Urlaub in Coronazeiten » Reisewarnungen und Reisehinweise bestimmen das Urlaubsziel đŽ
+++ Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der erneuten EinschrĂ€nkungen im Land, empfehlen wir euch, fĂŒr die nĂ€chste Zeit auf Reisen zu verzichten. Zwar gibt es kein offizielles Reiseverbot und auch die Grenzen sind weiterhin geöffnet, doch die Zahl der Risikogebiete steigt immer mehr. AuĂerdem wurde auch in vielen anderen LĂ€ndern das Leben wieder stark runtergefahren, so dass vielerorts kein uneingeschrĂ€nktes Reisen möglich ist. +++
Die weltweite pauschale Reisewarnung wurde zum 01. Oktober aufgehoben. Seitdem gelten differenzierte Reisehinweise fĂŒr alle LĂ€nder. Der Urlaub 2020 steht ganz im Zeichen der Pandemie: Urlauber mĂŒssen weiterhin mit (teilweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen in ihrer Zielregion rechnen. Strenge HygienemaĂnahmen, Abstandsregeln und der Mund-Nasen-Schutz bleiben treue Begleiter auf Reisen. In unserem Ratgeber wollen wir euch darĂŒber informieren, wohin die Reise gehen kann, welche Reisehinweise es zu beachten gibt und welche LĂ€nder lieber noch zu meiden sind. AuĂerdem widmen wir uns den wichtigsten Fragen rund um die Themen Reisen in Risikogebiete, Auslandsreiseversicherung, Stornierung, QuarantĂ€ne und mehr.
Reisen mit Corona â | Gut informiert in den Urlaub â | Reisen innerhalb Deutschlands â | Reisen innerhalb Europas â | Reisen auĂerhalb Europas â | QuarantĂ€ne, Versicherung, Stornierung â FAQ â
Reisen und Corona » Das Wichtigste in KĂŒrze
- Weltweite pauschale Reisewarnung aufgehoben
- Seit 01. Oktober gelten differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr alle LĂ€nder
- Verpflichtender COVID-19-Test fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten
- LĂ€nder-Konferenz am 14. Oktober â Bundesweite MaĂnahmen beschlossen
- Neue QuarantÀneverordnung ab 09. November: mindestens 5 Tage Selbstisolation, auch bei negativem Testergebnis
Reisen in Zeiten der Pandemie
Das AuswĂ€rtige Amt hat die weltweite pauschale Reisewarnung zum 01. Oktober 2020 aufgehoben und durch differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr jedes Land ersetzt. Dennoch gilt: âEine Reisewarnung fĂŒr nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsĂ€tzlich weiterhin fĂŒr alle LĂ€nder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.â AuĂerdem rĂ€t das das AuswĂ€rtige Amt von Reisen in jene LĂ€nder ab, âfĂŒr die eine Einreise nur eingeschrĂ€nkt möglich ist, eine QuarantĂ€ne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschrĂ€nkten Reiseverkehr zulassenâ. Angesichts der dramatischen Entwicklung gilt es besonders jetzt, sich vor Abreise genauestens ĂŒber die Situation vor Ort zu informieren.
Infektionszahlen entscheiden
Ob eine Reiswarnung fĂŒr ein Land wieder erteilt wird, hĂ€ngt in erster Linie von den Infektionszahlen ab. Gibt es demnach mehr als 50 Covid-19-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) das Land als Risikogebiet ein, was eine erneute Reisewarnung zur Folge haben kann. Da mit dem Einzug der kĂ€lteren Jahreszeit nun in vielen LĂ€ndern jener Grenzwert ĂŒberschritten wurde, stehen mittlerweile wieder mehr europĂ€ische LĂ€nder auf der Liste der Risikogebiete, so zum Beispiel Polen, Frankreich, Spanien (ausgenommen Kanaren) oder Ăsterreich (ausgenommen KĂ€rnten).
Gut informiert in den Urlaub
Bundesminister Heiko Maas appellierte bereits im Sommer an die BĂŒrger und betonte, dass es âauf die Eigenverantwortung jedes Einzelnenâ ankomme. âJeder kann dazu beitragen, mit unserer wiedergewonnen Freiheit verantwortungsvoll umzugehenâ, so Maas. Und genau das sollte jeder Reisende bei seiner Urlaubsplanung beherzigen. Denn trotz geöffneter Grenzen und einer wiedergewonnenen Reisefreiheit, gelten in vielen LĂ€ndern weiterhin besondere Regeln und EinschrĂ€nkungen. Wer seinen Urlaub zum Beispiel in Spanien oder Griechenland verbringen möchte, muss vor der Einreise ein elektronisches Anmeldeformular ausfĂŒllen und erhĂ€lt einen persönlichen QR-Code. Bei der Ankunft kann es dann zu einem Corona-Test kommen, der ĂŒber den weiteren Urlaubsverlauf entscheidet.
Bild: © dpa/picture alliance /AuswÀrtiges Amt
Das AuswĂ€rtige Amt stellt auf seiner Internetseite unter der Kategorie Sicher Reisen regelmĂ€Ăig aktualisierte Reisehinweise zu den einzelnen LĂ€ndern bereit und informiert auĂerdem ĂŒber anhaltende Reisewarnungen und neue Risikogebiete. Diese Informationen werden auch in einer eigens entwickelten App bereitgestellt, fĂŒr die es u.a. auch Push-Mitteilungen fĂŒr die Zielregion gibt. Um bestens ĂŒber die Corona-Schutz-MaĂnahmen und Regelungen am Reiseziel informiert zu sein, empfehlen wir zudem die offizielle Seite der EU-Kommission, RE-Open EU, die am 15. Juni in Betrieb genommen wurde und auf der jegliche Informationen auf nationaler Ebene, wie z.B. Einreise- und Durchreisebestimmungen, HygienemaĂnahmen und Informationen zum öffentlichen Leben, zusammengefasst zu finden sind. Auf welche MaĂnahmen zur BekĂ€mpfung des Corona-Virus Urlauber sich bei Reisen in Deutschland einstellen mĂŒssen, darĂŒber informiert das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. Das AuswĂ€rtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen, sich unabhĂ€ngig von der Zielregion und der Aufenthaltsdauer in die Krisenvorsorgeliste Elefand einzutragen.
