beliebig oft im Reisezeitraum bis 31. Oktober 2021 umgebucht werden.
  • TUIfly: FlĂŒge, die bis 30. September 2020 stattfinden, können kostenfrei umgebucht werden (Buchungszeitraum zwischen dem 26. MĂ€rz und 31. Mai 2020).

Informiert euch auf der Internetseite eurer Airline, ob und inwieweit eine gebĂŒhrenfreie Umbuchung möglich ist und welche Bestimmungen fĂŒr Stornierungen gelten. Die International Air Transport Association, kurz IATA, informiert außerdem ĂŒber die aktuellen landesspezifischen Einreisebestimmungen via Flugzeug, die COVID-19 Travel Regulations Map gibt einen ersten Überblick, ob sich eine derzeitige Buchung ĂŒberhaupt lohnt.

  • Kann ich eine Kreuzfahrt machen?

Das AuswĂ€rtige Amt rĂ€t aufgrund der besonderen Risiken derzeit noch von Kreuzfahrten ab. „Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit spezifischen Hygienekonzepten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem auslĂ€ndischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.“ Generell benötigen Kreuzfahrtschiffe eine Genehmigung der örtlichen Hafenbehörden, an Land zu gehen, was in den meisten FĂ€llen noch nicht möglich ist und eine eine Reise auf dem Schiff somit fast ohne LandgĂ€nge stattfindet.

Nichtsdestotrotz nehmen einige Reedereien wieder ihren Kurs auf und bieten seit Juli wieder kleine Kreuzfahrten an, die kĂŒnftig im Angebot erweitert werden sollen, wie. z.B. Tui Cruises. Die Mein Schiff-Flotte der Kreuzfahrtreederei plant derzeit, auf einer 7-tĂ€gigen Reise Kurs auf Griechenland zu nehmen und erste kontrollierte LandgĂ€nge anzubieten. Passagiere kommen allerdings nur mit einem negativen Test an Bord.

  • Wann habe ich ein Recht auf Stornierung meines Urlaubs?

Stornieren kann man eine Reise natĂŒrlich immer, doch das ist meist mit hohen Storno-GebĂŒhren verbunden. Nicht aber, wenn „außergewöhnliche, unvermeidbare UmstĂ€nde“ vorliegen oder die Reise erheblich beeintrĂ€chtigt wird. Dies ist der Fall, wenn fĂŒr das Urlaubsziel weiterhin eine Reisewarnung besteht. Pauschalreisen können dann in der Regel kostenfrei storniert werden, so die Verbraucherzentrale. Allerdings ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklĂ€rt:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zur Stornierung von Pauschalreisen ein Gutachten vom Reiserechtler Prof. Klaus Tonner eingeholt. Dem Gutachten nach könnten Verbraucher kostenlos Auslands-Pauschalreisen stornieren, die bis Ende August 2020 stattfinden sollen. Der EinschĂ€tzung des Reiserechtlers nach könnten Sie also die Restzahlung fĂŒr solche Reisen zurĂŒckhalten. Dies gilt unabhĂ€ngig von der globalen Reisewarnung des AuswĂ€rtigen Amtes. Beachten Sie: Hierbei handelt es sich um eine (allerdings nicht vereinzelte) Rechtsauffassung. Auch ist sie unter anderem von einer Prognose darĂŒber abhĂ€ngig, ob und wie eine gebuchte Reise eingeschrĂ€nkt sein wird. Diese Prognose kann sich jederzeit Ă€ndern. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mehrheitlich darĂŒber urteilen werden. Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall an eine Verbraucherzentrale vor Ort oder holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Das Gutachten gibt betroffenen Reisenden lediglich eine gute Argumentationshilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte. Mehr zum Gutachten im Auftrag des vzbv finden Sie hier.

  • Muss ich Gutscheine der Reiseveranstalter akzeptieren, wenn meine Reise abgesagt wurde?

