Wer sich mit dem Thema Verbraucherrechte auseinandersetzt, merkt schnell, dass er sich auf sehr dünnem Eis bewegt. Nur wenige Leute wissen beim Onlineshopping und offline Einkaufen im Markt genau, was sie dürfen und was nicht, wenn es mal zum Fall kommen sollte, dass ein Gerät defekt ist oder doch nicht gefällt. Begriffe wie Garantie, Gewährleistung, Widerruf und Umtausch werden häufig durcheinander gebracht – einerseits sind sie schwierig auseinander zu halten und andererseits greifen sie teilweise gleichzeitig oder werden selbst vom Händler oder Hersteller unverständlich formuliert. Wir möchten euch in diesem Artikel bis ins Detail aufklären, so dass ihr eure Rechte kennt und ggf. anwenden könnt.
Vergleich ⇓ | B-Ware ⇓ | Fallbeispiele ⇓ | Tipps ⇓ | Info⇓
- Garantie, Gewährleistung, Widerruf und Umtausch – wo liegt der Unterschied?
- 1. Widerruf
- 2. Umtausch
- 3. Was ist ein Mangel?
- 4. Gewährleistung
- 5. Garantie
- 6. Garantie, Gewährleistung, Widerruf und Umtausch im Vergleich
- 7. Wie verhält es sich bei Gebrauchtware und B-Ware?
- 8. Fallbeispiele
- 9. Tipps
- 10. Weiterführende Informationen
Oft geht man von der Annahme aus, dass man gekaufte Produkte innerhalb von 14 Tagen umtauschen kann. Diese Rückgabe ist jedoch nur beim Widerruf im Online-Geschäft gesetzlich vorgesehen, im Ladengeschäft ist ein Umtausch prinzipiell nicht gesetzlich geregelt, sondern basiert auf der Kulanz des Händlers. Falls eine Ware jedoch kaputt ist, dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine Reklamation, wobei zwischen der gesetzlich verankerten Gewährleistung des Händlers und der freiwilligen Garantie des Herstellers unterschieden wird. Diese vier Begriffe möchte ich im Folgenden für euch deutlich voneinander abgrenzen.
Vergleich
Widerruf
Wenn ihr Waren online gekauft habt, dann gilt innerhalb von 14 Tagen die gesetzlich geregelte Widerrufsfrist, d. h., ihr könnt in diesen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen von eurem Kaufvertrag zurücktreten und bekommt euer Geld zurückerstattet. Dazu reicht eine eindeutige Erklärung (per Mail, Brief oder im Paket) und die Rücksendung der Ware – generell müsst ihr dabei die Versandkosten selbst tragen. Einige Händler wie Amazon oder zalando bieten aber auch einen kostenlosen Rückversand an.
Die Widerrufsfrist gilt allerdings nur bei Onlinekäufen, Katalogbestellungen und Käufen außerhalb von Ladengeschäften (also bspw. am Telefon oder vor der Haustür abgeschlossene Verträge). Damit unterscheidet sie sich erheblich vom Umtausch und darf damit nicht verwechselt werden – dieser basiert nämlich nur auf Kulanz bei einigen stationären Händlern (siehe 2. Umtausch).
Käufe, bei denen der Vertragspartner kein Unternehmen, sondern eine Privatperson ist, sind übrigens vom Widerruf ausgeschlossen – hier greift maximal die Gewährleistung bei einer Reklamation (siehe 4. Gewährleistung). Bestimmte Produkte sind darüber hinaus generell vom Widerruf ausgenommen, diese habe ich euch einmal aufgelistet:
- Tickets für Flüge und Konzerte, Fahrkarten und Reservierungen in Hotels bei festen Terminen
- personalisierte Waren nach Kundenwunsch
- regelmäßig zugestellte Nahrungsmittel
- geöffnete und vorher versiegelte Datenträger (wie CDs, DVDs und Blu-rays)
Darüber hinaus sind Zeitschriften-Abonnements, die über das Internet abgeschlossen wurden, nicht widerrufbar, insofern das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin nicht mehr als 200€ kostet. Hier gilt die Widerrufsfrist nur bei telefonischem Abschluss des Vertrags bzw. bei einem Haustürgeschäft.