- AuswÀrtiges Amt Sicher Reisen
- Reise-App Sicher Reisen fĂŒr Android
- Reise-App Sicher Reisen fĂŒr iOS
- RE-Open EU
- Das RKI informiert: RisikogebieteÂ
- Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
- Merkblatt Covid-19
- Elefand â Krisenvorsorgeliste fĂŒr Deutsche im Ausland
Wohin kann die Reise nun gehen?
Einfach am Globus drehen und den Zufall entscheiden lassen, wo die nĂ€chste Reise hingeht, wird in diesem Jahr nur bedingt möglich sein. Die gute Nachricht aber vorab: Niemand muss auf Urlaub verzichten. Eine Reisewarnung, wie sie seit 01. Oktober 2020 differenziert fĂŒr verschiedene LĂ€nder besteht, ist per se kein Reiseverbot. Dennoch muss man bedenken, dass Deutschland selbst in vielen LĂ€ndern als Risikogebiet gilt und eine Einreise aus der Republik daher nicht erlaubt ist. Im Folgenden findet ihr nun die wichtigsten Informationen rund um Einreisebestimmungen und EinschrĂ€nkungen fĂŒr Deutschland sowie die beliebtesten Reiseziele innerhalb und auĂerhalb Europas.
Reisen innerhalb Deutschlands â nicht ohne Maske
Ob Freunde und Familie besuchen oder die schönsten Ecken der Republik erkunden â aufgrund der aktuellen Lage bevorzugen viele Deutsche, ihren Urlaub im eigenen Land zu verbringen, daher steht eines fest: An deutschen Urlaubsorten kann es in diesem Jahr besonders eng werden. In allen BundeslĂ€ndern dĂŒrfen UnterkĂŒnfte und gastronomische Einrichtungen wieder GĂ€ste empfangen, wenn auch nur in beschrĂ€nkter Anzahl. UneingeschrĂ€nktes Reisen ist innerhalb Deutschlands ist zwar möglich, doch bei lokalen AusbrĂŒchen wie beispielsweise im Berchtesgadener Land kann es teilweise wieder zu erheblichen EinschrĂ€nkungen kommen.
Bild:Â cromaconceptovisual/pixabay
Wichtig beim Reisen innerhalb Deutschlands: Es gelten die Regelungen der einzelnen BundeslĂ€nder. AuĂerdem sind bundesweit Abstand- und Hygieneregeln einzuhalten. Eine Maskenpflicht besteht bundesweit im Nahverkehr sowie im Einzelhandel und auf belebten PlĂ€tzen, wo das Einhalten des Mindestabstands nicht gewĂ€hrleistet ist. Wer sich nicht daran hĂ€lt, muss, abhĂ€ngig vom Bundesland, mit einer erhöhten Geldstrafe rechnen. Diese kann mindestens 50 Euro betragen und bei wiederholtem Vergehen bis zu 500 Euro. Zudem sollten im gesamten öffentlichen Leben die KontaktbeschrĂ€nkungen möglichst eingehalten werden. Detaillierte Informationen findet ihr im Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.
LĂ€nder-Konferenz am 14. Oktober â Bundesweite MaĂnahmen beschlossen
Am 14. Oktober haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschef versammelt und zur BekĂ€mpfung des Corona-Virus einen Beschluss verschĂ€rfter und einheitlicher MaĂnahmen gefasst, unabhĂ€ngig der einzelnen LĂ€nderbestimmungen. Die folgenden Eckpunkte wurden dabei festgelegt und treten in Kraft, sobald sich die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 35 bzw. 50 erhöht:
Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen:
- VerschÀrfung der Maskenpflicht an öffentlichen Orten, wo Menschen dichter bzw. lÀnger zusammenkommen
- Private Feiern im in öffentlichen Raum werden auf 25 Teilnehmer und im privaten Raum auf 15 Teilnehmer begrenzt
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen:
- KontaktbeschrÀnkungen im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen
- private Feiern im in öffentlichen Raum werden auf 10 Teilnehmer und im privaten Raum auf 10 Teilnehmer aus max. 2 HausstÀnden begrenzt
- Sperrstunde in der Gastronomie und generelles Ausgabenverbot von Alkohol ab 23 Uhr
- Begrenzung der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen
Bundesland | Einreisebestimmungen |  KontaktbeschrÀnkungen |  regionale EinschrÀnkungen |
 Baden-WĂŒrttemberg     | Personen aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist dĂŒrfen nicht beherbergt werden, es sei denn, es liegt ein Ă€rztliches Zeugnis vor, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist. | Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei HausstĂ€nde begrenzt.
 | keine |
 Bayern | Personen aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist dĂŒrfen nicht beherbergt werden, es sei denn, es liegt ein Ă€rztliches Zeugnis vor, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist. |  Im öffentlichen Raum: Begrenzung auf Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands, oder Gruppen von bis zu 10 Personen. | In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz gröĂer 35:  Es wird eine Sperrstunde zwischen 6 und 23 Uhr in der Gastronomie eingefĂŒhrt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen PlĂ€tzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot. In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz gröĂer 50: Es wird eine Sperrstunde zwischen 6 und 22 Uhr in der Gastronomie eingefĂŒhrt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen PlĂ€tzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot. |
Berlin | Einreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet. | Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fĂŒnf weiteren Personen begrenzt.
 |  Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr |
 Brandenburg | Einreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet. |  Keine Personenbegrenzung bei Versammlungen. Veranstaltungen jedoch nur bis 1000 Personen. | keine |
Bremen | Einreise aus Deutschland unbeschrĂ€nkt erlaubt. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebiet. |  Es dĂŒrfen sich bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen oder mehr Personen aus höchstens 2 verschiedenen Haushalten | keine |
Hamburg | GrundsĂ€tzlich besteht ein Beherbergungsverbot fĂŒr Einreisende aus dem inlĂ€ndischen Hochinzidenzgebieten (50 oder mehr Neuinfizierte je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen), das nur aufgehoben werden kann, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht Ă€lter als 48 Stunden ist. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. |  Im öffentlichen Raum dĂŒrfen sich Gruppen bis zu zehn Personen, oder aus einem gemeinsamen Haushalt oder bis zu einem weiteren Haushalt aufhalten. | keine |
Hessen | Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich in eine 14-tÀgige QuarantÀne zu begeben.
