Kinox.to, Movie4k oder Redtube – kostenlose Streaming-Plattformen erfreuen sich immer noch größter Beliebtheit und auch für Live-Übertragungen von Sport-Highlights, wie z. B. der Fußball-Bundesliga, wollen die wenigsten tief in die Tasche greifen. Die Frage, ob das Streamen von Filmen, Serien und Live-Übertragungen erlaubt ist oder nicht, spukt weiterhin, trotz des diesbezüglich gefassten EU-Gerichtsbeschlusses vom 5. Juni 2014, in den Köpfen vieler Liebhaber des Internet-Fernsehens herum. Auch der Unterschied zwischen Streaming-Portalen und Filesharing-Netzwerken, wie z. B. BitTorrent, ist vielen noch nicht ganz klar. Der folgende Ratgeber soll zu diesem Thema etwas Licht ins Dunkel bringen.
- Ist Streaming von Bundesliga, Filmen usw. legal oder illegal?
- 1. Rechtliche Situation
- 2. Grauzone
- 3. Fallbeispiele
- a) Bundesliga Live-Streams
- b) Kinox.to / Movie4k
- c) Popcorn Time / cuevana.tv
- d) YouTube / Mediatheken / VOD download
- 4. Fazit
Im folgenden Artikel möchte ich euch diese Frage so verständlich wie möglich beantworten, denn wenn man dazu im Internet recherchiert, bekommt man häufig Gesetzestexte und Begriffe zum Urheberrecht um die Ohren gehauen, die noch mehr Fragen aufwerfen als zu beantworten.
1. Rechtliche Situation
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. Juni 2014 beschlossen, dass das Streamen von Videos aus dem Internet legal ist, wenn die Inhalte lediglich im Cache (Zwischenspeicher) des Browsers abgelegt und nicht heruntergeladen werden.
Urheberrechtlich gesehen sind in diesem Zusammenhang zwei Paragrafen von Bedeutung:
- § 44a UrhG, nach dem Streaming als „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“ anzusehen ist und somit nicht rechtswidrig
- § 53 UrhG, Absatz 1, welcher besagt, dass keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet werden darf
Beide Paragrafen werfen zwei Unklarheiten auf, die bis heute – trotz des Urteils – nicht vollständig geklärt und daher weiterhin umstritten sind:
- Ist Streaming tatsächlich eine vorübergehende, flüchtige Vervielfältigung oder ist das sogenannte „Buffering“, also Daten-Zwischenspeicherung, die technisch notwendig ist, um den Film / die Serie / das Video überhaupt abspielen zu können, bereits eine Urheberrechtsverletzung?
- Wann ist eine Vorlage, also eine Plattform, auf der Streaming-Inhalte angeboten werden, als „offensichtlich rechtswidrig“ einzustufen? Dazu gibt es leider keine hieb- und stichfeste Definition. Während Portale wie Kinox.to oder Movie4k den meisten als illegal bekannt sein sollten – außer sie haben die letzten 7 Jahre auf dem Mond verbracht – ist das bei einer Vielzahl an kleineren Seiten, die z. B. Bundesliga Live-Streams kostenlos anbieten, eher weniger der Fall.
Manche Anwälte gehen sogar so weit zu sagen, dass sobald ein Inhalt kostenlos angeboten wird, sollten die Alarmglocken läuten. Dann wird es aber sehr schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen, denn neben den kostenlosen und ganz klar als legal klassifizierten Portalen wie YouTube, MyVideo oder Vimeo, tummeln sich viele kleinere, auch legale Seiten, die vom User dann immer erstmal überprüft werden müssten. Klingt nicht gerade nach einem entspannten Videostreaming-Abend.
Es gibt aber auch Rechtsvertreter, die Streaming generell als legal ansehen, da eine Zwischenspeicherung im Browser-Cache definitiv als flüchtig anzusehen ist und der User meistens nicht eindeutig nachvollziehen kann, ob die Betreiber einer Seite rechtmäßig Content zur verfügung stellen oder nicht. Vor eindeutig illegalen Seiten wie Kinox.to oder Movie4k raten aber auch diese Anwälte ab.
