- Wegfall der EU-Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017
- EU-Roaming 2017 bei Telekom, Vodafone und O2
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EU-Roaming-Gebühren 2017-FAQ – Das müsst ihr jetzt beachten
- EU-Roaming – Was ist das eigentlich?
- Gibt es am 15. Juni ein automatisches Update meines Tarifs?
- Was passiert mit eurer schon bestehenden Roaming-Flat?
- Wieviel Datenvolumen werdet ihr im Ausland künftig haben?
- In welchen Ländern fallen die EU-Roaming-Kosten 2017 weg?
- Warum ging die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren nicht schneller?
- In welchen Fällen kann Roaming weiterhin Kosten verursachen?
- Missbrauchsklausel – wieviel Roaming in der EU ist erlaubt?
- Werden Mobilfunkabieter wegen der EU-Roaming-Umstellung ihre Tarife erhöhen?
- Gibt es Mobilfunkanbieter, die Roaming künftig gar nicht mehr anbieten?
- EU-Roaming 2017 – Unser Fazit zum Gebühren-Aus
Ab dem 15. Juni 2017 gehören Roaming-Kosten einer anderen Zeit an, oder etwas genauer und wohlklingender formuliert, die EU-Roaming-Gebühren fallen weg. Egal ob als Kunde von Vodafone, Telekom, o2 oder einem anderen Mobilfunkanbieter – künftig kosten das Surfen im Internet am Strand, die SMS an die Mama, dass man sein Urlaubsziel gut erreicht hat, aber auch der Geschäftsanruf im Ausland kostet in der Regel genauso viel wie innerhalb der deutschen Grenzen. „Roam like at home“ (RLAH) lautet dabei das von der EU ausgegebene Motto. Für welche Länder die Umstellung beim EU-Roaming ab 2017 gilt, ob die Abschaffung der Roaming-Gebühren auch Schattenseiten hat und welche Folgen sich für die Nutzung eures Datenvolumens außerhalb Deutschlands ergeben – alles, was ihr über den Abschied vom einstigen Kosten-Schreckgespenst für Reisende wissen müsst, verraten wir euch im Roaming-Ratgeber.
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Wegfall der EU-Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017
Über den Wegfall der EU-Roaming-Gebühren 2017 haben wir bereits im Vorfeld berichtet – ab Juni sind zusätzliche Kosten für das Telefonieren im Ausland weitestgehend Mobilfunkgeschichte. Viele unserer Leser können sich sicher an die Zeit erinnern, in der ein Anruf außerhalb Deutschlands ein ähnliches Abenteuer war wie das Schreiben einer E-Mail in den frühen 90er Jahren. Sowohl die Verbindung als auch die Kosten galten als unsichere Komponenten. Um kein Geld verschlingendes Erwachen zu erleben, ließ man sein Handy vorsichtshalber meistens ausgeschaltet, schließlich konnten durch dieses Roaming, was immer das auch genau sein mochte, undurchschaubare Kosten anfallen.
2007 begann die Europäische Union, die Roaming-Kosten für Reisende innerhalb EU-Grenzen schrittweise zu senken – durch mehrere Anpassungen in den letzten zehn Jahren kommt die Roaming-Regulierung daher nicht völlig überraschend. Seit dem EU MEMO/16/4396 ist endgültig klar, dass die Ungewissheit des Urlaubers über die nächste Handy-Rechnung ab 15. Juni 2017 einer vergangenen Zeit angehören wird. Rege Kommunikation über Facebook, sehnsüchtiger WhatsApp-Kontakt mit der Freundin oder regelmäßige Nutzung von Spotify oder Google Maps – eure mobile Grundversorgung ist gesichert. Laut der EU Verordnung mit der schönen Devise „Roam like at home“ muss beim mobilen Telefonieren im Ausland dann der nationale Tarif gelten und der Begriff „Roaming“ erhält wieder seine schöne ursprüngliche Bedeutung, die für viele von uns mit das Beste beschreibt, womit der zivilisiere Mensch dem Alltag entfliehen darf: Reisen.
