Preisfehler - Alles, was du wissen musst
Schnäppchenfuchs
22. Juli 2014, 14:34
Special

Preisfehler - Alles, was du wissen musst

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Immer wieder tauchen sie in der Schnäppchenwelt des Onlineshoppings auf. Meistens verpasst man sie jedoch und ärgert sich hinterher maßlos. Die Rede ist von Preisfehlern. Um euch ein bisschen mehr Einblick in dieses Thema zu geben, haben wir euch hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst. Zuerst klären wir was überhaupt ein Preisfehler ist, anschließend untersuchen wir die rechtlichen Hintergründe und zum Schluss haben wir noch einige Beispiele aus 2014 zusammengestellt.


Was ist ein Preisfehler?

Für Preisfehler existiert keine einheitliche Definition. Meistens sind Preisfehler die Folge einer Miskalkulation oder eines schlichten Tippfehlers. So kann aus dem Fernseher für 1666€ ganz schnell der Fernseher für 166€ werden. Preisfehler können allerdings auch Software bedingt sein. Dies kann dann zur Folge haben, dass ein Gutschein mehrfach bei einer Bestellung anwendbar ist. In den meisten Fällen ist der Preis so schnell korrigiert, dass der Verbraucher keinen Vorteil davon hat. Manchmal gehen Preisfehler jedoch durch und bieten dann die Chance ein richtiges Schnäppchen zu machen.


Rechtliche Hintergründe:

Wann muss ein Händler die Ware liefern? Habe ich als Kunde ein Recht darauf, das Produkt auch wirklich zu bekommen? Auf diese und weiteren Frage wollen wir euch hier eine Antwort geben. Damit ein Kauf stattfindet, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Dies gilt online wie auch offline. Diese Willenserklärungen bestehen aus einem Angebot und einer Annahme des Angebots. Im Gegensatz zum allgemeinen Glauben gibt bei einem Onlinekauf nicht der Onlineshop das Angebot ab. Es ist so, dass der Onlineshop eher den Kunden dazu auffordert ein Angebot abzugeben und der Shop dann anschließend entscheiden kann, ob er es annimmt. Damit wären zwei übereinstimmende Willenserklärungen gegeben und der Kaufvertrag wäre rechtskräftig. Der Händler nimmt in der Regel ein Angebot erst dann an, wenn er die Ware versendet. Eine meist automatisierte Bestätigungsemail kann nicht als Annahme gesehen werden. Leider kann der Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtums auch zu einem späteren Zeitpunkt noch angefochten werden. Dies muss dann allerdings „unverzüglich“ erfolgen.

Zusammenfassung

  • Der Onlinehändler ist nicht gezwungen die Ware zu verschicken
  • In der Regel kann die Versandbestätigung als Abschluss des Kaufs gesehen werden
  • Der Onlinehändler kann auch nach Versand Widerruf einlegen, allerdings sehr zeitnah und der Kunde muss entschädigt werden

Top Preisfehler 2014:

Obwohl das Jahr noch nicht einmal zur Hälfte vorbei ist, hat uns die große Welt des Onlineshoppings schon einige interessante Preisfehler beschert. Damit ihr euch mehr darunter vorstellen könnt und auch mal mitbekommt, was alles möglich ist, haben wir hier einige Preisfehler dieses Jahres zusammengefasst.


1. Telekom

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Ende Mai hat die Telekom zwei Tage das Samsung Galaxy Tab 3.8.0 für 109,95€ angeboten. Dieser Preis liegt 240€ unter dem korrekten Verkaufspreis und ist damit ein klarer Preisfehler. Dieser hat sich natürlich wie ein Lauffeuer in vielen Schnäppchenportalen rumgesprochen, sodass extrem viele Bestellungen im Telekom Onlineshop eingegangen sind. Das besondere an diesem Preisfehler ist, wie die Telekom damit umgegangen ist. Anstatt die Aktion zu widerrufen und damit den Ärger der Kunden auf sich zu ziehen, wurde der Fehler angenommen und die Tablets ausgeliefert. Da von den eigentlichen angebotenen Modellen nicht genug vorrätig waren, bekamen die Kunden die Wahl: Entweder Bestellung stornieren oder das Nachfolgemodell des Tablets für den ursprünglichen Preis von 109,95€. Ein perfektes Beispiel eines Preisfehlers.


2. Philips Rasierer mit Gratis Speaker

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Im Januar gab es gleich zu Beginn des Jahres einen tollen Preisfehler für euch. Der Philips RQ1251/80 SensoTouch 3D wurde für 50,49€ angeboten. Da dieser Rasierer sonst 189€ kostet, konnten bei diesem Angebote 138,51€ gespart werden. Als ob das nicht schon genug wäre, wurde ein portable Speaker dazu verschenkt. Dies klingt natürlich nach einer Art des Preisfehlers, der von dem Unternehmen zurückgezogen wird. Dies war jedoch nicht der Fall. Bis zu einen begrenzten Kontingent ging der Preisfehler durch und die Kunden haben die Lieferung erhalten.