Einige Händler bieten euch beim Onlinekauf aus Kulanz sogar eine noch längere Widerrufsfrist. Als Beispiel wäre hier Amazon zu nennen, das Unternehmen ermöglicht seinen Kunden eine Bedenkzeit von 30 Tagen nach Kauf des Artikels. Mitte letzten Jahres überraschte auch IKEA mit einem lebenslangen freiwilligen Rückgaberecht.
Der Händler muss in diesem Fall auch Kosten für die Lieferung tragen, wenn ihr euch für die von ihm vorgesehene Art der Lieferung entschieden habt.
Umtausch
Genau diese Widerrufsfrist gilt beim Einkauf im Laden nicht, das Recht auf Umtausch ist in diesem Fall ein Mythos! Es gibt kein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht bei Ladenkäufen und das solltet ihr euch merken. Wenn eine Ware also frei von Mängeln ist, dann ist es prinzipiell nicht vorgesehen, sie einfach wieder gegen Geld umtauschen zu können.
Höchstwahrscheinlich hat sich dieses vermutliche Umtauschrecht eingebrannt, weil eine Vielzahl von Händlern aus reiner Kulanz dennoch einen Umtausch bzw. eine Rückgabe anbieten. Viele große Modeketten ermöglichen es den Kunden, die Kleidung noch mal vor dem eigenen Spiegel Zuhause anzuprobieren und sie ggf. zurückzubringen. Auch die Elektronikriesen Saturn und Media Markt werben mit dem berühmten “Umtausch ohne Wenn und Aber“ innerhalb von 14 Tagen.
Etwas verwirrend in diesem Zusammenhang ist häufig auch die Formulierung von sogenannten „Preis-“ oder „Zufriedenheitsgarantien“ von Händlern. Im Grunde genommen handelt es sich dabei nicht um eine Hersteller-Garantie (wie in Punkt 5. Garantie) beschrieben, sondern um verlängerte Widerrufs- (bei Online-Geschäften) bzw. Umtauschfristen (bei Offline-Geschäften).
Generell ist ein Offline-Händler keineswegs dazu verpflichtet, gekaufte Ware wieder zurückzunehmen, denn gemeinhin gilt, dass geschlossene (Kauf-)Verträge erfüllt werden müssen. Anders verhält es sich natürlich bei mangelhafter Ware und Ware, die nicht hält, was sie verspricht – hier gelten nun die Reklamationsansprüche in Form von Gewährleistung und Garantie.
Theoretisch lassen sich Kaufverträge auch anfechten. Dadurch wird das Rechtsgeschäft nachträglich unwirksam. Ein Anfechtungsgrund ist zum Beispiel ein Inhaltsirrtum bei der Abgabe der Willenserklärung zum Kauf. Hier muss es sich jedoch um einen erheblichen Irrtum handeln, ohne welchen man den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte.
In beiden Fälllen hat der Verkäufer das Recht auf Minderung des Gegenwerts bei einer Wandlung aufgrund eurer Nutzung (§346 Abs.3)
Zusammenfassung: Unterschied zwischen Widerruf und Umtausch
Grob gesagt gibt es die gesetzlich geregelte Möglichkeit eines Widerrufs innerhalb von 14 Tagen nur bei Onlinekäufen. Wenn ihr Waren in einem Ladengeschäft erworben habt und euch diese nicht gefallen, dann könnt ihr nur auf die Kulanz des Händlers durch eine freiwillige Umtauschfrist hoffen – diese ist nicht gesetzlich verankert, wird jedoch von vielen Händlern angeboten. Ob der Händler euch dann einen Gutschein oder Bargeld als Erstattung anbietet, ist ihm freigestellt.
Was ist ein Mangel?