Trotz der generellen Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren können in einigen Ausnahmefällen weiterhin Kosten anfallen, so zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Auch auf das Datenvolumen kann sich die Umstellung auswirken. Möglich ist außerdem, dass der eine oder andere Provider künftig seinen Grundtarif erhöhen wird. Wie sich die Gebühren-Abschaffung auf andere Kosten auswirkt und welche Details die Tarife der großen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telekom und O2 vorgeben, könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen. Darüber hinaus beantworten wir euch darunter in einem ausführlichen FAQ die wichtigsten Fragen zum Aus der Roaming-Gebühren.
EU-Roaming 2017 bei Telekom, Vodafone und O2
Telekom, Vodafone und o2 reagieren relativ ähnlich auf die die Regulierung der EU-Roaming-Gebühren. Dennoch gibt es kleine Abweichungen – etwa bei den Ländern, in denen ihr ab 15.06. unter den neuen Konditionen roamt. Hier müsst ihr aufpassen – wenn ihr beispielsweise aus der Schweiz in Deutschland zu nichtregulierten Gebühren anruft, kann das schnell sehr teuer werden. Wiederum anders begegnen die Günstig-Anbieter der EU-Regulierung. Hier nochmal eine kleine Übersicht für den Durchblick bei den Großen, aber auch den Günstigen.
Telekom EU-Roaming⇓ | Vodafone EU-Roaming ⇓ | o2 EU Roaming ⇓ | EU-Roaming Discount-Anbieter ⇓
EU-Roaming bei der Telekom
Bei der Telekom sind in allen aktuellen Magenta-Vertragstarifen, die nach dem 19.04.2016 abgeschlossen wurden, die EU-Vorgaben zur Gebühren-Regulierung bereits umgesetzt. In Tarifen, deren Abschluss früher datiert, ist „Weltweit“ als Option eingestellt – für diese gilt die die neue Gebühren-Verordnung ab 15.06.2017. Ebenso bereits umgesetzt ist die Roaming-Regulierung in den Prepaid-Tarifen Magenta Mobil Start und Family Card Start. Bei den Xtra-Tarifen gelten die neuen Roaming-Optionen ab dem 15.06.2017. Laut Telekom-Pressesprecher Andreas Middel wird die EU-Regulierung alle Kunden mit einschließen – die Gefahr, dass vertragliche Ausnahmregelungen das verhindern könnten, bestehe nicht.
Bei den Ländern, die zur roaming-regulierten Ländergruppe 1 gezählt werden, ist der rosafarbene Riese am großzügigsten zu seinen Kunden. Nicht-EU- oder eher selten der Zone 1 zugeordnete Kleinststaaten (Binnenrepubliken, Inseln, etc.), in der die Telekom das regulierte Roaming anbietet, sind Gibraltar, Großbritannien (bis zum Brexit-Abschluss), Island, die Isle of Man, die Kanalinseln, La Désirade, Liechtenstein, Malta, Marie-Galante, Monaco, Nordirland, Norwegen, Saint Barthélemy, Saint Martin, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
EU-Roaming bei Vodafone
Auch Vodafone streicht ab 15. Juni 2017 die zusätzlichen Kosten für das EU-Roaming. Verträge mit bereits bestehender Roaming-Option gehen in EU-regulierte Tarife über – die Umstellung geht dabei automatisch vonstatten. Auch bei Vodafone, so versichert Pressesprecherin Sarah Roetzer, werde es keine Ausnahmen geben, alle Kunden würden ab 15. Juni von der Roaming-Regulierung profitieren.
Der leuchtrote Anbieter inkludiert Gibraltar, Großbritannien (bis zum Brexit-Abschluss), Gouadeloupe & Saint Martin, Island, die Isle of Man, La Réunion, Liechtenstein, Malta und Norwegen in seine Roaming-Zone 1. Das Fürstentum Monaco, Vatikanstadt und die Schweiz sind hier nicht dabei.
EU-Roaming bei o2
Kunden von o2 können bereits seit 22.05.2017 den Wechsel in den EU-Roaming-Tarif „EU Basic“ per SMS vornehmen – war die Umstellung erfolgreich, bekommt ihr eine SMS zur Bestätigung. Wer sich bereits im regulierten Tarif „Roaming Basic“ bzw. „Mobiles Internet Ausland“ befindet, dessen wird bis zum 15.06.2017 automatisch in den EU-Roaming-Tarif überführt. Laut Telefónica-Pressesprecher Jörn Borm ist jedoch noch ungewiss, wie viele Kunden von o2 am 15.06.2017 reguliert werden. Der Provider hatte zuletzt den Umsatzrückgang von 35 Millionen Euro im Jahr 2016 auf zurückgegangene Roaming-Einnahmen zurückgeführt.