Abzugrenzen hiervon sind in jedem Fall BitTorrent-Angebote wie Popcorn Time oder cuevana.tv, da es sich hierbei nicht um Streaming, sondern Filesharing handelt. Hier greift das allgemeingültige Gesetz, dass ein Werk ausschließlich vom Urheber vervielfältigt werden darf. Beim Filesharing werden jedoch – wie der Name schon sagt – Daten mit anderen geteilt und somit nicht mehr allein für den Privatgebrauch genutzt, sondern zur Vervielfältigung.
Die Nutzer von kostenlosen Streaming-Plattformen sind demnach prinzipiell auf der sicheren Seite: Wenn tatsächlich nur gestreamt wird, d. h. keine Dateien auf dem Speicher des PCs abgelegt werden, sondern nur im Cache des Browsers zwischengespeichert werden, konsumiert der User lediglich Inhalte, die vom Internet öffentlich bereitgestellt werden und begeht damit keine Straftat.
Beim Streamen müssen Daten zwischengespeichert werden, um ein ruckelfreies Abspielen des Videos zu gewährleisten. Während des „Pufferns“ wird nichts auf dem PC des Nutzers abgelegt und es ist demzufolge urheberrechtlich gesehen flüchtig bzw. vorübergehend und damit eigentlich – darüber wird noch gestritten – irrelevant.
Den Cache könnt ihr in den erweiterten Ereinstellungen eures Browsers löschen:
- Anleitung für Firefox
- Anleitung für Chrome
- Anleitung für Safari
- Anleitung für Internet Explorer
Anders verhält es sich mit Plattformen, auf denen Inhalte in einem P2P-Netzwerk ausgetauscht werden. Die bekanntesten Beispiele sind Popcorn Time und cuevana.tv. Hier handelt es sich nicht mehr um Streaming, sondern Filesharing à la BitTorrent oder das alte, illegale Napster. Beim Filesharing werden Daten nach dem „give and take“-Prinzip untereinander ausgetauscht. Wer sich einen Film ansehen möchte, muss ihn herunterladen und lädt ihn gleichzeitig wieder hoch, um ihn für andere widerum verfügbar zu machen. Damit nutzt man den Inahlt nicht mehr ausschließlich für den privaten Gebraucht und macht sich somit ganz klar strafbar.
Definitiv illegal sind auch die Betreiber von kostenlosen Streaming-Plattformen wie Kinox.to oder Movie4k, da sie Videos ohne Erlaubnis des Urhebers bereitstellen oder, nach eigener Aussage, „verlinken“. Das Recht der „Vervielfältigung“ und „öffentlichen Zugänglichmachung“ liegt alleine beim Urheber (§ 15 UrhG). Legale, kostenpflichtige Streaming-Anbieter, wie Sky, Netflix, Maxdome usw. zahlen Lizenzgebühren, um Filme und Serien für einen begrenzten Zeitraum – der Verhandlungsspielraum liegt meistens bei 3 Monaten bis zu 3 Jahren – anzubieten.
2. Ist das Streamen von illegal veröffentlichten Videos tatsächlich erlaubt?
Hier bewegen wir uns rechtlich gesehen in einer Grauzone, denn einerseits ist es weiterhin umstritten, ob die Speicherung im Cache nicht schon als Urheberrechtsverletzung gilt, andererseits darf ja keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Vorlage verwendet werden. Das ist bei Seitenbetreibern, die ihre Inhalte kostenlos und ohne Linzenzen erworben zu haben, veröffentlichen, definitiv der Fall.
Wenn der Nutzer quasi weiß, dass er sich gerade auf einer urheberrechtsverletzenden Plattform bewegt, kann er theoretisch dafür belangt werden. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort „theoretisch“, denn praktisch ist dies kaum zu beweisen. Ohnehin liegt der Fahndungsfokus aktuell immer noch bei den Drahtziehern, sprich den Betreibern von Kinox.to und Co., sodass ihr erstmal nichts zu befürchten habt, wenn ihr ab und zu mal einen Film, eine Serie oder Fußballspiele auf eindeutig zweideutigen Seiten streamt. Das soll nicht heißen, dass so etwas nicht mit Vorsicht zu genießen ist, denn – wie gesagt – ist die Lage rechtlich noch nicht eindeutig geklärt.