Bevor wir zur Definition von Gewährleistung und Garantie kommen, soll zunächst geklärt werden, was überhaupt ein Mangel ist. Denn so banal es sich auch anhört, hier gibt es eine Menge an Unterschieden und Ausnahmen, die teilweise einzeln betrachtet werden müssen. Ein Mangel liegt zunächst einmal bei folgenden Fällen vor:
- Sachmangel – Ein Produkt entspricht nicht der Beschaffenheit, die beim Kaufvertrag vereinbart wurde.
- Ein Produkt hält nicht, was die Werbung verspricht.
- Das Produkt wurde vom Verkäufer (oder dem beauftragten Service) mangelhaft montiert.
- Fehlerhafte Montageanleitung (unverständlich übersetzt oder Anleitungshinweise beschädigen Ware).
- Es wurden falsche oder zu wenige Teile geliefert.
Dabei spielt die Ausprägung bzw. Wesentlichkeit des Mangels so gut wie keine Rolle. Wenn euch also ein Verkäufer à la „Das ist doch nicht so schlimm“ abspeisen will, dann solltet ihr euch auf den Gewährleistungsanspruch berufen.
Kein Mangel besteht, wenn das Produkt durch eine unsachgemäße Benutzung einen Schaden erleidet. Verschleiß und typische Abnutzungserscheinungen rechtfertigen einen Sachmangel ebenfalls nicht. Bei einigen Produktkategorien ist dies natürlich ein kritischer Punkt – Schuhe z. B. sollten bei durchschnittlicher Qualität mindestens 6 Monate tragbar sein, mit Mängeln bei PKWs hat sich der ADAC ausführlich auseinander gesetzt.
Gewährleistung
Unter der Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) versteht man die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die einem Käufer durch den Kaufvertrag zustehen, wenn ihm vom Verkäufer mangelhafte Ware ausgehändigt oder zugeliefert wurde. Dabei stellt ein Verkäufer per Gewährleistung sicher, dass eine von ihm verkaufte Sache frei von Mängeln ist. Die dafür vom Händler gewährleistete Frist beträgt 24 Monate nach § 438 BGB.
Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dabei kann der Kunde grundsätzlich selbst entscheiden, wie die Nacherfüllung auszusehen hat, d. h. ob der Mangel am Produkt beseitigt oder gar ein neues Produkt geliefert werden soll. Die Material-, Arbeits- und Transportkosten hat nebenbei bemerkt der Verkäufer zu tragen. Falls kein Ersatzgerät geliefert werden kann und eine Reparatur ebenfalls nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, dann hat der Kunde ein neues Wahlrecht – entweder er macht den Vertrag rückgängig und erhält sein Geld zurück (§ 440 BGB), oder er kann eine Minderung des Kaufpreises verlangen (§ 441 BGB).
Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate wird zum Vorteil des Kunden davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. In diesem Fall sollte die Nacherfüllung verhältnismäßig einfach über die Bühne laufen. Nach diesem halben Jahr folgt nun aber die Beweislastumkehr, d. h. der Kunde muss beweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war, was sich ggf. als sehr schwierig erweisen kann und im Zweifelsfall nur per Gutachter möglich ist.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung im Gegensatz zur Garantie vom Händler übernommen wird. Dieser darf seinen Kunden im Falle einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist auch nicht dazu zwingen, sich an den Hersteller zu wenden. Im Übrigen kann die Gewährleistung vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich kann der Händler hier auch auf sein Recht beharren, den Mangel vor Ersatzleistung zu beseitigen. (Gesetz der Nachverhandlung §439 Abs.3)
Garantie
Die Garantie ist eine zusätzlich zur Gewährleistung freiwillig vom Hersteller versprochene Dienstleistung. Die Dauer dieser gewerblichen Garantie, die als eine Art Funktionsversprechen verstanden werden kann, darf der Hersteller selbst bestimmen – er ist allerdings auch nicht dazu verpflichtet, diese überhaupt anzubieten.
