Für echte Schnäppchenfüchse gibt es keinen besseren Moment, als einen Preis zu entdecken, der vorher nicht für möglich gehalten wurde. Und zack, ist der Artikel bestellt. Dann folgt die Ernüchterung: es handelt sich um einen Preisfehler und die Ware wird nicht versandt. Aber warum muss der Händler die Ware nicht zu dem absurdniedrigen Preis liefern, wenn wir sie doch ganz legitim bestellt haben?
- Das Gericht sagt: allein mit der Bestellung einer Ware wird noch kein Kaufvertrag abgeschlossen
Ein Kaufvertrag erfordert zwei Bestätigungen – Angebot und Annahme. Wenn ein Internetshop eine Ware anbietet, so ist das vergleichbar mit dem Auslegen von Ware im Supermarkt und stellt daher kein direktes Angebot dar. Es gilt nämlich nur als Aufforderung ein Angebot zu machen. Die Bestellung des Käufers ist dann das Angebot. Als nächstes muss der Verkäufer das Angebot annehmen. Eine Email als Bestellbestätigung gilt allerdings nicht als Annahme, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung. Erst mit dem Versand der Ware kommt der Kaufvertrag zustande. Liefert der Händler nicht, hat man keinen Anspruch auf die Ware. Sollte der Händler trotz des Preisfehlers die Ware verschicken, kann er immer noch auf sein Irrtum hinweisen und so aus der Sache rauskommen – dann gibt es oft zumindest Schadensersatz.
Natürlich hat man nichts zu verlieren, wenn man einen Preisfehler entdeckt und das Produkt bestellt. Jedoch sollte man auf die Enttäuschung vorbereitet sein. Am Ende ist das Glück mit dem Tüchtigen – einfach immer probieren und irgendwann klappt es und ihr seid die größten Füchse auf diesem Planeten!
Kommentare (0)
Schreiben Kommentar schreibenErgänzung: Paragraph 433 Absatz 2 BGB
Dann muss man die bezahlen, ist doch ganz einfach, schließlich hat er ja nen Produkt verkauft!
Wie sieht es aus, wenn der Haendler falsche Ware verschickt?
Heute achten die Unternehmen i.d.R. sehr genau auf die Formulierung ihrer "Bestellungseingangsbestätigung" bzw. stellen darin klar, dass dies keine Annahme sein soll. Es gab aber schon Fälle automatisch versendeter Bestellbestätigungen, die von den Gerichten als Annahme gesehen wurden, sodass der irrtümlich angegebene Preis galt. Es kommt also stets auf den Einzelfall an (wie immer...).
Das stimmt so auch nicht ganz. Natürlich sind fast alle Angebote im Netzt Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes, doch wenn das von mir abgegebene Angebot bestätigt wurde kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande. Kündigt oder bricht der Verkäufer diesen Vertrag habe ich Anspruch auf Schadensersatz. Anders ist es wenn zunächst nur der Eingang meiner Bestellung bestätigt wird, dann kommt noch kein gültiger Kaufvertrag zustande. Siehe E-Mails von Amazon da hat man sich sehr viel Mühe gegeben eine absolut eindeutige Formulierung zu finden (u.a. kein einziges Mal das Wort Bestätigung).
Danke. Als ich das gelesen lief mir ein schauer über dne rücken ;D aufeinander abgegebene WIllenserklärungen wäre noch besser ;)
alter k#se
wie sieht es aus wenn die ware (per paypal, kreditkarte) sofort bezahlt wurde. das wäre ja dann vergleichbar mit dem bezahlen an der kasse. gilt das als angebotsannahme oder sowas?
Nein, das gilt nicht als Annahme. Rechtlich gesehen, besteht ein simpler Vorgang wie Brötchen beim Bäcker kaufen aus dem Kaufvertrag und zwei Verfügungsgeschäften (Übergabe und Übereignung der Ware und Übergabe und Übereignung des Geldes) Im BGB gilt nun das "Trennungs - und Abstraktionsprinzip", dass diese drei Geschäfte komplett voneinander unabhängig stellt. Du kannst natürlich ohne Probleme dein Geld zurückfordern, das ganze wird dann rückabgewickelt, aber zunächst muss man es eben komplett getrennt sehen. Da gibt es zum Teil auch interessante Konstellationen im Zusammenhang mit beschränkt oder nicht geschäftsfähigen... So jetzt aber genug mit meinem Schulwissen, bin kein Jurist :D
Ganz so ist das ja nun auch nicht richtig. Die automatische Email gilt nicht als Annahme des Angebots, stimmt. Aber erfolgt danach manueller Kontakt der die weiter Bearbeitung ankündigt, zum Zahlen auffordert oder was auch immer gilt dies als Annahme! Der Händler hat nämlich die Pflicht mich unverzüglich über seinen Fehler zu informieren und nur so ist eine Stornierung auch tatsächlich rechtskräftig!
Und trotzdem werden die Dachlatten aus allen Ecken kriechen und nach Ware schreien, die ihnen vermeintlich zusteht. Es ändert sich nichts, trotz der Zusammenfassung immer wieder was auch Garantie und Gewährleistung betrifft. Die Deppen sterben nie aus.
Hoffe damit ist endlich Ruhe mit "Wird der Shop wirklich das iPad 4 für 10 Euro liefern" oder "Koster der 911 Turbo wirklich nur 5.000 Euro" Posts und die endlosen Diskussionen darüber. Vielen Dank! Dieser Post sollte sticky sein oder irgendwo in den FAQ verlinkt werden.
Weiß doch jeder. Rechtskunde für Anfänger. Anpreisung = An die allgemeinheit gerichtet, immer unverbindlich. (Auch Preise die im Supermarkt stehen).