Urlaub in Coronazeiten » Alle aktuellen Reisehinweise und Reisewarnungen 🌴
Silvana
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9. Juni 2022, 14:39
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Aktuell besteht für kein Land aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Reisewarnung. Das Reisen ist momentan also wieder nahezu unbeschwert möglich. Dennoch solltet ihr das Virus nie außer Acht lassen und euch weiterhin, wenn möglich, an Abstand- und Hygieneregeln halten. Sollte ein Land wieder als Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebiet eingestuft werden, so können dafür wieder von Seiten des Auswärtigen Amtes Reisewarnungen ausgesprochen werden.


Reisen und Corona » Das Wichtigste in Kürze

  • Nachweispflicht über Impfung, Genesung oder Test entfällt bei Einreise nach Deutschland ab 01. Juni 2022
  • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht
  • Verlängerung der Einreiseverordnung bis 01. August 2022
  • 3G-Regel für Einrichtungen und Freizeitangebote vorerst aufgehoben

Reisen in Zeiten der Pandemie – Einreiseverordnung entfällt ab 01. Juni 2022

Die letzten Sommer waren geprägt von einer weltweiten Reisewarnung, oder von verschärften Ein- oder Ausreisebestimmungen. Urlaube im Ausland waren zu Beginn der Pandemie unmöglich und im weiteren Verlauf nur unter Einhaltung strikter Regeln realisierbar. In diesem Jahr ist alles anders. Zwar beschäftigt uns die Pandemie noch immer, doch unser Sommerhoch und auch die zunehmende Zahl der Geimpften bedeuten für das Virus ein Tief, so dass erhebliche Lockerungen zu mehr Freiheit und folglich zu mehr Möglichkeiten beim Reisen führen. So entfällt mit Beginn des Junis die Einreiseverodnung für Rückkehrer aus dem Ausland. Ein Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, ist nicht mehr nötig. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Infektionszahlen entscheiden

Weiterhin informiert das Auswärtige Amt über Covid-19-bedingte Reisewarnungen und Reisehinweise. Derzeit gibt es unter den beliebten Reisezielen wie Spanien oder Italien kein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet, in den meisten Ländern ist eine Einreise bedingungslos möglich, auch Tests oder Impfzertifikate müssen derzeit in nur wenigen Ländern nachgewiesen werden. Wer allerdings aus einem Gebiet zurückkehrt, in dem eine Virus-Mutation grassiert, ist bei Einreise nach Deutschland zur vorherigen Anmeldung (einreiseanmeldung.de), zum Testnachweis und zu einer anschließenden Quarantäne verpflichtet.

Als Hochriskogebiete gelten Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Entscheidend ist dabei eine 7-Tagesinzidenz, die deutlich bei über 100 liegt. Virusvariantengebiete hingegen sind solche, in denen eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus „mit besorgniserregenden Eigenschaften“ auftritt. 


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Bild: bundesregierung.de

Gut informiert in den Urlaub

Das Auswärtige Amt stellt auf seiner Internetseite unter der Kategorie Sicher Reisen regelmäßig aktualisierte Reisehinweise zu den einzelnen Ländern bereit und informiert außerdem über anhaltende Reisewarnungen und neue Risikogebiete. Diese Informationen werden auch in einer eigens entwickelten App bereitgestellt, für die es u.a. auch Push-Mitteilungen für die Zielregion gibt. Um bestens über die Corona-Schutz-Maßnahmen und Regelungen am Reiseziel informiert zu sein, empfehlen wir zudem die offizielle Seite der EU-Kommission, RE-Open EU, die am 15. Juni 2020 in Betrieb genommen wurde und auf der jegliche Informationen auf nationaler Ebene, wie z.B. Einreise- und Durchreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Informationen zum öffentlichen Leben, zusammengefasst zu finden sind. Auf welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus Urlauber sich bei Reisen in Deutschland einstellen müssen, darüber informiert das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Vor geraumer Zeit informierte das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes zusätzlich über Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus, auf die sich Urlauber bei Reisen in Deutschland einstellen mussten. Da die Reiseeinschränkungen jedoch weitestgehend zurückgeschraubt wurden, wurde die tägliche Aktualiserung der Datenbank ebenfalls vorerst eingestellt. Übrigens: Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen bei Reisen ins Ausland sich, unabhängig von der Pandemie sowie der Zielregion und der Aufenthaltsdauer, in die Krisenvorsorgeliste Elefand einzutragen. 