Zu den Länder-Besonderheiten bei o2 zählen Französisch-Guayana, Gibraltar, Großbritannien, Guadeloupe, San Marino, Vatikanstadt und Zypern sowie Guernsey, Jersey, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wie reagieren die Discount-Provider auf die EU-Roaming-Regulierung 2017?
Wie werden die Reaktionen der Discount-Anbieter oder Sub-Provider auf die EU-Roaming-Regulierung 2017 aussehen? Wird es bei Blau.de, Drillisch, congstar, Drillisch, klarmobil, Mobilcom-Debitel, otelo und 1&1 neue Tarifoptionen oder EU-Roaming-Zusatz-Pakete oder beides geben? Wir haben nachgehakt und bereits ein paar Antworten erhalten.
- Laut Alexander Geckeler, Pressesprecher der Telefónica, wird im Rahmen der EU-Roaming-Regulierung 2017 allen Inlandstarifen bei Blau.de die Roaming-Option hinzugefügt, unabhängig davon, ob sie bereits vorher bestand. Prepaid-Kunden könnten das EU-Roaming bereits seit 6. Juni 2017 nutzen – der Basistarif „Blau 9cent“ biete SMS und Telefonie für 9 Cent pro Minute, jedes mobil gesurfte Megabyte koste in diesem Tarif 24 Cent, 10 MB monatlich sind inklusive. Postpaid-Kunden haben, so Geckeler, entweder Standard-Roaming oder das EU Day Pack gebucht – Kunden mit dem EU Day Pack könnten jederzeit online in das Standard-Roaming wechseln. Hinzubuchbare Roaming-Pakete oder andere neue Roaming-Optionen seien derzeit nicht geplant.
- Die Pressestelle von congstar lässt verlauten, dass congstar-Kunden, die bisher keine Roaming-Option hatten, im Rahmen der EU-Roaming-Regulierung ihr Datenvolumen und ihre Frei-SMS und -minuten „uneingeschränkt“ innerhalb der EU mitnehmen können. Zu künftigen Tarifen konnte man sich zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht äußern – in einer allgemeinen Info-Mail zur Regulierung heißt es aber, „Tarife mit eingeschränkter Nutzung im Ausland oder zusätzliche Roaming-Zuschläge wird es bei congstar nicht geben“.
- Drillisch (Tochtergesellschaften sind smartmobil, DeutschlandSIM, WinSIM, Simply oder Hellomobil) teilt in seinem Presse-Statement zur EU-Roaming-Regulierung 2017 mit, man werde die Verordnung vollumfänglich zum 15.06.2017 umsetzen. Kunden mit einer bestehenden EU-Option könnten diese in ihrer Service-Welt deaktivieren und würden dann in den regulierten EU-Roaming-Tarif wechseln. Die Tarife der Drillisch-Premium-Marken smartmobil und yourfone beinhalteten ein erweitertes Europa-Paket. Grundsätzlich wolle Drillisch aber weiterhin auch alternative Roamingtarife anbieten, die für nur gelegentlich aus dem Ausland kommunizierende Kunden Vorteile böten – die Fair-Use-Policy werde in den alternativen Tarifen nicht angewendet.
- Laut Pressesprecher Rüdiger Kubald gelten bei klarmobil weitestgehend die gleichen Bedingungen wie bei Mutterunternehmen Mobilcom-Debitel (nächster Absatz). Wesentlicher Unterschied zwischen Mutter und Tochter ist, dass es bei klarmobil kein eigenes Prepaid-Angebot gibt. Neue Tarife sind – ebenso wie bei Mobilcom-Debitel – aktuell nicht geplant.
- Mobilcom-Debitel zieht bei der Roaming-Umsetzung zum 15.06.2017 mit und wird Datenverbindungen, Telefonate und SMS im EU-Ausland in allen Tarifen (Flat, Kontingent und Pay per Use) zum selben Preis wie in Deutschland berechnen. Neue Tarife oder Optionen sind aktuell nicht geplant – bereits existente Roaming-Tarife (z. B. Premium Allnet) sind weiterhin im Angebot.