3. Eine Woche Bangkok

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Dieser Preisfehler überflutete ebenfalls schon im Januar das Internet. Es wurde angeboten vom 30.04.2014 bis zum 07.05.2014 für unfassbare 266€ in einem 4 Sterne Hotel in Bangkok zu übernachten. Das allein klingt jetzt noch nicht nach Preisfehler. Das Angebot beinhaltete nicht nur Frühstück im Hotel sondern auch den Flug nach Thailand und zurück nach Deutschland. Damit war dieses Reiseschnäppchen fast zu schön, um wahr zu sein. Leider haben sich auch alle Befürchtungen bestätigt und der Preisfehler wurde schnell korrigiert sowie die zu dem Preis gebuchten Reisen storniert. Dies ist ein Beispiel dafür, dass ein Preisfehler nicht durchgehen muss.


4. Miflora Blumenstrauß

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Dieser Preisfehler ist eine andere Art des Fehlers. Es handelt sich hierbei um einen Gutscheinfehler. Pünktlich zum Muttertag gab es einen 12,90€ Rabattgutschein. Gab man diesen ein, wurden auch die Versandkosten vom Endpreis abgezogen. Diese können bei Blumen schonmal sehr hoch werden, sodass man die Blumensträuße „Bellissima“ und „Funkenfeuer“ für 17€ anstatt 35,80€ bestellen konnte. Dieser Fehler ist anfangs durchgegangen, wurde dann aber relativ schnell von Miflora korrigiert. Damit zeigt sich wieder, dass man bei vermeintlichen Preisfehlern schnell handeln muss.


5. Abu Dhabi Flug

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Immer wieder kommt es zu Preisfehlern bei Reiseveranstaltern. Vor allem billige Flüge sind regelmäßig dabei. So gab es Im April die Möglichkeit für 170€ nach Abu Dhabi zu fliegen. Die Angebote waren nur für Reisen im Mai 2014 und mit einer Aufenthaltsdauer von 6 bis 15 Tagen verbunden. Flüge nach Abu Dhabi kosten normalerweise mindestens 200€ mehr. Damit war das ein toller Preisfehler, bei dem es auch wieder hieß: Schnell zuschlagen, sonst ist es vorbei!


Unser Tipp:

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Thomas, unser Redakteur, sagt:
Nun wisst ihr, was ihr verpasst habt. Schaut immer wieder beim Schnäppchenfuchs vorbei. Dann bekommt ihr von nun an alle Preisfehler mit.

„Schlagt schnell zu, wenn ihr einen Preisfehler entdeckt!“

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Kommentare (2)

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Anonym
20.11.2014, 12:14

Irgendwas läuft hier massiv falsch, wenn sich Gerichte allen Ernstes mit so einem gequirlten Scheißdreck befassen müssen. Hier geht es um ein Handy, das regulär grade mal 65 Euro kostet und das du für ein Drittel des Preises abgreifen wolltest... und wegen so einem Rotz willst du allen Ernstes vor Gericht ziehen.

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Anonym
16.10.2014, 21:53

Der aktuellste Fall ist das Angebot von BASE am 01.10.2014. Dort wurde das "Huawai Y330" für 19,- angeboten. Tausende haben zu diesem Preis bestellt. Auch nachdem die Seite für mehrere Stunden lahm gelegt war und danach wieder Online war, gingen noch Bestellungen für den Preis durch. Auch ich habe bestellt und auch eine Bestätigung bekommen. Am 08.10 erfuhr ich dann von den ersten Lieferungen und rief die Hotline an. Dort wurde gesagt, das sich die Lieferung, aufgrund der hohen Bestellmenge leider verzögert. Am 09.10 erhielt ich diese Info auch noch einmal per Email.Ich wartete also bis zum 14.10 und erkundigte mich im Basechat nach dem Lieferstatus. Dort hieß es plötzlich, das die Bestellung storniert wird, da es sich aufgrund eines Systemfehlers um einen falschen Preis hielt. Das wollte ich natürlich nicht so stehen lassen und rief erneut die Hotline an, wo mir gesagt wurde das es sich natürlich nicht um einen Preisfehler handelt, sondern das 15 000 Bestellungen eingegangen wären und man nun noch 316 Geräte ausliefern müsste. Allerdings würdendie per Nachorder seitens Base, erst am 23.10 ausgeliefert werden. Einen Tag später, erhielt ich dann plötzlich erneut eine Email, in der die Bestellung storniert wurde, aufgrund besagtem Preisfehler. Zu diesem Zeitpunkt wurden aber Tausende Geräte zu diesem Preis ausgeliefert und auch nicht angefechtet. Ich habe danach Schriftlich eine Frist bis zum 20.ten gesetzt. Bis dahin möchte ich das Gerät geliefert bekommen. Wenn nicht, geht die ganze Sache vor Gericht

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