Wohin kann die Reise nun gehen?

Als wir den Ratgeber vor über einem Jahr für euch erstellt haben, konnten wir auf die Frage "Einfach am Globus drehen und den Zufall entscheiden lassen?" nicht einfach mit ja antworten. Die gute Nachricht: In diesem Jahr ist alles anders. Im Prinzip könnt ihr eurem Fernweh folgen und reisen, wohin ihr wollt, ob geimpft oder ungeimpft. Zumindest erwarten euch nicht mehr so viele Einschränkungen. Welche Länder aber noch immer einen PCR-Test bei Einreise verlangen und was ihr sonst noch wissen müsst, erfahrt ihr im folgenden Kapitel.

Bild: cromaconceptovisual/pixabay


Reisen innerhalb Europas

Die Wahl des Reisezieles hat für Urlauberinnen und Urlauber nach wie vor Konsequenzen. Denn wer sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich vor der Einreise anmelden und nach Ankunft in die unmittelbare Quarantäne begeben. Doch wir können aufatmen. Trotz vielerorts steigender Inzidenzen wurden Reiseeinschränkungen weitestgehend in allen beliebten Reiseregionen und darüber hinaus gelockert. Grund dafür ist u.a. auch der mildere Verlauf bei der Erkrankung mit der Omikron-Variante.

Die EU-Kommission hat mit RE-Open EU eine Plattform in Betrieb genommen, die „Echtzeit-Informationen über Grenzregelungen, Verkehrsmittel, Reisebeschränkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Gesichtsmasken usw.) sowie weitere praktische Tipps für Reisende zur Verfügung […] stellt“. Damit habt ihr die Möglichkeit, nach eurem Ermessen zu entscheiden, welche Einschränken es wert sind, den Urlaub im Wunschland zu verbringen.

Was vorab bei der Urlaubsplanung bedacht werden sollte

  • Seit 01. Februar 2022: Neue EU-Regelungen zur Gültigkeitsdauer von EU-Impfzertifikaten (Ablauf nach 270 Tagen).
  • Bei Verstößen gegen eventuell vorherrschende Hygienemaßnahmen kann es zu erhöhten Bußgeldstrafen kommen.
  • Rückholaktionen für deutsche Urlauber aus Risiko- oder Virusvariantengebieten, wie es sie beim erstmaligen Ausbruch des Virus gab, wird es kein zweites Mal geben.
  • Je nach Infektionsverlauf kann es jederzeit zu einer erneuten Reisewarnung kommen.
  • Regelmäßig beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen für das Zielland aktivieren).
  • seit 01. Juni 2022: Einreiseverordnung für Reisende aus dem Ausland aufgehoben (keine Nachweispflicht)
  • Ausnahme: Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet (Anmeldung, Test & Quarantäne)

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Bild: Pixabay

Im Folgenden haben wir ein paar der beliebtesten Reiseziele der Deutschen für euch aufgelistet und Einschränkungen, Maßnahmen sowie Besonderheiten der einzelnen Länder im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus für euch zusammengefasst. Auch wenn es momentan kaum Einschränkungen gibt, ist es ratsam, sich regelmäßig vor der Abreise zu informieren, denn die weltweit dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie kann immer wieder zu Neuerungen bei Einreisebestimmungen und regionalen Besonderheiten führen. Mehr Informationen erhaltet ihr beim Auswärtigen Amt sowie auf der Plattform der EU-Kommission.

+++ Seit 01. Juni 2022: Die Nachweispflicht - geimpft, genesen oder getestet - endet für die Einreise nach Deutschland. Kinder ab 12 Jahren, Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen können. Für Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvarianten aufgehalten haben, gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht. +++

