- Die wichtigste Versicherung: Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung abschließen: So einfach geht’s
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Was ist im Schadensfall zu tun?
- Gut für sie: Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab
- Gut für alle: Die Versicherung prüft genau
- Vorsicht Kündigung!
- Worauf sie sonst noch achten sollten
- Haftpflicht für Kleinkinder
- Geliehene Gegenstände
- Gefälligkeitsschäden
- Schlüsselverlust
- Schäden durch Kleintiere
- Warum die günstigste Versicherung nicht die beste sein muss
- Fazit
Die Deutschen lieben ihre Versicherungen, kaum ein Land hat mehr davon: Sie schützen Koch-Ceranfelder vor Bruch, den Gartenzwerg vor Blitzschlag und Wäschetrockner vor Überspannungsschäden. Das kostet viel Geld und ist nach Ansicht von Experten oft zu viel des Guten. Das Bundesverbraucherministerium schätzt, dass Privathaushalte durchschnittlich 400 Euro pro Jahr sparen können, wenn sie überflüssige Versicherungen kündigen.
Allerdings sparen die Verbraucher am falschen Ende, denn die preiswerteste und wichtigste Versicherung wird oft oft gar nicht erst abgeschlossen: die private Haftpflichtversicherung. 15 Prozent der Privathaushalte sind laut einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht vor Haftpflichtschäden geschützt. Bei Arbeitslosen (60 Prozent) und Geringverdienern (65 Prozent) ist die Quote deutlich höher.
Die wichtigste Versicherung: Haftpflicht
Wenn sie jemand einen Schaden zufügen, müssen sie dafür gerade stehen. Falls es sich dabei nur um ein paar Kratzer am Gartenzwerg ihres Nachbarn handelt, ist die Sache mit einer freundlichen Entschuldigung und ein paar kleinen Scheinen schnell aus der Welt geschafft. Vielleicht lernen sie sogar etwas dabei, weil man aus Schaden bekanntlich klug wird. Manchmal jedenfalls. Besser ist es allerdings, wenn sie bereits vor einem möglichen Schaden klug gehandelt haben: mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur für Grobmotoriker und Unglücksraben empfehlenswert. Denn kleine Unachtsamkeiten können große, teure Folgen haben.
Tipp: Jeder sollte haftpflichtversichert sein. Das kostet nur 3 bis 5 Euro pro Monat und schützt sie und ihr Vermögen vor unliebsamen Überraschungen. Wer nicht haftpflichtversichert ist, „spart“ noch nicht einmal 5 Euro pro Monat, riskiert aber seine finanzielle Zukunft.
Damit aus Schäden keine Schulden werden
Bei einem Ausflug mit dem Fahrrad sind sie nur einen kurzen Moment unaufmerksam und sehen nicht, dass sie einem Auto die Vorfahrt nehmen. Dessen Fahrer ist ein Menschenfreund mit gutem Reaktionsvermögen und weicht Ihnen aus. Wenn das folgenlos bleibt, schulden sie diesem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nur eins: Dank. Es kann aber auch schlimmer kommen: Wenn das Auto nach dem Ausweichmanöver gegen einen Baum kracht und der Fahrer dabei verletzt wird, ist das ihre Schuld. Der Gesetzgeber kennt dann kein Pardon: Für Schäden, die dem Autofahrer durch ihre Fahrlässigkeit entstanden sind, haften sie mit ihrem Einkommen und ihrem gesamten Vermögen – und zwar lebenslang. So werden aus Schäden hohe Schulden. Wie hoch diese Schäden sein können, wird sie überraschen. Lassen sie uns deshalb einen weiteren Blick auf unser Unfall-Beispiel werfen:
- Sachschäden: Das geringste Problem ist wahrscheinlich der Sachschaden. Dabei handelt es sich um die Kosten der Autoreparatur und den damit verbundenen Wertverlust des Fahrzeugs. So können zwar bereits einige 10.000 Euro auflaufen, aber das ist Kleingeld im Vergleich zu dem, was eventuell zusätzlich zu regulieren ist.
- Vermögensschäden: Verpasst der Autofahrer wegen des Unfalls einen wichtigen geschäftlichen Termin und deshalb einen lukrativen Auftrag oder Vertragsabschluss, muss ihm der entgangene Gewinn ersetzt werden. Das kann mehr kosten als ein Neuwagen.
- Personenschäden: Richtig teuer wird es, wenn der Fahrer bei dem Unfall schwer verletzt wird und/oder eine Behinderung zurückbleibt. Zu den Krankenhaus- und Rehabilitationskosten plus Schmerzensgeld kommt ggf. noch eine lebenslange Rente. Dann hat die Summe der Schäden bereits locker die Millionengrenze überschritten.
Tipp: Eine Haftpflichtversicherung hilft Ihnen aus dem Schlamassel. Sie kommt bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf.