Häufig beträgt die Dauer des Garantieanspruchs 1 bis 2 Jahre, teilweise sogar länger. Es ist auch möglich, dass nur bestimmte Teile des Geräts mit einer Garantie versehen sind, oder dass unterschiedliche Teile eine unterschiedlich lange Garantie besitzen. Viele Smartphone-Hersteller unterbreiten bspw. 24 Monate Garantie auf das komplette Gerät, allerdings nur 6 Monate auf den eingebauten Akku.
Bietet ein Hersteller eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie an, dann kann der Käufer diese über den vorher definierten Zeitraum in Anspruch nehmen und muss für eine notwendige Reparatur nicht bezahlen, insofern er das Gerät nicht entgegen seines normalen Gebrauchs benutzt hat. Dabei ist wichtig, dass die Garantie rechtlich bindend ist, sobald der Hersteller eine Erklärung der Garantie abgegeben hat.
Darüber hinaus gilt, dass die zusätzliche freiwillige Garantie vollkommen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung besteht, d. h. auch, dass sie die 24-monatige Gewährleistung auf keinen Fall aushebeln, verringern oder ersetzen kann. Manchmal bieten Händler auch eine zusätzliche Garantie an, die aber meist kostenpflichtig ist.
Zusammenfassung: Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Vereinfacht betrachtet ergeben sich zwei wichtige Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie: zum einen die gesetzliche Grundlage und zum anderen der Vertragspartner. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und greift für 24 Monate, wohingegen die Garantie nur eine freiwillige Zusicherung darstellen kann, deren Laufzeit vom Hersteller selbst definiert wird. Damit tut sich auch schon der zweite große Unterschied auf – ein Gewährleistungsanspruch richtet sich immer an den Händler bzw. Verkäufer, die Garantie hingegen wird vom Hersteller der Ware versprochen.
Garantie, Gewährleistung, Widerruf und Umtausch im Vergleich
Ware zurückgeben… | Widerruf | Umtausch | Gewährleistung | Garantie |
---|---|---|---|---|
ohne Grund | ohne Grund auf Kulanz |
bei Mangel | bei Mangel auf Kulanz |
|
innerhalb von 14 Tagen | ja | ja | ja | ja |
innerhalb von 6 Monaten | nein | nein | ja | ja |
innerhalb von 2 Jahren | nein | nein | ja (Beweislastumkehr) | ja |
nach 2 Jahren | nein | nein | nein | ja |
Wie verhält es sich bei Gebrauchtware und B-Ware?
Zunächst gilt festzuhalten, dass bei Gebrauchtware die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit in Form des Widerrufs und Reklamationsmöglichkeit in Form der Gewährleistung bestehen bleiben. Umtausch und Garantie sind weiterhin freiwillige Ergänzungen, die bei gebrauchten Produkten aber zumeist ausgeschlossen werden.
Wie weiter oben bereits proklamiert, kann die Gewährleistung im Mangelfall seitens des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden. Es ist allerdings möglich und üblich, bei Gebrauchtware die Gewährleistung von 24 auf 12 Monate zu verringern. Bei der Nacherfüllung bleibt dem Verkäufer aber oft nur die Reparatur übrig, da meistens nicht gegen andere gebrauchte Ware getauscht werden kann – es besteht natürlich auch kein Anspruch auf Neuware. Sollte die Nacherfüllung überhaupt nicht möglich sein, dann bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises. Bei B-Ware, die als neu gilt und nur eine beschädigte oder fehlende Verpackung hat, liegt die Gewährleistungsfrist weiterhin bei 24 Monaten.
Wenn der Kunde allerdings vor dem Kauf über die bestimmte Fehlerhaftigkeit der Ware aufgeklärt wurde, dann ist die Haftung des Verkäufers diesbezüglich ausgeschlossen und eine Reklamation kommt aus diesem Grund nicht in Frage.