3. Fallbeispiele
Um besser zu verstehen, inwiefern die unterschiedlichen Faktoren, wie Anbieter, Nutzer und Datenspeicherung, zusammenhängen, habe ich euch ein paar Fallbeispiele entworfen.
a) Bundesliga-Spiele im kostenlosen Live-Stream
Die Übertragungsrechte aller Bundesliga-Spiele liegen bei Sky. Die ARD darf in der aktuellen Saison 2014/2015 lediglich 2 Spiele ausstrahlen. So ein Bundesliga-Sky-Abo kostet pro Monat jedoch mindestens 17€. Selbst den äußerst hartgesottenen Fans ist das manchmal zu viel und die Verlockung umso größer, einfach „Bundesliga Live-Stream“ zu googlen, um sich Fußball völlig kostenlos anzusehen. Aber ist das wirklich rechtens?
Nur solange es sich tatsächlich um einen Live-Stream handelt und man keine Inhalte herunterlädt! Vor allem, wenn es um Streaming rund um die Ausstrahlung von Sport-Events geht, ist das Angebot sehr groß und vielfältig. Dadurch kann der User tatsächlich den Überblick verlieren, ob es sich nun um eine legale oder illegale Plattform handelt. Allerdings befindet man sich hier streng rechtlich gesehen bereits in der besagten Grauzone. Da keine Speicherung (außer im Puffer, der sofort wieder überschrieben wird) stattfindet, kann man hier ein vorsichtiges Ja aussprechen. Natürlich würden hier einige Anwälte widersprechen, die aktuelle Gesetzeslage lässt diesen Freiraum aber zu. Außerdem muss man sich beim Streamen, egal welchen Contents, immer vergegenwärtigen, dass die Bildqualität natürlich niemals an Full-HD der legalen Anbieter heranreicht.
b) Film auf Kinox.to / Movie4k etc. streamen
Video-On-Demand-Dienste wie Maxdome, Netflix oder Amazon Prime Instant Video sind gerade groß im Kommen. Wer schon GEZ zahlt, hat aber vielleicht keine Lust, noch mehr im Monat fürs Fernsehen zu berappen. Plattformen wie Kinox.to, Movie4k oder der Porno-Kanal RedTube sind allgemein bekannt illegal, kann man als Nutzer ebenfalls belangt werden?
Jein. Theoretisch nicht, praktisch gab es wegen RedTube allerdings im letzten Jahr eine Welle von Abmahnungen, die sich aufgrund des EU-Gerichtsbeschlusses jedoch als illegal entpuppt haben. Ansonsten wurde noch nie jemand konsequent dafür bestraft, weil er ein Video auf diesen Portalen gestreamt hat. Da Plattformen wie Kinox.to, Movie4k usw. jedoch mittlerweile allen als rechtswidrig bekannt sein sollten, gehen die Meinungen hier auch am weitesten auseinander.
Letztlich ist immer darauf zu achten, dass nichts heruntergeladen wird, damit der Verdacht der illegalen Vervielfältigung gar nicht erst entstehen kann. Zudem ist es sehr schwierig, Nutzer überhaupt ausfindig zu machen, da die IP-Adressen bislang höchstens 7 Tage vom Provider gespeichert werden können. Es gibt durchaus Rechtsvertreter, deren Meinung nach auch die Nutzer einschlägiger Portale abgemahnt werden sollten. Momentan sieht es jedoch eher so aus, dass in erster Linie den Seitenbetreibern der Garaus gemacht werden soll.
Zudem sinkt aufgrund der steigenden Auswahl an legalen Video-On-Demand-Angeboten das Interesse der Nutzer an zwielichtigen Portalen. Das zeigt z. B. auch die kommerziell erfolgreiche Entwicklung des Musik-Streaming-Marktes.
c) Film über Popcorn Time / cuevana.tv usw. schauen
Früher, als das Internet noch „anarchischer“ war und so manche Rechtslage ungeklärt, luden sich viele sogenannte „Filesharing-Programme“ runter, ohne wirklich zu wissen, was es damit auf sich hat. Musik, Videos, Games und sonstige Medien wurden fröhlich untereinander ausgetascht, hoch- und runtergeladen, ohne schlechte Gewissen, da man ja Teil einer Community war. Dass so etwas heutzutage strengestens verboten, nachverfolgt und mit nicht unerheblichen Geldbußen geahndet werden kann, sollte jedem, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Abmahnungswellen durch einschlägige Anwaltskanzleien wie Waldorf Frommer, Urmann & Collegen etc., bekannt sein. Die meisten, bei denen eine solche Abmahnung ins Haus getrudelt ist, haben Daten über P2P-Netzwerke wie BitTorrent oder eMule ausgetauscht.