Land Bestehende Reisewarnung Einreiseformular nötig Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Einreise
Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise
Quarantänepflicht nach Einreise Das gilt für Kinder
Frankreich NEIN  NEIN - Ausnahme: Flugreisende müssen die digitale Passenger Locator Form (EU dPLF) ausfüllen NEIN
JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden)
NEIN
Unter 12 Jahren kein 3G-Nachweis nötig
Griechenland NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Italien NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Malta NEIN NEIN NEIN - Achtung: gelber Impfausweis wird nicht akzeptiert JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden)
NEIN Unter 5 Jahren kein 3G-Nachweis nötig
 Niederlande NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Portugal NEIN NEIN - Ausnahme: Azoren NEIN JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden)
NEIN
Unter 12 Jahren kein 3G-Nachweis nötig
Spanien (inkl. Balearen & Kanaren) NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Schweden NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Zypern NEIN
NEIN - Ausnahme für die Einreise in den nördlichen Teil der Insel
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
 Österreich NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN

Reisen außerhalb Europas

Auch für Reisen außerhalb Europas stehen euch keine allzu großen Hürden mehr im Weg. Viele nicht-europäische Länder haben ihre Einreisebestimmungen ebenfalls gelockert und auch vor Ort flaniert es sich aktuelle entspannter durch die Geschäfte und über die Promenaden. Doch ganz so locker wie innerhalb der EU ist es über die Grenzen hinaus nicht, hier kann es öfter passieren, dass bei Einreise ein Impfnachweis oder ein negativer Test erforderlich ist. Auch die Maskenpflicht ist nicht im gesamten internationalen Raum gefallen. In unserer Übersicht findet ihr beliebte Nicht-EU-Reiseziele und ihre aktuellen Bestimmungen. 

Wichtig bei der Urlaubsplanung

  • Regelmäßig beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen für das Zielland aktivieren)
  • seit 01. Juni 2022: Einreiseverordnung für Reisende aus dem Ausland aufgehoben (keine Nachweispflicht)
  • Ausnahme: Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet (Anmeldung, Test & Quarantäne)

+++ Seit 01. Juni 2022: Die Nachweispflicht - geimpft, genesen oder getestet - endet für die Einreise nach Deutschland. Kinder ab 12 Jahren, Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen können. Für Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvarianten aufgehalten haben, gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht. +++

Land Testpflicht bzw. Impfnachweis bei Einreise Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet Besonderheiten
Ägypten

 

JA NEIN Bei Ankunft in Ägypten muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Reisen innerhalb des Landes ggf. nur mit negativem Test oder Impfnachweis.
Australien JA (Impfnachweis ab 12 Jahren) NEIN Reisende benötigen ein Visum und müssen spätestens 72 Stunden vor der Einreise eine Online-Registrierung durchführen. Achtung: Zusätzliche Anforderungen in den einzelnen Bundesstaaten
Dominikanische Republik  NEIN  NEIN Alle Reisenden und damit auch die Geimpften müssen überdies ein elektronisches Einreiseformular (E-Ticket) ausfüllen.
Indonesien (inkl. Bali) JA (Impfnachweis ab 18 Jahren; ohne Nachweis kostenpflichtige Unterbringung in Quarantäneeinrichtung inkl. PCR-Test; außerdem: Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch Covid-19-Erkrankungen abdeckt) NEIN Vor dem Abflug nach Indonesien ist eine Online-Registrierung durchzuführen.
Malediven  NEIN  NEIN Urlauber müssen innerhalb von 48 Stunden vor Abflug eine elektronische Einreiseerklärung ausfüllen.
Thailand JA (Impfnachweis oder negativer Test ab 18 Jahren; außerdem: Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch Covid-19-Erkrankungen abdeckt)   NEIN Alle Reisenden müssen sich über die Thailand-Pass-App registrieren und den dabei erzeugten QR-Code bei der Einreise vorzeigen.

FAQs – Was Urlauber bewegt

Im letzten Teil unseres Ratgebers haben wir uns allen wichtigen Fragen gewidmet, die Reisenden – basierend auf Recherchen und aus eigener Erfahrung – bei der Vorbereitung des Urlaubs immer wieder auf dem Herzen liegen. Denn Fakt ist, dass trotz aller Lockerungen der Urlaub in die Ferne nicht einfach so geplant werden kann, wie es noch vor der Pandemie möglich war. Wer aber gut informiert in die Planung geht, kann trotzdem eine schöne Urlaubszeit erleben und mit tollen Erinnerungen in der Tasche wieder nach Hause kommen. Sollten euch noch weitere Fragen beschäftigen, schreibt sie uns gern in die Kommentare, wir beantworten sie so schnell wie möglich.

Bild: Arek Socha, Pixabay

In welche Länder darf ich als Deutscher reisen?