Und unser kleines Beispiel ist noch relativ harmlos. Was passieren könnte, wenn mehrere Fahrzeuge und Personen in den oben beschriebenen Unfall verwickelt werden, wollen wir lieber gar nicht erst berechnen.
Haftpflichtversicherung abschließen: So einfach geht’s
Heutzutage müssen sie nicht mehr zu einem Versicherungsvertreter gehen oder ihn zu sich nach Hause bitten, wenn sie eine Haftpflichtversicherung abschließen wollen. Das erledigen sie mit minimalem Aufwand ganz einfach online. Für den Vertragsabschluss brauchen sie nicht einmal eine Viertelstunde und sind dann für Jahre geschützt. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch preiswert, weil die Versicherung auf diese Weise keine Kosten für den Vertreter oder Makler aufbringen muss. Diesen Preisvorteil geben die meisten Versicherer an die Kunden weiter und bieten online günstigere Tarife an.
Geld sparen mit dem Haftpflicht-Rechner
Obwohl die Haftpflichtversicherung zu den preiswerten Versicherungen zählt, lohnt es sich, vor dem Abschluss die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Das erledigen sie ruckzuck, weil unser Haftpflicht-Rechner bereits nach vier Mausklicks die günstigsten Tarife für sie ermittelt. Die Tarif-Datenbank wird ständig aktualisiert und hilft so beim Sparen.
Wie hoch soll ich mich versichern?
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht in unbegrenzter Höhe, sondern nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diese sollten sie nicht zu niedrig ansetzen. Probieren sie mit unserem Haftpflicht-Rechner einfach mal verschiedene Deckungssummen aus. Sie merken schnell, dass höhere Haftungsgrenzen nur geringfügig mehr kosten.
Tipp: Die pauschale Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollte nicht kleiner sein als 5 Millionen Euro. Besser sind 10 Millionen Euro oder mehr. Wenn sie den Versicherungsbeitrag senken wollen, sollten sie nicht an der Deckungssumme sparen. Vereinbaren sie stattdessen eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Maximal 150 Euro sind eine gute Wahl.
Selbstbeteiligung oder nicht?
Wie bereits erwähnt, ist die Selbstbeteiligung eine gute Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag zu senken. Unser Haftpflichtrechner zeigt: Ein Paar mit Kind kann bei einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro im Schnitt 10 Euro pro Jahr sparen, wenn eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall vereinbart wird. Da ihre Versicherung den Vertrag nach der Regulierung eines Schadens kündigen kann, lohnt es sich ohnehin, Bagatellschäden selbst zu begleichen. Diese liegen meist unterhalb der erwähnten Summe.
Wer ist versichert?
Es sollte zwar jeder haftpflichtversichert sein, aber nicht jeder benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder können sie gleich mitversichern, wenn sie einen Vertrag abschließen. Das wirkt sich auf die Höhe des Tarifs kaum aus. Unser Haftpflicht-Rechner zeigt: Ein Ehepaar mit Kindern muss selbst bei teureren Anbietern nicht mehr als fünf Euro im Monat ausgeben, wenn die Deckungssumme 10 Millionen Euro beträgt.
Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflicht-Versicherung ist kein Freibrief für Dummheiten, Familienstreit oder Illegales. Sie kommt nicht für Schäden auf, die:
- Sie selbst an Ihrem Körper anrichten (Beispiel: Verletzung mit der Motorsäge beim Heckenschneiden),
- Familienmitglieder mit einem gemeinsamen Vertrag unter- oder einander ausrichten (Beispiel: zerbrochenes Hochzeitsgeschirr nach ausgiebiger Diskussion der charakterlichen Vorzüge der Schwiegermutter),
- bei einer Straftat angerichtet werden (Beispiel: Reparatur eines Geldschranks nach Schweißarbeiten in den Räumlichkeiten der Sparkasse).
Geldbußen und Schäden, die aufgrund von Vertragspflichtverletzungen entstehen, werden nicht übernommen. Eine Vertragspflichtverletzung liegt vor, wenn sie absichtlich oder grob fahrlässig handeln, gegen Gesetze verstossen oder unnötige Risiken eingehen. Auch für Schäden, die sie an Ihrem Arbeitsplatz anrichten, kommt die private Haftpflichversicherung nicht auf. Dafür ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Wenn ein Unglück passiert ist, dessen Folgen durch die Haftpflichtversicherung finanziell reguliert werden sollen, müssen sie dies dem Versicherer zeitnah mitteilen. Dies können sie mit einem Anruf beim Kundendienst oder durch einen Schadensmitteilung über den Internet-Auftritt des Versicherers erledigen. Danach ist meist noch einmal etwas Papierkram erforderlich. Nach der Meldung erhalten sie per Post ein Formular, in dem sie den Schaden selbst und die Schadenshöhe schildern müssen – es sei denn, sie haben dies per Email oder Kontaktformular bereits getan. Auf jeden Fall müssen sie Quittungen und Belege über die Schadenshöhe vorlegen. Nach Erhalt der Unterlagen überprüft die Versicherung den Schadensfall und entscheidet dann, ob und wie viel sie bezahlt.