- Laut Informationen aus dem Pressebereich von otelo (früher o.tel.o) wird das Unternehmen die Umstellung auf EU-Roaming umsetzen wie der Mutterkonzern Vodafone. Die Kunden müssen bei der Umstellung in den regulierten Roaming-Tarif nicht selbst aktiv werden.
- Vonseiten der PR-Stelle von 1&1 heißt es, man werde den Kunden EU-Roamingleistungen ohne Mehrkosten anbieten – natürlich im Rahmen der Fair-Use-Policy, die der Mobilfunkanbieter im Punkt 15.2 seiner Leistungsbeschreibung näher erläutert. Ähnlich wie bei congstar ist es auch 1&1 zu früh, Informationen zu künftigen Tarifen zu nennen – PR Manager Martin Fischer verweist Interessierte auf den 1&1-Newsroom.
Sobald wir von den Discount-Providern spruchreife Infos zu weiteren mit dem EU-Roaming einhergehenden Tarif-Updates oder neuen Optionen erhalten, liefern wir euch diese umgehend nach.
EU-Roaming-Gebühren 2017-FAQ – Das müsst ihr jetzt beachten
Dass die EU-Roaming-Gebühren 2017 wegfallen, wird viele Fragen aufwerfen. Manch einer ist sich immer noch nicht sicher, was Roaming überhaupt ist, der Nächste wittert bereits um die nächste Ecke versteckte Kosten. Auch dass Mobiltelefonie-Anbieter wie Vodafone, O2 oder Telekom unterschiedlich auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren reagieren, lässt den Einen oder Anderen rätseln. Wir haben uns mal umgehört und die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen – die Antworten findet ihr in der folgenden Auflistung.
EU-Roaming – Was ist das eigentlich?
Ihr „roamt“, wenn ihr im Ausland telefoniert, Anrufe annehmt, textet und Inhalte aus dem Internet anseht oder herunterladet. Dieses Roaming kommt zustande, weil euer Heim-Betreiber dem Betreiber im Ausland Gebühren für die Nutzung seines Netzes zahlt – man spricht hier vom „Roaming-Großhandelspreis“. Da sich dieser Preis bisher direkt auf die Mobilfunkrechnung der Verbraucher ausgewirkt und die Kommunikation vom und im Ausland erheblich beeinträchtigt hat, hat die EU seit 2007 auf eine Abschaffung der Roaming-Gebühren hingearbeitet.
Gibt es am 15. Juni ein automatisches Update meines Tarifs?
Laut der „Roam Like at home“-Vorgabe der EU müssen eure Anbieter den Vertrag bis zum 15. Juni umgestellt haben – ab diesem Zeitpunkt zahlt ihr, außer im Fall eines Langzeit-Auslandsaufenthaltes, keine zusätzlichen EU-Roaming-Gebühren mehr. Wie es die Mobilfunkanbieter im Einzelnen lösen bzw. was ihr tun oder nicht tun müsst, um den regulierten Tarif zu erhalten, seht ihr in der Tabelle oben.
Was passiert mit eurer schon bestehenden Roaming-Flat?
Das „Roam like at home“-Prinzip besagt, dass die Gebühren-Bedingungen im Ausland und Inland für euch die gleichen sein müssen. Wenn ihr bereits einen Tarif mit Roaming-Flat (z. B. 1GB) habt, der Freieinheiten im EU-Ausland beinhaltet, ist also davon auszugehen, dass die bereits bestehende Flat aufgehoben bzw. in den EU-Roaming-Tarif überführt wird. Wie sich die Anpassung im Einzelfall gestaltet, muss euch euer Mobilfunkanbieter rechtzeitig mitteilen.
Wieviel Datenvolumen werdet ihr im Ausland künftig haben?
Im Schnitt könnt ihr damit rechnen, über die Hälfte eures Datenvolumens in Deutschland ohne weiteres im EU-Ausland verbrauchen zu können. Euer Mobilfunkanbieter muss euch aber ohnehin rechtzeitig (mindestens 2 Wochen im Voraus) darüber informieren, bis zu welchem Limit ihr euer Roaming-Datenvolumen im Ausland nutzen könnt.
In welchen Ländern fallen die EU-Roaming-Kosten 2017 weg?