Die Antwort auf diese Frage ist stets abhängig vom Infektionsgeschehen in der Zielregion und den damit verbundenen Einreisebestimmungen. Es empfiehlt sich, keine Länder zu bereisen, die z.B. als Virusvariantengebiet gelten, auch wenn es theoretisch möglich ist. Das Auswärtige Amt stellt tagesaktuelle Informationen zur Einreise und Situation im jeweiligen Land bereit und bietet somit die beste erste Anlaufstelle zur Reiseplanung. Derzeit erleben wir viele Lockerungen, somit ist das Reisen momentan fast weltweit problemlos möglich.

Was ist der Unterscheid zwischen einer Reiswarnung und einem Reisehinweis?

Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn davon auszugehen ist, dass für Reisende in der Zielregion eine unmittelbare Gefahr, mit anderen Worten „eine konkrete Gefahr für Leib und Leben“, besteht. Momentan bestehen keine Reisewarnungen im Zusammenhang mit COVID-19. Reisehinweise enthalten jegliche Informationen der einzelnen Länder, wie z.B. Einreisebestimmungen, Einschränkungen vor Ort, medizinische Hinweise, Zollvorschriften und vieles mehr. Reisende können so informierte Entscheidungen bezüglich ihrer Urlaubsplanung treffen. Welchen Status ein Land erhält, spielt auch bei Stornierungen eine wichtige Rolle. Dazu unten mehr.

Was ist der Unterschied zwischen einem Hochrisikogebiet und einem Virusvariantengebiet?

Als Hochrisikogebiete gelten jene Gebiete, in denen die Fallzahlen besonders hoch sind. Entscheidend ist dabei regelmäßig eine 7-Tagesinzidenz von deutlich über 100. Aber auch qualitative oder quantitative Kriterien spielen bei der Einstufung eine Rolle, wie z.B. die vor Ort vorhandene Ausbreitungsgeschwindigkeit, eine geringe Testrate oder die Verlässlichkeit der epidemiologischen Daten. Virusvariantengebiete kennzeichnen sich hingegen durch das Auftreten einer „in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht verbreitete[n] Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit besorgniserregenden Eigenschaften“.

Wer legt Risikogebiete fest? Und wie hängt das mit der Reisewarnung zusammen?

Ob ein Land als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, entscheidet das Robert Koch Institut (RKI) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Entscheidend ist ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Wird ein Land als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft, folgt für dieses eine COVID-19-bedingte Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.

Darf ich trotz Reisewarnung in das Land reisen? Wenn ja, was muss ich dabei beachten?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Man kann trotz Appell des Auswärtigen Amtes in das Land einreisen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man vor Ort mit (stellenweise erheblichen) Einschränkungen rechnen muss. Besonders in Risikogebieten besteht eine höhere Infektionsgefahr. Wird erst nach der Buchung (nach deutschem Recht) eine Reisewarnung für das Land ausgesprochen, können Urlauber in der Regel kostenfrei stornieren. Für Länder, für die lediglich Reisehinweise gelten, fällt der Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung weg und es kommt auf den Einzelfall an.

Testpflicht und Quarantäne – Was muss ich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub beachten?

Seit dem 01. Juni 2022 entfällt die Einreiseverordnung, das bedeutet, dass ein Nachweis bei Einreise, geimpft, getestet oder genesen zu sein, nicht mehr nötig ist. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Welche Besonderheiten gelten bei Flugreisen?

Neben den Reisehinweisen und Einreisebeschränkungen, über die man sich vor Abreise informieren sollte, empfiehlt es sich ebenfalls, sich bei Anreise per Flugzeug rechtzeitig über den Flug und über die genauen Bestimmungen der jeweiligen Airline zu informieren. Denn auch hier gilt: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bestimmungen für die Abfertigung der Passagiere sowie für die Reise an Board. An vielen Flughäfen besteht derzeit nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske, Desinfektionsspender sind ebenfalls überall zu finden. In den Flugzeugen besteht vorerst weiterhin eine Maskenpflicht.

Kann ich meinen Flug kostenfrei stornieren oder umbuchen?

Viele Airlines haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Richtlinien bezüglich Stornierung, Umbuchung und Erstattung geändert. Je nach Kauf- und Abreisedatum des Tickets, ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, außerdem können auf Wunsch auch Gutschriften bzw. Gutscheine ausgestellt werden. Wichtig ist, dass bei einer Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt die möglichen Tarifunterschiede zum neuen Flug zu beachten sind.