Tipp: Wenn sie versehentlich etwas zerstört haben (etwa Fernseher, iPhone), sollte der Geschädigte diesen Gegenstand auf keinen Fall entsorgen, bevor die Versicherung sich bei ihm meldet. Es kann nämlich sein, dass ein Gutachter eingeschaltet wird, der den Schadensfall untersucht.
Gut für sie: Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab
Leider gibt es betrügerische Zeitgenossen, die bei jeder Gelegenheit mehr herausholen wollen als ihnen eigentlich zusteht. Es kann deshalb sein, dass jemand versucht, ihnen zusätzliche Schäden unterzujubeln, die sie gar nicht verursacht haben.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ihr Sohn hat beim Fußballspielen eine Delle in die Motorhaube eines Autos geschossen, und sie melden das der Versicherung. Der Geschädigte behauptet nun, dass auch die Heckscheibe des Wagens in Mitleidenschaft gezogen worden sei und will dafür Geld sehen. Er droht deshalb, sie zu verklagen. Melden sie dies einfach der Versicherung. Falls es tatsächlich zu einer Klage kommt, wird Ihre Haftpflichtversicherung sich darum kümmern und unberechtigte Ansprüche vor Gericht abwehren.
Tipp: Je höher der Schaden ist, desto genauer prüft die Versicherung, was tatsächlich passiert ist. Das beginnt sogar bei Schäden ab 1000 Euro (Beispiel: zerstörter Fernseher). Deshalb sollten sie im Schadensfall auch Zeugen benennen können.
Gut für alle: Die Versicherung prüft genau
Die Versicherer führen Statistiken. Deshalb wissen sie, dass vor Fußball-Weltmeisterschaften in vielen Haushalten Malheure passieren, bei denen Besucher versehentlich Fernsehgeräte zerstören. Kurz nach der Markteinführung eines neuen iPhones häufen sich Meldungen über Vorfälle, bei denen Vorgängerversionen des Kult-Handys unbrauchbar werden.
Das ist natürlich kein Zufall, sondern Versicherungsbetrug. Vielen Menschen ist nicht klar, dass dies kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist. Außerdem sorgt es langfristig für steigende Versicherungsbeiträge, die auch diejenigen zahlen müssen, die sich ehrlich verhalten. Deshalb untersuchen Versicherungen solche Auffälligkeiten besonders akribisch und erstatten bei begründetem Verdacht Anzeige.
Tipp: Wenn sie jemand um den „Gefallen“ bittet, einen Schaden über Ihre Haftpflichtversicherung abzuwickeln, sollten sie sich nicht darauf einlassen. Sie machen sich sonst strafbar und verlieren ggf. Ihren Versicherungsschutz.
Vorsicht Kündigung!
Wenn sie der Haftpflichtversicherung einen Schaden melden, hat sie nach dessen Regulierung ein Sonderkündigungsrecht. Beim ersten oder zweiten Mal nutzt sie dieses Recht jedoch in der Regel nicht – vor allem wenn sie in den vergangenen Jahren nicht “auffällig“ waren.
Tipp: Überlegen sie genau, ob sie Kleinschäden lieber selbst regulieren. Das ist auf lange Sicht meist günstiger.
Wenn sie Ihre Haftpflichtversicherung zu häufig in Anspruch nehmen, wird diese den Vertrag allerdings kündigen. Obwohl die verschiedenen Anbieter in Konkurrenz zueinander stehen, informieren sie sich oft gegenseitig über den Versicherungsverlauf ihrer Kunden. Deshalb könnten sie beim Abschluss eines neuen Vertrages Probleme bekommen: Mit etwas Glück zahlen sie dann „nur“ einen höheren Beitrag – wenn es schlecht läuft, kommt der Vertrag nicht zu Stande.
Worauf sie sonst noch achten sollten
Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur preiswert, sondern auch vergleichsweise einfach zu verstehen. Trotzdem sollten sie sich vor dem Online-Vertragsabschluss auf der Website des Anbieters über die Vertragsdetails informieren. Das geht schnell und zahlt sich aus. Denn nicht nur eine pauschale Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ist sinnvoll. Je nach Ihrer persönlichen Situation können bestimmte Zusatzleistungen für sie wertvoll sein.
Tipp: Die meisten Versicherungen bieten neben dem Basisschutz auch Komfortvarianten an, die nur unwesentlich teurer sind, aber wichtigen zusätzlichen Schutz garantieren. In den folgenden Absätzen zeigen wir Ihnen eine Auswahl dieser Extras.