Bei der Garantie gestaltet es sich schon etwas schwieriger. Hier ist erstmal wieder davon auszugehen, dass die Garantie eine freiwillige Dienstleistung ist und euch nicht gesetzlich zusteht, deshalb ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Bei cyberport lässt sich dazu z. B. finden, dass sich die Herstellergarantie lediglich um wenige Wochen verkürzt – vermutlich um die Wochen, in denen das Gerät schon in Gebrauch war. Die Warehousedeals von Amazon schließen hingegen generell die Herstellergarantie für alle Produkte aus.
Bei der Garantie müsst ihr euch also auch beim jeweiligen Händler im Voraus informieren. Teilweise wird vom Hersteller übrigens die Garantie nur für den Erstkäufer übernommen, aber das müsst ihr jeweils den gegebenen Garantiebestimmungen eines Geräts entnehmen. In diesen Fällen äußert sich das häufig in der Formulierung: „Die Garantie ist nicht übertragbar“ – hier könnt ihr nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen.
Fallbeispiele
Anbei führen wir einige Beispiele aus dem Alltag auf, um euch noch besser zu veranschaulichen, welche Möglichkeiten ihr in der Praxis habt, wenn ihr mit einem Kauf nicht zufrieden seid.
Abholung im Laden
Beispiel 1: Online gekauft und im Laden abgeholt – greift der Widerruf?
Ihr habt z. B. bei Media Markt, Saturn oder Conrad online ein Produkt bestellt, es euch aber in eine Filiale vor Ort liefern lassen, weil ihr so keine Versandkosten bezahlen musstet und ihr die Ware auch schneller in der Hand haltet. Nun fällt euch zu Hause auf, dass ihr das Produkt, aus welchem Grund auch immer, doch gar nicht haben wollt. Jetzt stellt sich die Frage, ob hier der Widerruf greift, weil ihr online bestellt habt – oder ob ihr das Gerät evtl. gar nicht einfach so zurückgeben könnt (wenn kein Umtausch angeboten wird), weil ihr es bei der Abholung ja sehen könnt.
Es kommt drauf an: Das hängt maßgeblich von der gewählten Bezahlart ab. Schließt man den Kaufvertrag online ab und bezahlt im Voraus bspw. per PayPal, dann ist das als ein Fernabsatzsgeschäft zu verstehen und es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Zur Abholung bekommt man dann meist nur einen Lieferschein ausgehändigt, die Rechnung wurde bereits per Mail zugestellt. Wählt man allerdings die Bezahlung vor Ort, dann ist auch der Händler vor Ort der maßgebliche Vertragspartner. In diesem Fall darf der Kunde beim Abholen noch selbst entscheiden, ob er wirklich kauft oder nicht und hat insofern danach kein Widerrufsrecht. In diesem Fall bleibt nur zu hoffen, dass der Händler einen Umtausch anbietet.
Mangel bei ebay
Bei ebay stellt sich die Sache etwas anders, da weil ihr es oft mit Privatpersonen zu tun habt. Auch hierzu einige konkrete Beispiele.
Beispiel 2: Mangelhafter Artikel von ebay geliefert – Chance auf Rückerstattung?
Bei ebay wird ein Smartphone von einer Privatperson verkauft. In der Beschreibung steht, dass es sich um Gebrauchtware handelt, jedoch einwandfrei funktioniert. Dazu schreibt der Verkäufer im letzten Absatz die Formulierung: „Dies ist eine Privatauktion, deshalb keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht“. Zuhause ausgepackt weist das Smartphone jedoch einen Funktionsmangel auf. Gibt es eine Chance auf die Rückerstattung des Geldes?
Fall für die Gewährleistung: Wie es sich mit der Gewährleistung bei Gebrauchtware verhält, haben wir ja bereits besprochen. Bei privaten Verkäufern ist die Rechtslage jedoch etwas anders. Prinzipiell ist es möglich, dass ein privater Verkäufer Gebrauchtwaren anbietet und dabei die Gewährleistung ausschließt. Allerdings wird dies nach § 444 BGB unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und diesen arglistig verschwiegen hat. Wenn der Verkäufer also gelogen hat und ein Mangel vorliegt, dann ist das ein Fall für die Gewährleistung. Zunächst besteht das Recht auf Nacherfüllung – wenn der Privatkäufer das Gerät jedoch nicht austauschen oder reparieren kann, dann kann das Geld zurück- oder eine Minderung des Kaufspreises verlangt werden.