Beherbergungsbetriebe dĂŒrfen keine GĂ€ste aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko aufnehmen. |  Kontakt im öffentlichen Raum: bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen. | keine |
Mecklenburg-Vorpommern | Die Einreise ist untersagt fĂŒr Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben oder in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts pro 100 000 Einwohner höher als 50 ist. |  Es wird empfohlen, die Zahl der Menschen, mit denen Personen Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.
ZusammenkĂŒnfte in der privaten HĂ€uslichkeit sind bis zu 50 Personen zulĂ€ssig. | keine |
Niedersachsen | Keine EinschrĂ€nkungen innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. |  Bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen. | keine |
Nordrhein-Westfalen |  Keine innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten. |  Bis zu zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen gleichzeitig sind zugelassen. | |
Rheinland-Pfalz |  Keine EinschrĂ€nkungen innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr einreisende Personen aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben | Es dĂŒrfen sich nach wie vor bis zu 10 Personen oder die Angehörigen zweiter HausstĂ€nde im öffentlichen Raum treffen.
 | keine |
Saarland | Personen, die aus dem Ausland in das Saarland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, mĂŒssen sich in hĂ€uslische QuarantĂ€ne begeben.
 | Maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder den familiÀren Bezugskreis begrenzt. | keine |
Sachsen |  QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten.
Personen aus einer Region im Bundesgebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage dĂŒrfen nur dann in einer BeherbergungsstĂ€tte untergebracht werden, wenn sie einen negativen Coronavirus-Test vorweisen, der nicht Ă€lter als 48 Stunden ist. Der Test ist verpflichtend. | Max. 10 Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum. | keine |
Sachsen-Anhalt |  Keine EinschrĂ€nkungen innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten. |  Max. 10 Personen im öffentlichen Raum aus maximal 2 Haushalten. | keine |
Schleswig-Holstein | Keine EinschrĂ€nkungen innerhalb Deutschlands. QuarantĂ€nepflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus RKI-Risikogebieten. | Private ZusammenkĂŒnfte sind bis zu 10 Personen zulĂ€ssig.
ZusammenkĂŒnfte mit unbegrenzter Personenzahl sind fĂŒr im selben Haushalt lebende Personen und Personen, die max. einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören, möglich. |  keine |
ThĂŒringen |  Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich in eine 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne zu begeben | keine |  keine |
Reisen innerhalb Europas â Reisehinweise ersetzen Reisewarnung
Einen Tapetenwechsel, das wĂŒnschen wir uns wahrscheinlich alle. Andere LĂ€nder bereisen, in neue Kulturen eintauchen, kulinarische Highlights erleben. Deutschland hat unzĂ€hlige schöne Ecken, doch der SĂŒdseeflair am tĂŒrkisblauen Meer ist hier nur schwer zu finden. Worauf mĂŒssen sich Urlauber aus Deutschland jetzt einstellen, wenn die Reise ĂŒber die Landesgrenze gehen soll? Zwar wurde zum 15. Juni die weltweite Reisewarnung fĂŒr die Mitgliedstaaten der EU und fĂŒr mehrere europĂ€ische LĂ€nder durch Reisehinweise ersetzt, doch das aktuelle Infektionsgeschehen hat viele dieser LĂ€nder wieder auf die Liste der Risikogebiete gesetzt, so dass erneute Reisewarnungen fĂŒr diese LĂ€nder bestehen. Eine Reisewarnung stellt per se kein Reiseverbot dar, wer sich also trotz aller Empfehlungen in den Urlaub begeben möchte, der sollte die Sicherheits- und Reisehinweise besonders im Auge behalten. damit es vor Ort nicht zu unerwarteten Ăberraschungen kommt.
Die EU-Kommission hat mit RE-Open EU eine Plattform in Betrieb genommen, die âEchtzeit-Informationen ĂŒber Grenzregelungen, Verkehrsmittel, ReisebeschrĂ€nkungen, MaĂnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Gesichtsmasken usw.) sowie weitere praktische Tipps fĂŒr Reisende zur VerfĂŒgung [âŠ] stelltâ. Damit hat jeder die Möglichkeit, nach seinem Ermessen zu entscheiden, welche EinschrĂ€nken es wert sind, den Urlaub im Wunschland zu verbringen.
Was vorab bei der Urlaubsplanung bedacht werden sollte
- eingeschrÀnkte KapazitÀten in Restaurants, Hotels, Museen, an StrÀnden usw. erfordern meist eine vorherige Reservierung
- verschÀrfte Maskenpflicht an Touristen-Hotspots auch im Freien
- (Stichprobenartige) Temperaturkontrollen bei der Einreise oder in öffentlichen Einrichtungen können bei Ăberschreitung des Grenzwertes zu einem unerwĂŒnschten Urlaubsverlauf fĂŒhren
- Einreise stellenweise nur mit vorheriger Online-Registrierung möglich
- Bei VerstöĂen gegen die HygienemaĂnahmen kann es zu erhöhten BuĂgeldstrafen kommen
- RĂŒckholaktionen fĂŒr deutsche Urlauber aus Risikogebieten, wie es sie beim erstmaligen Ausbruch des Virus gab, wird es kein zweites Mal geben
- Je nach Infektionsverlauf kann es jederzeit zu einer erneuten Reisewarnung kommen
- RegelmĂ€Ăig beim AuswĂ€rtigen AmtÂ ĂŒber die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen fĂŒr das Zielland aktivieren)
- bis 08. November gilt: Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten (kostenlos und innerhalb von 72 Stunden)
Im Folgenden haben wir die beliebtesten Reiseziele der Deutschen fĂŒr euch aufgelistet und EinschrĂ€nkungen, MaĂnahmen sowie Besonderheiten der einzelnen LĂ€nder im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus fĂŒr euch zusammengefasst. Generell ist es ratsam, sich regelmĂ€Ăig vor der Abreise zu informieren, denn die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie kann immer wieder zu Neuerungen bei Einreisebestimmungen und regionalen Besonderheiten fĂŒhren. Mehr Informationen erhaltet ihr beim AuswĂ€rtigen Amt sowie auf der Plattform der EU-Kommission.