Aktuell sind es vor allen Dingen Portale wie Popcorn Time oder cuevana.tv, die über ein BitTorrent-Netzwerk funktionieren. Vielen ist jedoch gar nicht bewusst, dass es sich hierbei nicht um Streaming-, sondern Filesharing-Portale handelt, deren Nutzung erstmal den Download eines Clients vorraussetzt. Daraufhin werden Medien bzw. Dateien sowohl runter- als auch wieder hochgeladen und somit illegal vervielfältigt.
Das angebliche „Streamen“ auf Plattformen wie Popcorn Time oder cuevana.tv ist also definitiv illegal und hatte bereits mehrere Abmahnungen zur Folge. Das Bußgeld beträgt in den meisten Fällen 500-1.000€, also durchaus kein Pappenstiel. Falls ihr betroffen seid, ist es erstmal wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren – im Internet gibt es diverse Erfahrungsberichte, Tipps und Hilfestellungen, wie man sich am besten zu verhalten hat.
d) YouTube-/Mediatheken-/Video On Demand-Inhalte herunterladen
Das Internet-Fernsehen hat bereits bei vielen den konventionellen TV-Genuss abgelöst. Zattoo, die Mediatheken diverser Sender (ARD/ZDF, RTL/VOX Now, 7TV usw.), YouTube und vor allem Video-On-Demand bzw. Videostreaming-Dienste, wie Sky, Netflix, Maxdome, Watchever oder Amazon Prime Instant Video treten schon seit Längerem ihren Siegeszug an. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass man die Inhalte nicht nur online streamen, sondern auch downloaden und offline gucken kann. Das ist völlig legal, allerdings je nach Anbieter etwas umständlich.
Bei Watchever und Maxdome ist eine Download-Funktion im Service integriert und man hat 30 Tage lang Zeit, sich den Titel offline anzusehen, danach wird er automatisch gelöscht. Sobald man innerhalb dieser 30 Tage angefangen hat, das Video wiederzugeben, hat man 48 Stunden Zeit, es zu Ende zu schauen. Das gleiche gilt für Sky Snap, während Sky Go und Netflix noch keine Offline-Funktion besitzen und der Download hier nur über zusätzliche Tools möglich ist. Bei Amazon Prime Instant Video ist die Offline-Funktion offiziell nur für Kindle Fire Tablets oder Fire Phones gedacht.
Auch Youtube-Videos und Mediatheken-Content nahezu aller Sender dürfen problemlos downgeloaded werden, vorausgesetzt man installiert sich die entsprechenden Tools, wie z. B. den Youtube Downloader oder Audials Moviebox. Grundsätzlich gilt, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte niemals vervielfältigt werden dürfen, also – einfach gesagt – wenn dem Download kein Upload folgt.
4. Fazit
Trotz des EuGH-Urteils vom 5. Juni 2014 ist es letztlich immer noch umstritten, ob Streaming tatsächlich vollkommen erlaubt ist oder nicht. Grundsätzlich habt ihr nichts zu befürchten, wenn ihr tatsächlich ausschließlich streamt und niemals einen Client oder Sonstiges auf euren Computer downloaded. Streamen heißt, dass lediglich Daten im Cache (Zwischenspeicher) eures Browsers zur Pufferung des Videos abgelegt werden. Wenn ihr zudem noch darauf achtet, den Cache regelmäßig zu leeren, kann euch so schnell nichts passieren.
Unter Rechtsexperten wird jedoch weiterhin diskutiert, ob es sich beim Zwischenspeicher nicht doch schon um eine Urheberrechtsverletzung handelt und ob man sich nicht bereits strafbar macht, wenn man eindeutig als illegal identifizierte Plattformen, wie z. B. Kinox.to oder Movie4k, nutzt. Diese und ähnliche Portale sind also mit Vorsicht zu genießen. Nichtsdestotrotz ist ein Nachweis schwierig und im Mittelpunkt der Fahndung stehen ohnehin mehr die Betreiber solcher Seiten als deren User.