Informiert euch auf der Internetseite eurer Airline, ob und inwieweit eine gebührenfreie Umbuchung möglich ist und welche Bestimmungen für Stornierungen gelten. Die International Air Transport Association, kurz IATA, informiert außerdem über die aktuellen landesspezifischen Einreisebestimmungen via Flugzeug, die COVID-19 Travel Regulations Map gibt einen ersten Überblick, ob sich eine derzeitige Buchung überhaupt lohnt.

Kann ich eine Kreuzfahrt machen?

Kreuzfahrtreisen sind prinzipiell weltweit wieder möglich. Auf einigen Schiffen gilt eine Testpflicht als Voraussetzung für eine Mitreise, andere Reedereien setzen wiederum auf eine vollständige Impfpflicht. Kreuzfahrtriesen wie Aida oder Cruises haben vorerst die Maskenpflicht aufgehoben.

Wann habe ich ein Recht auf Stornierung meines Urlaubs?

Stornieren kann man eine Reise natürlich immer, doch das ist meist mit hohen Storno-Gebühren verbunden. Nicht aber, wenn „außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände“ vorliegen oder die Reise erheblich beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn für das Urlaubsziel weiterhin eine Reisewarnung besteht. Pauschalreisen können dann in der Regel kostenfrei storniert werden, so die Verbraucherzentrale. Allerdings ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt:

„Erste Urteile wie das vom Amtsgericht Frankfurt vom 11. August 2020 oder das vom Amtsgericht Köln vom 14. September 2020 nehmen an, dass die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Stornierung nicht so hoch sein dürfen – wie es auch die Verbraucherzentralen vertreten. Vielmehr genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung. Zwingende Schlüsse für andere Sachverhalte lassen sich daraus noch nicht ziehen. Wenn sich das durchsetzt, würde das die Rechte der Verbraucher bei einer frühzeitigen Stornierung wegen der Corona-Pandemie aber stärken (siehe auch unten).“

Muss ich Gutscheine der Reiseveranstalter akzeptieren, wenn meine Reise abgesagt wurde?

Die Verbraucherzentrale informiert auch darüber: „Wer das Geld nicht dringend braucht und aus Solidarität mit dem Reiseveranstalter handeln möchte, kann den Gutschein akzeptieren, insbesondere wenn er einen höheren Wert hat (manche Anbieter wollen Sie als Kunden unbedingt behalten und bieten Gutscheine an, die einen höheren Wert haben, als den ursprüngliche Reisepreis)."

Was gilt für Individualreisen?

Auch Urlauber, die Reiseleistungen einzeln selbst gebucht haben, haben laut der Verbraucherzentrale bei auftretenden Grenzschließungen die Chance auf eine Rückerstattung, sofern nach deutschem Recht gebucht wurde. Denn ist die Unterkunft beispielsweise nicht erreichbar oder darf nicht für touristische Zwecke genutzt werden, liegt in diesem Fall ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vor. Aber auch hier gibt es noch keine klar definierte Rechtslage. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren.

Lohnt sich eine Reiserücktrittversicherung?

Tatsächlich lohnt es sich nicht, eine solche Versicherung nur aufgrund der Corona-Pandemie abzuschließen. Denn die meisten Versicherungen schließen einen Schutz bei Schäden und Erkrankungen infolge einer Pandemie aus. Versicherungen dieser Art treten meist nur ein, wenn man selbst krank wird oder durch bestimmte Ereignisse, wie z.B. der Tod eines Verwandten, die Reise nicht antreten kann. Informiert euch bei eurer Versicherung und lasst euch ggf. beraten.

Gilt mein Auslandsversicherungsschutz auch bei aktueller Reisewarnung?

Besonders bei Reisen in Nicht-EU-Länder macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Allerdings werden von manchen Anbietern die Leistungen ausgeschlossen, wenn eine Reisewarnung für die Zielregion vorliegt oder eine Pandemie. Erkrankt man während des Urlaubs vor Ort an Corona, gibt es keinen Versicherungsschutz, der die Behandlungskosten abdeckt. Und diese können besonders im Ausland schnell in die Höhe schießen.

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