Die EU-Roaming-Gebühren fallen 2017 in allen Ländern weg, die zur Europäischen Union gehören, das sind in alphabetischer Reihenfolge: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (bis zum Abschluss des Brexits) Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Die meisten Mobilfunkanbieter haben für das EU-Roaming Ländergruppen definiert, in denen der „normale“ Tarif ohne Aufschlag gilt. Je nach Zeitzonen-Einteilung kommen hier bei einigen Anbietern Länder, die zwar nicht zur EU, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, dazu. Darunter finden sich die Türkei, Norwegen, Liechtenstein, Island, Gibraltar, die Kanarischen Inseln, Madeira, Guadeloupe, Französich Guyana und bei einigen Providern auch die Schweiz. Hier können sich die Roaming-Regelungen bei den jeweiligen Mobilfunkanbietern unterscheiden – fragt am besten nach, wenn ihr euch unsicher seid.
Warum ging die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren nicht schneller?
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren steht bei der EU schon seit der „Roaming-Verordnung“ von 2007 auf der Agenda – immer stand dabei der Gedanke im Mittelpunkt, das Telefonieren im EU-Ausland dürfe keine zusätzlichen Kosten mehr verursachen. Lange wurde kontrovers diskutiert, ob eine Roaming-Umstellung nicht anfällig für Mißbrauch wäre, immerhin könnten etwa deutsche Kunden einen Mobilfunkvertrag im Ausland abschließen. Eine Missbrauchsklausel ⇓ soll hier aber in Zukunft einen Riegel vorschieben.
In welchen Fällen kann Roaming weiterhin Kosten verursachen?
Gebühren adé, willkommen Ausnahmeregelungen. Drei Szenarien erlauben Mobilfunkanbietern auch künftig, euch Aufschläge für die Roaming-Nutzung zu berechnen.
- Im Falle von Missbrauch (z. B. durch Erwerb einer im Ausland erworbenen, aber im Inland verwendeten SIM-Karte) oder permanentem Roaming durch dauerhaften Auslands-Aufenthalt, kann der Provider dem Kunden zusätzliche Roaming-Kosten berechnen. Lest weiter unten genaueres über die Missbrauchsklausel ⇓.
- Sollte der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass er seine Kosten durch das regulierte Roaming nicht mehr decken kann und sein inländisches Einkommensmodell gefährdet ist, kann er den dafür nötigen Nachweis bei den nationalen Regulierungsbehörden einreichen (in Deutschland die Bundesnetzagentur). Die kann ihm im Ausnahmefall erlauben, zunächst für eine Zeitraum von 12 Monaten zusätzliche Gebühren für das Roaming zu erheben.
- Die Gebühren für die Einwahl in ein Mobilfunknetz von einem Kreuzfahrtschiff aus bleiben weiterhin hoch – Telefonie vom Reiseboot aus ist von der Roaming-Regulierung ausgenommen.
Missbrauchsklausel – wieviel Roaming in der EU ist erlaubt?
Die EU hat eine Roaming-Grenze, die sogenannte „Fair-Use-Grenze“ festgelegt – wird diese überschritten, dürfen Mobilfunkanbieter nach Ansage und einer Frist von zwei Wochen geringe zusätzliche Gebühren erlassen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ihr euch innerhalb von vier Monaten länger als zwei Monate im EU-Ausland aufhaltet. Durch diese Mißbrauchsklausel soll verhindert werden, dass Kunden im Heimatland einen Vertrag nutzen, den sie im Ausland gekauft haben, um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen.
Im Rahmen der „Vorschriften über die Anwendung sog. Regelungen einer angemessenen Roamingnutzung und zur Tragfähigkeit der Abschaffung von Roamingaufschlägen“ können Mobilfunkanbieter von ihren Kunden nach Abschluss des Vertrags Nachweise über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlangen.
Werden Mobilfunkabieter wegen der EU-Roaming-Umstellung ihre Tarife erhöhen?
Dass sich europäische Kommunikations-Unternehmen künftig gegenseitig die Auslands-Kosten ihrer Kunden in Rechnung stellen, könnte für manchen Anbieter bedeuten, dass er bei den Preisen nachziehen muss. Die Neuregelung der EU besagt, dass europäische Mobilfunkunternehmen sich die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig berechnen dürfen – hier gilt pro Anruf-Minute eine Obergrenze von 3,2 Cent und für eine SMS ein Limit von 1 Cent. Bei der Internetnutzung geht die Obergrenze in Schritten zunächst auf 7,70€ pro Gigabyte ab 15.06.2017 auf nur noch 2,50€ pro Gigabyte ab 01.01.2022. Es bleibt abzuwarten, ob sich das auf die Umsatzrechnung der großen Player Telekom, Vodafone und o2 gelten wird – Discount-Provider könnten sich aber durchaus überlegen, auf diesem Wege wegfallende Einnahmen zu decken. Behaltet hier am besten die Entwicklung eures Tarifs im Auge bzw. achtet auf Änderungsankündigungen eures Mobilfunk-Providers.