Natürlich kann man das Ganze auch aus moralischer Perspektive betrachten und hier seid ihr gefragt: Findet ihr, dass Medien – egal welcher Art – für jeden kostenlos zugänglich sein sollten (Stichwort „Kultur-Flatrate“), oder seid ihr bereit dafür zu bezahlen?
Kommentare (21)
Schreiben Kommentar schreibenMan sollte besser aufpassen, auf welchen Seiten man einen Film streamt. Wenn man aber jetzt auf die Idee kommt, den Film herunterzuladen, dann kann es schon passieren, dass man dabei eine Abmahnung erhält. Dazu habe ich neulich einen Artikel gefunden. Darin berichtet ein Rechtsanwalt, dass jemand abgemahnt wurde, weil er eine Datei nur zu 0,04% heruntergeladen hatte. Den Link zu dem Artikel findet ihr hier: https://www.aid24.de/rechtsblog/filesharing-kann-bei-illegalem-teildownload-einer-datei-manchmal-teuer-werden Ein Tipp: Passt lieber auf, dass ihr nicht auf einen Download-Button drückt, denn dann riskiert ihr schon eine Abmahnung. Ich denke nicht das jemand von euch Lust auf so ein Hekmek hat ;)..
@Schnäppchenfuchs Was soll der Text jetzt bedeuten? Beispiel: Könnte ich (bedenkenlos) einfach mein YouTube Downloader öffnen, den Link reinpacken, und dann das Video auf mein PC speichern? Also wäre dies Legal oder Illegal?
@Anonymous & Anonymous: Ich will mich nicht wichtig machen, ich finde es nur nicht in Ordnung wenn hier Dinge geschriben werden die zum Teil nicht stimmen oder seeehr undeutlich sind. Aber bitte sagt mir doch welche meiner Aussagen falsch ist, damit ich was lernen kann.
... eigenverantwortung... das sagt doch alles... also danke für den Beitrag...
Gibts eigentlich noch keine Rabattgutscheine auf Abmahnungen?
Ja, dieser hadez hat auch maximal halb so viel Ahnung, wie er denkt zu haben. Wie so oft im Leben ...
Danke für deinen Artikel Monika, dieser "hadez" scheint sich hier wichtig machen zu wollen.
also ich komm grad aus dem Kino, wurde gut unterhalten und wusste vorher nichtmal was kommt!
"Kinox.to, Movie4k oder Redtube – kostenlose Streaming-Plattformen erfreuen sich immer noch größter Beliebtheit und auch für Live-Übertragungen" Köstlich, wie nur komplett illegale Seiten genannt werden.
Leute, jedem juristischen Laien muss doch klar sein, dass in den Moment, indem man eine Leistung ohne jede Gegenleistung empfängt etwas nicht korrekt sein kann. Zumal es für speziell diese Leistung (Bundesliga) eine exklusive Vermarktung der Rechte daran gibt. Ja Streaming ist noch nicht entschieden, aber derlei klare rechtswidrige Inhalte werden konsequent abgeurteilt.