Die Verbraucherzentrale informiert auch darĂŒber: „Auch wenn es zwischendurch solche Überlegungen gab: Die Bundesregierung hat am 20. Mai beschlossen, PlĂ€ne fĂŒr Zwangsgutscheine bei Pauschalreisen aufzugeben. Damit ist klar: Gutscheine können Sie zwar freiwillig akzeptieren. Sie dĂŒrfen aber genauso gut auf Auszahlung bestehen.“ FĂŒr Reisen, die vor dem 08. MĂ€rz – also vor Inkrafttreten des Gesetzes –  gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, haben Kunden ebenfalls die Wahl zwischen einer RĂŒckforderung des Reisepreises, der innerhalb von 14 Tagen vom Veranstalter ĂŒberwiesen werden muss, oder einem Gutschein in gleicher Höhe. Die Bundesregierung will außerdem den „den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusĂ€tzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergĂ€nzende staatliche Absicherung garantieren“.

  • Was gilt fĂŒr Individualreisen?

Auch Urlauber, die Reiseleistungen einzeln selbst gebucht haben, haben laut der Verbraucherzentrale aufgrund der Grenzschließungen die Chance auf eine RĂŒckerstattung, sofern nach deutschem Recht gebucht wurde. Denn ist die Unterkunft beispielsweise nicht erreichbar oder darf nicht fĂŒr touristische Zwecke genutzt werden, liegt in diesem Fall ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vor. Aber auch hier gibt es noch keine klar definierte Rechtslage. Deshalb ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren.

  • Lohnt sich eine ReiserĂŒcktrittversicherung?

TatsĂ€chlich lohnt es sich nicht, eine solche Versicherung nur aufgrund der Corona-Pandemie abzuschließen. Denn die meisten Versicherungen schließen einen Schutz bei SchĂ€den und Erkrankungen infolge einer Pandemie aus. Versicherungen dieser Art treten meist nur ein, wenn man selbst krank wird oder durch bestimmte Ereignisse, wie z.B. der Tod eines Verwandten, die Reise nicht antreten kann. Informiert euch bei eurer Versicherung und lasst euch ggf. beraten.

  • Gilt mein Auslandsversicherungsschutz auch bei aktueller Reisewarnung?

Besonders bei Reisen in Nicht-EU-LĂ€nder macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Allerdings werden von manchen Anbietern die Leistungen ausgeschlossen, wenn eine Reisewarnung fĂŒr die Zielregion vorliegt oder eine Pandemie. Erkrankt man wĂ€hrend des Urlaubs vor Ort an Corona, gibt es keinen Versicherungsschutz, der die Behandlungskosten abdeckt. Und diese können besonders im Ausland schnell in die Höhe schießen.


Fazit: Lohnt es sich dieses Jahr ĂŒberhaupt, in den Urlaub zu fahren?

Wir haben bereits festgestellt, dass der Urlaub in diesem Jahr definitiv eins wird: anders! Und tatsĂ€chlich stellt sich bei all den Bestimmungen, Maßnahmen und EinschrĂ€nkungen die Frage, ob es sich ĂŒberhaupt lohnt, all das in Kauf zu nehmen, um wenigstens eine Woche am Strand zu brutzeln oder durch die Metropole zu flanieren. Klar, etwas kulturelle Abwechslung tut besonders in diesem Jahr gut und wer sich an den Maßnahmen, die einen vor Ort erwarten können, nicht stört, der kann definitiv eine wundervolle Zeit haben. Und ganz ehrlich, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Hotelbereich, eine Online-Registrierung vor Abflug oder das Reservieren von Tickets fĂŒr den Museumsbesuch sind alles keine unzumutbaren Maßnahmen. Ganz im Gegenteil, es lassen sich sogar gewisse VorzĂŒge entdecken. Denn wann hat man schonmal die Möglichkeit, ohne GedrĂ€ngel und Geschubse durch das Kolosseum zu flanieren oder den Ausblick vom Eiffelturm zu genießen? 😉



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