Gibt es Mobilfunkanbieter, die Roaming künftig gar nicht mehr anbieten?
Hartnäckig hielten sich Anfang des Jahres Gerüchte, der österreichische Mobilfunkanbieter Nimm3 werde seinen Kunden die Möglichkeit des Roamings ganz nehmen – dies gilt nur für Prepaid-Handys. Hier gibt es auch in Deutschland Einschränkungen, beispielweise beim DeutschlandSIM-Tarif von Drillisch, dessen Basic-Modell grundsätzlich kein Roaming beinhaltet. In den meisten solcher Fälle könnt ihr das Roaming aber dazubuchen.
Solltet ihr dennoch auf der Stelle den Anbieter wechseln wollen, könnt ihr von eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wie das geht erfahrt ihr hier.
EU-Roaming 2017 – Unser Fazit zum Gebühren-Aus
Der Gebühren-Wegfall für EU-Roaming am 15. Juni 2017 bedeutet für die meisten Reisenden ins EU-Ausland eine echte Vergünstigung ohne doppelten Boden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Mobilfunkanbieter am Stichtag auf das regulierte EU-Roaming reagieren werden. Dass manch einer die Grundpreise für seine Tarife erhöhen wird, wenn auch nicht sofort, halten wir für wahrscheinlich – in so einem Fall wird euch euer Provider aber rechtzeitig informieren.
Auch Glorifzierungen a la „Eine neue Zeit bricht an“ schießen unserer Einschätzung nach aber über das Ziel hinaus – vor Juni 2017 boten schon viele Telekom-Anbieter Tarifmodelle mit EU-Roaming-Option sowie hinzubuchbare Roaming-Pakete auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis an. Wer im Ausland ohne Kosten-Schreckmomente telefonieren wollte, war also auch in der „alten Zeit“ nicht völlig perspektivlos. Klar ist, aber dass sich die Rahmenbedingungen, untermauert durch ein EU-weites Gesetz, grundlegend verändert haben.
Das Gros der Urlauber wird sich dem WhatsAppen, Simsen, Facebooken oder Mappen im EU-Raum von nun an vorerst entspannt widmen können. Natürlich habt ihr nicht in jedem Tarif unbegrenzte Möglichkeiten – wer seinen Roaming-Horizont eingeschränkt sieht, hat aber immer die Möglichkeit, seinen Tarif oder gar den Mobilfunkanbieter zu wechseln.
Kommentare (20)
Schreiben Kommentar schreibenwird mir eine Gebühr berechnet wenn mein Datenvolumen schon aufgebraucht ist? (Telekom)
Welche Einstellungen muss man am iPhone nun bei den Mobilen Daten vornehmen? In der Regel war ja das Internet etc. im Ausland deaktiviert. Normalerweise muss man das dann jetzt nicht mehr machen wenn das nichts kostet oder?
Weiß jemand was man genau einzustellen hat?
Einstellungen, Mobiles Netz, Datenoption, dan Roaming ein.
Welche Einstellungen muss man am iPhone nun bei den Mobilen Daten vornehmen? In der Regel war ja das Internet etc. im Ausland deaktiviert. Normalerweise muss man das dann jetzt nicht mehr machen wenn das nichts kostet oder?
Weiß jemand was man genau einzustellen hat?
Weiß einer , wie es bei Klarmobil geregelt ist beim Roaming ab 15.6. ??
(bzgl. den Freieinheiten und Freivolumen)
Ich darf mal zitieren:
"Laut Pressesprecher Rüdiger Kubald gelten bei klarmobil weitestgehend die gleichen Bedingungen wie bei Mutterunternehmen Mobilcom-Debitel (nächster Absatz). Wesentlicher Unterschied zwischen Mutter und Tochter ist, dass es bei klarmobil kein eigenes Prepaid-Angebot gibt. Neue Tarife sind – ebenso wie bei Mobilcom-Debitel – aktuell nicht geplant.