@admin: Bitte nimm diesen Artikel vom Netz oder bearbeite ihn wenigstens gründlich. Hier stehen so viele undeutliche, widersprüchliche und (meiner Meinung nach) falsche Sachen drin. Ein paar Beispiele: "Wenn tatsächlich nur gestreamt wird, d. h. keine Dateien auf dem Speicher des PCs abgelegt werden, sondern nur im Cache des Browsers zwischengespeichert werden" Die Daten werden, wenn sie "im Cache des Browsers zwischengespeichert werden" gespeichert, das sagt der Name doch schon! Ich kann jederzeit in den Ordner auf meinem PC navigieren und die Videodateien in einen anderen Ordner oä kopieren. Anders sähe es aus wenn dieses zwischen"speichen" ausschließlich im RAM stattfinden würde... Eine Besonderheit beimCacheordner ist halt, dass sich (normalerweise) der Browser darum kümmert, dass dieser Ordner regelmäßig gelöscht wird, das kann aber auch gerne mal ein paar Wochen dauern. "Definitiv illegal sind auch die Betreiber von kostenlosen Streaming-Plattformen wie Kinox.to oder Movie4k, da sie Videos ohne Erlaubnis des Urhebers bereitstellen oder, nach eigener Aussage, “verlinken”." Die streamen nicht, nicht nur "nach eigener Aussage", sondern wirklich! Auf den Servern diesen Seiten sind/waren keine Filmdateien gespeichert, jediglich Links zu Streamingseiten (ähnlich Youtube, myVideo usw). Deshalb ist es ja gerade so schwer die Betreiber dieser "Linklisten" zu verklagen. "Bundesliga-Spiele im kostenlosen Live-Stream [...] Aber ist das wirklich rechtens? Nur solange es sich tatsächlich um einen Live-Stream handelt und man keine Inhalte herunterlädt!" Wo ist da jetzt der Unterschied zwischen einer Seite die kostenlos Serien zeigt und einer Seite die Fußball zeigt? Es gibt doch keinen! "illegal veröffentlichte(n) Videos" = "Grauzone", Fußball = Legal, das macht dochen keinen Sinn. Wie kommst du darauf? "Plattformen wie Kinox.to, Movie4k oder der Porno-Kanal RedTube sind allgemein bekannt illegal" Aha, also dass RedTube illegal ist, ist mir jetzt ganz neu. RedTube gehört dem Unternehmen Mindgeek, die verdienen Geld mit Abos, zusatzleistungen und sowas, alles legal. PornHub macht öffentlich Werbung (http://www.adweek.com/adfreak/pornhub-erects-huge-billboard-times-square-after-long-search-great-non-pornographic-ad-160632) und YouPorn sponsort eine eSport Mannschaft (http://www.cnbc.com/id/102236929). Die Abmahnungen des Anwalts waren nicht legal, das macht die Seiten aber nicht illegal... "YouTube-/Mediatheken-/Video On Demand-Inhalte herunterladen [...] Das ist völlig legal" Aha, wie kommst du jetzt darauf? Kannst du das irgendwie belegen? Wieso ist es legal wenn ich mir Serienfolgen, die irgendjemand (von DVD gerippt) auf YouTube hochgeladen hat, runterlade? Wo steht, dass ich mir die Filme, die ich während meines kostenlosen Testmonats bei Netflix gucken kann, auch nach Beendigung meines Abos bei denen trotzdem auf meinem PC lagern darf. Da hätte ich doch schon gerne ein paar Quellen zu. Das sind jetzt nur ein paar Sachen die mir sofort ins Auge gesprungen sind. Ich weiss nicht ob du dir damit einen Gefallen tust. Was passiert wenn jemand angeklagt wird und er sagt "Auf schnaeppchenfuchs.com steht, dass das alles legal war was ich gemacht habe" @Dolph: Ein Internetanschluss ist ab 18 Jahren. Kleine neunjährige Kinder kommen gar nicht ins Internet. Wenn die Eltern die Kleinen vor ihren PC (und ihren Internetanschluss) setzen oder ihnen ein Smartphone mit Internet (der Vertrag läuft über die Eltern) geben und sie dann alleine lassen, dann ist das die Schuld der Eltern wenn die Kinder nicht ausschließlich auf diesendungmitdermaus.de surfen...
Wie das ganze bei Lebensmitteln endet, seht man ja: man bekommt dann nur noch Dreck, wenn Leute wenig bis gar nix ausgeben wollen! Bei Filmen, Musik und Serien wird zwar nicht die Gesundheit geschädigt (höchstens geistig, wenn man zuviel RTL2 etc guckt), aber wenn die Leute keine Kohle für Ihre Leistungen sehen, wird auch deren Leistung nicht optimal sein können! Und vergesst nicht: an einem Blockbuster verdienen nicht nur die Stars Millionen, sondern auch jeder Kabelträger und jeder DVD-Einleger muss davon seinen Lebensunterhalt bestreiten! ALso wo ist das Problem, zur Videothek zu gehen oder in legalen Portalen gegen Cash zu streamen oder sich Filme,Serien ,Musik ZU KAUFEB, um für die Leistung auch ganz banal eine Gegenleistung zu entrichten?? Ich habe früher auch geleecht wie bekloppt und habe mich NICHT AUS ANGST SONDERN AUS ÜBERZEUGUNG selbst geläutert, und zahle für Leistungen. Wenn jeder wenigstens etwas dazu beitragen würde, wäre schon viel passiert!!!