Das Finanzamt schickt euch meistens keine schriftliche Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Daher müsst ihr euch die Frage stellen, ob ihr überhaupt eine Einkommenssteuererklärung selber machen müsst. Fast jeder zahlt in Deutschland Steuern - Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Kfz-Steuer, Hunde-Steuer und natürlich die Einkommenssteuer gehören hier zu den großen Posten. So zahlt ihr das ganze Jahr über Steuern. Selbstständige, Unternehmer:innen und Landwirt:innen müssen immer eine Steuererklärung abgeben (sie sind pflichtveranlagt). Nur wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen (9.408€ für 2020; 9.744€ für 2021) und sie auch keinen Verlust gemacht haben, müssen sie keine Steuererklärung selber machen.

Anders sieht es bei angestellten Arbeitnehmer:innen aus, die nur von einem Gehalt leben. Denn als Angestellte:r begleicht ihr eure Einkommens-Steuerschuld bereits mit der Lohnsteuer gemäß eurer Steuerklasse. Wer als Arbeitnehmer:in trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, regelt § 46 des Einkommensteuergesetz (EStG). Eine freiwillige Abgabe als Arbeitnehmer:in verschafft euch allerdings einen Überblick darüber, ob ihr zu wenig Steuern unterm Jahr gezahlt habt und Freibeträge in Anspruch nehmen könnt. Wenn ihr zu hohe Steuern gezahlt habt, bekommt ihr auch bei einer freiwilligen Abgabe ((Antragsveranlagung) eine Rückerstattung vom Finanzamt. Wer jährlich zu wenig Steuern zahlt, muss mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Bei einer freiwilligen Abgabe als Arbeitnehmer:in könnt ihr die Abgabe aber auch fristgerecht widerrufen und geht so kein Risiko einer Nachzahlung ein.
Folgende Personen müssen eine Steuererklärung selber machen:
- Ihr erhaltet Lohnersatzleistungen von mehr als 410€, zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld 1.
- Ihr arbeitet bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig und versteuert eure Einkünfte in der Lohnsteuerklasse VI.
- Ihr habt Nebeneinkünfte von mehr als 410€ (nach Abzug von Werbungskosten, Pausch-, Entlastungs- und Freibeträgen). Minijobs und abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen nicht dazu.
- Bei eurer Lohnsteuer ist ein Freibetrag eingetragen. Das gilt nicht für Pauschbeträge für Behinderte, Kinder und Hinterbliebene. Das gilt nicht, wenn die Summe aller Einkünfte in 2020 unter 11 900€ (22 600 Euro für Paare) lag.
- Wenn ihr eine Abfindung oder Lohn für mehrjährige Arbeit (nach Fünftelregelung) erhaltet.
Steuersoftware im Überblick
Es macht Sinn, die Steuererklärung online abzugeben, da nicht nur hilfreiche Software-Programme und Apps Tipps geben, sondern euch auch die große Zettelflut erspart bleibt. Die Abgabe in Papierform dürfen nur noch Arbeitnehmer:innen und Senior:innen nutzen, wenn sie keine weiteren Gewinneinkünfte als Selbstständige, Gewerbetreibende oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Selbstständige, Freischaffende und Unternehmer:innen müssen die Steuererklärung immer online abgeben. Die Kosten für das Softwareprogramm könnt ihr außerdem in der Steuererklärung des Folgejahres auch als Werbungskosten absetzen. Falls ihr noch hilfreiche Tipps zur Steuersoftware und praktischen Apps habt, nennt diese gerne in den Kommentaren!
Software |
Vor- & Nachteile |
Preis | Link |
Taxfix
![]() |
|
|
|
Smartsteuer![]() |
|
|
zum Angebot |
Wundertax![]() |
|
|
zum Angebot |
Lexware Taxman![]() |
|
|
zum Angebot |
WISO Steuer![]() |
|
|
steuer:Web steuer:Sparbuch steuer:Mac |
Steuertipps.de SteuerSparErklärung
![]() |
|
|
zum Angebot für Lehrer:innen |
Steuerbot.com![]() |
|
|
zum Angebot |
buhl:tax 2022 Professional![]() |
|
|
|
Wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Folgende drei Personengruppen müssen keine Steuererklärung selber machen:
- Wenn ihr nur ein geringes Einkommen erzielt: Für Singles liegt der Grundfreibetrag bei 9.744€ (Jahr 2021) und für Verheiratete bei 19.488€ (Jahr 2021). Bis zu diesen Grundfreibeträgen müssen keine Steuern gezahlt werden.