Mobilcom-Debitel zieht bei der Roaming-Umsetzung zum 15.06.2017 mit und wird Datenverbindungen, Telefonate und SMS im EU-Ausland in allen Tarifen (Flat, Kontingent und Pay per Use) zum selben Preis wie in Deutschland berechnen. Neue Tarife oder Optionen sind aktuell nicht geplant – bereits existente Roaming-Tarife (z. B. Premium Allnet) sind weiterhin im Angebot."
werde 3 Wochen in Vancouver sein. Hat jemand eine idee wie man günstig dort Internet mit dem Handy nutzen kann ?
Wie sieht das ganze denn aus bei Mobilcom Debitel? Habe da noch einen "alten" Telekom Magenta Mobil M Tarif. Wird der auch morgen automatisch umgestellt, oder muss ich da selber was machen?
Habe da leider noch keine Informationen von MD bekommen.
Weiß einer , wie es bei Klarmobil geregelt ist beim Roaming ab 15.6. ??
(bzgl. den Freieinheiten und Freivolumen)
ich würd's auch gerne wissen für Klarmobil...
Weiß einer , wie es bei Klarmobil geregelt ist beim Roaming ab 15.6. ??
(bzgl. den Freieinheiten und Freivolumen)
das würde mich für diesen Anbieter auch interessieren... fehlt bisher in der obigen Übersicht...
Weiß einer , wie es bei Klarmobil geregelt ist beim Roaming ab 15.6. ??
(bzgl. den Freieinheiten und Freivolumen)
Hüben und Drüben
Ich wohne in Frankreich in Beinheim ( 3 Kilometer bis zur Rheingrenze ) und arbeite tagsüber in Deutschland in Baden-Baden (12 Kilometer bis zur Rheingrenze ). Welcher Anbieter und welcher Tarif ist für mich am preiswertesten?
Guten Tag! Im Sinne der Fair Use Policy musst Du Deinen Vertrag im Land Deines Wohnsitzes abschließen - andernfalls verstößt Du gegen die Missbrauchsklausel. In den FAQs zum EU-Roaming in diesem Artikel erfährst Du darüber mehr. Beste Grüße aus der Redaktion, Sebastian
hat jmd Infos zu blau?
Hallo aus der Reaktion. Zu den künftigen Tarif-Optionen bzw. der Reaktion von Blau.de/Telefonica auf den Wegfall der Roaming-Gebühren haben wir bereits nachgehakt. Sobald wir Informationen dazu haben, erfährst Du es hier auf dem Blog! Beste Grüße, Sebastian
E-Mail von Congstar zum Roaming ab dem 15.07.2017:
Hallo Max Mustermann,
wenn es um Mobilfunknutzung im Ausland geht, fällt meist im gleichen Atemzug das Schlagwort „Roaming“. Aber was bedeutet das überhaupt? Ganz einfach: Unter Roaming versteht man jegliche Art von Mobilfunk außerhalb des heimischen Mobilfunknetzes, sprich: Telefonieren, SMS senden und Datenübertragung im Ausland. Die dabei entstehenden Kosten sind abhängig von der jeweiligen Länderzone.
Künftig wird es für Sie günstiger, wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind!
Ab dem 15. Juni 2017 gilt für Sie:
Roaming innerhalb der EU zu Preisen wie in Deutschland
Innerhalb der EU entfallen ab dem 15. Juni 2017 die zusätzlichen Roaming-Gebühren. Das bedeutet für Sie:
Sie telefonieren, senden SMS und surfen mit Ihrem congstar Tarif in der EU zu den gleichen günstigen Konditionen wie auch im Inland. So nehmen Sie z. B. auch Ihr inkludiertes Datenvolumen und Ihre Inklusiv-Minuten und -SMS einfach innerhalb der EU mit.
Tarife mit eingeschränkter Nutzung im Ausland oder zusätzliche Roaming-Zuschläge wird es bei congstar nicht geben. Die Preise werden ab dem 15. Juni 2017 automatisch an die neuen EU-Vorgaben angepasst – Sie müssen an ihrem bestehenden Mobilfunkvertrag keine Änderung vornehmen.
Weitere Informationen und Details zu Ihrem Tarif haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Es grüßt Sie
Ihr congstar Team