Land |  Einreisebestimmungen aus Deutschland | aktuelle Reisewarnung | regionale Besonderheiten |  Maskenpflicht | weitere MaĂnahmen / Besonderheiten |
 Belgien | QuarantĂ€nepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus einem ârotâ eingestuften Gebiet
Reisende nach Belgien mĂŒssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches âPublic Health Passenger Locator Formâ | landesweite Reisewarnung  |  | ab 12 Jahren; verschĂ€rft: auf öffentlichen PlĂ€tzen wie MĂ€rkten, Einkaufsmeilen und an anderen Orten mit viel Publikumsverkehr sowie in GeschĂ€ften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw.
seit 12.08. Maskenpflicht in BrĂŒssel im gesamten öffentlichen Raum | Restaurant, CafĂ©s und Bars sind seit 19. Oktober 2020 fĂŒr einen Monat geschlossen |
Bulgarien | Bei Einreise: AusfĂŒllen einen Einreiseformulars mit Kontaktdaten |  Reisewarnung fĂŒr die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoewgrad, Rasgrad, Sofia Stadt, Sliwen und Targowischte |  keine |  in öffentlichen Verkehrsmitteln, GeschĂ€ften, Museen usw. | Seit 25. Oktober 2020 bleiben Bars, Discotheken und Klubs bis auf weiteres geschlossen. |
 DĂ€nemark | Seit dem 24. Oktober keine Einreise aus Deutschland erlaubt. |  Reisewarnung fĂŒr die Region Hovedstaden (einschlieĂlich der Hauptstadt Kopenhagen) | keine | an FlughĂ€fen und in öffentlichen Verkehrsmitteln |  keine |
Finnland | Seit dem 12. Oktober keine Einreise aus Deutschland erlaubt. | Reisewarnung fĂŒr die Region Ăsterbotten | keine | in der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn |  keine |
Frankreich | Einreise mit negativem Covid-19-Test lÀnderspezifisch | landesweite Reisewarnung | keine | ab 11 Jahren; in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. |  landesweite AusgangsbeschrÀnkungen bis 01. Dezember |
Griechenland |  Vor Einreise: Online-AnmeldungÂ ĂŒber Passenger Locator Form â> Generierung eines QR-Codes (kommt am Tag der Einreise automatisiert um 0:10 Uhr), der bei Einreise vorzuweisen ist | keine |  keine |  in GeschĂ€ften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. |  keine |
Italien | Gesundheitskontrollen und Temperaturmessungen bei Einreise |  Reisewarnung fĂŒr die Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-SĂŒdtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrien | keine | in ganz Italien im öffentlichen Raum an | stichprobenartige Temperaturmessungen beim Betreten von Einrichtungen (z.B. Museen, GeschĂ€fte) |
Kroatien | Bei Einreise: Kontaktdaten werden fĂŒr die Dauer des Aufenthalts registriert | Resisewarnung fĂŒr die die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, PoĆŸega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, MeÄimurje und die Stadt Zagreb sowie Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, VaraĆŸdin und Bjelovar-Bilogora |  BrĂŒcken- und FĂ€hrverbindungen können bei ansteigendem Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln kurzfristig stark eingeschrĂ€nkt werden | in öffentlichen Verkehrsmitteln, GeschĂ€ften und KrankenhĂ€usern |  keine |
 Luxemburg |  keine
 | landesweite Reisewarnung |  keine |  in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. |  keine |
Malta | Einreisende aus LĂ€ndern der âgelben Listeâ benötigen einen negativen Covid-19-Test (Deutschland aktuell noch nicht auf der Liste)
Körpertemperaturmessung bei Ankunft, Grenze: 37,2°C (COVID-19-Test bei Ăberschreitung der Grenzzahl, QuarantĂ€ne bis Erhalt des Testergebnisses) | landesweite Reisewarnung |  keine |  in GeschĂ€ften, in öffentlichen GebĂ€uden und in öffentlichen Verkehrsmitteln |  keine |
 Niederlande |  10-tĂ€gige QuarantĂ€ne bei Einreise aus folgenden StĂ€dten: Berlin, Frankfurt am Main, Bremen, MĂŒnchen, DĂŒsseldorf, Köln, Aachen, Stuttgart, Essen und Mannheim | landesweite Reisewarnung |  keine | ab 13 Jahren; in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen Schiphol | keine |
Norwegen | QuarantĂ€ne-Pflicht fĂŒr Einreisende aus Deutschland |  keine | keine |  seit dem 29. September in Oslo im Personennahverkehr | keine |
Polen |  keine | landesweite Reisewarnung |  keine | ab 4 Jahren; grundsÀtzliche Maskenpflicht, auch im Freien | stark eingeschrÀnktes öffentliches Leben; gelbe und rote Zonen im Land |
Portugal | Einreisekarten mit persönlichen Angaben zum Zielort, Reisegrund und Erreichbarkeit
Temperaturmessung per Infrarot, Grenze: 38°C (weitere MaĂnahmen bei Ăberschreitung der Grenzzahl) |  Reisewarnung fĂŒr die Metropolregion Lissabon (Ărea Metropolitana de Lisboa (AML) und in die Region Norte |  keine | in GeschĂ€ften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen usw. | 14 tĂ€giger nationaler Notstand seit 15. Oktober |
 RumĂ€nien |  Bei Einreise aus einem âgelbe Zoneâ-Land gelten QuarantĂ€nemaĂnahmen | landesweite Reisewarnung | keine |  in geschlossenen öffentlichen RĂ€umen, GeschĂ€ften und öffentlichen Verkehrsmitteln; in Bukarest bis 03. November auch im Freien |  In RumĂ€nien gilt bis zum 15.11.2020 der Alarmzustand
 |
 Schweden | keine | Reisewarnung fĂŒr die Provinzen (lĂ€n) Stockholm, Uppsala, Ărebro, JĂ€mtland, Jönköping, Ăstergötland, Dalarna, Halland, Kronoberg, SkĂ„ne, VĂ€stmanland und VĂ€stra Götaland |  keine |  keine |  keine |
Schweiz | keine | landesweite Reisewarnung | keine | in öffentlichen Verkehrsmitteln |  keine |