Haftpflicht für Kleinkinder
Es ist kaum bekannt, dass Kinder unter sieben Jahren, eigentlich gar keine Haftpflicht benötigen. Sie sind nämlich (Vorsicht: Juristendeutsch) „nicht deliktfähig“ und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Wenn Ihr sechsjähriges Kind also seinen Sandkastenkumpel vermöbelt oder auf dem Spielplatz „aus Versehen“ einen Unfall verursacht, passiert ihm gar nichts. Und sie haften nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann ist Ihre Haftpflichtversicherung am Zug. Falls keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar ist, muss niemand für den Schaden aufkommen. Das kann natürlich für miese Stimmung und schlechtes Karma sorgen – vor allem wenn die Geschädigten ihre Nachbarn oder Freunde sind.
Tipp: Eltern sollten überprüfen, ob von Kleinkindern verursachte Schäden mitversichert sind.
Geliehene Gegenstände
Wenn sie nach einem Kurzaufenthalt in Ihrer Stammkneipe aus unerklärlichen Gründen stolpern und hinfallen, ist das unerfreulich, aber meist nicht schlimm. Richtig ärgerlich wird es jedoch, wenn Ihr Aufprall durch einen Laptop gedämpft wird, den sie sich von einem Bekannten geborgt haben. Schäden an geborgten Gegenständen werden nicht von allen Versicherungsgesellschaften übernommen. Auch hier lohnt also ein Blick auf die Konditionen.
Gefälligkeitsschäden
Das gilt auch, wenn sie jemand einen Gefallen tun – zum Beispiel wenn sie den Schaden am Laptop eines Bekannten wieder gut machen wollen und ihm deshalb beim Umzug helfen. Geht dabei durch Ihre Schuld ein Fernseher zu Bruch, kann Ihre Versicherung selbst dann Ärger machen, wenn dieser Unfall nicht unmittelbar vor einer WM passiert. Solche so genannten Gefälligkeitsschäden werden nicht immer reguliert.
Schlüsselverlust
Wer zur Miete wohnt, sollte überprüfen, ob der Verlust von Schlüsseln mitversichert ist. Der Grund für diese Vorsichtsmaßnahme: Bei einigen zentralen Schließanlagen müssen sämtliche Schließzylinder ausgetauscht werden, wenn ein einziger Wohnungsschlüssel verschwunden ist. Noch teurer wird es, wenn sie Schlüssel Ihres Arbeitgebers verlieren. Ein paar Cent Extrabeitrag für die Schlüsselversicherung sind deshalb vielleicht gut angelegt – falls der Anbieter dies in der Basisvariante der Haftpflichtversicherung nicht abdeckt.
Schäden durch Kleintiere
Normalerweise sind Schäden durch zahme Kleintiere, die sie in Ihrer Wohnung halten, mitversichert: Wenn Ihr Hamster die teuren Designerschuhe ihres Besuchs kaputt knabbert, ist das kein (finanzielles) Problem. Auch Kratzschäden, die Katzen anrichten, werden von der Haftpflichtversicherung reguliert. Ganz anders sieht es bei Hunden aus: Diese Vierbeiner benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese ist leider meist teurer als eine für Menschen.
Warum die günstigste Versicherung nicht die beste sein muss
Wie die oben genannten Beispiele (Kleinkinder, geliehene Gegenstände, Schlüsselverlust etc.) zeigen, kann es sinnvoll sein, statt der preiswertesten eine nur geringfügig teurere Haftpflicht-Police abzuschließen. Die Versicherer weisen in ihren Internet-Auftritten meist deutlich darauf hin, welche Zusatzrisiken sie abdecken. So können sie schnell entscheiden, ob diese Extras für sie interessant sind.
Fazit
Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für jeden ein Muss. Sie sichert Ihre finanzielle Zukunft und ist trotzdem äußerst preiswert. Hier noch einmal das Wichtigste auf einen Blick:
- Obwohl Haftpflichtversicherungen nicht viel kosten, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Preisvergleich. Dabei hilft ihnen unser Haftpflicht-Rechner.
- Die pauschale Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollte 5 Millionen Euro nicht unterschreiten.
- Wenn sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, sinken die Beiträge.
- Ehe- und Lebenspartner können mit einem gemeinsamen Vertrag versichert werden. Dieser schützt auch Kinder so lange sie in der Ausbildung sind.
- Eltern von Kleinkindern sollten überprüfen, ob diese mitversichert sind.
- Hunde sind nicht mitversichert. Für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Es kann sich lohnen, für Extraleistungen einen etwas höheren Beitrag zu zahlen. Dies gilt beispielsweise für die Absicherung bei Schlüsselverlust und gegen Schäden an geliehenen Gegenständen.
Zum Schnäppchenfuchs Haftpflicht-Rechner
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