Kaputter Smartphone-Akku
Bei Teilen, die fest in Geräten verbaut sind, gestaltet sich die Sache wieder etwas anders. Wir klären auf, ob die Gewährleistung auch hier greift.
Beispiel 3: Akku im Smartphone kaputt – Garantie oder Gewährleistung?
Ihr habt vor einem Jahr z.B. ein LG G2 gekauft. Auf das Gerät gibt es 24 Monate Garantie seitens des Herstellers, allerdings nur 6 Monate Garantie auf den Akku. Nach einem Jahr gibt es nun aber Probleme mit dem Akku, da er sich viel zu schnell entlädt. Leider kann man bei diesem Smartphone den Akku auch nicht problemlos selbst austauschen. Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem kostenlos einen neuen Akku zu bekommen, obwohl die Garantie bereits abgelaufen ist und die ersten 6 Monate vor Beweislastumkehr der Gewährleistung auch schon verstrichen sind?
Fall für die Gewährleistung: Ja, in diesem Fall greift die Gewährleistung. Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert in einem Interview im Focus, dass es auch in den restlichen 18 Monaten der Gewährleistungsfrist bei Problemen mit dem Akku eine gute Chance auf eine Reparatur gibt: „Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat.“ Wenn ihr das Smartphone also vorher schon aufgeschraubt habt, dann stehen die Karten eher schlecht für euch – bei sachgemäßem Gebrauch und ohne große Sturzspuren solltet ihr den Händler aber überzeugen können.
Tipps
- 1. Bei einem Defekt eines Geräts solltet ihr euch innerhalb der ersten 6 Monate auf die Gewährleistung und damit euren Händler berufen. Wie oben beschrieben übernimmt nämlich der Verkäufer die Material-, Arbeits- und Transportkosten. Nach den 6 Monaten erfolgt bekanntermaßen die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung – damit ihr euer Gerät aber möglichst schnell und reibungslos repariert bekommt, würde ich euch dann zur Wahrnehmung des Garantieanspruchs raten, insofern der Hersteller einen solchen einräumt.
- 2. Wenn ihr Ware online einkauft, seid ihr dank Widerrufsfrist schon mal eher auf der sicheren Seite als beim Kauf im Ladengeschäft. Des Weiteren empfehle ich euch, Ware auch direkt online zu bezahlen, wenn ihr sie bspw. im Markt abholen wollt. Nicht alle Händler bieten nämlich im Laden einen Umtausch an, wenn ihr allerdings per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt habt, dann könnt ihr euch auf den Widerruf berufen.
- 3. Versucht bei Gebrauchtware immer auch die Rechnung des Produkts zu bekommen, dann habt ihr im Falle eines Mangels noch die Möglichkeit, den Nachteil über die evtl. geltende Garantie laufen zu lassen, wenn sie eine Übertragbarkeit nicht ausschließt. Wenn das Produkt bar bezahlt wurde und auf der Rechnung kein Name vermerkt ist, dann dürfte es aber weder dem Händler noch dem Hersteller im Reklamationsfall auffallen, wenn ihr als Zweitbesitzer vorbeikommt.
- 4. Im Gewährleistungsfall habt ihr nach jeder Reparatur einen neuen Gewährleistungsanspruch – häufig wird dieser dann aber auf 1 Jahr wie bei Gebrauchtware herabgesetzt. Wenn euer beschädigtes Gerät z. B. nach 1,5 Jahren vom Händler repariert wurde, dann habt ihr danach erneut 1 Jahr Gewährleistung und nicht mehr nur ein halbes Jahr.