Spanien |  Vor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal â> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist; Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung bei Einreise möglich | landesweite Reisewarnung (ausgenommen Kanarische Inseln) | Ein- und Ausreiseverbot fĂŒr Katalonien und Andalusien |  ab 6 Jahren; an allen öffentlichen Orten innerhalb und auĂerhalb geschlossener RĂ€ume
strengere Maskenpflicht in Katalonien | nĂ€chtliche Ausgangssperre fĂŒr alle Autonomen Gemeinschaften von 23 bis 6 Uhr |
Spanien â Balearische Inseln | Vor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal â> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist | landesweite Reisewarnung | keine |  Totale Maskenpflicht â auch im Freien â auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera (Ausnahme: am Strand, Hotelpool und am Tisch im Restaurant) |  strenge Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln |
Spanien â Kanarische Inseln |  Vor Einreise: Online-Registrierung beim Spain-Travel-Health-Portal â> Generierung eines QR-Codes, der bei Einreise per Flugzeug vorzuweisen ist; ab 14. November Einreise nur mit negativem Testergebnis möglich | keine |  keine |  keine |  keine |
 Tschechien | Einreise derzeit nicht möglich | landesweite Reisewarnung |  keine | landesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und GeschÀften |  nÀchtliche Ausgangssperre, GeschÀfte und Restaurants geschlossen |
Ungarn | Einreise derzeit nicht möglich | landesweite Reisewarnung | keine | in GeschÀften, öffentlichen Verkehrsmitteln |  keine |
Zypern | keine | landesweite Reisewarnung | keine |  in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und KrankenhÀusern | Temperaturmessung bei Ankunft; COVID-19-Testung per Zufall |
 Ăsterreich |  keine | landesweite Reisewarnung (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg) |  keine |  in GeschĂ€ften, Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. |  stichprobenartige Kontrollen in GrenznĂ€he |
Reisen auĂerhalb Europas â Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Die weltweite pauschale Reisewarnung fĂŒr LĂ€nder auĂerhalb der EU galt nach einer VerlĂ€ngerung bis zum 30. September. Seit dem 01. Oktober gibt es vom AuswĂ€rtigen Amt nur noch differenzierte Reisehinweise und Reisewarnungen fĂŒr alle LĂ€nder, abhĂ€ngig vom Infektionsgeschehen vor Ort. Eine Reisewarnung ist allerdings kein Reiseverbot und sofern eine Möglichkeit besteht, in eines der LĂ€nder einzureisen, ob per Flugzeug oder mit dem Auto, kann das auch jeder tun. Allerdings sollte man hier mit (stellenweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen rechnen, sowohl bei der Einreise, beim Aufenthalt und vor allem bei der RĂŒckreise.
Wichtig bei der Urlaubsplanung:
- RegelmĂ€Ăig beim AuswĂ€rtigen Amt ĂŒber die aktuelle Lage informieren (ggf. App Sicher Reisen installieren und Push-Mitteilungen fĂŒr das Zielland aktivieren)
- bis 08. November gilt: Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten (kostenlos und innerhalb von 72 Stunden)
Land | Einreisebestimmungen aus Deutschland | EinschrĂ€nkungen | RĂŒckreise |
Ăgypten  | aktuelle Reiswarnung Einreise nur mit negativem Covid-19-Test, verstĂ€rkte Einreisekontrollen mit Temperaturmessungen & GesundheitsprĂŒfungen; Gesundheitskarte ist bei Ankunft auszufĂŒllen | begrenzte Ăffnungszeiten von Bars, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und GeschĂ€ften | Pflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis) |
Dubai | aktuelle Reisewarnung Vor Abflug: Nachweis ĂŒber negativen Covid-19-Test (nicht Ă€lter als 96 Std.); bei Einreise: Nachweis ĂŒber Auslandskrankenversicherung |  Maskenpflicht in der Ăffentlichkeit, BuĂgeld bei Nicht-Einhaltung | Pflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis) |
Dominikanische Republik | aktuelle Reisewarnung Bei Einreise: stichprobenartige Covid-19-Schnelltests | Maskenpflicht in der Ăffentlichkeit; Mo-Fr gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr | Pflichttest bei RĂŒckreise bzw. Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht Ă€lter als 48 Stunden), Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis) |
Malediven | aktuelle Reisewarnung BuchungsbestĂ€tigung in einem Resort ĂŒber die gesamte Dauer des Aufenthalt, negativer Covid-19-Test in englischer Sprache bei Einreise nötig |  Gesundheitsnotstand; Reisen auf gebuchtes Resort beschrĂ€nkt, nicht auf andere Inseln möglich; es kann zu vorĂŒbergehenden Abriegelungen einzelner Inseln kommen |  Pflichttest bei RĂŒckreise, Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis) |
TĂŒrkei | aktuelle Reisewarnung (ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir und MuÄla)
verstĂ€rkte Einreisekontrollen mit Temperaturmessungen   |  Maskenpflicht auf MarktplĂ€tzen, in SupermĂ€rkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln |  Pflichttest bei RĂŒckreise, Gesundheitsamt informieren, 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne (Ausnahme: negatives Testergebnis) |
FAQs â Was Urlauber bewegt
Im letzten Teil unseres Ratgebers haben wir uns allen wichtigen Fragen gewidmet, die Reisenden â basierend auf Recherchen und aus eigener Erfahrung â bei der Vorbereitung des Urlaubs in diesem Jahr besonders auf dem Herzen liegen. Denn Fakt ist, dass Reisen in diesem Jahr definitiv eins ist: anders! Wer aber gut informiert in die Planung geht, kann trotzdem eine schöne Urlaubszeit erleben und mit tollen Erinnerungen in der Tasche wieder nach Hause kommen.