- Wenn ihr Arbeitnehmer:innen mit der Steuerklasse I seid und ihr nur Einkommen aus einer Anstellung erzielt.
- Wenn ihr als Ehepaar die Steuerklassenkombination 4/4 habt und nur Einkommen aus euren Anstellungen erzielt.
Auch wenn ihr als Arbeitnehmer:in meist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid, könnt ihr von einer freiwilligen Einkommensteuererklärung profitieren. Für Angestellte, Student:innen und auch Rentner:innen gibt es oft Geld zurück, wenn sie beispielsweise eine zu hohe Abgeltungsteuer für Kapitalerträge bezahlt haben. Freiwillig könnt ihr bis zum 31. Dezember rückwirkend eine Steuererklärung selber machen und das rückwirkend für die vergangenen vier Jahre. Ein Vorteil ist, dass ihr bei einer rückwirkenden Steuererklärung selten damit rechnen müsst, dass ihr Geld nachzahlen sollt. Sollten doch Rückzahlungsforderungen kommen, empfehlen Steuerexpert:innen, die abgegebene(n) Steuererklärung(en) zurückzuziehen. Dazu reicht ihr, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt eures Steuerbescheids, per Schreiben einen Einspruch beim Finanzamt ein. Die Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und ihr braucht nicht nachzuzahlen.
Mit "MeinElster" die Steuererklärung selber machen
Im Online-Portal "MeinElster" könnt ihr eure Steuererklärung selber machen und komplett kostenlos anfertigen. Die Daten werden direkt an das Finanzamt übermittelt. Steuerprogramme und Apps versammeln allerdings das gesamte Steuerspar-Wissen und können die Übermittlung noch einfacher machen! Denn Steuerklärungs-Programme schlagen euch auch unbekanntere Posten vor und liefern Steuerspartipps, die in "MeinElster" nicht erwähnt werden.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Seid ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung), ist die Abgabefrist immer der 31. Mai im nächsten Jahr. Als Ausnahme gilt: Mit Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 31. Dezember des nächsten Jahres. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Regel jedoch teilweise außer Kraft gesetzt und mehrfach verlängert. Lasst ihr euch von einer/einem Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist. Versäumt ihr die Frist besonders bei Abgabeverpflichtung, müsst ihr mit Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen. Wenn ihr absehen könnt, dass eure Steuererklärung auch in den nächsten Wochen nicht fertig wird, solltet ihr vor dem 31. Juli eine Fristverlängerung beantragen. Auf eine Fristverlängerung habt ihr allerdings keinen Anspruch, aber es ist einen Versuch wert. Ihr könnt auch eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen. Das heißt, dass ihr eure Verlängerung bewilligt wird, wenn ihr bis zu eurem selbstgesezten Abgabetermin (nur ein paar Wochen in der Zukunft) nichts mehr vom Finanzamt hört. Wichtig ist, dass ihr im formlosen Antrag Gründe für die stillschweigende Fristverlängerung nennt (z.B.: Krankheit, Zusendung von fehlenden Unterlagen oder Umzug). In der Tabelle seht ihr, wann ihr die Abgabe für die Steuerjahre 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 erledigt haben müsst.
Steuerjahr | Frist für freiwillige Abgabe | Abgabepflicht* |
Mit Steuerberatung |
2018 | 31.12.2022 | ||
2019 | 31.12.2023 | ||
2020 | 31.12.2024 |
|
|
2021 | 31.12.2025 | Wegen Corona geändert: 31.10.2022 |
31.08.2023 |
2022 | 31.12.2027 | Wegen Corona geändert: 31.08.2024 | 31.05.2025 |
2023 | 31.12.2028 | Wegen Corona geändert: 31.07.2025 | 30.04.2026 |
Kommentare (0)
Schreiben Kommentar schreiben