Weiterführende Informationen
Rückversand
Habt ihr ein Produkt online gekauft und wollt es nun wieder zurückschicken, weil es euch dann doch nicht so gut gefällt? Dann schaut mal in unserem Artikel zum Rückversand – Kosten und Konditionen bei 30 Shops im Überblick. Hier findet ihr eine übersichtliche Liste über die Kosten für den Rückversand von 30 der größten Shops im Internet.
Wenn ihr bei einem unserer Schnäppchen aus dem Ausland zugeschlagen habt und nun aber ein Mangel auftritt, dann empfehle ich euch mal in unseren Artikel zur Garantie und Gewährleistung innerhalb der EU zu schauen. Hier ist es oftmals ratsam, sich direkt an den Hersteller zu wenden, also die Garantie zu bemühen, da fast alle großen Hersteller auch in Deutschland eine Reparaturmöglichkeit bieten. So müsst ihr die Ware nicht erst nach Italien oder Spanien schicken und euch dann vielleicht noch mit einem fremdsprachigen Support auseinandersetzen.
FAQ: Alles zum Thema Garantie und Gewährleistung
Die wichtigsten Grundfragen sollten im Text oben bereits beantwortet sein. Wer noch nähere Hintergründe zu bestimmten Themen sucht oder noch weitere Fragen hat, wird hier im FAQ-Bereich fündig! Solltet ihr ansonsten noch Fragen haben, dann postet sie doch gerne unten in den Kommetaren.
Kommentare (6)
Schreiben Kommentar schreibenEs ging um den Fall, wenn du bei einer Privatperson kaufst. Mindfactory ist mit Sicherheit keine private Person ;-)
Ich denke hier habt ihr euch vertan: Käufe, bei denen der Vertragspartner kein Unternehmen, sondern eine Privatperson ist, sind übrigens vom Widerruf ausgeschlossen – hier greift maximal die Gewährleistung bei einer Reklamation (siehe 4. Gewährleistung). Es ist genau umgekehrt, bei Kunden die im Sinne oder als Unternehmen handeln ist ein Widerruf ausgeschlossen, bei Verbrauchern (also Privatpersonen) gilt immer das Widerrufsrecht. Aktueller Fall bei mindfactory: Sie versuchen das Widerrufsrecht auszuhebeln indem sie bei einem Widerruf eines Verbrauchers diesen als gewerrblichen Käufer darstellen und von ihm verlangewn,zu beweisen, dass er kein gewerblicher Käufer ist (was faktisch nicht möglich ist).
Tatsächlich angefallene Kosten (kein imaginärer Zeitaufwand und Verdienstausfall!) sind zu erstatten! Schöner Artikel, auch wenn er nicht auf alle Feinheiten eingeht. Bspw. Einschränkung des Verbraucherwahlrechts bei Sachmängeln lt. §439 Abs.3 oder §346 Abs.3 Wertersatz bei Rückabwicklung! Die Gewährleistung ist halt nur im 1.halben Jahr zu gebrauchen. Es geht nichts über eine ordentliche Hersteller Garantie! Auch wenn man da kein Recht auf Rückabwicklung hat. Effektiv nützt sie mehr und ist leichter durchzusetzen.
Als Anmerkung zum Widerruf noch: Der Unternehmer hat gem. § 357 Abs. 2 S.1 BGB eventuell angefallene Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung (also die Hinsendekosten) zurückzugewähren: § 357 Abs. 2 BGB: Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Wenn ich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel feststelle und das Gerät zum 10 km entfernten Händler fahren muss, kann ich meine Fahrtkosten dann auch geltend machen?
Und weshalb gibt es beim Online-Kauf ein Widerrufsrecht und beim Kauf im Ladengeschäft nicht? Liegt ganz einfach darin begründet, dass ihr bei einem direkten Kauf im Geschäft euch die Sache anschauen und ausprobieren könnt und dort sogar beraten werdet. Das alles fällt beim Online-Kauf weg, dort können die Sachen erst auf ihre Tauglichkeit bei der Empfangnahme geprüft werden.