Bild: Arek Socha, Pixabay
- In welche LĂ€nder darf ich als Deutscher reisen?
Die Antwort auf diese Frage ist stets abhĂ€ngig vom Infektionsgeschehen in der Zielregion und den damit verbundenen Einreisebestimmungen. Es empfiehlt sich, keine LĂ€nder zu bereisen, fĂŒr die aktuell noch eine Reiswarnung gilt, auch wenn es theoretisch möglich ist. Doch selbst wenn fĂŒr ein Land keine Reisewarnung besteht, kann es sein, dass deutschen Staatsangehörigen die Einreise verweigert wird, da auch bei uns die Lage kritisch ist. Das AuswĂ€rtige Amt stellt tagesaktuelle Informationen zur Einreise und Situation im jeweiligen Land bereit und bietet somit die beste erste Anlaufstelle zur Reiseplanung. FĂŒr alle anderen LĂ€nder sollten stets die aktuellen Reisehinweise beachtet werden.
- Was ist der Unterscheid zwischen einer Reiswarnung und einem Reisehinweis?
Das AuswĂ€rtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn davon auszugehen ist, dass fĂŒr Reisende in der Zielregion eine unmittelbare Gefahr, mit anderen Worten âeine konkrete Gefahr fĂŒr Leib und Lebenâ, besteht. Im Zuge der Pandemie hat das AuswĂ€rtige Amt am 17. MĂ€rz 2020 eine weltweite Reisewarnung fĂŒr alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ausgesprochen. Diese wurde am 15. Juni 2020 fĂŒr insgesamt 31 europĂ€ische LĂ€nder aufgehoben und durch Reisehinweise ersetzt. AuĂerdem gelten seit dem 10. Oktober differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise fĂŒr alle LĂ€nder Welt. Die Hinweise enthalten jegliche Informationen der einzelnen LĂ€nder, wie z.B. Einreisebestimmungen, EinschrĂ€nkungen vor Ort, medizinische Hinweise, Zollvorschriften und vieles mehr. Reisende können so, besonders wĂ€hrend der Corona-Pandemie, informierte Entscheidungen bezĂŒglich ihrer Urlaubsplanung treffen. Welchen Status ein Land erhĂ€lt, spielt auch bei Stornierungen eine wichtige Rolle. Dazu unten mehr.
- Wer legt Risikogebiete fest? Und wie hÀngt das mit der Reisewarnung zusammen?
Ob ein Land als Risikogebiet eingestuft wird, entscheidet das Robert Koch Institut (RKI) gemeinsam mit dem Bundesministerium fĂŒr Gesundheit, dem AuswĂ€rtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, fĂŒr Bau und Heimat. Demnach wird ein Land als Risikogebiet eingestuft, wenn die Gefahr, sich vor vor Ort mit dem Corona-Virus zu infizieren, besonders hoch ist (bei mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen), oder wenn die TestkapazitĂ€ten vor Ort niedrig sind bzw. die MaĂnahmen zur EindĂ€mmung der Pandemie unzureichend. Auf seiner Internetseite informiert das RKI ĂŒber alle Risikogebiete, eine Aktualisierung findet regelmĂ€Ăig statt bzw. sobald es Neuerungen gibt. Wird ein Land als Risikogebiet eingestuft, folgt fĂŒr dieses eine offizielle Reisewarnung vom AuswĂ€rtigen Amt.
- Darf ich trotz Reisewarnung in das Land reisen? Wenn ja, was muss ich dabei beachten?
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Man kann, sofern es Möglichkeiten zur Einreise gibt, trotz Appell des AuswĂ€rtigen Amtes in das Land einreisen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man vor Ort mit (stellenweise erheblichen) EinschrĂ€nkungen rechnen muss. Besonders in Risikogebieten besteht eine höhere Infektionsgefahr, auch kann es bei jederzeit wieder zu Ein- und Ausreiseverboten kommen, so dass das Land schlimmstenfalls nicht mehr verlassen werden kann. Wird erst nach der Buchung (nach deutschem Recht) eine Reisewarnung fĂŒr das Land ausgesprochen, können Urlauber in der Regel kostenfrei stornieren. FĂŒr LĂ€nder, fĂŒr die lediglich Reisehinweise gelten, fĂ€llt der Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung weg. AuĂerdem gilt seit dem 08.08. eine offizielle Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten. In diesem Zusammenhang muss man auch mit einer 14-tĂ€gigen QuarantĂ€ne rechnen, sofern das Testergebnis positiv ausfĂ€llt.
- Testpflicht und QuarantĂ€ne â Was muss ich nach meiner RĂŒckkehr aus einem Risikogebiet beachten?
Am 08. August ist die Verordnung zur Corona-Testpflicht fĂŒr ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten in Kraft getreten. Wer mit dem Flugzeug oder ĂŒber See aus einer solchen Region zurĂŒckkehrt, kann sich umgehend bei der Einreise testen lassen, wer mit dem Auto oder dem Zug unterwegs ist, kann sich unter der Nummer 116 117 informieren, wo in der NĂ€he ein Test durchgefĂŒhrt werden kann. An FlughĂ€fen wurden zentrale Test-Stationen eingerichtet. Der Test ist fĂŒr alle kostenlos, die aus einem Risikogebiet kommen. Jeder Reisende muss sich nach seiner RĂŒckkehr solange in hĂ€usliche QuarantĂ€ne begeben, bis das Testergebnis bekannt ist. FĂ€llt dieses positiv aus, verlĂ€ngert sich die QuarantĂ€ne auf 14 Tage, was auch stichprobenartig vom örtlichen Gesundheitsamt ĂŒberprĂŒft wird. Ausgenommen sind all diejenigen, die bei ihrer RĂŒckkehr ein negatives Testergebnis vorweisen können, dass nicht Ă€lter als 48 Stunden ist. Gut zu wissen: Reisende aus Nicht-Risikogebieten können sich ebenfalls kostenlos nach ihrer RĂŒckkehr testen lassen. Die Bestimmungen zur QuarantĂ€ne Ă€ndern sich ab dem 08. November. ReiserĂŒckkehrer aus Risikogebieten mĂŒssen dann fĂŒr zehn Tage i QuarantĂ€ne, ein negatives Testergebnis befreit von dieser nicht, sondern verkĂŒrzt sie auf fĂŒnf Tage.
