Am heutigen Morgen hatten die Lokführer ihre Streiks bei der Bahn gerade erst beendet und schon machten ihnen das die Piloten der Lufthansa auf den Kurz- und Mittelstreckenflügen nach – morgen geht es dann auch mit den Interkontinentalflügen weiter. Die Leidtragenden sind wie immer die Fluggäste. Damit ihr trotz Streik noch zu eurem Ziel kommt, haben wir eure Möglichkeiten und Rechte kurz zusammengefasst.
Woher weiß ich, ob mein Flug betroffen ist?
Die Liste der gestrichenen Flüge könnt ihr hier einsehen – diese reicht bis übermorgen, dem 22. Oktober 2014 um 17:45 Uhr. Außerdem könnt ihr euch mit Nachnamen und Buchungsnummer hier einloggen und checken, ob und wann euer Flug geht oder sucht einfach über den Flugstatus eure entsprechende Flugnummer.
Gibt es schon eine Übersicht für den Notfall-Flugplan?
Bisher sind nur die gestrichenen Flüge bekannt, die Liste wird quasi im Sekundentakt erweitert. Allerdings stellt die Lufthansa unter Meine Buchungen wohl schon vereinzelt alternative Flüge passend zu eurem Reiseziel bereit.
Wie kurzfristig kann ich umbuchen/stornieren und muss ich dabei etwas beachten?
Umbuchungen gehen problemlos über euren Kundenaccount, dabei müst ihr Folgendes beachten:
- Ticketkauf erfolgte bis zum 19.10.2014
- letzter Reisetag der neuen Umbuchung: 31.01.2015
- Flughafen und Ticketkonditionen müssen beibehalten werden
Wenn dies nicht auf Anhieb klappt oder ihr nicht online umbuchen wollt, solltet ihr den Service der Lufthansa anrufen. Hier müsst ihr abklären, ob ein Ersatzflug oder eine Umbuchung möglich ist. Nutzt dafür die folgende Hotline: 0800 850 6070.
Welche Kosten werden mir für eine Alternative erstattet?
Bei der Lufthansa kann das Ticket gegen einen Reisegutschein für die Bahn eingelöst werden. Das könnt ihr ebenfalls über Meine Buchungen durchführen. Allerdings wird euch nicht mehr als der Flugpreis erstattet. Kurzes Beispiel:
- Berlin – München: hin- und zurück für insgesamt 120
- beide Flüge storniert
- Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn: 239
- die Differenz von 119 wird nicht erstattet
Zahlt mir die Lufthansa ein Ticket bei der Konkurrenz für die gleiche Strecke?
Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, euch schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Die angenehmste Lösung für beide Seiten ist eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug, dies wird aber nicht immer möglich sein.
Die Möglichkeit der Umbuchung auf andere Fluggesellschaften ist momentan nicht zu verifizieren, da der Service der Lufthansa maßlos überlastet ist. Daher kann man hierzu keine gesicherte Aussage finden. Auf sueddeutsche.de findet sich ein Zitat, das zumindest Hoffnung darauf macht:
„Die Airline muss sogar eine Umbuchung zu einem anderen Veranstalter vornehmen, wenn es möglich ist“
Ich würde es aktuell trotzdem nicht riskieren, kurzfristig einen 500-Flug als Ersatz zu buchen. Die Erstattung durch die Lufthansa ist sehr unsicher und bestimmt mit etwas Diskussion oder sogar mit dem Gang zum Anwalt verbunden.
Gibt es Entschädigungen für die Wartzeiten?
Das sieht schlecht aus: Ein BGH-Urteil sieht den Streik als besonderen Umstand für die Airline an. Nur, wenn man nachweisen kann, dass die Lufthansa nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik zu verhindern, hat man eine Chance auf Ausgleichszahlungen.
Wenn euer Flug jedoch verspätet abfliegt und ihr trotzdem noch mitreisen wollt, dann gilt nach EU-Richtlinie 261/2004, dass ihr einen Anspruch auf Leistungen bis zu einer Übernachtung in einem Hotel + Getränke und Essen habt. Hier solltet ihr unbedingt die Rechnungen aufbewahren und diese später der Lufthansa in Rechnung stellen. Die Staffelung nach Reiselänge und Verspätung sieht dabei wie folgt aus:
- unter 1.500 km: 2 Stunden Wartezeit
- 1.500 bis 3.500 km: 3 Stunden Wartezeit
- über 3.500 km: 4 Stunden Wartezeit
Sind auch Flüge von Germanwings betroffen?
Nein, dieses Mal nicht.
Kommentare (0)
Schreiben Kommentar schreibenArbeiten diese Gewerkschaftler eigentlich auch mal oder wollen sie laufend mehr Geld das sie überhaupt mal zur Arbeit kommen?
Kein Wunder, dass andauernd Leute entlassen werden, wenn gefühlt häufiger gestreikt, als gearbeitet wird.
Ich vermute mal, dass eine verpasste Hotelübernachtung am Zielort nicht erstattet wird?!¿