- Welche Besonderheiten gelten bei Flugreisen?
Neben den Reisehinweisen und EinreisebeschrĂ€nkungen, ĂŒber die man sich vor Abreise informieren sollte, empfiehlt es sich ebenfalls, sich bei Anreise per Flugzeug rechtzeitig ĂŒber den Flug und ĂŒber die genauen Bestimmungen der jeweiligen Airline zu informieren. Denn auch hier gilt: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bestimmungen fĂŒr die Abfertigung der Passagiere sowie fĂŒr die Reise an Board. So gilt bei Easyjet beispielsweise eine Maskenpflicht fĂŒr alle Passagiere sowie die Besatzung, Condor verpflichtet wiederum nur alle Passagiere ab 6 Jahren zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. An den FlughĂ€fen besteht auĂerdem eine strikte Maskenpflicht im gesamten FlughafengebĂ€ude, Desinfektionsspender sind ebenfalls ĂŒberall zu finden. FĂŒr alle Flugreisen ist bei den Sicherheitskontrollen und an den FlughĂ€fen derzeit nur ein HandgepĂ€ckstĂŒck pro Person zugelassen, weitere GepĂ€ckstĂŒcke mĂŒssen aufgegeben werden. AuĂerdem werden bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr â wie sonst ĂŒblich â Handy, GĂŒrtel, Armbanduhr und Co. in die Wanne gelegt, sondern mĂŒssen nun im HandgepĂ€ck oder in der Jacke verstaut werden. GrundsĂ€tzlich gilt bei Flugreisen, rechtzeitig am Flughafen zu sein, die meisten Airlines empfehlen sogar zwei bis drei Stunden vor Abflug. Genauere Informationen zu den MaĂnahmen der Airlines findet man auf ihren Internetseiten:
Fakt ist, dass beim Fliegen â schon beim GedrĂ€nge am Flughafen, aber spĂ€testens an Board â kaum ein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, denn die Airlines fliegen auch wĂ€hrend der Corona-Pandemie mit voll besetzten Maschinen. Wer also seinen Weg in den Urlaub mit dem Flugzeug antreten will, der sollte sich darĂŒber im Klaren sein, dass es, ob man will oder nicht, eng werden kann und die Gefahr einer Ansteckung, auch mit Mund-und-Nasenschutz, höher ist als bei der eigenen Anreise mit dem Auto.
- Kann ich meinen Flug kostenfrei stornieren oder umbuchen?
Viele Airlines haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Richtlinien bezĂŒglich Stornierung, Umbuchung und Erstattung geĂ€ndert. Je nach Kauf- und Abreisedatum des Tickets, ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, auĂerdem können auf Wunsch auch Gutschriften bzw. Gutscheine ausgestellt werden. Wichtig ist, dass bei einer Umbuchung auf einen spĂ€teren Zeitpunkt die möglichen Tarifunterschiede zum neuen Flug zu beachten sind.
- Air France & KLM: Keine UmbuchungsgebĂŒhren fĂŒr FlĂŒge, die am oder nach dem 22. April 2020 gebucht wurden
- British Airways: Buchungen mit Abflug bis 31. Dezember 2020, die zwischen dem 3. MĂ€rz und 31. Juli 2020 vorgenommen wurden, können fĂŒr eine Umbuchung gegen einen Gutschein getauscht werden.
- Condor: flexible Umbuchung nur mit âFlex Optionâ möglich, bei Streichung des Flugs wird ein Gutschein ausgestellt
- Easyjet: Stornierte FlĂŒge können kostenlos umgebucht oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.
- Eurowings:Â Bis zu 14 Tage vor Abflug kann der Flug ohne GebĂŒhr und beliebig oft im Reisezeitraum bis 31. Oktober 2021 umgebucht werden.
- TUIfly: FlĂŒge, die bis 30. September 2020 stattfinden, können kostenfrei umgebucht werden (Buchungszeitraum zwischen dem 26. MĂ€rz und 31. Mai 2020).
Informiert euch auf der Internetseite eurer Airline, ob und inwieweit eine gebĂŒhrenfreie Umbuchung möglich ist und welche Bestimmungen fĂŒr Stornierungen gelten. Die International Air Transport Association, kurz IATA, informiert auĂerdem ĂŒber die aktuellen landesspezifischen Einreisebestimmungen via Flugzeug, die COVID-19 Travel Regulations Map gibt einen ersten Ăberblick, ob sich eine derzeitige Buchung ĂŒberhaupt lohnt.
- Kann ich eine Kreuzfahrt machen?
Das AuswĂ€rtige Amt rĂ€t aufgrund der besonderen Risiken derzeit noch von Kreuzfahrten ab. âHiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit spezifischen Hygienekonzepten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem auslĂ€ndischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.â Generell benötigen Kreuzfahrtschiffe eine Genehmigung der örtlichen Hafenbehörden, an Land zu gehen, was in den meisten FĂ€llen noch nicht möglich ist und eine eine Reise auf dem Schiff somit fast ohne LandgĂ€nge stattfindet.
Nichtsdestotrotz nehmen einige Reedereien wieder ihren Kurs auf und bieten seit Juli wieder kleine Kreuzfahrten an, die kĂŒnftig im Angebot erweitert werden sollen, wie. z.B. Tui Cruises. Die Mein Schiff-Flotte der Kreuzfahrtreederei plant derzeit, auf einer 7-tĂ€gigen Reise Kurs auf Griechenland zu nehmen und erste kontrollierte LandgĂ€nge anzubieten. Passagiere kommen allerdings nur mit einem negativen Test an Bord.
- Wann habe ich ein Recht auf Stornierung meines Urlaubs?
Stornieren kann man eine Reise natĂŒrlich immer, doch das ist meist mit hohen Storno-GebĂŒhren verbunden. Nicht aber, wenn âauĂergewöhnliche, unvermeidbare UmstĂ€ndeâ vorliegen oder die Reise erheblich beeintrĂ€chtigt wird. Dies ist der Fall, wenn fĂŒr das Urlaubsziel weiterhin eine Reisewarnung besteht. Pauschalreisen können dann in der Regel kostenfrei storniert werden, so die Verbraucherzentrale. Allerdings ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklĂ€rt:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zur Stornierung von Pauschalreisen ein Gutachten vom Reiserechtler Prof. Klaus Tonner eingeholt. Dem Gutachten nach könnten Verbraucher kostenlos Auslands-Pauschalreisen stornieren, die bis Ende August 2020 stattfinden sollen. Der EinschĂ€tzung des Reiserechtlers nach könnten Sie also die Restzahlung fĂŒr solche Reisen zurĂŒckhalten. Dies gilt unabhĂ€ngig von der globalen Reisewarnung des AuswĂ€rtigen Amtes. Beachten Sie: Hierbei handelt es sich um eine (allerdings nicht vereinzelte) Rechtsauffassung. Auch ist sie unter anderem von einer Prognose darĂŒber abhĂ€ngig, ob und wie eine gebuchte Reise eingeschrĂ€nkt sein wird. Diese Prognose kann sich jederzeit Ă€ndern. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mehrheitlich darĂŒber urteilen werden. Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall an eine Verbraucherzentrale vor Ort oder holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Das Gutachten gibt betroffenen Reisenden lediglich eine gute Argumentationshilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte. Mehr zum Gutachten im Auftrag des vzbv finden Sie hier.
- Muss ich Gutscheine der Reiseveranstalter akzeptieren, wenn meine Reise abgesagt wurde?
Die Verbraucherzentrale informiert auch darĂŒber: âAuch wenn es zwischendurch solche Ăberlegungen gab: Die Bundesregierung hat am 20. Mai beschlossen, PlĂ€ne fĂŒr Zwangsgutscheine bei Pauschalreisen aufzugeben. Damit ist klar: Gutscheine können Sie zwar freiwillig akzeptieren. Sie dĂŒrfen aber genauso gut auf Auszahlung bestehen.â FĂŒr Reisen, die vor dem 08. MĂ€rz â also vor Inkrafttreten des Gesetzes â gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, haben Kunden ebenfalls die Wahl zwischen einer RĂŒckforderung des Reisepreises, der innerhalb von 14 Tagen vom Veranstalter ĂŒberwiesen werden muss, oder einem Gutschein in gleicher Höhe. Die Bundesregierung will auĂerdem den âden Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusĂ€tzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergĂ€nzende staatliche Absicherung garantierenâ.
- Was gilt fĂŒr Individualreisen?
Auch Urlauber, die Reiseleistungen einzeln selbst gebucht haben, haben laut der Verbraucherzentrale aufgrund der GrenzschlieĂungen die Chance auf eine RĂŒckerstattung, sofern nach deutschem Recht gebucht wurde. Denn ist die Unterkunft beispielsweise nicht erreichbar oder darf nicht fĂŒr touristische Zwecke genutzt werden, liegt in diesem Fall ein unvermeidbarer und auĂergewöhnlicher Umstand vor. Aber auch hier gibt es noch keine klar definierte Rechtslage. Deshalb ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren.
- Lohnt sich eine ReiserĂŒcktrittversicherung?
TatsĂ€chlich lohnt es sich nicht, eine solche Versicherung nur aufgrund der Corona-Pandemie abzuschlieĂen. Denn die meisten Versicherungen schlieĂen einen Schutz bei SchĂ€den und Erkrankungen infolge einer Pandemie aus. Versicherungen dieser Art treten meist nur ein, wenn man selbst krank wird oder durch bestimmte Ereignisse, wie z.B. der Tod eines Verwandten, die Reise nicht antreten kann. Informiert euch bei eurer Versicherung und lasst euch ggf. beraten.
- Gilt mein Auslandsversicherungsschutz auch bei aktueller Reisewarnung?
Besonders bei Reisen in Nicht-EU-LĂ€nder macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Allerdings werden von manchen Anbietern die Leistungen ausgeschlossen, wenn eine Reisewarnung fĂŒr die Zielregion vorliegt oder eine Pandemie. Erkrankt man wĂ€hrend des Urlaubs vor Ort an Corona, gibt es keinen Versicherungsschutz, der die Behandlungskosten abdeckt. Und diese können besonders im Ausland schnell in die Höhe schieĂen.
Fazit: Lohnt es sich dieses Jahr ĂŒberhaupt, in den Urlaub zu fahren?
Wir haben bereits festgestellt, dass der Urlaub in diesem Jahr definitiv eins wird: anders! Und tatsĂ€chlich stellt sich bei all den Bestimmungen, MaĂnahmen und EinschrĂ€nkungen die Frage, ob es sich ĂŒberhaupt lohnt, all das in Kauf zu nehmen, um wenigstens eine Woche am Strand zu brutzeln oder durch die Metropole zu flanieren. Klar, etwas kulturelle Abwechslung tut besonders in diesem Jahr gut und wer sich an den MaĂnahmen, die einen vor Ort erwarten können, nicht stört, der kann definitiv eine wundervolle Zeit haben. Und ganz ehrlich, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Hotelbereich, eine Online-Registrierung vor Abflug oder das Reservieren von Tickets fĂŒr den Museumsbesuch sind alles keine unzumutbaren MaĂnahmen. Ganz im Gegenteil, es lassen sich sogar gewisse VorzĂŒge entdecken. Denn wann hat man schonmal die Möglichkeit, ohne GedrĂ€ngel und Geschubse durch das Kolosseum zu flanieren oder den Ausblick vom Eiffelturm zu genieĂen? đ
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